Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

Beschlussempfehlungen WiBetrTech und Haupt Drs 15/2845 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2603

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das sind die Grünen. Zur Begründung hat Frau Paus das Wort.

Herr Präsident! Wir beantragen, dass IBB-Gesetz heute nicht dringlich zu behandeln, denn unserer Ansicht nach ist das Gesetz weder dringlich noch beschlussfähig.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist nicht dringlich. Das wurde uns gestern sogar ganz offiziell von Sei

Auch die Satzung hat aber die entsprechenden Fakten nicht enthalten.

Deswegen sagen wir, dass dieses Gesetz nicht beschlussfähig ist. Es gehört in ein Gesamtpaket. Dieses sollte nicht nur der Hauptversammlung der Bankgesellschaft vorgelegt werden, sondern auch dem Parlament. Etliche Teile davon sind nicht da. Es ist weder beschlussfähig doch dringlich. Hier fällt beides zusammen. Deswegen appellieren wir an Sie: Lassen Sie uns dieses Gesetz heute nicht verabschieden, sondern lassen Sie es uns auf die nächste Sitzung vertagen. Bis dahin bleibt noch genug Zeit. Es besteht in dieser Angelegenheit noch erheblicher Beratungsbedarf. – Herzlichen Dank!

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Frau Paus von der Fraktion der Grünen hat gegen die Dringlichkeit gesprochen. Für die Dringlichkeit spricht Herr Hoff von der PDS. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist bereits in verschiedenen Ausschüssen hinreichend diskutiert worden. Frau Paus fügte als Begründung an, man könne alles noch am 9. Juni machen. Danach meinte sie, das gesamte Gesetz sei nicht beschlussfähig. Man muss sich entscheiden. Wenn man das gesamte Gesetz nicht für beschlussfähig hält, braucht man nicht gegen die Dringlichkeit zu sprechen.

ten des Senats bestätigt. Gestern im Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligung“ hat der Senat auf eine entsprechende Nachfrage deutlich gemacht, dass der 9. Juni auch noch ein akzeptables Datum für die Verabschiedung dieses Investitionsbankgesetzes wäre. Deshalb ist die Dringlichkeit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht gegeben. Es gibt also keinen entsprechenden Zeitdruck.

Vor allem aber ist dieses Gesetz schlichtweg nicht beschlussfähig. Auch deswegen widersprechen wir der Dringlichkeit. Die entscheidende Grundlage für dieses Gesetz ist bei einer Ausgründung, bei der Gründung eines jeden Unternehmens, insbesondere natürlich bei der Investitionsbank, die finanzielle Ausstattung derselben. Deswegen gehören zum Gesetz sowohl die Verträge als auch die Satzung. Denn es geht immerhin darum, wie genau die Zweckrücklage in Höhe von 1,1 Milliarden € gestaltet werden soll, und wer von diesem Kuchen wie viel bekommen soll. Allen Beteiligten ist klar, dass diese drei Dinge einen Zusammenhang bilden, dass dies ein Paket ist. Allen Beteiligten, auch dem Senat und auch den Koalitionsfraktionen, war dies schon einmal klar. Inzwischen haben sie ihre Meinung geändert. Das erschließt sich uns nicht, es ergibt keinen Sinn.

Denn Fakt ist: Bis gestern noch lagen uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern keine Informationen zur Beurteilung über die mögliche Eigenkapitalausstattung der Investitionsbank vor. Allen Beteiligten, zumindest denen aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie, ist klar, dass die Investitionsbank mindestens ein Grundkapital von 500 Millionen € benötigt, um die Aufgaben, die ihr übertragen werden sollen, auch tatsächlich leisten zu können. Deshalb gibt es Diskussions- und Klärungsbedarf, aber entsprechende Unterlagen und Informationen seitens der Bankgesellschaft oder der Investitionsbank wurden uns trotz Anfragen nicht zur Verfügung gestellt.

Genauso sieht es aus mit den Verträgen. Die Verträge wurden uns zwar inzwischen in einem Zwischenentwurf vorgestellt, aber ich glaube, es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Unterausschusses „Vermögensverwaltung und Beteiligung“, dass er Verträge vorgelegt bekommen hat, in denen sich nicht eine einzige Zahl befindet.

[Gaebler (SPD): Reden Sie zur Dringlichkeit!]

Ich glaube, dass ist in der Historie des Ausschusses zum ersten Mal passiert.

Auch die Satzung wurde uns zwar vorgelegt, weil von der Koalition gesagt wurde: Liebe Grünen-Fraktion! Einiges, was Sie an Anmerkungen haben, werden wir in der Satzung machen.

[Doering (PDS): Sie reden zur Debatte! – Gaebler (SPD): Zur Dringlichkeit! – Unruhe]

Frau Kollegin! Bitte begründen Sie die Undringlichkeit!

[Beifall bei den Grünen und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Die Dringlichkeit wurde gestern im Hauptausschuss und am Montag im Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie von den verschiedenen Senatsvertretern deutlich gemacht. Es ist zwar richtig, dass es bei den Verzögerungen, bei den Verträgen über stille Einlagen, zu einem Sachverhalt kam, den wir ursprünglich nicht gewünscht haben, und dass wir zeitgleich keine Beschlussfassung zu diesen Verträgen im Unterausschuss „Vermögsverwaltung und Beteiligung“ realisieren konnten. Das Gesetz ist aus unserer Sicht aber gleichwohl heute beschlussfähig.

[Ritzmann (FDP): Warum ist es dringlich?]

Der Hauptausschuss hat gestern durch eine entsprechende Änderung festgelegt, dass die Verträge, die im Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligung“ derzeit diskutiert werden und liegen, im Parlament noch einmal beraten werden können. Frau Paus hat als Argument gegen die Dringlichkeit vorgebracht, dass eine entsprechende Beschlussfassung nicht möglich sei, weil das Parlament darüber noch beraten müsse. Das Parlament wird aber auf jeden Fall beraten. Die Rechte des Parlaments sind im Gesetz festgeschrieben.

Aus unserer Sicht ist das Gesetz heute beschlussfähig. Die Notwendigkeit besteht mit Blick auf die Frist, die die

Hoff

Wir finden hier allerdings nur einen Teil zur Abstimmung vor. – Frau Paus hat das beschrieben. – Alle anderen Dinge liegen nach wie vor nur im Entwurfsstadium vor. Dies ist insbesondere deswegen kein Umgang, weil damit erhebliche Informationen fehlen, die uns vorliegen müssten, um eine ernsthafte Entscheidung treffen zu können.

In den Protokollen des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie kann man nachlesen, dass Senator Wolf vor Ostern mitteilte, es sei eigentlich schon alles ausverhandelt und die Verträge müssten nur noch auf Leitungsebene gegengecheckt werden. Auf Nachfrage am Montag konnte uns von der Wirtschaftsverwaltung dann noch nicht einmal gesagt werden, wo momentan noch Dissenspunkte sind. Das hat groteske Züge. Nach wie vor fehlen Aussagen über Höhe und Dauer von Zinszahlungen und vieles mehr. Der WPD musste noch Hinweise hinsichtlich der förmlichen Korrektheit und der Verfassungsgemäßheit geben.

Im Hauptausschuss haben Sie sich dann eine ganz besondere Posse geleistet, indem Sie versucht haben, eine erneute Vorlage einer Satzung ins Spiel zu bringen. Sie konnten sich nicht so recht einigen, welche Passagen gestrichen sind und welche nicht und haben das Ganze auf das nächste Mal vertagt. – All das wollen Sie jetzt ernsthaft zur Abstimmung stellen.

Bundesregierung gesetzt bekommen hat, nämlich die gesetzliche Voraussetzung für selbständige Förderbanken bis zum 31. März 2004 zu setzen. Diese Frist gilt auch für die IBB. Es gibt zwar die Rechtsauffassung, dass diese Regelung mit der Frist 31. März 2004 nicht gänzlich auf Berlin anzuwenden sei, weil die Investitionsbank derzeit keine selbständige Förderbank ist. Aber wir meinen, dass, je mehr Zeit verzögert wird – der 9. Juni wäre ein solcher Punkt –, die Europäische Union Anstoß an dem nehmen könnte, was wir in Berlin machen.

Wir können das Gesetz heute hier beschließen. Die Dringlichkeit ist klar. Wenn Sie politisch etwas gegen dieses Gesetz haben, dann sollten wir das hier diskutieren. Aber Sie sollten nicht versuchen, Gründe gegen die Dringlichkeit zu finden. Die Rechte des Parlaments sind unbestritten. Wir haben sie gestern noch einmal gestärkt. Aus diesem Grund kann man so agieren, wie wir es vorgeschlagen haben.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich lasse nun über die Dringlichkeit abstimmen. Wer diese bejaht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Regierungsfraktionen. Gegenstimmen! – Das ist die Opposition. Damit ist die Dringlichkeit mit der Regierungsmehrheit beschlossen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Artikel zu verbinden. Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe damit die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis IV – Drucksache 15/2603 – und die Änderungen und Ergänzungen – Drucksache 15/2845 – auf. Zur Beratung ist eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen. Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Es gibt eine Wortmeldung der CDU-Fraktion. – Bitte, Herr Dietmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin braucht eine schlagkräftige Landesförderbank. Darüber sind wir uns sicher einig. Rot-Rot hat in der Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre keinerlei Akzente gesetzt. Ansiedlungen bleiben aktuell aus. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Investitionen finden nicht ausreichend statt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt eine starke IBB ausgründen können. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dieser Forderung weder inhaltlich noch formal gerecht.

Ich weise zu Beginn auf einen Aspekt hin, der bei Frau Paus schon anklang. Er hat etwas damit zu tun, wie Sie uns das Gesetz vorlegen. Einleitend zitiere ich dazu eine Vorlage des Wirtschaftssenators vom 15. März 2004 zum Thema „Ergänzende Informationen zur Ausgründung der IBB“:

Zur Umsetzung der zuvor genannten Anforderungen an die rechtliche Konstruktion ist die Verabschiedung dreier eng miteinander verbundener rechtlicher Dokumente notwendig. Diese bilden

einen einheitlichen Komplex. Alle drei Dokumente stellen ein Gesamtpaket dar.

Noch drei inhaltliche Punkte: Zur Kapitalausstattung hat auch Frau Paus einen Hinweis gegeben. Sie haben uns bis heute nicht schlüssig erklären können, warum genau die Summen, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, notwendig sind und ausreichen, um die IBB auf eine tragfähige Basis zu stellen. Die Gefahr, dass hier ein zahnloser Tiger entsteht, der in eine ungewisse Zukunft geht, steht im Raum. Dagegen konnten Sie nichts vorbringen.

[Beifall bei der CDU – Beifall der Frau Abg. Paus (Grüne)]

Zum Thema Aufgabenspektrum: Wir haben schon in der ersten Rederunde hier im Parlament kritisiert, dass dieser Rahmen viel zu weit ist und unkonkret bleibt und dass Sie die IBB aufstellen, wie einen unsortierten Bauchladen. Der Rechnungshof hat dazu in einer Stellungnahme geschrieben:

Die Aufgabestellung der IBB ist noch weiter gefasst als bisher und damit, wie aktuelle Vorgänge zeigen, de facto konturenlos. Wir sehen keinen sachlichen Grund dafür.

Und weiter:

Mit der globalen generalklauselartigen Fassung des § 5 Abs. 2 Nr. 6 wird ermöglicht, den ohnehin weiten Rahmen noch zu überschreiten. Damit wächst die Gefahr, dass der IBB noch mehr als bisher die Finanzierung von Angelegenheiten übertragen wird, die das Land aus seinem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushalt nicht

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den fachlichen Aspekten der rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin haben wir uns bei der I. Lesung des Gesetzes hier im Plenum und vor allem in den folgenden vier Sitzungen des Wirtschaftsausschusses und in anderen Ausschüssen

eingehend beschäftigt. Ich möchte daher heute bei der abschließenden Beratung insbesondere eine politische Bewertung des Diskurses und des zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzestextes – einschließlich der eingebrachten Änderungen – vornehmen.

Der politische Wille der Koalition, Berlin eine schlagkräftige Landesstruktur- und Förderbank zu geben, die der mittelständischen Wirtschaft mit einem umfassenden Förderinstrumentarium zur Seite steht, nimmt mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes Gestalt an. In den Diskussionen der vergangenen Monate kristallisierten sich hauptsächlich zwei Themenkomplexe heraus, nämlich zum einen alle Fragen, die mit dem Ausgründungsprozess der IBB aus der Landesbank, insbesondere der Eigenkapitalausstattung, zusammenhingen, und zum anderen der umfangreiche Themenkomplex des künftigen Aufgabenfelds der IBB.

Lassen Sie mich mit der Ausgründung beginnen: Es wäre zweifelsohne günstiger, wenn die IBB die volle derzeitige Zweckrücklage von knapp 1,4 Milliarden € als Eigenkapital in die Selbständigkeit mitnehmen könnte. Jedoch würde in diesem Fall die Eigenkapitaldecke der Landesbank nicht mehr den Deckungsvorschriften des KWG genügen, und Berlin müsste – quasi als Eigentümer der LBB – gut 1 Milliarde € aus dem Landeshaushalt zuschießen, was weder finanziell darstellbar wäre noch beihilferechtlich von der EU-Kommission gestattet würde. Daher stellt die Variante, der IBB zunächst nur 300 Millionen € als Grundkapital mitzugeben und die erforderlichen 1,1 Milliarden € als stille Einlage des Landes in der LBB zu belassen, deren Zinsertrag jedoch weiterhin der IBB zusteht, einen nicht unkomplizierten, aber gangbaren Weg dar. Die IBB kann aus dem Ertrag sowie aus weiteren Erträgen ihres Altgeschäfts im Bereich des Wohnungsbaus sukzessive ihr Eigenkapital erhöhen und das politisch gewollte Fördergeschäft finanzieren.

bestreiten soll oder kann. Exemplarisch verweisen wir auf die Beteiligung an GSG, KPM sowie das Sponsoring des Tempodrom.

Genau diese Gefahr besteht nach wie vor. Alle Hinweise und Anträge, die wir dazu geschrieben haben, haben Sie in Bausch und Bogen abgelehnt. Die IHK hat diese Kritik geteilt. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, dass sich eine Förderbank mit entwicklungspolitischer Zusammenarbeit, Kunst, Kultur, Architektur oder Maßnahmen ausschließlich sozialer Zielsetzung beschäftigt. Das ist der falsche Weg.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP und den Grünen]

Das Thema Beteiligungen wurde schon angesprochen. Die Namen wurden genannt. Wir haben Anträge gestellt, um die Kredite an Beteiligungen des Landes zu begrenzen. Sie haben diese abgelehnt. Auch der Vorschlag, dass die Genehmigung von Beteiligungen oder die Ausgründung von Unternehmen durch das Parlament gehen sollen, wurde von Ihnen angelehnt.