gemacht, dass die Summe auf den Bankbeitrag angerechnet wird. Im Beschluss des IBB-Ausschusses ist ausweislich des Protokolls jedoch festgehalten, dass damit die Höhe des Bankbeitrages für 2002 nicht festgelegt ist.
Rahmen eines Sponsoringvertrages können bestimmte Gegenleistungen vereinbart werden. So erhielt die IBB verschiedene Werbemöglichkeiten und die zweimalige kostenfreie Nutzung des Gebäudes als Gegenleistung.
Erträgen im Rahmen von Drittsponsoring und sogar eine Rückgewährverpflichtung der Sponsoringmittel vereinbart. Nach Angaben der IBB war ein weiteres Darlehen mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Tempodroms ausgeschlossen, eine stille Beteiligung der IBB hätte sofort abgeschrieben werden müssen, auf eine Zustiftung wäre Schenkungsteuer entfallen.
der Bank als Sicherheit die selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften der Frau Irene Moessinger und des Herrn Norbert Waehl in Höhe von jeweils rd. 900 000 € hereingenommen. Frau Moessinger und Herr Waehl waren zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme Vorstandsmitglieder der Stiftung Neues Tempodrom und geschäftsführende Gesellschafter der Betreibergesellschaft Tempodrom GmbH.
den Kreditgeber erst nach der Kreditkündigung und Fälligstellung. Eine solche liegt derzeit noch nicht vor, mit der Verwertung von Sicherheiten ist demzufolge
geteilt worden, dass die Fa. Plantec, ein Tochterunternehmen der Specker Bauten AG, die Aufgabe der Projektsteuerung des Bauvorhabens Tempodrom im
Jahr 2000 übernommen hatte. Für das Projekt Tempodrom fragte der Vorstand der Stiftung Neues Tempodrom, vertreten durch Frau Moessinger und Herrn Waehl, Anfang 2000 hinsichtlich eines Soforteinsatzes für Projektsteuerungsleistungen an. Der bisher tätige Projektsteuerer hatte spontan seine Tätigkeit eingestellt, und es bestand die dringende Notwendigkeit zur Ablaufsteuerung aller Planungs-, Bauleitungs- und Bauausführungsbeteiligter, um die Fertigstellung bis Ende 2001 zu gewährleisten und zugesagte EU-Fördermittel nicht zu gefährden.
stimmt, dass die Bank fällige Zinszahlungen stundet und der gestundete Betrag aus Verwertungserlösen vorrangig zurückgeführt werden kann. Tilgungen waren bislang nicht zu leisten, mussten somit auch nicht gestundet werden.
zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ca. 150 000 €. Diese werden im Falle des Verkaufs aus dem Verkaufserlös bedient.
Grundlage des Senatsbeschlusses vom 9. Oktober 2001 und durch die Verlängerung des Sponsoringvertrages durch die IBB im Jahr 2002 abgewendet werden.
durch erhebliche Kostensteigerungen bei dem Bauvorhaben und dann im wesentlichen durch die schlechten wirtschaftlichen Erträge aus dem Verpachtungsbetrieb und das Ausbleiben von erwarteten Sponsoringeinnahmen. Im Jahr 2003 konnte der Betrieb operativ aus der Verlustzone geführt werden.
podrom für die Jahre 1999 bis 2002 sind von der Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Düsseldorf, geprüft worden. Der Bestätigungsvermerk zum Jahresab
ein Baumanager als Stiftungsvorstand eingesetzt. Ziel dieser Maßnahme war es nach dem Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2001, das Vorhaben im aktuell vorgesehenen Kostenrahmen fristgerecht fertig zu stellen. Durch das eingesetzte Baumanagement konnte der Baukostenrahmen eingehalten werden und die Eröffnung fristgerecht erfolgen. Die Senatsbauverwaltung begleitete das Vorhaben von Oktober 2001 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme im Januar 2002 im „Baubegleitenden Ausschuss“.
Schlussbericht zur Baumaßnahme Neues Tempodrom vorgelegt. Aus diesem Bericht ergibt sich eine Vielzahl von Erkenntnissen. Im wesentlichen sind folgende Ursachen für die Kostenerhöhungen auszumachen:
mit einer derart kurzen Planungszeit zu beginnen, berge hohe Kostenrisiken. Die Kostenschätzungen und Ausschreibungen erfolgten zum Teil auf der Grundlage von Entwurfszeichnungen und einer baubegleitenden Planung. Es hätten nach Einschätzung des Experten Risikozuschläge einkalkuliert werden müssen und nicht Budgetkürzungen.
2000 (Winter) und brachte erhöhte Winterbaumaßnahmen mit sich. Dies erschwerte die Bedingungen für die ausführenden Firmen und war ein Hauptgrund für die Kostenerhöhungen. Der geplante Baustellenablauf wurde geändert und dies eröffnete die Möglichkeit Nachtragsforderungen geltend zu machen.
Abstimmung zwischen den Beteiligten und verlorene Planungskosten. Insbesondere fehlte es an einem ausreichenden Kostenmanagement zu Beginn der
der Baukostenerhöhung aus der Sicht der Bank dargestellt und intensiv diskutiert worden. Den Mitgliedern des Ausschusses wurde erläutert, dass das finanzielle Engagement von drei Mitarbeitern der LBB als der kreditgebenden Bank begleitet wurde. Eine Baubegehung bzw. Teilnahme an Baubesprechungen habe wöchentlich stattgefunden. In diesem Zusammenhang seien immer wieder Einsparungsmaßnahmen geplant worden, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke durch Einsparpotentiale in der Planung reduziert werden sollte. Trotz der Bemühungen konnten die Baukostensteigerungen nicht verhindert werden. Einer der wesentlichen Baukostenfaktoren liege in der Verdoppelung der Rohbaukosten.
abschließend geklärt. Hier bestehen zwischen den Beteiligten unterschiedliche Auffassungen. Dies hat gute