Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

1. Dr. Martin Lindner 2. Albert Meyer

Ersatzmitglieder:

1. Mieke Senftleben 2. Alexander Ritzmann 3. Rainer-Michael Lehmann 4. Axel Hahn

Vorschläge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. Bilkay Öney 2. Reinhard Bütikofer

Vizepräsident Dr. Stölzl

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handheben. Die Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig beschlossen. – Verzeihung: Eine Enthaltung auf Seiten der CDU. – Danke schön, das wird zu Protokoll genommen.

Ersatzmitglieder:

1. Jutta Seidel 2. Uwe Lehmann

Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung kann die Wahl in einfacher Abstimmung durch Handaufheben stattfinden. Wer also dem gemeinsamen Wahlvorschlag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zwei Enthaltungen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer beim fraktionslosen Abgeordneten ist dies mit überwältigender Mehrheit so angenommen. Dies ist so beschlossen.

Damit sind als Mitglieder der Bundesversammlung gewählt:

auf Vorschlag der SPD: Klaus Wowereit, Michael Müller, Peter Strieder, Michael Sommer, Monika Thiemen, Mechthild Rawert, Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper und Brigitte Grunert;

auf Vorschlag der CDU: Joachim Zeller, Nicolas Zimmer, Gerhard Lawrentz, Claudia Pechstein, Prof. Peter Raue und Alexander Iljinskij;

auf Vorschlag der PDS: Dr. Thomas Flierl, Dr. Gregor Gysi, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Dr. Heide KnakeWerner, Stefan Liebich und Harald Wolf;

auf Vorschlag der FDP: Dr. Martin Lindner und Albert Meyer;

auf Vorschlag der Grünen: Bilkay Öney, Reinhard Bütikofer.

Damit sind auch die Ersatzmitglieder gewählt, die gegebenenfalls in der angegebenen Reihenfolge bei Ausscheiden eines Mitgliedes nachrücken. Ich verweise noch einmal auf den gemeinsamen Wahlvorschlag, dem Sie auch die Ersatzmitglieder entnehmen können. Ich gratuliere allen Wahlfrauen und Wahlmännern, die uns in der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten vertreten werden, und wünschen ihnen allen eine gute Hand bei der Wahl.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch einen Hinweis. Die Gewählten zur Bundesversammlung, die heute anwesend sind, bitte ich, sich in die Wandelhalle unseres Hauses – wenn Sie aus dem Plenarsaal kommen, links hinten – zu begeben, damit sie dort bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung die Mandatsannahmeerklärung unterzeichnen können. Ich gehe davon aus, dass alle Gewählten ihr Mandat annehmen wollen. Wenn nicht, müsste das ebenfalls bekannt gegeben werden, damit wir eventuelle Nachrücker aus den Listen feststellen können. – Vielen Dank!

Ich fahre fort mit der Tagesordnung, und zwar mit der

lfd. Nr. 8:

Wahl

Zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin

Wahlvorlage Drs 15/2553

Ich komme zur

lfd. Nr. 9:

a) Große Anfrage

Konsequenzen aus den Prozessdebakeln der Bankgesellschaft Berlin?

Große Anfrage der FDP Drs 15/2406

b) Dringliche Beschlussempfehlung

Konsequenzen aus dem Bankenskandal (Í) – Immobiliendienstleistungsbereich herauslösen

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/2581 Antrag der Grünen Drs 15/2180

Wird der Dringlichkeit widersprochen? Das ist nicht der Fall. – Die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage liegt vor.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Sen Dr. Sarrazin vom 12. Januar 2004

Der Senat legt weiterhin größten Wert darauf, dass der

Konzern Bankgesellschaft die Ursachen seiner Krise zivilrechtlich aufarbeitet. Zum Sachstand der zivilrechtlichen Verfahren berichtet der Senat dem Abgeordnetenhaus regelmäßig in den Quartalsberichten zur Risikoabschirmung.

Zu 1: Der Senat begleitet die zivilrechtliche Aufarbei

tung der Krise intensiv über seine Organstellungen in den Konzerngesellschaften. Die zuständigen Senatsverwaltungen erörtern zudem regelmäßig den Sachstand miteinander.

Zu 2: Von den gekündigten Vorstandsmitgliedern und

Geschäftsführern aus dem Konzern wurden insgesamt vierzehn im weiteren Sinne arbeitsrechtliche – genauer geht es jeweils um die Kündigung des Dienstvertrages – Verfahren angestrengt. Zwei weitere ehemalige Vorstände haben die gegen sie ausgesprochene Kündigung nicht

Vizepräsident Dr. Stölzl

Zu 9 und 10: So weit die Formulierung: „zu Tage

getretene Prozessführung der Bankgesellschaft“ die vorstehend zu 4 und 5 bezeichneten Verfahren in Bezug nimmt, wird auf die diesbezüglichen Antworten verwiesen. Ein Verfahrensausgang, in dem sich lediglich das

allgemeine Prozessrisiko niederschlägt, ist hinzunehmen. Raum für Regressansprüche gegen die für die Prozessführung verantwortlichen Mitarbeiter und Rechtsvertreter besteht dann nicht.

Für die Begründung der Großen Anfrage hat nun die antragstellende Fraktion der FDP das Wort. Es hat das Wort Herr Dr. Lindner, und ich bitte, nachdem unser Geräuschpegel etwas angestiegen ist, dringlich um Senkung desselben, damit wir Herrn Dr. Lindner unsere Aufmerksamkeit schenken können. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! Wir haben vor nunmehr bald drei Jahren eine der größten Krisen erlebt, die ein Bundesland – insgesamt auch im Bund – seit Ende des 2. Weltkrieges passiert sind: Die Krise um die Bankgesellschaft. Das war nicht ein Skandal, bei dem es um ein paar Euro ging oder die eine oder andere Verfehlung, sondern ein Skandal, der mit einen Beitrag zur finanziellen Auszehrung dieser Stadt, dieses Landes geleistet hat. Das wollen wir bei der Gelegenheit nicht vergessen: Eine der größten Finanz- oder auch Politikkrisen dieses Landes. Es gibt eine ganze Turnhalle voller Akten, 5 700 Ordner, 350 Gigabyte gespeicherte Daten. Und, Herr Hoffmann, weil Sie etwas unruhig werden, ich teile auch die Auffassung, dass das nicht ausschließlich irgendeine CDU-Krise ist oder ein CDU-Skandal war, sondern dass das ein Skandal war, der weit mehr Verantwortungsträger hat, als das teilweise von der Linken des Hauses dargestellt wird. Das war ein Skandal, der durchaus auch schon damals, nicht erst seit Tempodrom, mit dem Etikett „SPD“ mitbehaftet ist.

gerichtlich angegriffen. Ferner wurden von Gesellschaften des Konzerns bislang fünf Schadensersatzklagen erhoben.

Zu 3: Bisher wurde keines (0 %) der arbeitsrechtlichen

Verfahren rechtskräftig verloren. Gegen elf (78,6 %) klagestattgebende Urteile ist von Seiten der Konzerngesellschaften Berufung eingelegt worden. Von den schadensersatzrechtlichen Klagen ist eine (20 %) rechtskräftig abgewiesen worden. Gegen drei (60 %) klageabweisende Urteile haben die Gesellschaften des Konzerns Berufung eingelegt.

Zu 4: Die genannte Feststellung ist von der klagenden

Konzerngesellschaft in ihrer Berufungsbegründung angegriffen worden.