gegenüber 1992, auch wenn gilt – das richtet sich insbesondere an die Fraktion, die in dieser gesamten IBBDiskussion seitens der Opposition sich wirklich inhaltlich und kontinuierlich in die Debatte eingebracht hat, die Grünen, die man im Prinzip mit der Position zusammenfassen kann: Das Bessere ist der Feind des Guten. – Aus diesem Grund gab es auch eine ganze Reihe von inhaltlichen Anregungen, die wir in der Debatte, insbesondere im Wirtschaftsausschuss, diskutiert haben und die man mit den Grünen auch diskutieren konnte, ganz im Unterschied zu Herrn Dietmann, der heute zwar – groß genug ist er ja – und analog zu seiner Größe auch den Mund aufgemacht hat, aber – ich kann mich erinnern – im Wirtschaftsausschuss einmal eine Debatte über das IBB-Gesetz abgelehnt hat, weil es ihm eigentlich nicht wichtig genug war und er keine Lust hatte, darüber zu sprechen, das heißt, die Möglichkeiten, die das Parlament auch geboten hatte, über dieses IBB-Gesetz zu diskutieren, nicht genutzt hatte. – Ich finde den Vergleich mit 1992 durchaus richtig im Sinne einer Warnung, auf einem Standard zu bleiben und den Standard zu erweitern und nicht mehr zu einer Situation zurückzufallen, die letztlich zu der Bankenkrise selbst geführt hat.
Zum Gesetz selbst: Ich beziehe mich, wie gesagt, weil der inhaltliche Änderungsantrag im Wesentlichen hierzu von den Grünen kam, auf einige Punkte, die von den Grünen angesprochen waren. Wir haben einen Konflikt beim Aufgabenspektrum. Das sehe ich auch. Und zwar besteht der Konflikt schlicht und einfach darin, dass wir uns in unserem Änderungsantrag auf die Monita des Rechnungshofes bezogen haben und insbesondere die Generalklausel in Artikel II § 5 Abs. 1 Ziffer 6 – ich glaube, das ist ungefähr das, worum es ging – selbstverständlich gestrichen haben. Der andere Punkt sind die anderen Ziffern in Artikel II § 5, wo Sie sagen: Hier kann die Gefahr bestehen, dass die IBB Aufgaben übernimmt oder ein Verständnis entwickelt, wie es die Landesbank hat und was letztlich auch zu der Bankenkrise geführt hat. Ich denke – und das hat auch der Wirtschaftssenator deutlich gemacht, das hat sein Staatssekretär in der Diskussion deutlich gemacht –, dass sich diese Koalition und dieser Senat bei der Ausgründung der Investitionsbank und bei der Politik, die er mit dieser Investitionsbank vorhat bzw. wie er sich als Aufsichtsmitglied in dieser Investitionsbank verhalten wird, sich vollständig vom metropolitanen Größenwahn der großen Koalition verabschiedet hat und eine restriktive Auslegung dessen vornehmen möchte, was im Aufgabenspektrum der IBB enthalten ist. Dementsprechend ist auch der Umgang mit Beteiligungen in diesem Gesetz dargelegt. Ich denke, dass die Regelungen, die in der Satzung zum Thema Corporate-GovernanceKodex aufgenommen werden, dies noch einmal deutlich machen.
Wir haben sieben Wochen lang intensiv beraten. Ich gestehe zu, diese Beratungen sind zumindest an dem, was heute verabschiedet werden soll, nicht spurlos vorüber gegangen. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten fünf zentrale Forderungen in diesem Prozess aufgestellt:
Der erste Punkt – Thema Grundkapital: Die Investitionsbank braucht 500 Millionen € Grundkapital. Darin waren und sind sich alle Experten einig. Diese Frage ist nicht geklärt, ist ungelöst, also: Minus.
Zweiter Punkt – Aufgabenspektrum: Ja, in der Tat, Herr Hoff hat es gerade noch einmal gesagt. Ein Absatz wurde gestrichen, eine Generalklausel von drei Generalklauseln, die sich in diesem Gesetz befinden. Nach wie vor ist es so, dass das Aufgabenspektrum der Investitionsbank, das Sie jetzt beschließen, über das hinausgeht, was bereits jetzt Gesetzesgrundlage ist und wir von da her noch Schlimmeres befürchten müssen als das, was derzeit schon Praxis im Land Berlin ist, Schlimmeres als KPM, als GSG, als Tempodrom-Affäre. So viel zum Thema Aufgabenspektrum. Wir hätten uns eben eine klare – –
Was insgesamt völlig unverständlich bleibt, das ist die Frage, warum Sie von der Koalition bei der ersten Neu
gründung eines Landesunternehmens – einer Bank zumal, nach dem Bankenskandal, nach Tempodrom-Affäre, nach dem Fall Bielka und, und, und – diese Chance nicht genutzt haben, um hier beispielhaft und modellhaft den neuen Umgang mit Beteiligungsmanagement und -controlling, worüber hier so viel diskutiert wird, wo aber praktisch nichts passiert, das nicht in diesem Gesetz verankert haben.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort gewesen. Herr Hoff hat gesagt, dass demnächst der Corporate-Governance-Kodex komme. Dennoch ist es auch an dieser Stelle so, wir haben ihn nicht, wir Grünen wollten ihn im Gesetz verankern.
Darüber hinaus wollten wir im Gesetz verankern, dass zumindest die Kontrollverpflichtungen des Aktienrechts, die derzeit für die Investitionsbank gelten, weil sie Teil der Bankgesellschaft ist und die Bankgesellschaft als Aktiengesellschaft den Kontrollmechanismen des Aktienrechts unterliegt, auch künftig für die Investitionsbank gelten. Mindestens das sollte im Gesetz verankert werden. Selbst das haben Sie nicht zugelassen, weil Sie da an Ihrem Senator Sarrazin nicht vorbeikommen, der immer noch frei nach dem Motto: „Da, wo ich bin, da ist Ordnung“ agiert, nicht wahr, Herr Sarrazin?
Frau Paus, vielleicht machen wir 30 Sekunden Pause, damit Sie die dann nötige Aufmerksamkeit wieder haben.
Ich bitte alle, die jetzt stehen oder noch laufen, sich wieder hinzusetzen. Es ist nett, dass Sie unsere Signal zur bevorstehenden Abstimmung wahrgenommen haben, aber das Wort hat Frau Paus und niemand anderes, zumindest offiziell. – Bitte sehr, Frau Paus!
Zum Thema Aufgabenspektrum: Das, was Sie geändert haben, ist ein Witz. Das Einzige, was Sie gemacht haben, ist von drei Generalklauseln eine zu streichen. Das gesamte Aufgabenspektrum von Kunst, Kultur, Architektur, soziale Maßnahmen, Wissenschaft, Bildung und alles, was man sich so wünscht, bleibt weiterhin im Katalog vorhanden. Auch das, was Sie uns versprochen hatten, dass sie das zumindest in der Satzung einschränken wollen, auch dieses Versprechen haben Sie wiederum nicht wahrgemacht. Diese Investitionsbank hat ein größeres Aufgabenspektrum, als sie es je gehabt hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird.
Dritter Punkt – Beteiligungen: Eigentlich waren wir uns in der „Lyrik“ alle einig, dass mit dem Verschiebebahnhof, mit dem System Russische Puppe im Land Berlin Schluss sein muss.
Deswegen sollte es künftig nur noch befristete Beteiligungen geben. Da gab es richtigen Druck, Sie haben sich einen Ruck gegeben, sind über den Graben gesprungen und haben hineingeschrieben: Zukünftig nur noch befristet. – Leider haben Sie aber vergessen zu benennen, wie lange die Befristung gehen soll. Sind es 45 Jahre, sind es 99 Jahre oder sind es 150 Jahre? – Wir wissen es nicht so genau. Das ist echte SPD-Politik, das ist momentan der Stand der Dinge zum Thema Befristung von Beteiligungen. Wir hatten eine klare Zahl, wir hatten gesagt: 5 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen können wir auch über 10 Jahre reden, aber ansonsten ist klar Schluss.
Vierter Punkt – Rechnungshof: Das ist eigentlich eine Peinlichkeit an sich, dass das nachgebessert werden musste, dass der Senat in dieser Situation nicht automatisch gesagt hatte, natürlich gelten die ganz normalen Rechte des Rechnungshofs auch für die Investitionsbank, wie sie für alle Landesbeteiligungen gelten. Nein, für die Investitionsbank sollte das nicht gelten. Auch da musste nachgebessert werden, da ist auch nur das Minimum gemacht worden.
Ich finde, eine Koalition im Parlament müsste sich das nicht bieten lassen. Zumindest das hätten Sie verankern können. Dass es da nicht um gar nichts geht, sondern tatsächlich um relevante Dinge, möchte ich Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Da heißt es im KonTraG:
Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bestandteil dieser Maßnahmen sind verbindliche Verhaltensrichtlinien für alle festen und freien Mitarbeiter.
Eine solche Regelung wird es im Investitionsbankgesetz dank Ihr nicht geben. Das war bisher verpflichtende gesetzliche Regelung für die Investitionsbank. Angesichts dessen haben wir wieder einmal berechtigte große Befürchtungen.
Deswegen sage ich, sagen wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Schluss: Hier wurde eine Chance vertan. Sie war da, sie lag auf dem Präsentierteller. Sie haben sie nicht genutzt. Wir finden das mehr als schade. Wir werden deswegen diesem Gesetz heute hier nicht zustimmen.
Danke schön! – Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU, FDP und von
Für die Begründung der Großen Anfrage hat nun die antragstellende Fraktion der FDP das Wort. – Herr Abgeordneter Lüdeke, bitte sehr, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Offenlegung der Folgen und vor allem der Kosten der Schließung des Flughafens Tempelhof ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, allein schon wegen der damit verbundenen Haushaltsrisiken. Dies betrifft die direkten und auch die indirekten Kosten der Flughafenschließung und die damit verbundenen Haushaltsrisiken, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Ertragslage der Flughafengesellschaft, die Kosten für Betrieb, Instandhaltung, Sicherung und Rückbau der baulichen Anlagen sowie die Altlastensanierung, Risiken und Kosten der Liegenschaftsverwertung und die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und auf die Konkurrenzfähigkeit des Standorts Berlin.
Moment, Herr Abgeordneter! Ich würde Ihnen gerne zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen. Vielleicht ist es möglich, in den Reihen vorne wieder Platz zu nehmen. – Danke schön! – Herr von Lüdeke, Sie haben das Wort!
Bündnis 90/Die Grünen die Annahme der Vorlage, und zwar unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2845. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das sind die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz so angenommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Hier ist eine Beratung nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat hat die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung empfohlen. Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Die CDU-Fraktion wünscht jedoch die zusätzliche Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Berlin und Brandenburg. Ich lasse darüber abstimmen. Wer also die zusätzliche Ausschussüberweisung so zu tätigen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Damit ist dies abgelehnt.