Wahl eines Mitglieds und stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden
Für das bisherige Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden Abgeordneter Nicolas Zimmer (CDU) wurde gewählt: Abgeordneter Frank Henkel (CDU).
Der Senat wird aufgefordert, die bisherigen Aktivitäten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berliner Mittelstand durch ein Maßnahmepaket zu erweitern, das der wirtschaftlichen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung trägt und folgende Punkte beinhaltet:
1. Bei den Ausschreibungen des Landes Berlin, seiner Bezirke, der landeseigenen Betriebe und der weiteren Landesinstitutionen soll weitestgehend eine kleinteilige und fachlosbezogene Vergabe gewährleistet werden. Dabei sollen die Ausschreibungsbedingungen so formuliert werden, dass die Unternehmen der Region die Chance haben, diese zu erfüllen.
2. Der Senat soll einen Mittelstandsbeirat einrichten. Die Aufgabe des Beirats besteht darin, die Interessen der mittelständischen Betriebe gegenüber dem Senat und den Berliner Behörden zu kommunizieren und diese in mittelstandsrelevanten Fragen zu beraten. Dem Beirat sollen weibliche und männliche Unternehmerpersönlichkeiten aus wesentlichen Bereichen der Berliner Wirtschaft angehören.
3. Die in Berlin zur Verfügung stehenden Förder- und Kreditprogramme für den Mittelstand sollen künftig bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gebündelt werden. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit die IBB die Unternehmen bei der Beantragung von Krediten der KfW-Mittelstandsbank effektiver unterstützen kann. Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung (Zeitplan, Rechtsform, Refinanzierung und Aufgabenspektrum) im Zusammenhang mit der Herauslösung der IBB aus der Bankgesellschaft Berlin zu berichten. Durch zielgerichtete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung sollen die Belastungen kleinerer und mittlerer Unternehmen in der Stadt reduziert werden.
4. Durch zielgerichtete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung sollen die Belastungen kleinerer und mittlerer Unternehmen in der Stadt reduziert werden.
Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2001
Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 15/591 wird unter Maßgabe folgender Beschlüsse zur Kenntnis genommen:
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Platzverweise und Personalienfeststellungen weiterhin nicht allein der Anlass für die Speicherung unverdächtiger Personen in bundesweiten Dateien über links orientierte und rechts orientierte Gewalttäter sowie politisch motivierte Ausländerkriminalität sein sollen.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Versendung personenbezogener Polizeiberichte an andere als die Strafverfolgungsbehörden auf das erforderliche Maß beschränkt wird.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten über das Berliner Landesnetz oder über andere Übertragungswege zwischen unterschiedlichen Standorten der Verwaltung zur Gewährleistung ihrer Vertraulichkeit und Integrität (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Berliner Datenschutzgesetz) geeignete Verschlüsselungstechniken (z. B. die vom Landesbetrieb für Informationstechnik angebotenen Verschlüsselungssysteme) eingesetzt werden.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die seiner Aufsicht unterliegenden Krankenkassen unverzüglich die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2002 (Az.: B 3 KR 64/01R) ziehen und medizinische Unterlagen von den Krankenhäusern nur noch dem me
Der Senat wird aufgefordert, zu Beginn des Jahres 2004 eine Gesetzesregelung zur datenschutzgerechten Verwaltung von herrenlosen Patientenunterlagen herbeizuführen, sei es landesrechtlich oder ggf. per Bundesratsinitiative bundesrechtlich.
Nach Feststellung besonders erheblicher Mängel bei der Sicherheit der informationstechnischen Infrastrukturen und Systeme, mit denen personenbezogene Daten der Patienten verarbeitet werden, sowie bei Schutz der patientenbezogenen Bild- und Textunterlagen gegen Zerstörung, Manipulation und unbefugten Datenzugriff in einem Klinikum des Krankenhausunternehmens Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH wird der Senat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bis Mitte 2004 ein konzernweit geltendes Sicherheitskonzept für den Umgang mit patientenbezogenen Daten entwickelt und umgesetzt wird.
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Banken und Sparkassen verpflichtet werden, für jede Kundin und jeden Kunden auf Wunsch ein Guthabenkonto ohne Dispositions- und Überziehungskredit zu eröffnen. Bei Geldinstituten mit Landesbeteiligung ist dies entsprechend einzufordern.
Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über den Stand der Curriculumentwicklung zu erarbeiten. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Mai 2004 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für folgende Ziele bei den GATSVerhandlungen einzusetzen:
Der Anwendungsbereich des GATS wird nicht auf Kultur- und Medienpolitik ausgedehnt. Die Länderhoheit muss erhalten bleiben. Auch in den weiteren Verhandlungsrunden sollen Bundesregierung bzw. EUKommission keine Angebote zur Liberalisierung von kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen unterbreiten.
Insbesondere die Gebührenfinanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks muss – wie im Amsterdamer Vertrag vorgesehen – auch künftig durch internationales Recht unangetastet bleiben.
Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages ist ebenso darauf hinzuwirken, dass in den GATSVerhandlungen keine weiteren Zugeständnisse in den notwendigen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Wasserversorgung, Gesundheitsdienstleistungen und Bildung gemacht werden.
Vermeidung von Obdachlosigkeit und Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Entlassung aus der Abschiebungshaft
rechtzeitig vor einer Entlassung aus der Abschiebungshaft erforderlichenfalls die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des/der Ausländer/in eingeleitet werden,
bei Mittellosigkeit dem Ausländer/der Ausländerin anlässlich der Entlassung aus der Abschiebungshaft ein Taschengeld bzw. eine BVGFahrkarte für eine Fahrt zum zuständigen Sozialamt ausgehändigt wird,
bei Entlassung nach der üblichen Dienstzeit des Sozialamtes oder zum Wochenende einem mittellosen Ausländer/einer mittellosen Ausländerin ein ausreichendes Taschengeld ausgehändigt wird, das ihm/ihr ermöglicht, bis zur nächstmöglichen Vorsprache beim zuständigen Sozialamt in einer preiswerten Unterkunft zu übernachten und die zum Leben notwendigen Esswaren zu kaufen.
Zustimmung zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Rinderstalles 11, Otto-OstrowskiStraße, im städtebaulichen Entwicklungsbereich Alter Schlachthof – Eldenaer Straße
Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 2. Dezember 2003 beschlossenen Planreifeerklärung für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung des ehemaligen Rinderstalls 11 in der Otto-Ostrowski-Straße zu.
Dem Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Grundstücksgesellschaft Schlossplatz 1 GmbH & Co. KG – nachfolgend „KG“ genannt –, der ESMT (European School of Management and Technology) GmbH – nachfolgend „GmbH“ genannt – und der European School of Management and Technology Stiftung – nachfolgend „Stiftung“ genannt – sowie zweier Erbbaurechtsverträge (Erbbaurechtsvertrag 1 mit der KG und der Stiftung, Erbbaurechtsvertrag 2 mit der GmbH und der Stiftung) zur Realisierung der Ansiedlung der European School of Management and Technology (ESMT) in Berlin wird zu den Bedingungen der dem Unterausschuss „Vermögens
verwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Vertragsentwürfe einschließlich der ihm schriftlich mitgeteilten Änderungen zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, sich für die Einführung eines günstigen, dafür jedoch zeitlich eingeschränkt gültigen Tickets für die Nutzung des Berliner ÖPNV einzusetzen.
Hierzu soll in Verhandlungen mit den Berliner Verkehrsbetrieben und der S-Bahn Berlin GmbH darauf hingewirkt werden, dass ein verbilligtes Sonderticket eingeführt wird, das in der Woche außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten nicht vor 10.00 Uhr morgens genutzt werden darf. Am Wochenende ist eine ganztägige Geltungsdauer vorzusehen.