Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Drucksache. Wer die dort genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! –
lfd. Nr. 1 – VO-Nr. 15/177, Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, an den Ausschuss für Jugend Familie, Schule und Sport,
lfd. Nr. 6 – VO-Nr. 15/182, Dritte Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz,
Weitere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Ich stelle damit fest, dass das Haus von den übrigen Verordnungen Kenntnis genommen hat.
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktionen der CDU und der FDP die Ablehnung des Antrags Drucksache 15/2512. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das sind die Fraktionen der CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die übrigen Fraktionen. Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU die Annahme des Antrages mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer so gemäß Drucksache 15/2716 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Die Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Keine, dann ist das so angenommen.
Die Fraktion der FDP hat die Überweisung der Verordnung unter der lfd. Nr. 4 der Zusammenstellung – Verordnung Nr. 15/180 über Verordnung zur Bekämpfung des Lärms an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beantragt.
lfd. Nr. 4 – das ist die oben genannte Lärmschutzverordnung mit der VO-Nr. 15/180, an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie,
lfd. Nr. 7 – VO-Nr. 15/183, Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik.
Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Der Kollege Herr Kurth hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Thema Ausbildungsplatzabgabe haben wir uns bereits in der letzten Sitzung beschäftigt. Wer meint, seit der letzten Sitzung sei nichts Wesentliches mehr passiert, der irrt. Vor ein paar Tagen war die Expertenanhörung im zuständigen Bundestagsausschuss. Es gibt eine Reihe interessanter Berechungsmodelle, und es gibt auch die ersten Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen auf Bundesebene an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Kommen wir zunächst zur Expertenanhörung. Dass die gesamte Wirtschaft den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnt, das wird niemanden überrascht haben. Dass auch alle Bundesinstitute den vorliegenden Gesetzentwurf
Wenn Betriebe mehr als 7 % ausbilden, gewinnen sie einen Förderanspruch. Dieser hätte im letzten Jahr 211 000 Ausbildungsplätze erfasst. Wir kommen zu einem Transfervolumen, das wahrscheinlich zwischen zweieinhalb und drei Milliarden € liegen wird. Da ist in der Tat nur noch von einem Bürokratiemonster zu sprechen. Dass das mit 70 Millionen € erledigt werden könnte, ist geradezu abwegig.
Zu den übrigen Verwaltungsverfahren ist jetzt noch nicht viel zu sagen, aber allein die Vorstellung, dass die Bundesregierung Ende September eines Jahres entscheiden soll: „In diesem Jahr wird die Abgabe erhoben, weil keine kurzfristige Änderung zu sehen ist“, macht deutlich, dass von Planungssicherheit für ausbildungswillige Betriebe nicht die Rede sein kann.
Hören Sie auf die Angebote der Wirtschaft, im Rahmen einer ernst gemeinten Selbstverpflichtung auf die Bundesregierung zuzugehen!
Hören Sie wenigstens auf den Städte- und Gemeindebund, der auch unter Einbeziehung der sozialdemokratischen Kommunen – Herrn Schmalstieg aus Hannover – dringend davor warnt, dieses Gesetz zu verabschieden, und machen Sie nicht in einer Stadt, in der es ohnehin schwer genug ist, Ausbildungsplätze zu finden und Betriebe zu überzeugen, diese Anstrengungen kaputt. Herr Senator Wolf – leider nicht da – weiß ganz genau: Der Ausbildungskonsens in Berlin ist zu Ende, sobald der erste Berliner Betrieb zahlen muss. Das sollten wir gemeinsam nicht riskieren. Wir sollten gemeinsam auf die Berliner Wirtschaft zugehen und sagen: Wir unterstützen auch die Bundesländer mit einer politischen Mehrheit, die der Bundesregierung eher näher steht, um diesen Gesetzentwurf in letzter Minute zu verhindern. – Das ist der Sinn des Antrags. Ich bitte herzlich, ihm zuzustimmen.
skeptisch beurteilen, dass hat den einen oder anderen schon überrascht. Von allen geladenen Sachverständigen gab es einen einzigen, nämlich den DGB und die Einzelgewerkschaften, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts auszusetzen hatten und ihn grundsätzlich befürworteten.
Nun ist das mit dem Expertentum des DGB und der Einzelgewerkschaften, was Ausbildung angeht, so eine Sache. Bei den eigenen Ausbildungsanstrengungen jedenfalls hört das Expertenwissen auf. Nehmen wir Verdi – eine Ausbildungsquote von 0,29 %. Nicht eine einzige Einzelgewerkschaft kommt über 1 bis 2 %. Würde der Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, auf den DGB angewandt, hätte der DGB etwas über 4 Millionen €, genau 4,1 Millionen € zu zahlen.
Würde der DGB den Quoten des Gesetzentwurfs genügen, müsste er seine Ausbildungsanstrengungen versiebenfachen. Das wäre übrigens kein schlechtes Zwischenergebnis der bisherigen Bemühungen,