Vielen Dank! – Die bisherigen Aussagen des Senats zu den Folgen und Kosten sind völlig unzureichend. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2004/2005 sind die Auswirkungen in den beiden Berichten an den Hauptausschuss zu den Folgekosten, das sind die Schreiben rote Nrn. 234 und 2363, lediglich allgemein gehalten und mit völlig unpräzisen Angaben dargestellt. Es kann nicht sein, dass haushalterische Konsequenzen der Schließung eines Flughafens auf eineinhalb Seiten dargestellt werden. Ein Flughafenrückbau ist einem Neubau durchaus vergleichbar und muss daher auch in haushalterischer Hinsicht mit der entsprechenden Sorgfalt vorbereitet werden.
Das Parlament hat auch in dieser Angelegenheit einen Anspruch auf umfassende und sorgfältige Information.
Diesem Anspruch ist der Senat bislang auch nicht ansatzweise nachgekommen. Der Senat hätte zumindest ein mit dem Bund abgestimmtes wirtschaftliches Nachnutzungskonzept für das Flughafenareal vorlegen können. Angesichts der Angebotsüberhänge bei Büroflächen und Wohnungen und vor allem angesichts des Niedergangs der Berliner Grünanlagen ist das Konzept des ehemaligen Senators Strieder zur Umgestaltung des Flughafens unseriös.
Es gibt für die von der öffentlichen Hand zum Teil heruntergewirtschaftete Liegenschaft des Flughafens Tempelhof keine rentable Nachnutzungsmöglichkeit, es sei denn, es würde massiv investiert.
der mit Investitionskosten in Höhe von 1,8 Milliarden € zu Buche schlägt. Wie Sie das miteinander vergleichen können, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zu glauben, wir hätten irgendetwas zu verbergen, dazu bemerke ich nur: Sie sind so wachsam, dass Sie uns sofort dabei erwischen würden. So weit zu Ihren Einlassungen.
denburg Flughafen Holding (BBF), der Bund, das Land Brandenburg und das Land Berlin, haben sich im sog. Konsensbeschluss 1996 darauf verständigt, den Flughafen Tempelhof als Verkehrsflughafen mit Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses BBI zu schließen.
lich dahin gehend konkretisiert, dass eine Befreiung von der Betriebspflicht des Flughafens Tempelhof bereits mit Beginn des Winterflugplanes 2004 (30. Oktober 2004) erreicht werden soll, d. h. von diesem Zeitpunkt an soll kein Flugverkehr vom Flughafen THF stattfinden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Berliner Flughafengesellschaft in Abstimmung mit den drei Gesellschaftern bereits gestellt. Das entsprechende Verwaltungsverfahren läuft derzeit.
Angesichts der Marktlage und der beabsichtigten Einstellung des Flugverkehrs ist es zweifelhaft, ob sich private Investoren finden lassen. Oder soll wieder der Steuerzahler einspringen und dessen Geld verbraten werden? –
Berlin ist gemeinsam mit dem Bund auf dem besten Weg mitten in Berlin, mitten in Tempelhof eine gigantische Leerstandsruine zu produzieren.
Dort stehen Gebäude, die nicht genutzt werden. Zu einem Drittel stehen die Gebäude leer. Bringen Sie uns ein Konzept. Man stelle sich einmal vor, was allein die Bewachung von 300 Hektar Brachfläche kosten wird. Der Senat bekommt die Kleinkriminalität in der benachbarten Hasenheide nicht in den Griff, mutet aber den angrenzenden Wohngebieten von Neukölln und Tempelhof die unüberschaubaren Risiken einer innerstädtischen Tundra zu. –
Fragen, über Fragen, von denen der Senat kaum eine gestellt, geschweige denn beantwortet hat. Warum schweigt der Senat?
Warum klärt er das Parlament und die Öffentlichkeit nicht über die Probleme und die beabsichtigten Maßnahmen, sowie ihre Kosten auf? Hat er etwas zu verbergen? – Ich fürchte, ja und zwar ein hohes Maß an Unprofessionalität. Der Senat hat uns bislang in Sachen Flughafen Tempelhof ein verkehrs-, wirtschafts- und stadtentwicklungspolitisches Laienspiel von äußerst fragwürdiger Qualität zugemutet. Jetzt muss das Stück mitsamt Regie, Darstellern und Bühnenbild auf einmal gründlich evaluiert werden.
Heute findet der Einstieg dazu statt, und deshalb gibt es unsere Große Anfrage. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön! – Das Wort zur Beantwortung hat nun der Regierende Bürgermeister. – Herr Wowereit, Sie haben das Wort, bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lüdeke! Gott sei Dank kostet der Rückbau des Flughafens Tempelhof noch nicht einmal den Bruchteil eines neuen Flughafen,
erwirtschaftet und die bei einem Fortführen des Betriebes weiter ansteigen würden, haben die Gesellschafter dazu veranlasst, schon jetzt entsprechend tätig zu werden. Die Betriebsverluste betrugen seit 1991 bis 2003 kumuliert 139 Millionen €, minimal 7 Millionen € p. a., maximal 17 Millionen € p. a. Allein im vergangenen Jahr waren es lt. Jahresabschluss der FBS, der vom Wirtschaftsprüfer testiert ist, 15,3 Millionen €. Für 2004 wird ein Verlust von 15,2 Millionen € erwartet. Bei Fortführung von THF werden für 2005 bis 2010 kumulierte Verluste von weiteren 120 Millionen € erwartet. Bei dem gestellten Antrag wurde insbesondere auch berücksichtigt, dass die kontinuierlichen Verluste in THF die Gesamtfinanzierung für den BBI erschweren und verteuern würden. Ferner treten die angestrebten Entlastungswirkungen wie z. B. der Wegfall des Fluglärms für die Anwohner bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein.
angesprochenen Wirtschaftsverbände zur „Schließung“ von Tempelhof geäußert haben, ist festzuhalten, dass die überwiegend kritischen Äußerungen der genannten Gesellschaften, Verbände usw. zur Befreiung von der Betriebspflicht und späteren Schließung Gegenstand des derzeit laufenden Verwaltungsverfahrens sind. An dieser
des Flughafens Tempelhof angewiesen ist, ist darauf zu verweisen, dass die Nachnutzung des Flughafens Tempelhof von grundlegender stadtstruktureller Bedeutung ist. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, die Flächeninanspruchnahme außerhalb des Siedlungskörpers zu reduzieren. Dies steht in Zusammenhang und Übereinstimmung mit dem Ziel nachhaltiger Entwicklung. Daher ist eine konsequente Innenentwicklung notwendig. Die im Konzept zur Nachnutzung des Flughafens vorgesehene Be
bauung greift diese Zielsetzung auf. Im Vordergrund steht jedoch die Ausprägung als Freiraum-Element. Im Vergleich zu anderen Agglomerationsräumen verfügt Berlin mit den vorhandenen und zukünftigen Flächenpotentialen über einen erheblichen harten Standortvorteil. Bodenmarkt- oder Flächenrestriktionen wie in Stuttgart oder München bestehen in Berlin nicht. Das verfügbare Flächenangebot dämpft die Boden- bzw. Mietpreise und ermöglicht eine flexible und nachfrageorientierte Entwicklung von Standorten für Wohnen und Wirtschaft. Die im Konzept zur Nachnutzung des Flughafens vorgesehenen baulichen Nutzungen wirken daher als Verstärkung des Standortvorteils. Städtebauliche Bedarfsermittlungen für die Nachnutzung des Flughafens liegen über die in Frage 4 dargestellten Größen hinausgehend nicht vor.