Veranstaltung sein soll, muss sie klar benennen, was sie will. Unser Antrag formuliert daher klare Vorgaben für die drei zentralen Felder, in denen wir Umsteuerungsbedarf sehen:
Entscheidungs-, Evaluations- und Kontrollfunktionen und die sozialraumorientierte Umstrukturierung der Ämter,
Solange es nur um Begriffe wie „Aktivierung von sozialräumlichen Ressourcen“ geht, können auch die Regierungsfraktionen mitgehen. Heikel wird es wohl eher, wenn es um die Konzentration der Jugendämter auf die Kernaufgabe der staatlichen Gewährleistungsfunktion geht. D. h. im Klartext: Übertragung eines großen Teils des operativen Tagesgeschäfts auf freie Träger. Dabei möchte ich eines klarstellen: Für uns stellt dies keineswegs eine Reduzierung der Kompetenzen des Jugendam
tes dar, sondern im Gegenteil eine Konzentration auf seine eigentlichen Kompetenzen der Planung, Steuerung und Kontrolle. Das Jugendamt der Zukunft wird inhaltlicher, aber auch effizienter, transparenter und – hoffentlich – kostengünstiger arbeiten als heute, und es soll so organisiert sein, dass sich die Jugendhilfeangebote nicht an Abteilungen und Hilfearten sondern an den individuellen Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern orientieren.
weiteren Bereich, nämlich bei den Finanzierungsverfahren und -strukturen. Das heißt konkret: Aufbrechen der starren Finanzierungszuteilung in A- und Z-Teil und Bereitstellung eines Sozialraumbudgets, Mittelzumessung aufgrund sozialräumlicher Indikatoren, Mittelvergabe im Sozialraum auf Basis kooperativer Jugendhilfeplanung. Lauter klärungs- und entscheidungsbedürftige Fragen, die die Regierungsfraktionen lieber gar nicht erst thematisieren, geschweige denn konkret beantworten.
gelungene sozialräumliche Umstrukturierung in Berlin geben wird, nicht aufgebe, dann vor allem, weil in den Bezirken ein deutlicher Wille zu erkennen ist, entsprechend umzusteuern.
unspezifischem Berichtsauftrag dem Vorbild ihres Jugendsenators: möglichst keine Entscheidungen treffen – die harte Wirklichkeit, die Sarrazin heißt, wirds schon richten.
Zum Antrag Drucksache 15/1082 – Stichworte: Reform der Jugendämter umsetzen – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag – gegen die Stimmen der FDP – abgelehnt.
Zum Antrag auf Drucksache 15/1885 – Leitbild für Berliner Jugendämter – empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/2483 einstimmig angenommen.
Zum Antrag auf Drucksache 15/2050 – Stichworte: Sozialraumorientierung konsequent umsetzen – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Hand
Zum Antrag auf Drucksache 15/2303 – Stichworte: Richtlinien der Sozialraumordnung – empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der Grünen die Annahme mit neuem Berichtsdatum 31. Dezember 2004. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit neuem Berichtsdatum angenommen.
Es ist keine Beratung mehr gewünscht. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag abgelehnt.
Die Fraktion der CDU hat inzwischen auf die Beratung verzichtet, so dass wir gleich zur Abstimmung kommen können. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU bei Enthaltung der FDP und der Grünen die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/1530. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt.
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Eßer hat das Wort, und ich bitte um Aufmerksamkeit. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Beteiligungsmanagement des Landes Berlin, das wissen wir alle, hat in den vergangenen Jahren kläglich und auf der ganzen Linie versagt. Dieser Zustand dauert bis heute an. Ausweislich der Geschäftsberichte haben die Landesunternehmen im Jahr 2002 – hierzu liegen die Geschäftsberichte vollständig vor – sage und schreibe 1,3 Milliarden € Verlust gemacht. Gleichzeitig hat der Landeshaushalt rund 600 Millionen € Zuschüsse in die Unternehmen gepumpt. Bei diesen 2 Milliarden €, die das den Steuerzahler jährlich kostet, sind die einmaligen Rettungsaktionen, die wackeligen Bürgschaften wie beim Tempodrom, die Grundstücksübertragungen und die anderen geldwerten Leistungen, die der Senat aus dem sauer verdienten Steuergroschen der Bevölkerung zugeschossen hat, noch gar nicht mitgerechnet. Wo im Haushalt von 1998 noch 270 Millionen € an Einnahmen aus Gewinnabführungen der Landesunternehmen standen, gähnt uns seit einigen Jahren das schwarze Loch leerer Haushaltstitel an. Die Landesbeteiligungen sind also ein Milliardengrab, und ich frage mich immer wieder, woher der Finanzsenator die Dreistigkeit nimmt, angesichts einer jährlichen Geldvernichtung von rund 2 Milliarden € in diesen Landesunternehmen den Berlinerinnen und Berlinern immer wieder vorzurechnen, sie lebten über ihre Verhältnisse und sollten gefälligst den Gürtel enger schnallen, anstatt zuallererst vor der eigenen Haustüre zu kehren. Woher nimmt man bei solchen Ergebnissen die Chuzpe, anlässlich von Preiserhöhungen bei der BVG Sozialhilfeempfängern zu empfehlen, Strecken bis fünf Kilometer könnten sie ruhig zu Fuß gehen, und Müttern mit kleinen Kindern zu sagen, sie sollten sich doch einen Golf mit Heckklappe kaufen? – Ich meine, Herr Sarrazin, Sie sollten sich selbst erst einmal empfehlen, einen vernünftigen Vorschlag zum Beteiligungsmanagement vorzulegen. Das, was uns vor zwei Tagen zugegangen ist, ist es eindeutig nicht. Wir hatten uns so viel Mühe mit unserem Antrag gegeben, der heute zur Abstimmung steht, um den Senat zu einer wirklich grundlegenden Kursänderung zu treiben, und ich weiß gar nicht, ob ein Berg gekreist hat, jedenfalls wurde nur ein Mäuschen geboren. Obwohl Sie so streng als Sparkommissar auftreten, sind Sie mit solchen Sachen ein Haushaltsrisiko – prozentual und von den Summen her gesehen und nicht vom skandalträchtigen Inhalt. Nicht nur Herr Strieder ist eins – das Tempodrom ist geradezu Peanuts gegenüber dem Geld, das wir insgesamt in den Landesbeteiligungen verbrennen.
darum, die Instrumente zu schaffen, die nötig sind, um die Belastungen des Landeshaushaltes aus den Beteiligungen in den nächsten fünf Jahren mindestens zu halbieren. Das ist ein Ziel, das wir uns alle vornehmen sollten, und dieses Ziel sollte bei uns allen oberste Priorität haben.
Darauf, Herr Finanzsenator, sollten Sie Ihr Gehirnschmalz vor allem verwenden, anstatt Ihre kostbare Zeit dafür zu verschwenden, mit neuen Folienvorträgen durch die Lande zu ziehen und weitere Kürzungen in Milliardenhöhe bei Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fordern. Damit machen Sie die Zukunftschancen der Stadt kaputt, aber an dem System der organisierten Verantwortungslosigkeit in Bezug auf unsere Landesbeteiligungen ändern Sie gar nichts.
Ich nenne die vier wichtigsten Punkte, in denen sich unser Antrag vom Entwurf des Senats, der am Mittwoch nächster Woche im Parlament behandelt werden wird, unterscheidet:
1. Nach wie vor legen Sie sich nicht fest, welche Beteiligungen des Landes als dauerhaft notwendig im Sinne des § 65 LHO anzusehen sind. Dauerhaft heißt es in der Landeshaushaltsordnung. Sie aber machen nur eine Momentaufnahme augenblicklicher Verkäuflichkeit und drücken sich so vor der Grundsatzentscheidung, die die Verfassung Ihnen meiner Ansicht nach abverlangt.
2. Auch Sie wollen in Zukunft ein Risikomanagement in den Landesunternehmen verankern und den Beteiligungsbericht auf den Lageberichten der Unternehmen aufbauen. Dieses Schwert bleibt aber stumpf, wenn diese Verpflichtungen zu Risikomanagement und Lageverträgen nicht in die Verträge der Vorstände geschrieben werden, wie wir es vorschlagen. Diese Verpflichtungen haben nur bei Aktiengesellschaften gesetzlichen Charakter. Deshalb steht in unserem Antrag: Vorstände sind in ihren Dienstverträgen auf die einschlägigen Bestimmungen des „KonTrag“ zu verpflichten. Verletzen Geschäftsleiter bzw. Aufsichtsratmitglieder die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung, so haften sie gegenüber der Gesellschaft mit Schadensersatz.