zwei zentrale und schwierige Rechtsfragen anders beurteilt als die klagende Konzerngesellschaft. Dies führte zwangsläufig zur mangelnden Schlüssigkeit der Klage und zu ihrer Abweisung als unbegründet.
zieht sich auf die Technik der Entscheidungsfindung des Gerichts. Für die Schlüssigkeit einer Klage ist notwendig und ausreichend, dass die klagende Partei Tatsachen vorträgt, die die Voraussetzungen einer bestimmten Anspruchsnorm erfüllen und sein Klagebegehren daher rechtfertigen. Vielfach ist in Rechtsprechung und juristischer Lehre umstritten, worin die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm im Einzelnen bestehen. Vertritt ein Gericht hierzu eine andere Auffassung als die klagende Partei, wird es die Klage als unschlüssig ansehen. Aus der Unschlüssigkeit einer Klage lässt sich daher nicht zwingend folgern, der Prozess sei schlecht vorbereitet oder geführt worden.
fenden Anwaltskosten sind nicht vom Land Berlin zu begleichen; insbesondere unterfallen sie nicht der Risikoabschirmung. Im Übrigen betrifft die Frage das jeweilige Mandatsverhältnis der Konzerngesellschaften zu ihren Anwälten, dessen Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss.
den die zuständigen Unternehmensorgane auf Grund einer fundierten juristischen Einschätzung der Erfolgsaussichten und bei Aktivprozessen zusätzlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beklagten. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht in jedem Einzelfall geschehen ist. Wenn vom Untersuchungsausschuss vernommene Zeugen oder sonstige Dritte Prognosen über die Prozesskosten abgeben, ändert das nichts an den vorgenannten Entscheidungskriterien.
Bei der Bankgesellschaft sind zehn Leute damit beschäftigt, die Staatsanwaltschaft zu versorgen. In der Staatsanwaltschaft selber ermitteln 13 Personen, 19 Kriminalbeamte und Dutzende von Wirtschaftsreferenten. Insgesamt sind 124 Verfahren geführt worden, 47 Verfahren sind noch offen. Wir haben, Frau Justizsenatorin, noch deutlich Ihre Aussage in Erinnerung, als Sie Ihren Dienst angetreten hatten: Am Ende des Jahres wird es zu Anklagen kommen. – Das war – wenn ich das zeitlich richtig sortiere – im Frühjahr 2002. Wir haben bisher nicht viel erlebt. Was uns neben der Frage der Strafverfolgung interessiert, ist, was in zivil- und arbeitsrechtlicher Hinsicht passiert ist. Die Bürgerinnen und Bürgern, und das ist nicht nur eine Initiative, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt fragen sich: Werden denn laufend weiter Pensionsansprüche von ehemaligen Managern erfüllt? Was ist denn eigentlich mit Schadensersatzprozessen? Wann erleben wir denn endlich einmal
In der Tat sind das Themen, die auch mich bewegen. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Lindner! Zusammen mit Herrn Wolf und Herrn Strieder bin ich in den Organen tätig, und wir haben in den vergangenen beiden Jahren alles getan, um jeden auch nur denkbaren Anspruch zu verfolgen. Wir sind dabei nicht immer so vorgegangen – und haben auch die Bank angehalten, nicht so vorzugehen –, dass man sich nur die Fälle aussucht, von denen man überzeugt ist, ganz besonders gute Erfolgsaussichten zu haben. Wir haben mit der Bank abgestimmt, dass wir in den Fällen tätig sind und tätig werden, bei denen es vielleicht keine überwiegenden, aber doch begründete Aussichten auf Erfolg gibt.
Ich möchte hierzu kurz die Fakten darstellen: In der Bankgesellschaften ist in den vergangenen Jahren 16 Geschäftsführern und Vorständen gekündigt worden. Zwei von ihnen haben sich dagegen nicht gewehrt, alle übrigen haben geklagt. Dabei handelt es sich zunächst um Urkundenprozesse, bei denen in der ersten Instanz keine inhaltliche Entscheidung getroffen wird. Wenn man dort verliert, sagt das noch nichts aus. Man muss seinen Arbeitsvertrag vorlegen und bekommt sein Gehalt weiter ausgezahlt; bei einer außerordentlichen Kündigung ist das relativ einfach. In drei Fällen wurden die Klagen in der ersten Instanz abgewiesen. Hier wurde also auch inhaltlich entschieden, dass es sich um eine berechtigte Kündigung gehandelt hat. In den übrigen Fällen ging es in die nächsten Instanzen; von diesen Fällen ist noch keiner rechtskräftig entschieden. Von der Bank werden diese bis zu der Ebene durchgefochten, wo man feststellen kann, dass man entweder gewonnen oder verloren hat.
ein Erfolg auf diesem Feld? – Bisher haben wir nichts gehört. Ganz im Gegenteil: Presseberichten zu Folge waren die bisherigen arbeits- und zivilgerichtlichen Verfahren alles andere als erfolgreich. Wir möchten daher mit dieser Großen Anfrage wissen, wie viele Klagen es eigentlich zivil- und arbeitsrechtlicher Natur gibt. Was haben wir eigentlich für eine Erfolgsquote? Gibt es überhaupt ein einziges Verfahren, das wenigstens einmal in einer einzigen Instanz erfolgreich geführt wurde? Treffen vor allen Dingen Meldungen zu, dass hier Klagen bereits mangels Schlüssigkeit abgewiesen wurden? Ohne Ihrer Antwort, die Ihnen aufgeschrieben wurde, Herr Sarrazin, vorgreifen zu wollen, darüber werden wir uns nachher noch genauer auseinander zu setzen haben. Aber die Definition von Schlüssigkeit, die Sie hier liefern, ist –gelinde gesagt – in der Rechtslehre nicht unbedingt herrschende Meinung. Aber dazu kommen wir später.
Nein, eigentlich gibt es nur eine Meinung, Herr Kollege Braun, da gebe ich Ihnen Recht. Jedenfalls nicht die in der Beantwortung, da werden auch Sie mir Recht geben. – Aber das ist eine ganz spannende Frage. Was haben wir hier für eine Erfolgsquote? – Und weiter: Was ist die Folge mangelnder Schlüssigkeit? Gibt es hier Regressansprüche, die geltend gemacht wurden? Welche Kosten sind dem Steuerzahler überhaupt entstanden? – Und letztlich ist es der Steuerzahler. Bitte ersparen Sie es uns, dass Sie anschließend darauf verweisen, dass das Unternehmen in privater Rechtsform sind. Die gehören dem Land Berlin. Letztlich ist das Land Berlin derjenige, der die Verluste und Gewinne zu tragen hat und damit der Steuerzahler. Es ist also ein öffentliches Unternehmen, und deswegen betreffen diese Fragen auch unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger Berlins.
Und letztlich – ganz spannende Frage –: Was haben wir eigentlich für eine Wirkung dieser verloren gehenden Prozesse in der Öffentlichkeit innerhalb Berlins? Ich sagte gerade: Es gibt Initiativen, die hier deutliche Zweifel anmelden, ob das Land Berlin, vertreten durch seine Politiker, überhaupt in der Lage ist, angemessen mit dieser Frage umzugehen. Aber wir haben es natürlich auch mit einem Außenverhältnis zu tun. Was ist mit den Ländern, denen wir gerade versuchen, im Wege eines nachgebesserten Länderfinanzausgleichs in die Tasche zu greifen? Auch die wollen diese Fragen beantwortet haben, ob hier alles von der Politik gemacht wird, um diese enormen Verstöße, die hier im Raume stehen, angemessen zu verfolgen. Und wenn das nicht in der gebotenen Weise getan wird und schlüssige Klagen eingereicht werden, ob dann wenigstens in der gebotenen Weise Regress genommen wird. Ob dann diejenigen, die neuen Schaden verursachen im Zuge dieses Bankskandals, dann wenigsten zur Rechenschaft gezogen werden, um nicht neue Millionenforderungen auf den Steuerzahler, auf die Bürger Berlins zukommen zu lassen. – Eine ganze Reihe Fragen.
Ich sage jetzt schon: Das, was Sie schriftlich beantwortet haben, genügt in keiner Weise. Ich hoffe und erwarte, Herr Senator Sarrazin, dass Sie nun die Gelegenheit nutzen, hier vertiefter und fundierter diese aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Lindner! – Für die Beantwortung hat nun Herr Senator Dr. Sarrazin das Wort, bitte schön!
Des Weiteren gibt es die Verfahren auf Schadensersatz. Diese sind zunächst dadurch behindert, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht den von uns angenommenen Stand erreicht haben. Das bedauert sicherlich auch die Justizsenatorin. Wo keine strafrechtlichen Verfehlungen gefunden wurden oder noch nicht gefunden wurden, haben wir auch beim Thema Schadensersatz ein Problem. Gleichwohl haben die Bank und ihre Töchter bisher in fünf Fällen Klage eingereicht. Von diesen fünf Fällen haben wir im Augenblick einen rechtskräftig verloren. Unsere Anwälte vertraten die Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre, das Verfahren fortzuführen. Wo dies die übereinstimmende Einschätzung ist, muss man es entsprechend lassen, um auch von der Bank Schaden abzuwehren. In drei weiteren Fällen wurde zunächst die Klage abgewiesen. Vor dem Kammergericht wurde Berufung
Ich will es an einem zentralen Element festmachen. Gehen wir in den Bereich, in dem der Skandal begann, also zur IBG Immobilien. Wenn man im Vertrauen auf einen Immobilienmarkt, der sich anders entwickelt als man es vielleicht hoffte, Immobilien überteuert ankauft, wenn man sie unprofessionell entwickelt, wenn man des Weiteren Annahmen über den Anstieg der Gewerbemieten von 3,5 % über die nächsten 30 Jahre hat, wenn man darauf noch 30 % weiche Kosten packt und wenn man dies in eine Garantie der Bankgesellschaft verpackt, dann müssen Sie all den Menschen, die daran beteiligt waren, zeigen, dass sie das insgesamt so überschaut haben, dass man ihnen grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz nachweisen konnte und dass dies dann auch kausal zur Schadenskette führt. Das muss geschehen.
eingelegt. In einem weiteren Fall ist die erste Instanz noch vor dem Landgericht in Nürnberg anhängig, hier ist noch keine Entscheidung gefallen.
Eine Reihe weiterer Dinge sind in Vorbereitung. Im Arbeitsausschuss vergeht fast keine Sitzung, wo wir nicht solch ein Thema behandeln. Ehe entschieden wird, ob man klagt oder nicht, hören wir uns auch die beauftragten Anwälte und ihre Einschätzungen zur Prozesslage und zu den Erfolgsaussichten an. Wo wir begründete Aussichten auf Erfolg sehen, wird von Seiten des Aufsichtsrates entschieden, dass diese Verfahren weitergehen.
Generell gilt es folgendes Problem zu beachten: Ein Skandal hat leider mit strafrechtlichen oder auch zivilrechtlichen Verfehlungen wenig zu tun.
Inkompetenz, Borniertheit, mangelhafte Beteiligungen, auch massive Pflichtverletzungen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisbar sind, führen nicht unbedingt dazu, dass Schadensersatzpflicht entsteht.
Deutschland ist voller Unternehmen, bei denen Unternehmensführer riesige Schäden verursacht haben und trotzdem – leider, muss man sagen – in Ruhe ihre Pension verzehren. In jedem Einzelfall muss eine Fehlhandlung nachgewiesen werden, nicht in dem Sinne, dass man eine – wenn auch absurde – ökonomische Fehleinschätzung getroffen hat, sondern in dem Sinne, dass klar gegen Bestimmungen und Regularien verstoßen wurde. Wenn z. B. eine Geschäftsführung oder ein Vorstand auf der Basis einer unzureichenden Investitionsrechnung ein unzureichend geplantes Projekt anstößt, am Ende große Baukostensteigerungen eintreten und dann auch noch falsche Mietannahmen getroffen wurden, dann ist all dies in höchstem Maße skandalös, gar in einer Bank, doch es ist leider nicht strafbar.
Strafbar wird es, Herr Lindner, wenn im Einzelfall im zivilrechtlichen Bereich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist in seiner Anspruchsvoraussetzung außerordentlich eng. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reichen aber auch noch nicht aus, denn es muss gezeigt werden, dass sich der Schaden genau aus dieser in einer kausalen Kette stehenden Handlung ergibt.
[Braun (CDU): Das wussten Sie aber doch alles vorher schon! – Dr. Lindner (FDP): Das sind Allgemeinplätze!]
Das sind Allgemeinplätze aus dem dritten Semester, die Sie sich aber vielleicht noch einmal vor Augen führen sollten, Herr Lindner, denn genau an diesen Punkten scheitern die Verfahren.
[Beifall bei der PDS – Braun (CDU): Aber da vergeudet man doch nicht zig Steuergelder für Prozesskosten!]
Ich will es Ihnen erklären, lieber Herr Braun, es ändert sich auch nichts, wenn Sie dazwischenrufen.
[Krestel (FDP): Jetzt lassen Sie doch mal die Binsenweisheiten, wir sprechen über verschleuderte Prozesskosten!]
Nein, das sind keine Binsenweisheiten, dazu komme ich gleich, Herr Abgeordneter. Ich habe Ihnen das noch einmal dargelegt, weil es mir am Verständnis zu mangeln schien. Wenn das zu viel war, hat es ja wohl nicht geschadet. Das sind die Probleme, mit denen man sich auseinander setzen muss. Wir haben zahlreiche Untersuchungen angestoßen und zahlreiche Kündigungen ausgesprochen, bei denen der absolute Beweis dieser Kette unter Umständen noch nicht vorlag.
Das heißt, die Bank weiß – und sie wird darin auch vom Aufsichtsrat ausdrücklich gestützt –, dass es hierbei im Einzelfall vielleicht auch einmal ein deutlich höheres Prozessrisiko gibt.
Wenn jetzt die Entscheidung fällt, so etwas zu tun, dann muss man es vor Gericht professionell betreiben.