Stärkung der Familien III – keine Schließung der Familienberatungsstelle für türkische Familien in der Fennstraße (Wedding)
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach der bevorstehenden Umstellung der im Land Berlin eingesetzten Microsoft-Betriebssysteme von MS Windows NT auf MS Windows XP die automatische Aktualisierung von Windows XP nur mit Wissen und Wollen der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen aktiviert werden kann. Es muss sichergestellt sein, dass bei der automatischen Aktualisierung keine schutzbedürftigen Daten an die Server des Herstellers übertragen werden können.
Der Senat wird aufgefordert, die in Berlin vorhandenen Angebote zur Sicherung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen effektiver zu organisieren und miteinander zu vernetzen. Insbesondere der Zugang zu Angeboten des ÖPNV ist weiter zu verbessern und durch ein qualifiziertes Informationssystem für die Nutzerinnen und Nutzer zuverlässiger und berechenbarer zu machen.
Der Sonderfahrdienst „Telebus“ soll als ergänzender Bestandteil des ÖPNV-Angebotes erhalten bleiben, um jenen, die das allgemeine ÖPNV-Angebot nicht nutzen können, eine Alternative zu bieten. Der Berechtigtenkreis ist entsprechend zu definieren.
Für den Fahrbetrieb des Telebusangebots sind leistungsfähige und kostengünstige Betreiber zu ermitteln.
Ergänzend soll ein Konzept für die Einbindung behindertengerechter Taxen in ein integriertes ÖPNVAngebot vorgelegt werden, das unter Beteiligung von BVG, Taxiverbänden, Behindertenverbänden und dem Telebusbetreiber entwickelt
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Polizeipräsident in Berlin die Verfahrensweise bei der Durchführung von DNA-Reihenuntersuchungen innerhalb des ersten Halbjahres 2004 durch eine Geschäftsanweisung regelt, die die vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgelegten Kriterien berücksichtigt.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Polizeipräsident in den Fällen, in denen kein Auskunftsverweigerungsgrund entsprechend § 50 Abs. 2 ASOG vorliegt, Betroffenen Auskunft über die Herkunft gespeicherter Daten sowie die Adressaten von Datenübermittlungen erteilt.
Der Senat wird aufgefordert, bei der Umsetzung von Rahmenrecht darauf zu achten, dass rechtzeitig eine landesrechtliche Eingriffsgrundlage geschaffen wird.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Zustellung von Vollstreckungsunterlagen durch Gerichtsvollzieher verschlossen erfolgt.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen der mit der Erstellung der Risikoanalyse und des Sicherheitskonzepts für Basis I (PROSOZ/S) beauftragten Unternehmensberatung zügig in allen Bezirken umgesetzt werden, soweit dies trotz der gesetzlichen Änderungen im Sozialwesen geboten ist.