Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

[Beifall bei der SPD und der PDS]

[Doering (PDS): Privatisieren, dann ist das Problem gelöst! – Ritzmann (FDP): Nicht alles vorweg sagen!]

Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Sie haben Recht, Herr Kollege Lederer, Ihr Antrag knüpft nahtlos an das an, was wir letzte Sitzung hier bekamen, nämlich Ihren Antrag zum Korruptionsregister. Das Anliegen beider Anträge, wenn man es verfolgt, ist ein ernsthaftes. Es geht dem Namen nach um die Bekämpfung der Korruption. Korruption ist ein gravierendes Problem. Es zehrt ganze Volkswirtschaften aus. Das erleben wir in Südamerika. Deswegen ist es ein zentrales liberales Anliegen, gegen Korruption, für Transparenz, gegen Kartelle und Monopole – ganz egal, ob es sich um staatliche oder private handelt – und für Wettbewerb zu kämpfen.

[Beifall bei der FDP]

Weil uns das ein so wichtiges Anliegen ist, habe ich mich schon bei dem ersten Antrag, den Sie uns vor zwei Wochen vorgelegt hatten, besonders geärgert über die Oberflächlichkeit und Schlampigkeit dieses Schaufensterantrags. Es sind nicht nur Kleinigkeiten, dass Sie als Volljurist

[Dr. Lederer (PDS): Aber Herr Lindner, ich bin doch kein Volljurist!]

bei Firmen und Unternehmen nicht die Begriffe trennen können, dass nichts zum Datenschutz, nichts über Konsequenzen enthalten ist, überhaupt nichts gesagt ist, wie das im Verhältnis zu vergaberechtlichen Vorschriften steht, was eigentlich mit einer Person, einem Angestellten passiert, der dann das Unternehmen wechselt. Bleibt dann

werden sachgerechte Anforderungen und durchschaubare, extern nachvollziehbare Verfahren festgelegt.

Das Land Berlin ist über die beabsichtigte Besetzung von Schlüsselpositionen der Unternehmen mit ehemaligen Angehörigen

des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin, deren Verwendung im öffentlichen Dienst nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, rechtzeitig zu informieren.

Ich meine, die Aufsichtsräte, das sind doch die Senatoren. Die haben das alles doch bisher schon mitbekommen. Verhindert hat das natürlich überhaupt nichts.

Wenn Sie es ernst meinen mit dem Thema Korruption, wenn Sie es ernst meinen mit dem Thema Transparenz und mit der Besetzung von Schlüsselpositionen, dann schließen Sie sich dem FDP-Antrag Hygiene-Gesetz an. Da sind klare Regelungen enthalten. Fünfjahressperre für die zukünftigen Manager, die vorher Beamte oder Senatoren waren, wenn sie in ein Unternehmen des Landes Berlin wechseln wollen. Da haben Sie ganz klare Regeln, ganz eindeutige Begriffsdefinitionen, da können Sie zeigen, ob Sie die Sache ernsthaft betreiben oder ob Sie sich mit solch oberflächlichen Schaufensteranträgen begnügen wollen. Langfristig – das ist richtig – Schluss mit der Staatswirtschaft. Beenden Sie die Monopole. Dabei können Sie zeigen, ob Sie tatsächlich strategisch vorgehen wollen, ob Sie eine Strategie verfolgen, die dem Thema Korruption und Transparenz auch nur ansatzweise gerecht wird.

das Unternehmen im Register oder kommt das neue dann hinein? – Gar nichts dazu! Es war ein kleiner, lausiger Schaufensterantrag und sonst überhaupt nichts.

[Beifall bei der FDP]

Das, was wir heute vorgelegt bekommen, ist genauso unseriös: aufgeblasene Schwammigkeit. Das gliedert sich in die Kapitel Überflüssigkeiten, Selbstverständlichkeiten und Berichtswünsche. Dazu gehört z. B. eine Überflüssigkeit:

Es sind verbindliche Vereinbarungen zwischen Land und Unternehmen zu schließen.

Das haben wir doch schon. Das haben wir bei der BVG, bei der BSR, nur eingehalten wird es halt nicht. – Oder das Nächste, I 2a:

Es erfolgt eine regelmäßige und detaillierte Darstellung über die Erfüllung der vereinbarten Ziele.

Lieber Gott, alles Berichtswünsche und nichts dahinter. – Nächste Seite:

Es wird sichergestellt, dass die Informationsrechte des Landes eingehalten werden.

Es wird auf das Aktiengesetz verwiesen – überflüssig. – Oder:

Alle Kontrollorgane sind umfassend und rechtzeitig über die Unternehmensentwicklung zu informieren.

Das ist der Aufsichtsrat. Natürlich wird der über die Unternehmensentwicklung informiert, was denn sonst!

Was aber noch ärgerlicher ist als diese Überflüssigkeiten, sind die Schwammigkeiten und Teile, die völlig ohne Konsequenzen sind. Hier gibt es zwei bemerkenswerte Teile aufzuführen: Dass die Vergütung des Managements veröffentlicht wird, haben Sie noch gepriesen, das ist einer der wenigen konkreten Punkte. Warum koppeln Sie nicht die Vergütungen des Managements an das Erreichen der Unternehmensziele? – Nicht? – Nein, dann hätten Sie es an dieser Stelle unterbringen müssen. Es steht dazu nichts da. Warum legen Sie denn keinen Mindestbetrag oder eine Mindestgröße für die variablen Anteile der Vergütung fest? Warum schreiben Sie nicht hinein, dass mindestens 50 % der Vergütung des Managements der Landesbeteiligungen an das Erreichen der Unternehmensziele zu knüpfen sind? – Das kann ich Ihnen erklären, weil dabei Ihre Bielkas und Co. nicht mitmachen. Wenn es konkret wird, wenn es hart wird, dann sind Sie nicht dabei.

[Beifall bei der FDP]

Jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, der Besetzung des Managements. Dazu schreiben Sie in I 3d an zwei Stellen etwas:

Für die Besetzung aller Schlüsselpositionen, Geschäftsführung, Vorstände, Leitungsfunktionen unterhalb der Unternehmensspitze

Das ist auch wieder kein hinreichend konkreter Terminus! –

Das ist nichts, das ist Blabla. – Genauso Blabla ist die nächste Aussage in I 4:

Also mit den Bielkas! –

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Das Wort hat nunmehr die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Abgeordnete Herr Eßer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun reicht es uns allen allmählich, wir sind wohl alle müde.

[Vereinzelter Beifall]

Ich will versuchen, meine Ausführungen kurz zu halten. – Gegenüber dem, was uns Herr Sarrazin und der Senat vorgelegt haben, ist der Antrag der Fraktionen ein eindeutiger Fortschritt. Das sollte anerkannt werden. SPD und PDS versuchen offensichtlich über das hinauszugehen, was der Senat zugestehen wollte. Dennoch muss auf Unterschiede hingewiesen werden.

Der erste Punkt, der für mich von Bedeutung ist – ich habe das mehrmals gesagt –, ist der, dass es mir nicht ausreicht, die Beteiligungen dem German-CorporateGovernance-Kodex zu unterwerfen. Ich möchte die in dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh

)

Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist um. Sie haben zwar Kürze vorgeschlagen, aber die Zeitgrenze trotzdem schon erreicht.

Ich schließe aus der Einzahl bei „Geschäftsführung“ trotz der Mehrzahl bei „Vorstände“, dass Sie sich nach wie vor nicht dazu bequemen können, die einzelnen Bezüge zu veröffentlichten, sondern die der Gremien insgesamt. – Sonst müssen wir „Geschäftsführer“ schreiben, damit das klar ist.

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie und an den Hauptausschuss empfohlen. Andere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Dann ist das ohne Widerspruch so beschlossen.

mensbereich seit 1998 für die Aktiengesellschaften niedergelegten Grundsätze für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin unabhängig von ihrer Rechtsform zur Verpflichtung machen. Es trifft in dieser Form im gesetzlichen Teil – sowohl Aktiengesetz wie HGB – nur auf Aktiengesellschaften zu. Sie beinhalten jedoch den zwingenden Aufbau eines Risikomanagementsystems, eines Überwachungssystems, mit der gesetzlichen Auflage im Aktiengesetz, dass dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden können. Das ist nun eines der großen Probleme, die wir im Land Berlin jahrelang gehabt haben. Es generiert eine Reihe von Folgen für die auf dieser Basis zu erstellenden Lageberichte und im Übrigen auch für die Wirtschaftsprüfung. Davon lese ich in Ihrem Antrag nichts. Das gibt es bei Herrn Sarrazin und dem Senat ebenfalls nicht. Ich bin der Auffassung, dass das ein Herzstück jedes Beteiligungsmanagements und jedes Beteiligungscontrolling sein wird. Das ist gewissermaßen die Konkretisierung Ihres Punktes I 3c dass alle Kontrollorgane umfassend und rechtzeitig über die Unternehmensentwicklung zu informieren sind. Das hätte ich gern als gesetzliche Auflage; dagegen spricht nichts.

Der zweite Punkt, den ich problematisch finde, ist: Wer soll im Auftrag der Exekutive kontrollieren? – Da gibt es die bekannte Auseinandersetzung um extern oder intern. Sie haben unter II eine hochproblematische Formulierung. Sie sehen das Problem und sagen dann, dass die Befugnisse jeweils bei einer Senatsverwaltung gebündelt werden sollen, die Kontrolle über die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch dem Senatskollegium insgesamt zugewiesen werden soll. Ich bleibe dabei: Dieses Problem des Dualismus der Senatsverwaltungen klären Sie am besten darüber, dass sie das Controlling externalisieren. – Da Sie gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, Personal und Sachverstand einstellen zu können, ohne den Restriktionen des BAT zu unterliegen, bin ich der Meinung, dass eine dem Leipziger Modell ähnliche Lösung die günstigste wäre, um die von Ihnen beschriebene Schwierigkeit beseitigen zu können. Auch dabei halten Auch dabei halten wir an unseren Vorschlägen gegenüber Ihrem Vorschlag fest, Herr Lederer!

[Dr. Lederer (PDS): Das wundert mich jetzt nicht!]

Der dritte Punkt ist – den finde ich spannend! –: Wie stellen Sie das Berichtswesen in das Parlament durch? – Wir werden meiner Ansicht den Vermögensausschuss so aufteilen müssen, dass wir in den Sitzungen Mittwoch morgens nur noch die Vermögensgeschäfte machen und uns dann zu einem weiteren Zeitpunkt treffen werden, um die Beteiligungen zu diskutieren. Dabei müssen wir uns auch nicht unbedingt auf zwei Stunden beschränken. Ich denke, diesen Weg werden wir gehen. Den müssen wir allerdings auf dem jetzigen Berichtsrecht aufbauen – Hauptausschuss, rote Nummern und anderes mehr. Eigentlich müsste ein solcher Vorschlag über das Beteiligungscontrolling etwas darüber enthalten, dass von vornherein ein Berichtswesen gewährleistet ist. Da finde ich Ihren Vorschlag sehr ungenügend. Wir haben ebenfalls vorgeschlagen, dass bestimmte Sachverhalte möglichst

unzensiert durchgestellt werden. Das kann ich in diesem Antrag leider nicht entdecken, da sind Sie meines Erachtens dem Senat entschieden zu weit entgegen gekommen.

Ich schließe mit dem letzten Punkt ab.

Ja! – Ich lese nur noch einen Satz vor:

Die Höhe der Vergütung für die Geschäftsführung, Vorstände und Aufsichtsräte ist künftig zu veröffentlichen.

[Wechselberg (PDS): Nein!]

Die lfd. Nrn. 26 bis 35 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.