Eine mündliche Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben.
bzw. werden von Grund auf verändert, um mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten zu können. Die Kindergärten werden zu Einrichtungen der vorschulischen Bildung, damit die Schulanfänger/-innen gut auf die nächsten Herausforderungen des Lebens vorbereitet sind.
dung, Erziehung und Betreuung der Lernanfänger ein. Zum einen wird es berlinweit die verlässliche Halbtagsgrundschule geben, weiterhin können dank der Bundesmittel 30 weitere Ganztagsgrundschulen in gebundener Form eingerichtet werden, und es wird im ehemaligen Westteil der Stadt die Nachmittagsbetreuung im offenen
freien Trägern als Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kann dabei selbstverständlich erhalten bleiben, so dass auch weiterhin das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gewahrt bleibt. Somit ist es in keiner Weise nachvollziehbar, wie die CDU hier von einem gesetzwidrigen Verhalten reden kann.
pflege, die ja bekanntlich der größte Anbieter von Kitaplätzen in freier Trägerschaft ist, begrüßt ausdrücklich die Verlagerung der Horte an den Lern- und Lebensort Schule.
beseitigen, ist am 12. Mai eine Hortverlagerungsübergangsvereinbarung mit der LIGA und dem DaKS – Dachverband der Kinder- und Schülerläden – unterzeichnet worden, die den Hortträgern Planungs- und Finanzierungssicherheit bietet. In dieser Vereinbarung ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass ein Herausdrängen der Träger aus der Hortbetreuung nicht beabsichtigt ist. Die sich anschließende Rahmenvereinbarung, in der auch die Finanzierung ab 2005 geklärt wird, wird gegenwärtig verhandelt und soll im Oktober vorliegen.
ne Ganztagsgrundschule abgestimmt und beschlossen. In diesem Antrag fordern die Parlamentarier den Senat auf,
setzeswidrigen Verhalten“ anzumerken, dass die so genannte "Hortverlagerung" in schulische Angebote durch ein Kitareformgesetz begleitet werden wird. Hierbei werden noch konkrete Regelungen in das KitaG und auch in
das SchulG eingeführt. Aber auch nach der jetzigen geltenden Rechtslage sind Kooperationen zwischen Schulen und freien Hortträgern gewünscht und werden teilweise auch schon praktiziert und weiter vorbereitet.
gesetzwidrigen Verhalten keine Rede sein kann, sondern die Erziehung, Bildung und Betreuung von Grundschulkindern umfassend verbessert wird.
noch einmal für ihren Erhalt demonstriert. Sie sind nur das prominenteste Beispiel für das Ergebnis der Gleichmacherei des Senats. Alle Horte sollen an die Schulen verlagert und unter die Schulaufsicht gestellt werden. Dies scheint der Wechsel gewesen zu sein, den die SPD für die Beibehaltung des gegliederten
Schulsystems ausstellen musste: Einheitsschule vor der Oberschule. So entfallen die Vorklassen, die ersten Klassen werden zusammengefasst und pädagogische Betreuungsvielfalt geht verloren. Höchstens ein freier Träger soll mit einer Schule kooperieren können. Tatsächlich ist es so, dass gerade in den östlichen Bezirken schon zahlreiche Horte an die Schulen übertragen werden – ohne dass freie Träger hierbei eine Rolle spielen. Monatelang mussten die Opposition und die freien Träger kämpfen, bis die Senatsverwaltung für Jugend einer Kooperationsvereinbarung zwischen
Schulen und Horten zugestimmt hat. Die Blockade hiergegen hat deutlich gemacht, dass Sie keine Kooperation wollen, Sie wollen die freien Träger aus dieser Betreuungsform herausdrängen. Die CDU-Fraktion will hingegen das Engagement von freien Trägern und Privaten fördern. Angesichts der Berliner Haushaltslage muss die Politik froh sein über jeden Bürger, der sich engagiert, wenn der Staat nicht mehr alles leisten kann. Diese Grundidee findet im so genannten Subsidiaritätsprinzip Ausdruck, das auch für die Kinderbetreuung Anrechnung findet. Sie verstoßen gegen diesen guten Grundsatz. Es gibt keinen Grund Betreuungsleistungen wieder zurück zum Staat zu verlagern.
und freien Trägern grundsätzlich die Schultüren zu öffnen, anstatt sie draußen zu halten und dem Gutdünken von Schulleitern und dem Zufallsprinzip von Jugend- und Schulstadträten zu überlassen. Halten Sie sich an das geltende Kitagesetz, das die Hortbetreuung als Teil der Kinderbetreuung festlegt.
kaum, ein Wort zu verlieren. Dieser Antrag unterstellt dem Senat bereits in seinem Titel gesetzwidriges Verhalten. Meine Damen und Herren von der CDU: ich weise diese Unterstellung klar zurück. Auf fachlicher Ebene diskutiere ich gern mit Ihnen, doch darum geht es Ihnen
nicht. Sie treiben populistisch Ihr Spielchen mit den Fragen von besorgten Eltern. Sie wollen Ängste schüren und daraus politisch Nutzen ziehen. Das ist unredlich, denn eigentlich wissen Sie, dass Ihr Antrag Unsinn ist.
freien Trägern zugesichert worden, dass sie ihre Angebote in der Hortbetreuung auch weiterhin unterbreiten können. Mittlerweile hat der Senat dies mit dem Abschluss einer Übergangsvereinbarung mit der Liga bestätigt. Ich möchte ausdrücklich die Worte von Senator Böger bekräftigen, der anlässlich der Unterzeichnung dieser Vereinbarung sagte:
Auch zukünftig wollen und können wir auf die(se) Erfahrungen und das Engagement der freien Träger nicht verzichten. Sie werden weiterhin als wichtige Partner auf Augenhöhe in den offenen Ganztagsbetrieb der Schulen einbezogen werden.