Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Stiftung Oper in Berlin vom 17. Dezember 2003 (GVBl. Nr. 47 vom 31. Dezember 2003) folgende Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin gewählt:
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Oktober 2004 – unter Einbeziehung der Ergebnisse des Sozialstrukturatlasses Berlin 2003 – einen Zeit- und Maßnahmeplan für das Programm „Integration durch Bildung“ vorzulegen.
Dieser Zeit- und Maßnahmeplan soll Schwerpunkte im vorschulischen und schulischen Bereich sowie in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe setzen und Festlegungen zur Evaluation der Ergebnisse vorsehen.
Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung und Folgen der Einstellung der Anschlussförderung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in jährlichen Berichten an das Abgeordnetenhaus darzustellen. Die Berichte sollen Aussagen enthalten zu den Auswirkungen auf die
c) städtischen Wohnungsbaugesellschaften unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Situation,
Die Berichte sollen auch den aktuellen Stand der mit der Einstellung der Anschlussförderung verbundenen rechtlichen und haushaltsbezogenen Aspekte darstellen.
Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept über die Sicherung und Entwicklung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes im Südwesten von Berlin zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang wird der Senat aufgefordert, Vorschläge für den Standort des ehemaligen Krankenhauses Oskar-Helene-Heim zu unterbreiten.
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Berichtspflicht gemäß § 42 Abs. 3 AGKJHG (Gesamtjugendhilfeplanung) bis zum 30. Juni 2005 eine aktualisierte Berichterstattung über Situation und Entwicklung der Jugendfreizeitstätten vorzulegen.
I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 16. März 2004 mit Senatsbeschluss Nr. 1759/04 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.
II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 5 sind.