DDR-Opfern nachträglich zu verbessern, ist ein Prozess, an dem weitergearbeitet werden muss – so wie in der Vergangenheit geschehen. Anträge, die wider besseren Wissens eingebracht werden, die allenfalls Hoffnungen wecken und enttäuschen müssen, sollten wir uns ersparen. Bei jedem tauglichen Mühen in dieser Sache haben Sie uns jedoch auf Ihrer Seite.
denn je notwendiger Antrag. Es ist auch keine Frage, dass die CDU voll hinter diesem Antrag steht, aber bedauerlicherweise ist er nicht neu. So erinnere ich mich an einen Antrag auf Initiative der CDU-Fraktion, den in einer früheren Legislaturperiode einmal alle Fraktionen des Hau
ses beschlossen haben. In diesem Antrag forderten wir für die Opfer politischer Verfolgung in der DDR eine monatliche Ehrenpension in Höhe von 1 400 DM. Leider hat sich die Bundesregierung weder nach den Forderungen des Abgeordnetenhauses noch nach ähnlich lautenden Anträgen der CDU/CSU-Fraktion gerichtet. Die Folge: Bis heute gibt es keine grundsätzliche Entschädigung der ehemals politisch Verfolgten in Form einer Ehrenpension. Der letzte Versuch eines Gesetzesantrags über ein Drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz mit dem Ziel, eine große Gerechtigkeitslücke zu schließen, ist mit der rotgrünen Mehrheit in diesem Frühjahr im Bundestag abgelehnt worden. Ich hoffe, dass ein neuer Anlauf, der den ehemals Inhaftierten, also nicht allen Verfolgten, gilt und der durch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat eingebracht worden ist, mehr Erfolg hat. Demnach würden politische Häftlinge, die mindestens ein Jahr in DDR-Haftanstalten verbracht haben, 150 €, bei zwei Jahren 300 €, bei fünf Jahren 400 € und bei neun Jahren 500 € monatlich erhalten.
Während vor Jahren das Abgeordnetenhaus, ebenso wie alle Verfolgtenverbände, eine monatliche Rente von 1 400 DM, also 700 € in Aussicht stellten – das war exakt die Summe, die die Verfolgten der NS-Zeit erhalten –, werden die Betroffenen, sollte die Bundesratsinitiative der Länder Erfolg haben, nur noch mit einem Bruchteil davon abgespeist. Dennoch wäre dieser Bruchteil schon ein Erfolg, denn er wäre ein Stück Anerkennung für die Zivilcourage derer, die besonders gelitten haben. Insofern appelliere ich an den Senat von Berlin, dieser Gesetzesinitiative zuzustimmen. Am liebsten allerdings wäre mir und der gesamten CDU-Fraktion, wenn der heute vorliegende Antrag der FDP-Fraktion einmal Realität werden würde.
zubringen, mit dem Ziel, die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ bzw. der DDR mit einer Opferrente für ihr erlittenes Schicksal angemessen zu entschädigen, ist erst einmal eine Forderung, die inhaltlich nicht prinzipiell verkehrt ist. Wir sind uns doch darüber einig, dass die Opfer oftmals unter Krankheitsfolgen, aber auch beruflichen Nachteilen leiden, die ursächlich in der Verfolgung liegen. Wir müssten uns aber auch darüber einig sein, dass das Erste Unrechtsbereinigungsgesetz – noch unter der Federführung von CDU/CSU und FPD – im Deutschen Bundestag leider zu massiven Unzulänglichkeiten bei der Entschädigung der Opfer geführt hat. Ich finde es nicht redlich, dass sowohl CDU/CSU als auch die FDP dies erst entdeckt haben, seit sie nicht mehr an der Macht sind, und seitdem Änderungen einklagen.
gegeben, die wenigstens in kleinen Teilen zu Verbesserungen geführt haben – auch das muss zur Kenntnis genommen werden. So wurden 2003 die Antragsfristen um
vier Jahre bis 2007 für die beiden bestehenden Gesetze verlängert, und auch die Ausgleichsleistungen des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wurden erhöht. Trotzdem haben sich die beiden Abgeordneten der PDS im Bundestag konstruktiv mit einem Antrag zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht der CDU/CSU-Fraktion eingebracht, der aus unserer Sicht einer großen Gruppe real hätte helfen können. Darin geht es um die Anerkennung der Haftfolgegesundheitsschäden. Die Einführung einer „Vermutungsregelung“, die sich dem ursächlichen Zusammenhang zwischen nachgewiesener Haftverbüßung aus politischen Gründen und feststellbaren Gesundheitsschäden einer oft nicht möglichen Beweisführung entzieht, wäre eine vernünftige Regelung gewesen. Dieses Dritte Gesetz ist nicht verabschiedet worden und damit auch nicht der Änderungsantrag der PDS.
folgten eine Opferrente in Höhe von 500 Euro zu gewähren. Sie definieren Verfolgung nicht, Sie differenzieren nicht, und Sie übersehen vor allem, dass eines der Probleme vieler Opfer ist, ihren Status nachzuweisen. Gerade hier hätten die Hürden beim Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz von Ihnen niedriger gesetzt werden können. Der Antrag unserer beiden Bundestagsabgeordneten zielt genau in die Richtung, die Anzahl der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Sie gehen vom Ist-Stand aus, und die Schwierigkeit beim Nachweis bliebe erhalten.
rade einer Bundesratsinitiative aus Berlin gelingen soll, was der Opposition im Bundestag in der direkten Auseinandersetzung mit der Regierung nicht gelungen ist. Die Zielrichtung, die Opferentschädigung zu verbessern, teilen wir. Wir tun in Berlin eine Menge dafür, indem wir – trotz knapper Kassen – unter anderem weiterhin die Behörde des Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen finanzieren. Aus dem Bundesland Brandenburg ist mir keine Initiative der mitregierenden CDU bekannt, eine solche Einrichtung umzusetzen. Das kann man der FDP in Brandenburg nun wirklich nicht anlasten, aber da ich davon ausgehe, dass die CDU ihren Antrag unterstützen wird, gestatte ich mir diese Anmerkung. Wir jedenfalls halten die plakative Form Ihres Antrags für kein geeignetes Mittel, die Lage der Betroffenen tatsächlich zu verbessern.
51. Mal. Er war die erste Massenerhebung im Machtbereich der Sowjetunion überhaupt und eines der Schlüsselereignisse, die den Gang der deutsch-deutschen Geschichte maßgeblich mitbestimmt haben. Der Aufstand erfasste über 400 Orte und 600 Betriebe in der DDR. Landesweit beteiligten sich mehr als eine halbe Millionen Menschen – allein in Berlin waren es mehrere Zehntausend Menschen. Die sowjetischen Stadtkommandanten verhängten in zahl
reichen Städten und Landkreisen den Ausnahmezustand. Die Erhebung wurde von der Volkspolizei und dem sowjetischen Militär blutig niedergeschlagen. Tausende wurden verhaftet. Etwa 20 Angehörige der Volkspolizei und 40 Soldaten der Roten Armee wurden sogar standrechtlich erschossen, weil sie sich weigerten, auf die Demonstranten zu schießen. Nach den neuesten Erkenntnissen wurden mindestens 125 Menschen getötet.
letzten Jahren im Bewusstsein der Deutschen und Berliner keine große Rolle mehr spielt. Wir dürfen nicht vergessen, dass zahlreiche Opfer auch in der Zeit von 1945 bis 1950 zu beklagen sind. Das Unrechtsregime DDR hat bis zum Ende des Staates seine Wirkung gezeigt. Viel ist in Sonntagsreden seit dem Jahr 1990 von so manchem Funktionsträger und Politiker über die Opfer der zweiten deutschen Diktatur gesagt worden, doch die Realität sieht leider anders aus. Die Opfer politischer Verfolgung in der sowjetisch besetzten Zone bzw. in der DDR warten bis heute auf eine angemessene finanzielle Wiedergutmachung für ihr erlittenes Schicksal. Dies ist unserer Meinung nach ein Skandal, der deutlich macht, wie tief die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist.
seine Verantwortung für die Opfer des SED-Regimes zu übernehmen und eine Bundesratsinitiative zu initiieren. Gerade Berlin würde eine solche Initiative gut stehen. Berlin war und ist heute wieder das Zentrum der politischen Betätigung der Republik. In Berlin wurde der Aufstand des 17. Juni inszeniert, und die Umschwünge des Jahres 1989 gingen – zusammen mit der Stadt Leipzig – auch von Berlin aus.
einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Opfern eine angemessene Entschädigung zubilligen sollte. Das so genannte Dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde leider von der rot-grünen Koalition abgelehnt. Wir nehmen deshalb den 17. Juni zum Anlass, den Senat aufzufordern, zumindest einen ähnlichen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen.
Fragen der Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands und der Umsetzung entschieden. Die damals negativen Überlegungen einer angemessenen Würdigung durch die Bundesregierung lassen sich nicht mehr aufrechterhalten.
betragen. Sie darf nur dem Opfer selbst ausgezahlt werden. Das Opfer muss das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, oder es muss die Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen, das heißt, es darf keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen.
möchte, muss den Opfern des SED-Regimes jetzt helfen. Ich weiß, dass man geschehenes Unrecht mit Geld nicht aufwiegen kann. Jahrelange Haft, Verfolgung oder Folter in den Anfangsjahren haben bei vielen Menschen traumatische Störungen hinterlassen. – Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit jeder von uns in diesem Haus seine moralische Verpflichtung einlöst.
künftig eine Rente von 500 € erhalten sollen. Das hätten wir auch gern. Was die FDP verschweigt, ist, dass Union und FDP 1992 eine Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz von nur 300 DM , also 150 € pro Haftmonat beschlossen haben. Diese Erblast haben sie Rot-Grün hinterlassen. Das können Sie durch ihren Antrag nicht ungeschehen machen. Ich weiß, auch die Verbände der ehemaligen Verfolgten erinnern sich daran nur zu genau.
wurde die Haftentschädigung bekanntlich erheblich aufgestockt. Auch andere Mängel der Unrechtsbereinigungsgesetze der Vorgängerregierung, wie die Hilfe für Hinterbliebene und Ausgleichsleistungen für Schüler, wurden beseitigt.
die Zivildeportierten jenseits von Oder und Neiße auf das Fünffache erhöht. Die betroffenen Zivildeportierten erhalten eine jährliche Unterstützungsleistung, die im Einzelfall bis zu 4 000 € an Unterstützung betragen kann.
heute von der FDP vorgeschlagen wird, ist leider 1992 durch die CDU-FDP Regierung verspielt worden. In der jetzigen Haushaltssituation ist dieses Modell unbezahlbar. Gerade an die Adresse der FDP gerichtet frage ich: Sie wollen die Steuern und die Sozialbeiträge senken – zugleich aber hier mit dem Füllhorn nicht bezahlbare Gaben ausschütten. Erklären Sie mir bitte den Widerspruch!
Sie waren aber nicht einmal zu einer anständigen Entschädigung für die ehemaligen Häftlinge in der Lage – und jetzt wollen sie moralischen Druck auf uns bzw. auf die Bundesregierung ausüben.
vieler Betroffener unzufrieden. Aber wenn Sie Geld verteilen wollen, müssen Sie auch erklären, wem Sie es wegnehmen wollen. Wenn Sie das nicht erklären können, ist das hier nur ein Schaufensterantrag. Es ist doch klar: Im
mer neue Leistungsgesetze und immer weniger Geld in den öffentlichen Kassen passen nicht zusammen. Es bringt nichts, den Menschen immer wieder falsche Hoffnungen zu machen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.