Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

So viel zur Leistungshöhe.

Ich komme zum zweiten Punkt, den Strukturen und Organisationen rund um die neue Leistung herum. Das ist genau der Teil, der Chancen bietet – Chancen der besseren Beratung und Vermittlung, der Stärkung der Arbeitslosen, und auch durchaus Chancen, zu fordern und auch Konsequenzen zu ziehen, wenn die Bereitschaft bei den Betroffenen dazu komplett fehlt, das will ich auch einmal ausdrücklich sagen. Ich verzichte, auf die Feinheiten zwischen Optionierung und Organleihe einzugehen, und sage nur, dass wir die Entscheidung von Senat und Bezirken, pro Bezirk eine Arbeitsgemeinschaft, besetzt mit Personal aus beiden Bereichen, einzurichten, in Ordnung finden.

[Frau Ströver (Grüne): Schade aber auch!]

Ja, das stimmt. Ich hätte sagen müssen: Und das ist nicht gut so.

[Beifall bei den Grünen]

Lassen Sie mich zu dem dritten Punkt, den Eingliederungsleistungen, kommen, also zu den Angeboten die den Arbeitssuchenden gemacht werden. Und diese sollen von qualifizierten Fallmanagern über eine beidseitig zu unterzeichnende Eingliederungsvereinbarung bis hin zu den Eingliederungsleistungen reichen. Da sind die Möglichkeiten ebenfalls größer, als es im ersten Moment den Anschein hatte. Darüber bin ich auch froh. Eine Menge Leute hat daran gearbeitet, damit sich in dieser Hinsicht etwas verändert hat.

Es ist ein Fortschritt, dass alle Erwerbslosen Zugang zu den Instrumenten des Sozialgesetzbuchs III haben, und auch die Zusicherung des Bundestags, dass es ein Integrationsbudget von 9,15 Milliarden € für Verwaltungs- und Integrationskosten geben soll, begrüße ich. Ich frage mich nur, warum die zuständige Staatssekretärin gestern im Ausschuss nicht sagen konnte, was das für Berlin bedeutet. Ich bin auch dafür, die Dazuverdienstmöglichkeiten zu nutzen, nicht als Folterinstrument gegenüber den Arbeitslosen, sondern als Teil der Integration und auch nicht nur zum Aufheben von Miniermotten. Hier steht der Se

Frau Dr. Klotz

Herr Präsident! Frau Klotz! Sie sollen die Gelegenheit haben, Ihren Text weiter vorzutragen. Aber ich habe mich gemeldet, weil es ein Stück weit eine Frechheit ist, uns Verlogenheit vorzuwerfen. Das war nicht sinnvoll und auch nicht gerechtfertigt angesichts der Fragen, die wir an den Senat gestellt haben, von denen nicht eine einzige beantwortet wurde, wie es das normale Vorgehen gewesen wäre. In Anbetracht des Senatsbeschlusses wundert mich das inzwischen allerdings nicht mehr. Ihre Kritik aber muss dort geübt werden, wo sie hingehört. In diesem Fall muss sie an den Senat gerichtet werden.

Zu der Grundfrage – das Grundsystem zu kritisieren und hier Bundespolitik zu machen – äußere ich mich nicht. Nur eine einzige Bemerkung: Das Modell, das im Eck vorgeschlagen wurde, war ein rundes Modell. Es ist im Rahmen der Debatte, die darum geführt wurde, verkommen.

Nun kann man darüber streiten, ob man es gut oder schlecht findet. Aber jetzt der CDU Blockade vorzuwerfen, ist wirklich „voll daneben“. Und wenn wir kritisch anmerken, dass das Land Berlin mit diesem Senat keine Vorkehrungen getroffen hat, um für die Betroffenen rechtzeitig die Auszahlung zu organisieren und um die Bezirke richtig zu informieren, wie man etwas umsetzt, ist diese Kritik absolut gerechtfertigt.

nat in der Verantwortung, und zwar konzeptionell und finanziell.

An der Stelle, Frau Knake-Werner: Das ist ein starkes Stück: Es hat in der Arbeitsmarktpolitik in den ganzen vergangenen Jahren keine so harten Einsparungen gegeben wie unter diesem rot-roten Senat. Wenn Sie die Bundespolitik kritisieren – okay. Aber wenn Sie im Windschatten des Bundes sparen, um sich hinterher über den Bund zu beschweren, ist das unehrlich.

[Beifall bei den Grünen]

Lassen Sie mich noch etwas zu den Finanzen sagen. Es darf kein Vorbei an den zugesagten Entlastungen der Kommunen von 2,5 Milliarden € geben. Da teile ich sicher die Position von vielen hier. Und ich finde es auch in Ordnung, Herr Sarrazin, wenn die Kommunen sehr genau rechnen und Sicherheiten einfordern. Ich teile aber auch die Meinung, dass man noch nicht hundertprozentig weiß, wie hoch die Belastungen sind, und sich Sicherheiten wie die Revisionsklausel in die Verträge schreiben lassen will.

Frau Dr. Klotz! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Freundl?

Nein, ich bin in meiner letzten Minute. Es tut mir Leid.

Eben. Ihre Redezeit ist auch schon abgelaufen.

Ja, eben. Ermöglichen Sie doch eine Kurzintervention. Dann kann ich dazu noch einmal reden.

Nicht in Ordnung ist es allerdings, wenn Summen ohne solide Grundlage in die Welt gesetzt werden und jede Auskunft über das Berechnungsverfahren gegenüber dem Parlament verweigert wird, wie es Herr Wolf und Frau Knake-Werner in der vergangenen Woche getan haben. Sie haben gesagt, es gibt eine Mehrbelastung in Höhe von 200 Millionen €. Sie sagen aber nicht, wie Sie diese Summe errechnen.

[Frau Sen Dr. Knake-Werner: Doch!]

Nein! – Parallel sagte Ihr Senatskollege Sarrazin in der entsprechenden Arbeitsgruppe am Mittwoch der vergangenen Woche: Wenn diese 1,8 Milliarden € Ausgleich, die von Herrn Clement zugesagt wurden, kommen, sind wir in Berlin wieder Null auf Null.

Frau Dr. Klotz! Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Mein letzter Satz! – Was stimmt denn nun? Ich möchte, dass Sie die Informationen, über die Sie verfügen, gegenüber dem Parlament transparent, nachvollziehbar, auf den Tisch legen, damit man sich ganz solide damit auseinander setzen kann.

[Beifall bei den Grünen]

Herr Kollege Hoffmann wünscht eine Kurzintervention und hat dazu das Wort.

[Zurufe von den Grünen]

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Hoffmann! – Frau Dr. Kotz! Möchten Sie replizieren?

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Nein!]

Das ist nicht der Fall.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Große Anfrage ist damit begründet, beantwortet und besprochen worden.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Beantwortet ist sie nicht!]

Hinsichtlich der Anträge der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2872 und Drucksache 15/2878, empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Die

lfd. Nr. 11:

a) Bericht

Bericht des Sonderausschusses zur Tarifkalkulation bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) zum sog. Kalkulationsirrtum bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren

Präsident Momper

Aber jetzt zum Antrag. 42 Brandtote und 446 Fälle von Rauchvergiftung ist die traurige Bilanz der Feuerwehr von Januar bis jetzt. Die Zahl der Brandtoten könnte

halbiert sein, wenn es in den Wohnungen Rauchmelder gegeben hätte. Die meisten Leute – das ist vielleicht nicht allen bekannt – sterben aber nicht an den Verbrennungen, sondern ersticken. Schon acht Atemzüge, das heißt, eine Minute in einem verqualmten Zimmer unbemerkt den Rauch eingeatmet – das reicht, um zu sterben. Die Anzahl von 21 vermeidbaren Todesopfern sollte Ihnen zu denken geben. Diese Zahl rechtfertigt, eine generelle Pflicht zur Installation von Rauchmeldern einzuführen.

Die Argumente, mit denen unser Antrag im Bauausschuss abgelehnt worden ist, sind fadenscheinig. Sie haben erklärt, meine Damen und Herren von der SPD und der PDS, dass die Einführung einer Rauchmelderpflicht nicht möglich sei, weil sie gegen die Bauordnung verstieße, weil damit der Bestandsschutz gefährdet wäre usw. All diese Argumente sind nicht zutreffend, wie die Bauordnungen anderer Bundesländer beweisen. Es gibt andere Bundesländer – deshalb hatte ich auf den Link des Verbandes verwiesen, der im Internet Propaganda für Rauchmelder macht –, die bereits solch eine Rauchmelderpflicht in der Bauordnung haben. Das sind das Saarland und Rheinland-Pfalz. Wenn es dort möglich war, diese Hindernisse zu überwinden, dann ist es in Berlin auch möglich. Bedenken Sie, was im Land Berlin vor kurzer Zeit an Änderungen der Bauordnung möglich war und was offenbar auch nicht den Bestandsschutz gefährdet hat: Das war die Installationspflicht von beleuchteten Hausnummern. – Diese Installation ist Pflicht. Das rettet kein Leben und macht es vielleicht für die Taxifahrer ein wenig einfacher, Wohnungen und Standorte zu finden. Für Rauchmelder hingegen, die Leben retten können, ist eine solche Pflicht angeblich nicht möglich. Ein solches Teil kostet vielleicht 5 € und weniger, weil der Absatz in den letzten Jahren auf Grund der Propaganda, die auch die Feuerwehr, der Verband der Versicherungswirtschaft und die Hersteller betreiben, gestiegen ist. Wenn die Kosten so gering sind, ist es auch für die Wohnungsbaugesellschaften zumutbar, diese Rauchmelder einzusetzen.

Bericht Drs 15/2754

b) Antrag

Aus den Erkenntnissen des Sonderausschusses „BSR“ lernen: Müllentsorgung in Berlin reformieren!

Antrag der FDP Drs 15/2760

c) Antrag

BSR-Gebührenskandal muss ein Einzelfall bleiben: Gesetz über Gebühren und Beiträge modernisieren!

Antrag der CDU Drs 15/2870