Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

[Hoffmann (CDU): Der SPD!]

auch des Neuköllner Bürgermeisters, die Probleme in den Vordergrund gestellt werden, nicht die Chancen, die sich bieten. Ich sehe auf die Chancen. Ich möchte erst einmal ein Jahr Echtbetrieb der Ordnungsämter sehen, dann schauen wir, ob sie sich bewähren, ob Synergieeffekte entstehen, ob auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zunehmen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke, Frau Kollegin Flesch! – Das Wort für die FDP hat nunmehr der Kollege Ritzmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Berlin braucht Ordnungsämter – das ist unstrittig – mit einem funktionierenden Außendienst. Wir sind die einzige Großstadt, die so etwas bisher nicht hat. Das Resultat dessen ist, dass die eine Hälfte der Sachen bei der Polizei im Sinne der Amtshilfe aufläuft. Die Polizei ist das letzte Glied in der Kette und hat anderes zu tun, als sich um Hundehaufen und Grillsünder zu kümmern. Die andere Hälfte des Resultats ist, dass es de facto liegen bleibt, weil die Polizei etwas anderes zu tun hat. Deswegen ist es höchste Zeit, dass wir uns diesem Thema widmen. Wir sind sozusagen Bummelletzte. Aus diesem Dasein als Bummelletzter kann ein Vorteil erwachsen, der so genannte Second-Mover-Advantage, also Vorteil durch Abwarten. Wir können uns bundesweit umschauen, wo es Ordnungsämter gibt, die funktionieren, welches Modell auf Berlin passt, wo etwas schief geht, und dann das Beste herausziehen und die Berliner Lösung finden.

Der Senat hat sich leider nicht nur für ein Berliner Modell, sondern auch für das Berliner Tempo entschieden, also Ankündigungen, Bitten um Vertagung, Nichteinhaltung von Vertagungsterminen usw. Früher war das Berliner Tempo ein Sinnbild für Zügigkeit,

[Frau Ströver (Grüne): Ganz viel früher!]

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Also keine Minisheriffs, keine Schlagstöcke, keine Handschellen, keine scharfen Hunde, keine Kiezpolizei, sondern das Gewaltmonopol muss bei den Profis bleiben, und das ist die Berliner Polizei.

[Beifall des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Die rechtliche Konstruktion ist verfassungsrechtlich gewagt, so möchte ich es einmal umschreiben. Hier werden Grundrechtseingriffe wie das Durchsuchen von Personen und das Abnehmen von Eigentum durch eine Verordnung geregelt. Wenn wir das verabschiedeten, dann stellten wir dem Innensenator eine Art Blankoscheck aus. Im Gesetz steht, dass das Nähere in einer Verordnung geregelt wird. Dann hätten wir die Situation, dass die Polizei, die zum Teil gleiche Befugnisse hat, etwa bei der Durchsuchung, erst durch Rechtsvorbehalt handeln kann. Diese Befugnisse sind im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geklärt. Aber die Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter könnten sich auf Grund einer Verordnung mit diesen Rechten ausstatten. Da spricht einiges für die Verfassungswidrigkeit. Deswegen freue ich mich schon auf die Ausschussberatung.

Das Personal ist hier entscheidend, die Ausbildung und die Auswahl. Die Probleme der Auswahl sind schon angesprochen worden – der Stellenpool, der im Moment noch nicht wirklich gefüllt ist. Wir haben eine intensive Debatte über das Personalvertretungsgesetz. Es ist verfassungswidrig. Das wissen wir schon seit langer Zeit. Mittlerweile gibt es auch Einsichten bei der Mehrheit des Hauses. Der Innensenator sagt, da müsse man nachbessern. Wenn es zu viele Hürden gibt, dass Menschen in den

An Hand der Knüppeldebatte möchte ich das BerlinerModell einmal kurz aufzeigen. Die Bezirksbürgermeister, allen voran diejenigen der SPD, wollten eine martialische Ausstattung, eine Ausstattung, die Respekt einflößt. Dazu gehört angeblich ein langer Knüppel. Die Sehnsucht, ein kleiner Polizeipräsident zu sein, wird daran deutlich. Aber diese Sehnsucht wird zumindest in dieser Form nicht erfüllt werden. Der Innensenator andererseits hat klar formuliert: Keine Hilfspolizei – Pfefferspray reicht aus. Im Konfliktfall muss die Polizei einschreiten, das ist die gleiche Position, wie sie die FDP-Fraktion vertritt. Nun tagte man zu diesem Thema lange Zeit, dann stieg weißer Rauch auf. Aus dem gewünschten langen Knüppel wurde

ein kurzer, kleiner Knüppel. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass die Länge keine Rolle spielt. Aber das bestreiten andere vehement. Ich habe mir die Mühe gemacht zu schauen, was es eigentlich für Schlagstöcke auf dem Markt gibt. Das Modell „Billy“ beginnt bei einer Länge von 35 cm. Das Modell „Jonny“ gibt es in einer Länge von bis zu 55 cm. Es ist also alles auf dem Markt, und deshalb wird sich sicher der richtige Knüppel finden lassen.

Vielleicht muss man das an die Größe der Mitarbeiter koppeln, ich kann es Ihnen nicht sagen.

Aber, Herr Innensenator: Das war ein echter Verhandlungserfolg, von einem großen auf einen kleinen Knüppel zu kommen, ein Erfolg im Sinne des Berliner Verhandlungsstils. Wie konnten Sie denn die Bürgermeister entwaffnen, so dass sie dem kleinen Knüppel zugestimmt haben? Was haben Sie versprochen? – Es gab daneben noch die Wappen-Debatte: Sollen diese Ordnungsamtmitarbeiter auf der Schulter das Bezirkswappen tragen? – Das ist aus meiner Sicht ein leicht folkloristischer Ansatz. Haben Sie da eine Zusage gemacht, wie neulich in der Presse zu lesen war? – Sie nicken, also wurde der kleine Knüppel gegen das bunte Bezirkswappen gesetzt. Was machen jetzt nur die Bezirke, die noch kein Wappen haben? – Diese Frage müssen wir noch beantworten.

Stellenpool hineingehen können, dann wird er sich sicherlich nicht mit qualifiziertem Personal anfüllen. Es wurde in Neukölln versucht, zu schauen, wer da kommt. Es wurden 500 Beschäftigte aus dem Überhang des Landes eingeladen. Erschienen sind nach meiner Information 41, und eine Dame, knapp an die 60 Jahre alt, hat Bereitschaft erklärt.

[Henkel (CDU): Die war fußkrank!]

Die hat gesagt: Das klingt nach einer spannenden Aufgabe, dafür stelle ich mich bereit. – Man darf der Dame nicht zu nahe treten. Aber ob das die Optimalbesetzung für den Außendienst eines Ordnungsamtes ist, das darf auf jeden Fall hinterfragt werden. In anderen Bezirken – Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg – war es so, dass auch die Landespolizeischule schon vor Ort war und mit Beschäftigten gesprochen hat. Da haben Leute – von der Putzfrau bis zum Hofarbeiter – Interesse bekundet. Da gibt es geeignete und sicher auch weniger geeignete Leute. Auswahlkriterien müssen sein die charakterliche Tauglichkeit, die psychische Fähigkeit, auch im Konfliktfall mit solchen Situationen fertig zu werden, und die körperliche Tauglichkeit. Bisher ist mir gar kein Auswahlkonzept bekannt. Ich weiß gar nicht, nach welchen Kriterien – wenn der Pool denn gefüllt wäre – die richtigen Leute dort herausgezogen werden. Das fehlt auf jeden Fall bis heute. Hier dürfen keine Kompromisse eingegangen werden.

Die Ausbildung selbst übernimmt die Landespolizeischule. Ich glaube, dort sind die Leute, wenn sie denn einmal kommen, in guten Händen. Das ist ein sehr etabliertes Institut mit erfahrenen Lehrenden. Herr Henkel hat bereits einige Fragen in diesem Zusammenhang angesprochen, die kann ich mir deshalb ersparen. Die Ausbildung dauert acht Wochen. Die Ausbildung der BVGKontrolleure, die seit Wochen und Monaten negative Schlagzeilen machen, dauert sieben Wochen. Zunächst einmal bedeutet das gar nichts, außer, dass wir ganz besonders darauf achten müssen, wen wir in unseren Ordnungsdienst übernehmen, damit wir nicht ähnliche Schlagzeilen bekommen wie im Fall der BVG. Die Personalauswahl und die Ausbildung werden entscheidend sein für den Erfolg des gesamten Modells. Deswegen brauchen wir keine Möchtegern-Sheriffs, sondern freundliche und kompetente Ordnungskräfte.

[Beifall bei der FDP]

[Henkel (CDU): Das ist jetzt eine Frage der Personalauswahl: Wie groß sind die Mitarbeiter?]

[Bm Wolf: Reichweite!]

Berlin braucht diese Ordnungskräfte als Ansprechpartner, aber auch, um Bußgelder zu verhängen. Wir brauchen etwas mehr Sauberkeit in der Stadt, wir brauchen etwas mehr Lebensqualität in der Stadt, aber ohne kleinkarierte Bezirkspolizei. Dass jetzt gewählte Berliner Modell, dieses Eigengebräu, diese Eigenkonstruktion erhöht leider die Gefahr, dass die Ordnungsämter zu einer Berliner Posse werden und dass wir uns damit bundesweit womöglich lächerlich machen. Die letzte Chance, dieses zu verhindern, ist noch nicht vergeben. Die Ausschussberatungen stehen bevor. Wir werden alles geben, damit die Berliner Ordnungsämter ordentlich funktionieren.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Ritzmann! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr der Kollege Dr. Zotl. – Bitte schön, Herr Dr. Zotl, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass sich dieses Haus selten in nur einem Jahr – wenn man Ihnen zuhört, klingt es so, als ginge es um fünf oder gar zehn Jahre – so intensiv mit der Vorbereitung eines Gesetzes befasst hat wie im Fall der bezirklichen Ordnungsämter. Wir haben allein im Plenum im Lauf eines Jahres viermal über das Thema debattiert, der Verwaltungsreformausschuss hat zwei intensive Anhörungen sowie drei Debatten durchgeführt. Der CDU-Antrag, der von Ihnen, Herr Henkel, als Quelle des

In den bisherigen Debatten über bezirkliche Ordnungsämter haben sich der Innensenator, die Koalitionsfraktionen sowie die FDP und die Grünen klar dafür ausgesprochen – das hat sich hier wieder gezeigt –, dass die Ordnungsämter in erster Linie ein weiterer Schritt zur bürgernahen Dienstleistungsverwaltung sein sollen. Ordnungsämter sollen den Weg zementieren, auf dem wir mit dem deutlichen Leistungsausbau der Bürgerämter, mit der höchst erfolgreichen Erprobung zweier mobiler Bürgerämter, mit einer deutlichen Qualifizierung des Informations-, aber auch Interaktionsgehaltes der elektronischen Verwaltungsangebote sowie mit der Bündelung von Leistungsangeboten in einer Hand in den letzten zwei Jahren

bereits erfolgreich vorangekommen sind. Gegen eines haben sich alle Fraktionen, bis auf diejenige der CDU, ausgesprochen: Das Ordnungsamt darf nicht auf die Außendienste, als Ordnungsstreifen oder Kiezpolizei bezeichnet, fokussiert werden, und die Außendienste dürfen nicht zur Hauptsache der Ordnungsämter mutieren. Bis auf die CDU wollen alle Fraktionen mit den Ordnungsämtern ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass sich die Verwaltung in den Dienst der Bürger stellt. Niemand – außer der CDU – will, dass sich die Bezirksverwaltungen über die bezirklichen Ordnungsämter für die Disziplinierung der Gesellschaft aufrüsten. Dennoch hat die unselige Debatte über eine bezirkliche Rambotruppe dazu geführt – jetzt kommen wir zu den 40 Personen, die überhaupt gekommen sind –, dass es bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegenwärtig trotz dieses zukunftssicheren Jobs sehr viel Zurückhaltung und wenig Bereitschaft gibt, wenn es um den persönlichen Einsatz im bezirklichen Außendienst geht. Hier haben wir alle noch viel zu kitten, was an Schaden durch manch rabulistische Unverantwortlichkeit seitens der konservativen Politik und nicht weniger Medien entstanden ist.

Die Fraktion der PDS ist sehr froh darüber, dass die inhaltlichen Intentionen des Gesetzes in diesem Haus mehrheitlich geteilt werden, auch wenn Evaluationsbedarf und gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine zweite Projektphase bestehen. Diese Übereinstimmung sehen wir vor allem in fünf Sachverhalten:

Ganzen bezeichnet worden ist, wurde mitten in diesem Prozess gestellt. Das ist die Wahrheit, Herr Henkel.

[Henkel (CDU): Quatsch!]

Als Ergebnis liegt ein aus Sicht der PDS-Fraktion ausgewogener Antrag vor. Das ist gut so. Auch wenn Herr Henkel es nicht gemerkt hat, hat er ein Loblied auf diesen Gesetzesentwurf gesungen. Sie haben an diesem Gesetz nicht einen Punkt kritisiert, alles, was Sie hier angesprochen haben, sind – zugegeben – noch offene Umsetzungsfragen. Diese haben aber mit dem Gesetz als solchem nichts zu tun. Sie müssen gelöst werden, das ist nicht die Frage.

Der Gesetzesantrag ist weitestgehend gemeinsam von der Innenverwaltung und dem Innenausschuss des Rats der Bürgermeister erarbeitet worden. Das ist – trotz aller Meinungsunterschiede in Einzel- und Umsetzungsfragen – deshalb hervorzuheben – hier gebe ich Ihnen Recht, Herr Henkel –, weil die Hauptverwaltung und auch wir als Parlament rechtliche, finanzielle, ausstattungsmäßige, aber vor allen Dingen personelle Rahmenbedingungen schaffen, die Bezirke das Gesetz jedoch umsetzen müssen, sie müssen die Gesetzesintention in das alltägliche Leben transformieren. Aus der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister – das ist bislang unerwähnt geblieben – sind alle Punkte in das Gesetz übernommen worden, die dort hinein gehören. Die Punkte, die keinen Platz im Gesetz gefunden haben, sind in die Begründung gekommen, weil dort ihr Platz ist. So viel zum Thema Zusammenarbeit, Herr Henkel.

Ich betone den Wert dieses Konsens auch deshalb, weil er damit bezahlt worden ist – da haben Sie Recht, Herr Ritzmann –, dass dieses oder jenes Anliegen noch nicht realisiert, dass diese oder jene Aufgabe noch nicht an die Bezirke übertragen worden ist, dass diese oder jene Struktur noch nicht dem Idealbild eines Ordnungsamtes entspricht. Gerade deshalb, weil wir uns nicht am Ende, sondern inmitten eines Prozesses befinden – die Kollegin Flesch hat das bereits erwähnt –, haben SPD- und PDSFraktion den Antrag zur Evaluierung des Gesetzes nach gut einem Jahr eingebracht, um seine Umsetzung zu prüfen, mögliche Umsetzungsprobleme lösen zu können, um weiterführende Erfahrungen zu verallgemeinern und um Schlussfolgerungen für eine eventuelle gesetzgeberische Arbeit zu ziehen.

Erstens werden im Ergebnis der engen und gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen an diesem Gesetz in jedem Bezirk Ordnungsämter als selbstständige Leistungs- und Verantwortungszentren entstehen. In ihnen werden Ordnungsaufgaben gebündelt sein, die bislang innerhalb der Bezirke und zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen gesplittet wahrgenommen wurden. Das ist bürgernah und kundenorientiert.

Im Ganzen verhindert das Gesetz zweitens nun auch in ordnungspolitischen Angelegenheiten eine Behandlung der Öffentlichkeit als zu schurigelnde Objekte, die man mit Mitteln auf Trab zu bringen hat, die ansonsten gegen Straftäter angewandt werden, weswegen nicht weggeräumter Hundekot und das Grillen in öffentlichen Parks nach Auffassung der CDU – heute nicht so deutlich, beim letzten Mal ganz deutlich – in den Rang krimineller Straftaten rücken sollten. Gegen diese Ambitionen realisiert der jetzt vorliegende Gesetzesantrag ein Staats- und Verwaltungsverständnis, das im besten Sinne von Demokratie und Liberalität geprägt wird.

[Beifall bei der PDS – Beifall des Abg. Zimmermann (SPD)]

Wichtig ist auch, dass mit diesem Gesetz drittens in vielen ordnungsrechtlichen Belangen Verantwortung und Entscheidung eindeutig auf einer Ebene konzentriert werden und dass diese Ebene, weil es für die Bürgerinnen und Bürger so am besten ist, der Bezirk ist. Dafür sind entsprechende materielle, finanzielle und personelle Res

Danke schön, Herr Kollege Dr. Zotl! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr Herr Kollege Ratzmann das Wort. – Bitte schön, Herr Ratzmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Zotl! In einem Punkt stimmen wir völlig mit Ihnen überein. Auch wir werden uns dagegen zur Wehr setzen, dass „Hundekot“ eine Straftat wird. Ich wüsste gar nicht, wie das auch passieren sollte, wie Sie „Hundekot“ als Straftat ins Strafgesetzbuch schreiben wollten. Deswegen werden Sie hier in uns einen Bündnispartner finden, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Ich finde es allerdings schon etwas vermessen, wenn Herr Dr. Zotl hier sagt, es sei eine Leistung, innerhalb eines Jahres solch einen Gesetzentwurf vorzulegen und so tut, als würden wir erst seit einem Jahr über das Problem im Rahmen der Verwaltungsreform diskutieren. Seit zehn Jahren mindestens wird in dieser Stadt über die Verwaltungsreform diskutiert, seit zehn Jahren hangeln sich alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, von Leitbild zu Leitbild, und seit zehn Jahren passiert nichts in dieser Stadt. Die im Senat Verantwortlichen weigern sich beharrlich, diesen Prozess nach vorne zu bringen; die eine, weil sie nicht kann, und der andere, weil er nicht will. Das Thema, das unbestritten ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt ist, hat mittlerweile den Charme eines ausgelatschten Turnschuhs erreicht.

sourcen zur Verfügung gestellt worden. Das ist ein eindeutiges Signal dafür, dass wir durchsetzen wollen, was mit dem Gesetz erreicht werden soll. Das war bisher nicht allzu üblich in der Berliner Politik, vor allem der der letzten zehn Jahre.

Viertens wurde verbindlich verankert, dass von Anfang an, auch wenn Ordnungsaufgaben noch an verschiedenen Stellen im Bezirk wahrgenommen werden sollten, eine Ansprech- und Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Vereine und Initiativen geschaffen werden muss, um mehrfache Behördengänge für Antragstellende zu vermeiden.

Im Streit um die Befugnisse der Außendienste wurde fünftens den Versuchungen widerstanden – dazu ist schon gesprochen worden –, sie zu einem Polizeiersatz zu machen. Diese Ordnungsdienste sind ausschließlich mit den Befugnissen ausgestattet, die z. B. auch den Verkehrsüberwachungsdiensten zustehen. Bei der Ausrüstung wurde aus grundrechtlichen Erwägungen auf die Handschellen verzichtet. Und der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken wurde entgegen so mancher konservativer Intentionen ausdrücklich auf eine angemessene Notwehr reduziert. Dennoch gebe ich zu, dass die für einen solchen Fall möglichen kleinen Schlagstöcke – Herr Ritzmann hat das eben sehr schön karikiert – für meine Fraktion eine Kröte sind, die wir nur im Interesse des bürgernahen Gesamtansatzes einer Dienstleistungsverwaltung und mit der Perspektive einer sachorientierten Evaluierung geschluckt haben.

[Ritzmann (FDP): Schurken! – Henkel (CDU): Ihr schluckt ja alles!]

Gegenstand einer von uns beantragten Evaluierung soll sein, wie diese zentralen Intentionen des Gesetzes umgesetzt werden. Wir fordern aber auch – die Kollegin Flesch hat das schon erwähnt –, dass jene Erfahrungen erschlossen werden, die fortgeschrittene Bezirke und auch Senatsverwaltungen mit der weiteren Entbürokratisierung von ordnungsrechtlichen Verfahren, mit der allgemeinen Verfahrensoptimierung und mit weiterer Kundenorientierung machen bzw. machen werden. Wir wollen, dass gerade solche Erfahrungen analysiert und verallgemeinert werden und dass sie eine eventuelle Grundlage für ein weiteres gesetzgeberisches Handeln bieten.

Dieser Gesetzesantrag – das sage ich jetzt auch zu Herrn Ritzmann – entspricht insgesamt genau den Vorstellungen, die vor kurzem der Deutsche Städtetag zur Frage der Ordnungsaufgaben und Ordnungsämter entwickelt hat. Wir sind der festen Überzeugung, dass das vorliegende Gesetz im Verbund mit der von der SPD und PDS beantragten Evaluierung ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer Verwaltung sein wird, die dem Leitbild der Bürgergesellschaft – die von uns allen im Munde geführt wird – entspricht. In diesem Sinn bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, in ihren Wahlkreisen und ihren Heimatbezirken aktiv darauf Einfluss zu nehmen, dass das Gesetz in seinen Intentionen und nicht tendenziös

selektiv umgesetzt wird und dass eine ergebnisorientierte Evaluierung erfolgt. – Recht schönen Dank!