Sie haben auch gesagt, Herr Senator, Sie wissen nicht – Sie hätten sich auch gewundert –, wie es dazu gekommen ist. Sie haben dazu aber noch gesagt, die Beantwortung dieser Frage sei nicht mehr relevant. – Das denke ich doch. Denn das Personal in der Bank ist noch vorhanden, die Mentalität ist noch da. Auch die Struktur, die Verschränkung von öffentlich-rechtlichem und privatem Bankwesen mit staatlichem Geld ist noch da. Und die Unternehmenskultur ist noch da, die man mit dem englischen Begriff „moral hazard“, moralische Hasardeure, beschreibt. Und natürlich ist das, was wir jetzt machen sollen, die Garantie für die Fortsetzung dieses Betriebs, auch zunächst einmal eine Garantie für die Fortsetzung des Bankbetriebes, wie wir ihn kennen, mit all dem berechtigten Misstrauen, das wir dabei haben.
An dieser Stelle sage ich auch noch einmal einen Satz zu der Sache mit dem gemeinsamen Boot, die der Regierende Bürgermeister genannt hat. Da gibt es in der Tat ein echtes Problem für eine Opposition. Wir haben ja hier schon kennenlernen müssen, dass Aufsichtsräte diese Bank nicht kontrollieren. Wir haben kennenlernen müssen, dass Senate über Aufsichtsräte sie nicht kontrollieren. Und ich weiß, dass eine Opposition das gewissermaßen qua Parlament, Vermögensausschuss und dann über Senat schon überhaupt nicht kann. Das heißt, Sie stehen schon in der Verantwortung dafür, uns zu sagen, wir sollen diese Bank fortführen, zunächst einmal in einer Restrukturierung, wobei Sie sich vielleicht noch ausrechnen, Sie hätten einen begrenzten Einfluss darauf, wie das dann auch operativ umgesetzt wird. Diesen haben wir nicht. Und wir müssen uns überlegen, ob wir bei Ihnen ins Boot einsteigen. Das ist ein ziemlich großer Unterschied. Und ich kann Ihnen nur sagen: Gemessen an der Vergangenheit hatten Sie als Regierende diesen Einfluss auch nicht. Und ich rate Ihnen deswegen auch nicht unbedingt zu, diesen Weg zu gehen.
Womit man das Problem hat: Was wäre die Alternative? – Da gab es nun heute von Frau Brigitte Fehrle – ich finde richtig, dass man diese Dinge ohne jedes Tabu diskutiert – einen sehr harten Kommentar in der „Berliner Zeitung“, der nämlich gesagt hat: „Warum lässt man die Bank nicht pleite gehen? Ist das wirklich teurer?“ – Das ist eine Frage, die man stellen muss. „Warum können die Bänker nicht bestraft werden und die Fondseigner nicht enteignet werden?“ Warum müssen wir die eigentlich 1:1 vollständig zufriedenstellen? Warum zahlt der Steuerzahler dafür, dass zum Beispiel Herr Strieder keinen Abschlag hat auf seine 80 000-DM-Einlage beim Fonds? – Das ist doch eine Gerechtigkeitsfrage.
Das Mindeste, was die Berliner fürs Erste erwarten können – und das ist bei so einer diskreten und von Vertraulichkeit umstellten Frage in der Tat schwierig –, ist eine Rechtfertigung und eine Begründung des Senats für die Sache, und zwar öffentlich. Ich finde, das sind richtige Fragen.
Ich bin sehr dankbar, wie Herr Sarrazin auf die Frage der Gewährleistung geantwortet hat. Es ist doch über Wochen und Monate hier öffentlich der Eindruck erweckt worden, wir hätten geradezu eine juristische Pflicht, dafür einzutreten. Inzwischen erweckt den keiner mehr. Es war aber eine lange Diskussion um die ganze Sache, bis gesagt wurde: Auf der juristischen Ebene hängen wir nicht in der Gewährleistung. Wir haben allerdings eine betriebswirtschaftliche Frage zu klären: Ist es teurer, ist es nicht teurer? – Ich behaupte: Die Risiken aus der Abschirmung und die von Frau Oesterheld zu Recht erwähnten Risiken, die im Immobiliengeschäft außerhalb der Abschirmung zusätzlich noch stecken – denn warum soll es eigentlich bei den Großkrediten an die Privaten besser aussehen als im Kreditwesen für die IBAG? –, da gibt es in der Bank vielleicht auch noch eine ganze Menge, was ich nicht zu beziffern in der Lage bin. Ich glaube, wenn man das zusammen nimmt, stehen diese Risiken den Risiken aus einer Insolvenz des privatrechtlichen Teils betriebswirtschaftlich nicht nach.
Jetzt kann man noch darüber diskutieren, ob man den psychologischen und den volkswirtschaftlichen Schaden haben will, den eine Insolvenz für das Land Berlin auch noch beinhaltet. Das finde ich richtig. Da muss man aber auch einmal über eine ganz andere Ebene diskutieren. Damit will ich hier abschließen und vor allen Dingen den Regierenden Bürgermeister noch einmal ansprechen, denn der müsste sich dann auf die Socken machen. Dann muss man sich bei dieser Sache fragen: Wenn man eine Insolvenz, einen Bankrott, eine Pleite, eine Schieflage – nenne man es, wie man will – in einer solchen Größenordnung hat – das ist jetzt nicht die Firma VW, aber denken wir an den Fall Leo Kirch –, muss dieses nicht durch eine konzertierte Aktion von Politik und Wirtschaft auf der Bundesebene geregelt werden, unter Einschluss der deutschen Großbanken? – Ein Senat muss sich in diese Richtung bewegen, statt uns vor eine unannehmbare Alternative zu stellen, eine Risikoabschirmung machen zu müssen, deren Folgen meiner Meinung nach das überschreiten, was das Land Berlin zu stemmen in der Lage ist. Weswegen auf der einen Seite die 3,73 Milliarden 3 Trostpflasterzahlen sind, die einfach in das Gesetz geschrieben werden und den wirklichen Sachverhalt nicht treffen. Auf der anderen Seite muss dann in der Tat nicht über eine Teilinsolvenz bei diesem und jenem Fonds, sondern über den gesamten privatrechtlichen Teil der BGB geredet und gesagt werden: Damit stehen wir jetzt allein da, und zwischen diesen beiden Sachen können wir wählen. Und daran entscheidet sich jetzt, ob man diesen oder jenen für verantwortungsbewusst hält. Da ist es die Frage, ob eine Regierung, die noch andere Handlungsmöglichkeiten hat als der Abgeordnete Jochen Eßer – der kann das nicht ins Werk setzen angesichts dieser Dinge, die ich, wie ich glaube, nicht ganz falsch analysiert habe –, möglicherweise einen ganz anderen Weg wird einschlagen müssen. Was bei Leo Kirch und anderswo geht, muss möglicherweise bei der größten Bankenschieflage in der Geschichte der Bundesrepublik – die durch neue Informationen, die wir bekommen, immer größer wird – auch gehen – dass sich Politik und Wirtschaft bundesweit um die Frage kümmern, wie die Bank gerettet und Schaden abgewehrt werden kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute eine Große Anfrage – darauf haben die Grünen bestanden – und ihre Beantwortung zum Thema Abschirmung der Risiken von IBG und IBAG durch das Land Berlin unter dem Motto „Kein Licht am Ende des Tunnels“. interjection: [Wieland (Grüne): Das ist ja wohl auch ein wichtiges Thema!]
Das ist ein wichtiges Thema, das habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Vielleicht lassen Sie mich einmal weiterreden, dann können Sie auch hören, was ich dazu zu sagen habe. –
Die Große Anfrage umfasst 35 Fragen zu vier Komplexen, das ist für eine Große Anfrage relativ ungewöhnlich, aber immerhin.
35 Fragen unter den Komplexen „Verluste und Risiken“, „Profiteure, Verantwortung, Schadenersatz“, „Situation und Perspektive“ und „Entscheidung des Parlaments“. Die hier gestellten Fragen sind sicherlich alle berechtigt. Sie müssen gestellt und auch beantwortet werden – es fragt sich nur, wann und wo. Der Senator für Finanzen hat bereits in seiner schriftlichen Beantwortung einleitend auf die Grenzen hingewiesen, die ihm bei der Beantwortung seiner Fragen in einer öffentlichen Sitzung beziehungsweise schriftlich für die Öffentlichkeit gesetzt sind, nämlich durch den Status der Bankgesellschaft Berlin als börsennotierte Aktiengesellschaft auf der einen Seite und andererseits auch durch die Schutzrechte, die Einzelpersonen haben, die hier angesprochen worden sind. Das geht noch weiter. Dieses war – ich kann es mir nicht anders vorstellen – auch der fragestellenden Fraktion bewusst, zumindest dem Justizsenator a. D., als sie diese Frage eingebracht hat. Sie haben sie trotzdem in dieser Form eingebracht.
Sicherlich haben Sie das Thema „Bankgesellschaft“ am Kochen halten wollen. Es ist auch nachvollziehbar, dass im öffentlichen Bewusstsein für dieses Thema immer wieder eine Lanze gebrochen werden und gesagt werden soll: Seht euch an, was hier Schlimmes passiert ist! – In diesem Sinne soll eine Große Anfrage auch wirken.
Aber ich finde es nicht fair, wenn Sie an dieser Stelle dem Finanzsenator vorwerfen, er habe Sie nicht umfassend informiert. Sie wissen ganz genau, dass er es über das hinaus, was er hier vorgetragen hat, nicht kann. Wir haben dazu einen Vermögensausschuss, wir haben einen Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft ist umfangreich tätig. Wir werden Ergebnisse haben. Aber es ist etwas populistisch, wenn man sagt: Nun machen wir mal „Hau-drauf“! – Wir sind gut beraten, einem unverantwortlichen Umgang mit dem Thema „Restrukturierung der Bankgesellschaft“ zu entgehen.
Nun kommen wir zum Sachstand. Das Land Berlin ist mit über 80 Prozent an der Bankgesellschaft beteiligt. Aus dieser Rolle heraus erwachsen Verpflichtungen, für die Probleme der Bankgesellschaft einzutreten. Wir haben das Stichwort „Gewährträgerhaftung“ schon gehabt; wir erwarten dazu ein entsprechendes Gutachten, das uns Klarheit gibt. Aber man kann auch nicht sagen: In der Zeitung hat gestanden...! Es ist gar nicht so! – So einfach ist die Sachlage hier nicht.
Wir hatten bereits im vergangenen Sommer die Notwendigkeit einzutreten und haben dieses auch im Rahmen eines Nachtragshaushalts gesetzlich unterlegt. Begleitet wurde dieser Nachschub von Eigenkapital durch ein neues Strukturierungskonzept für die Bankgesellschaft, und bisher – so habe ich es immer verstanden, und so konnte man es auch in diesem Hause vernehmen – waren wir uns über einige Grundzüge dieses Strukturierungskonzeptes einig. Diese Grundzüge hießen: Erhalt der Bank und der Arbeitsplätze hier in Berlin, Erhalt des Bankenplatzes Berlin.
Sicherlich nicht um jeden Preis. Wir sind gerade an der Arbeit, um dieses Konzept auf eine Grundlage zu stellen – die für den Landeshaushalt schon fast unverträglich ist –, die dies immer noch stützt. – Und wir haben gesagt, wir wollen eine Rückführung auf eine starke Regionalbank und – das sage ich schon mit gewissem Zögern – dauerhaft auch eine Refinanzierung der eingesetzten Mittel aus dem Landeshaushalt.
Inzwischen gibt es bedauerlicherweise gegenüber dem, was wir im Sommer hier diskutiert und auch beschlossen haben, einen neuen Stand. Herr Senator Sarrazin hat darauf hingewiesen, im November hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen noch einmal nachgelegt und die bis dahin eingeleiteten Maßnahmen zur Rettung der Bank für nicht ausreichend erklärt. Und wiederum war an dieser Stelle der Mehrheitsaktionär gefordert. Aber wir haben – jedenfalls ist mir das bis jetzt nicht bewusst geworden – nicht die ursprünglichen Zielsetzungen, nämlich den Erhalt der Bank und des Bankenplatzes Berlin, in Frage gestellt, sondern gesagt, wir übernehmen eine Risikoabschirmung. Die Frage ist jetzt nur, wie. Wenn man die Alternativen dazu noch einmal kurz Revue passieren lässt, muss man feststellen, dass es sich gar nicht um realistische Alternativen handelt – zumindest diejenige, die Herr Eßer eben hier ausgeführt hat, kann ich als eine solche nicht betrachten –, sondern nur um theoretische Alternativen. Wir hätten sicherlich die Möglichkeit zu sagen, wir lassen jetzt die Bank in die Abwicklung gehen. Dann hätten wir keine Bank mehr, aber eine erhebliche finanzielle Belastung für das Land Berlin als Mehrheitsaktionär und aus der Gewährträgerhaftung für bestimmte Bereiche. Es gibt eine weitere theoretische Alternative, nämlich die weitere Zufügung von Eigenkapital, aber diese ist auf Grund der beihilferechtlichen Vorschriften der EU mit Sicherheit nicht genehmigungsfähig. Und wir hätten für uns die „schönste“ Alternative entscheiden können, nämlich für den Verkauf der IBG, der IBAG und der LPFV-Gruppe, [Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)] aber bisher hat sich niemand gefunden, der bereit gewesen wäre, diesen Bereich und gleichzeitig die Risiken mit zu übernehmen. Von da her stehen wir in der Situation, zu handeln in dem Sinne, dass wir die Risikoabschirmung übernehmen. Wir sind gefordert, das so zu machen, dass es für das Land Berlin nicht zu einem noch größeren Schaden kommt. Ich sage ganz deutlich, anders als es bisher zum Teil hier diskutiert wurde: Das Land Berlin übernimmt nicht einfach fahrlässig alle Risiken, die bei der Bank angefallen sind. Es erstellt also keineswegs ein „Rundumsorglos-Paket“ für die Bank [Zuruf des Abg. Eßer (Grüne)] noch vergesellschaftet es über das rechtlich notwendige Maß hinaus die Risiken. Lediglich den bankenaufsichtsrechtlichen Notwendigkeiten, die sich im Immobiliendienstleistungsgeschäft ergeben, muss hier in der Verantwortung für einen Mehrheitsaktionär Rechnung getragen werden. Bei der Abschirmung der Risiken durch das Land Berlin muss es jetzt darauf ankommen, den Schaden für das Land Berlin – er ist sicherlich schon eingetreten; wir haben schon hinreichend über Immobilien und Herrn Landowsky etc. diskutiert – zu begrenzen beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. [Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)] Deshalb muss sichergestellt werden, dass bei der Übernahme der Risiken durch das Land Berlin trotzdem gewährleistet ist, dass im Rahmen der Abwicklung die Interessen des Landes im höchstmöglichen Maße berücksichtigt werden. Dazu hat das Land eine umfangreiche Detailvereinbarung ausgehandelt, die morgen Gegenstand im Unterausschuss „Vermögen und Beteiligungen“ sein wird. Wir haben es hier mit einer schwierigen Materie zu tun, deren Begleitung sachgerecht und sorgfältig zu erfolgen hat. Nicht nur die Materie ist schwierig, sondern auch die Vermittlung der Notwendigkeiten an die Öffentlichkeit. Es ist eine Materie, in der Weichenstellungen für eines der wesentlichen Unternehmen dieser Stadt vorgenommen werden. Hier kann man nicht mit Populismus Hoffnung auf irgendwelche Dei ex machina aus dem Bund erzeugen, sondern hier haben wir ein hohes Verantwortungsbewusstsein für dieses Unternehmen und die Arbeitsplätze an den Tag zu legen. Dazu lade ich Sie ein. Wenn die vielen Fragen, die gestellt werden, auch dort gestellt werden, wo sie einer Verantwortung zugeführt werden, dann werden wir irgendwann auch „Licht am Ende des Tunnels“ sehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Wolf, Harald (PDS) – Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]
Schönen Dank, Frau Dunger-Löper! – Dann hat für die Fraktion der CDU der Kollege Zimmer das Wort. – Bitte schön, Herr Zimmer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe im Augenblick den Kollegen Felgentreu von der SPD nicht; er hätte hier einmal in summa hören können, wo eigentlich die Probleme der Bankgesellschaft liegen und woher sie kommen. Das nur eingangs. Allein der Begriff „Abschirmung“ der Risiken von IBG und IBAG: Abschirmung ist eigentlich ein beispielloser Euphemismus für das, was wir hier zu tun haben, denn vom Prinzip her bedeutet es, eine Last von einem im Augenblick nicht abschätzbaren Ausmaß in den Berliner Landeshaushalt zu legen. Abschirmung klingt immer so ein bisschen, als wenn es draußen regnet und man hält mal den Schirm auf, aber tatsächlich ist es etwas ganz anderes: Man ist am Ertrinken und versucht verzweifelt, sich über Wasser zu halten. Deswegen wäre vielleicht die Frage Schlauchboot oder Rettungsring richtig, aber es klingt vielleicht nicht so gut. Es geht also darum, die Zeche für die Bankgesellschaft zu zahlen.
Ich finde den Beitrag der Vorsitzenden des Hauptausschusses etwas unkritisch, Frau Dunger-Löper, das muss ich sagen. Ich gebe zu, ich habe am Ende des vergangenen Jahres gesagt, aus meiner Warte gibt es zur Abschirmung keine Alternative. Mittlerweile sehe ich das anders. Das liegt daran, dass wir jetzt Datenmaterial haben, das letztlich deutlich macht, dass man Alternativen sehr gründlich prüfen muss, dass man nicht vorbehaltlos sagen kann, es muss die Abschirmung sein. Ich habe den Eindruck – darauf ist auch der Kollege Eßer schon eingegangen –, man muss einmal nüchtern gegeneinander aufrechnen: Was sind Kosten, Nutzen und Schäden auf allen Seiten? Es geht auch weniger um die Begleitung des Verfahrens durch das Parlament, sondern dieses Verfahren hat im Parlament stattzufinden. Wir sind diejenigen, die die Entscheidungen zu treffen haben, die die Verantwortung zu tragen haben, auch wenn wir als Oppositionspartei es uns einfach machen und es als Problem der Regierung darstellen könnten. Das ist es fürwahr nicht. Das ist ein Problem des gesamten Landes und jedes einzelnen Parlamentariers, ob er sich in der Lage sieht, dem zuzustimmen, diese Verantwortung für die Zukunft einzugehen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Unterausschuss Vermögen sitzen, der sich nun morgen mit dem weiter gehenden Material beschäftigen wird, große Zweifel daran haben, wie sie damit umgehen sollen. Es ist auch schwierig zu sagen, jetzt müsst ihr euch auf das Votum der zwei, drei Kollegen verlassen, die in diesem Ausschuss gesessen haben. Allein der Zeitdruck, der jetzt durch dieses Verfahren entstanden ist, dass heute die letzten Unterlagen eingegangen sind – der Beschluss vom Prinzip her ist gefasst, die Unterlagen sind auf dem Weg nach Brüssel, wir haben im Nachhinein als Abgeordnetenhaus in der nächsten Sitzung nach Möglichkeit zuzustimmen, und der Vermögensausschuss kann nun in einer Sondersitzung morgen open end versuchen, sich dazu eine Meinung zu bilden –, ob das sachgerecht ist im Hinblick auf den zeitlichen Vorlauf, im Hinblick auf die Komplexität der Materie und im Hinblick auf die Folgen für das Land Berlin in Bezug auf die nächsten 30 Jahre, das finde ich überdenkenswert.
Bevor ich auf die Haushaltsfrage weiter eingehe, möchte ich noch auf den Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eingehen, der schon von den Vorrednern angesprochen worden ist. Ich halte es, unabhängig von der Risikoabschirmung, für zwingend notwendig, deutlich zu machen, dass auch den Verantwortlichen in der Bankgesellschaft Gerechtigkeit widerfährt. Völlig unzweifelhaft – niemand kann ernsthaft den Berlinerinnen und Berlinern erklären, warum sie mit ihren Steuern und den Einsparungen für den Haushalt, die zu erzielen sein werden, die Zeche für das Missmanagement in der Bankgesellschaft bezahlen sollen. Zweifellos muss klar gemacht werden, dass auch diejenigen im Management, die dafür Verantwortung getragen haben, die, ob sie nun in der Geschäftsführung der IBG/IBAG gesessen haben
oder an anderer Stelle ihren persönlichen Beitrag geleistet haben, zur Verantwortung gezogen werden.
Herr Görler – wenn Sie den hören wollen! Hans Görler ist Mitglied der SPD und war Staatssekretär unter Herrn Nagel in der Senatsverwaltung für Bauen – falls es von Interesse sein sollte, was die Wahrheitsfindung angeht.
Auch in Sachen Landowsky bin ich ernsthaft bereit, darüber zu diskutieren, ob die Pensionszahlung etc. oder Ansprüche aus Verträgen in dieser Form gerechtfertigt sind. Das muss aber am Ende eines Verfahrens stehen, wo alle Tatsachen auf den Tisch kommen. Sie werden bei mir nicht erleben, dass ich deswegen, weil jemand ein Parteibuch hat, in die eine oder andere Richtung sage, derjenige hat Recht und der andere Unrecht gehabt. Das gehört auch zur Ehrlichkeit in der Diskussion hier.
Deswegen lasse ich mir im Übrigen aber auch – das müssen Sie auch eingestehen –, wenn es um andere Beteiligte geht, auch nicht verbieten, mein Wort zu erheben, nur weil ich Mitglied der CDU-Fraktion bin. Das macht es deswegen nicht schlechter, dazu eine Meinung zu haben.
Die Frage, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und die Fondszeichner am finanziellen, unternehmerischen Risiko zu beteiligen – das ist letztlich der Grund, warum Fondszeichner steuerlich begünstigt werden –, das ist volkswirtschaftlich sicher eine wichtige und richtige Institution, um auf diese Weise den Einsatz privaten Kapitals zu fördern, wenn damit ein Risiko verbunden ist. In diesen Fonds ist das Risiko auf Null minimiert. Warum sollte dann jemand durch die Lande ziehen können und sagen, ich habe Glück gehabt, ich habe den richtigen Fonds gezeichnet, und wir als Land Berlin, die Berliner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zahlen dafür? Die Frage, die auch in dem Zusammenhang erörtert wurde, inwieweit das für Goodwill oder Standing der Bankgesellschaft vorteil- oder nachteilhaft ist, muss an dieser Stelle sekundär sein. Man kann sich nicht auf diese Weise immer weiter in den Abgrund reißen lassen, wenn man nicht in der Lage ist, einen klaren Schnitt zu machen.
Über welche Summe wir insgesamt reden, ist fraglich. Sind es 3,7 Milliarden §, ist das Ende der Fahnenstange schon erreicht, sind die Risiken deutlich höher zu beziffern, sind es 8 Milliarden, sind es 10, sind es 12? Ich traue mir jedenfalls anhand des Materials, das ich gesehen habe, nicht zu, mir abschließend ein Urteil darüber zu bilden. Das kann vermutlich im Augenblick gar keiner. Aber will man, ohne dass man in der Lage ist, das abzuschätzen, einen Freibrief geben und nicht möglicherweise eine Grenzen einziehen und eine Exit-Option aussprechen, wo es nicht weitergeht? Soll diese Garantie unbeschränkt gegeben werden? Sie muss es wohl, wenn sie funktionieren soll. Aber kann man das verantworten? Das ist die große Frage, vor der wir hier stehen.
Die Frage, ob es eine Rechtspflicht gibt, hier einzutreten, scheint sich mittlerweile beantwortet zu haben: Das scheint mir nicht so zu sein. Also geht es nur noch um die Abwägung der Kosten und Schäden auf beiden Seiten. Mir ist dabei nicht genügend die Möglichkeit von Teilinsolvenzen erörtert worden. Meines Erachtens ist das Schicksal der Bankgesellschaft insgesamt nicht unmittelbar verknüpft mit dem Schicksal einzelner Gesellschaften der Bankgesellschaft, des Konzerns. Darüber lässt sich streiten, ob nicht der Bereich Immobilienmanagement es wert wäre, in eine geordnete Insolvenz zu gehen, ob das nicht im Endeffekt günstiger für das Land Berlin wäre. Das ist eine ganz nüchterne Berechnung, die anzustellen ist.
Das Vorhaben, Gesellschaften zum Vertragscontrolling zu gründen – ich habe es gestern auch in der Zeitung gelesen –: Ich habe ein gewisses Problem mit solchen Gesellschaften, die selbst nur wieder als Organisation eingerichtet werden, um andere Organisationen zu kontrollieren, solange ich mir nicht sicher sein kann, dass dort auch richtig kontrolliert wird. In der Vergangenheit haben wir geglaubt, es gäbe Institutionen, die in der Lage wären, das Geschäftsgebaren zu kontrollieren. Was ist dabei heraus gekommen? – Gar nichts!