Protokoll der Sitzung vom 23.09.2004

Antrag der Grünen Drs 15/3186

b) Antrag

Studierendenwerk in Studierendenhand – die Studentenwerksreform ist nur der erste Schritt!

Antrag der Grünen Drs 15/3187

Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von bis zu 5 Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Es beginnen die Antragsteller. Für die Fraktion der Grünen hat Frau Paus das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS findet sich der Satz:

Die Koalition wird das Studentenwerk reformieren. Dabei ist die Beteiligung der Studierenden deutlich zu stärken, was sich in den Selbstvertretungsgremien widerspiegeln muss.

[Brauer (PDS): Ist doch ein guter Satz!]

Das ist ein guter Satz, in der Tat. – Wir haben jetzt das Jahr 2004. Die Koalitionsvereinbarung ist vom Januar 2002. Die Legislaturperiode ist noch nicht zu Ende. Es ist auch nicht so, dass bislang noch nichts geschehen wäre.

[Gaebler (SPD): Eben!]

[Hoff (PDS): Was Sie alles wissen!]

Ohne Zweifel ist das Studentenwerk ein Unternehmen. Es ist auch kein kleines Unternehmen. Es ist ein Wirtschaftsunternehmen mit 800 Beschäftigten. Ein Wirtschaftsunternehmen mit 800 Beschäftigten gehört auch wirtschaftlich geführt. Entsprechend haben wir Regelungen in unserem Gesetz vorgesehen. Das Studentenwerk ist aber auch ein gemeinnütziges Unternehmen. Es ist der sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Betreuung von Studierenden verpflichtet. Das steht im Zentrum. Das ist ihre Aufgabe. Dafür muss es auch aktiv werden.

Das Studentenwerk ist drittens ein Unternehmen, das inzwischen zu mehr als zwei Dritteln von Studierenden finanziert wird. Das Land Berlin selbst beteiligt sich an der Finanzierung des Studentenwerks nur noch mit knapp 20 %. Alles andere wird durch die Studierenden entweder als Gebührenzahler oder als Nutzer dieser Einrichtung gezahlt. Deswegen halten wir es für überfällig, dass die Stellung der Studierenden im Studentenwerk gestärkt wird und dass die alte Forderung der Grünen, das Studentenwerk in die Hand der Studierenden zu geben, endlich wahr wird.

[Beifall bei den Grünen – Rabbach (CDU): Das ist ja überholt!]

Deswegen haben wir zum einen ein Gesetz zur Reform des Studentenwerkes eingebracht. Darin sagen wir auch ganz klar, dass sich das Land verpflichten muss – auch wenn sich die SPD immer noch mit Händen und Füßen dagegen sträubt – langfristig auch die Zukunft des

Frau Klotz hat zugehört. Ich habe alle anderen beobachtet. – Ich muss nun leider auch dazu reden. Der Anlass ist ein sehr einfacher. Das Studentenwerk ist eine wichtige Einrichtung. Wir haben vor, ein neues Gesetz einzubringen. Es ist richtig, dass es einen Referentenentwurf gibt. Darauf gibt es Antworten der befragten Einrichtungen wie der Studierendenschaft, der Gewerkschaften, der Universitäten. Das ist uns allen zugegangen. Das wird verarbeitet und befindet sich augenblicklich in der Mitzeichnung. Nun gibt es Hase und Igel. Es ist so, dass die Opposition immer nicht mitzeichnen lassen muss. Deswegen können Sie es gern einbringen, aber wir haben den Vorteil, dass wir unseren Entwurf dann beschließen können. Die Differenz zu sehen, ist dann sehr einfach. Es ist deshalb müßig, hier zu diskutieren, da man die beiden Gesetzestexte nicht nebeneinander legen kann.

Studentenwerks zu sichern, indem ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, der die finanzielle Situation des Studentenwerks auch perspektivisch sichert. Weiter ist die Ausrichtung des Studierendenwerks als Wirtschaftsunternehmen zu stärken. Das sieht auch unser Gesetz vor. Insbesondere geht es um Professionalisierung der Leitungsstrukturen, die Stärkung der Geschäftsführung im operativen Geschäft. Allerdings ist es aus unserer Sicht notwendig, dies mit klaren Regelungen zur Sicherung von Kontrolle und Transparenz der Geschäftsführung und des Unternehmens zu verbinden. Gleichzeitig sieht unser Gesetz eine deutliche Professionalisierung des aufsichtsführenden Rats des Studierendenwerks in Verbindung auch mit Schulungen für die Studierendenvertreter, beispielsweise denjenigen, die im Gremium sitzen, aber natürlich auch für alle anderen vor, weil es darum geht, die wirtschaftliche Kontrolle dieses Unternehmens zu sichern.

Die Studentenwerksreform muss sich zentral daran messen lassen, inwieweit der Einfluss der Studierenden gestärkt wird. Auch die Koalition muss sich daran messen lassen, weil sie es eben in ihrer Koalitionsvereinbarung auch einmal so festgelegt hat. Auf den finanziellen Aspekt habe ich bereits hingewiesen. Es ist aber schlichtweg auch eine Frage des Anstandes und der Notwendigkeit. – Ich komme langsam zum Schluss. Das blinkende Licht regt mich gerade ein wenig auf.

Wir haben bei der Prüfung festgestellt, dass die Möglichkeiten zu einer studentischen Selbstverwaltung des Studentenwerks schlicht durch die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts begrenzt sind. Deswegen sind wir von den Grünen der Auffassung, dass man eben auch über diese Rechtsform reden muss. Die doppelte Mehrheit verhindert eine aktive und volle Mitverantwortung der Studierenden im Studentenwerk. Deswegen sollten wir auch über Rechtsformänderungen reden. Egal, ob es eine Genossenschaft, ein Verein oder was auch immer wird, sollte dies die perspektivische Diskussion sein. Es steht nicht in Frage, das Studentenwerk in irgendeiner Weise abzuwickeln. Die Grünen werden nicht zum Totengräber des Studentenwerks. Das Gegenteil ist der Fall. Alle, die das Studentenwerk in Richtung Anstalt des öffentlichen Rechts und reines Wirtschaftsunternehmen ausrichten sollen, machen sich zu den Totengräbern des Studentenwerks, weil es jetzt schon so ist, dass die Studierenden das Studentenwerk nicht als ihre Einrichtung begreifen. Das ist der schleichende Tod des Studentenwerks. Das Studentenwerk hat eine Perspektive als soziale Einrichtung für die Studierenden, wenn es eben tatsächlich auch von den Studierenden verantwortet wird. Deswegen möchten wir die Debatte in diese Richtung anstoßen. Das Studentenwerk braucht eine Zukunft! – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Flemming. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Paus, Sie veranlassen einen immer dann zu reden, wenn keiner zuhören möchte. Ich habe es gerade gemerkt. Als Sie gesprochen haben, hat selbst Ihre Fraktion nicht zugehört. Mir wird es wahrscheinlich ganz genauso gehen.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Nein! Ich höre lieber Frau Paus als Ihnen zu!]

Wir möchten auch die Rolle der Studierenden stärken. Das werden wir auch tun, so wie angekündigt. Was tun Sie jedoch? – Sie legen heute ein Gesetz vor und sagen, im Jahr 2007 würden Sie dies gern in die Studierendenschaft überführen. Sie trauen sich wohl nicht, das jetzt zu machen und nennen deshalb den Termin 2007. Das ist halbe Sache machen! Wenn, dann sollten Sie es richtig machen.

Wir werden im Ausschuss über beide Entwürfe diskutieren und debattieren, wie wichtig die Einrichtung – ich glaube, das Studentenwerk hat die Aufmerksamkeit der Stadt und der Studierenden – sowohl zur Versorgung in den Mensen als auch bei Aufgaben wie beispielsweise der BAföG-Auszahlung ist. Allerdings muss das Studentenwerk entwickelt werden, um Aufgaben für die Studierenden von allen Universitäten zu übernehmen. Da ist vieles denkbar. Zum Beispiel könnten die Immatrikulationen dort stattfinden. Ich sehe durchaus Möglichkeiten der Aufgabenerweiterung, über die wir reden sollten. Dies ist wichtig. Der richtige Ort hierfür ist aber der Fachausschuss. Am Ende werden wir das Gesetz hier verabschieden, und dann können wir noch einmal darüber reden. – Ich danke Ihnen!

Danke schön! – Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Grütters das Wort. – Bitte sehr!

[Zurufe – Rabbach (CDU): Das ist doch egal, ob Herr Flierl fehlt!]

Sie begründen die Übertragung der Verantwortung auf die Studierenden damit, dass sie einen erheblichen Anteil

am Finanzaufkommen des Studentenwerks haben. Nur zur Richtigstellung: 57 % der Erlöse kommen aus den Betrieben von Mensen und Wohnheimen, 30 % sind konsumtive Landeszuschüsse aus dem Land und dem BAföG. Lediglich 13 % – das mögen zwar 10 Millionen € sein, sind aber nur 13 % des Gesamtaufkommens – sind Beiträge der Studierenden. Das rechtfertigt unseres Erachtens nicht, ihnen das Management dieser Einrichtung zu übertragen.

Vielleicht haben Sie, weil Sie selbst ein etwas mulmiges Gefühl haben, in einen Paragraphen aufgenommen, dass den Mitgliedern des Verwaltungsrats die Möglichkeit zur Fortbildung eingeräumt werden muss, und zwar genau in Sachen Betriebswirtschaft und Sozialrecht. Angesichts der Tatsache, dass heute gerade einmal 6 % der Studierenden in der Lage sind, ihre eigene Standesvertretung, den AStA, zu wählen, finde ich es schon verwegen, dass Sie glauben, diese Gruppe könnte jetzt auch noch das Studentenwerk führen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kam gerade der Ruf, es sei egal, ob Herr Flierl fehlt. Ich finde die dürftige Besetzung auf der Regierungsbank wieder einmal typisch, gerade bei solchen Themen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Frau Abgeordnete, Sie haben Recht! Wir haben sein Kommen bereits veranlasst, und der Senator wird in Kürze hier sein.

Das ist in Ordnung. – Frau Paus! Da legen die Grünen nun ein Gesetz für das Studentenwerk vor, mit dem Sie sich – wie ich finde – ziemlich plump den Studierenden anbiedern und sich dort beliebt machen wollen. Das kann ich zwar gut verstehen, aber in diesem Fall sind Sie wohl weit über das Ziel hinaus geschossen.

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Geschäftsvolumen von inzwischen 81 Millionen € von Studierenden verwaltet werden kann. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Verträge zum Beispiel nur für den Wareneinkauf in Höhe von 7,4 Millionen € jährlich, dass Bau- und Instandhaltungsvolumina von 20,1 Millionen €, dass Wartungsverträge in Höhe von 4 Millionen €, dass jährlich 4 Millionen Essen, die Verwaltung von 10 500 Wohnheimplätzen, die Aktivitäten des Studentenwerks an 70 Standorten, dass dies alles tatsächlich in der Hand von Studierenden gut aufgehoben sein sollte. Das ist schlichtweg weltfremd. Damit würden sie jeden Studenten, auch in Berlin, überfordern. Das müssten theoretisch sogar Sie, bei allen Anbiederungsanstrengungen, wissen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Es ist ja zumindest beruhigend, dass Sie die Zuständigkeit für alle BAföG-Angelegenheiten an andere Träger überweisen wollten. Es hat, sehr verehrte Kollegin Paus, gute Gründe gegeben, warum bereits 1973 – das ist 31 Jahre her – das Studentenwerk als damals selbstverwaltete Einrichtung der Studierenden in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde, und zwar wegen und mit der Übernahme der Einführung der Verantwortung für das BAföG und weil dies eben von Studenten nicht zu bewältigen ist. Eine Wissenschaftspolitik im Geist längst vergangener Jahre zu machen, war bisher eher eine Spezialität der Genossen von der SPD. Dass sich jetzt auch die Grünen in diese Phalanx einsortieren, finde ich bedauerlich.

Nicht ohne Grund haben die Studentenwerke damals die hoheitliche Aufgabe zur Bearbeitung der BAföGAnträge erhalten. Allein an den vielen Missbrauchsfällen nur in Berlin mögen Sie sehen, wie kompliziert der Fall ist. Es kommt hinzu, dass das Berliner Studentenwerk mit 800 Beschäftigten das größte bundesweit ist. Damit gehört es zu den 50 größten Arbeitgebern in Berlin.

Kommen wir aber noch zu einigen konkreten Vorschlägen: Wir sind der Meinung, dass nicht zwei Geschäftsführer – auch das ist eine Forderung von Ihnen – nötig sind, sondern eine Person ausreicht. Ganz abgesehen davon, dass Berlin in der glücklichen Lage ist, eine Frau als Geschäftsführerin des Studentenwerks zu haben – übrigens nach 30 Jahren erst das zweite Mal in der Geschichte der Studentenwerke – und der Tatsache, dass der Vorschlag auch ein Stück weit als Kritik an Frau MaiHartung verstanden werden könnte. In allen anderen Bundesländern gibt es jeweils Vorstand und Verwaltungsrat mit einem Geschäftsführer – warum also in Berlin eine Sondernummer? – Allein schon aus Kostengründen sollte man bei einer Geschäftsführerin bleiben.

Dass Sie statt des bisherigen Verwaltungsrats des Studentenwerks jetzt einen Rat des Studierendenwerks mit 16 Mitgliedern installieren müssen, hat mit Professionalisierung, die Sie eben benannt haben, nichts zu tun. Eher ist das Gegenteil der Fall. Wir alle – auch Sie – müssen zur Kenntnis genommen haben, dass das „Gremienunwesen“ auch auf dem Rückmarsch ist und kleinere, schlanke Gremien professioneller arbeiten als die aufgeblähten. Heute sitzen dort 10 Personen und 7 im Vorstand, und das ist gut so und reicht.

Was unser Studentenwerk mit einem neuen Gesetz braucht, sind handlungsfähige Organe mit klarer Aufgabenzuweisung. Die Beteiligung der Hochschulen sollte unseres Erachtens gestärkt werden. Die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln – das schließt Unternehmensausgründungen ein – müssten verbessert werden. In der Tat sollte es – das finde ich richtig – einen Leistungsvertrag mit dem Land Berlin geben, wobei die Einflussnahme des Landes reduziert werden soll. Statt dessen sollte externer Sachverstand helfen, und zwar nicht so, wie es Herr Strieder immer gemacht hat, der immerhin Vertreter des öffentlichen Berliner Wohnungsbaus in den Verwaltungsrat entsendet hat.

Ich bin auch gespannt, wie Sie das in der Bandbreite der Positionen zwischen Ihnen und Herrn Schruoffeneger, der als erster im Parlament in der letzten Legislaturperiode die Privatisierung des Studierendenwerks gefordert hatte, bewerkstelligen. Insofern war es sehr wichtig, dass Sie betonen, nicht zum Totengräber des Studierendenwerks werden zu wollen, weil eben gerade die Grünen die ersten waren, die über die Privatisierung dieser Aufgaben gesprochen haben. Also, da bin ich, wie gesagt, gespannt, wie wir dieses Thema diskutieren werden.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums sind wir uns auch weitgehend einig, dass heißt, die Zahl der Studierenden darin wird erhöht, das sieht der Entwurf der Senatsverwaltung ebenfalls vor. Es soll externe Akteure geben, es soll eine Qualifizierung geben, wobei ich Ihren Ansatz, nicht nur die Studierenden als Mitglieder des Aufsichtsgremiums zu qualifizieren, sondern alle Mitglieder, sachlich richtig finde. Ich glaube, in diese Richtung sollte man diskutieren. Über einzelne Formulierungen, ob es nun Beschäftigtenvertretung oder Personalvertretung heißen muss, muss noch gesprochen werden.

Dem Kollegen, der hier ausgeführt hat, er habe vor 20 Jahren exakt die gleiche Rede gehalten, kann ich nur sagen: Wenn es 20 Jahre für eine positive Entwicklung braucht, dann ist das aus meiner Sicht ärgerlich. Wir sind erst seit zwei Jahren in der Regierungskoalition und setzen nach zwei Jahren ein sinnvolles Reformvorhaben um. Insofern, Frau Paus: Danke für den Druck, aber Sie merken, vieles bekommen wir hin, ohne dass es dafür eines Gesetzentwurfes der Grünen bedarf. Aber wir werden ihn bei der Diskussion unseres weitgehend gleich lautenden Gesetzentwurfes mit einbeziehen und dabei hoffentlich zu einem guten Ergebnis kommen.

Dass Sie den unternehmerischen Charakter des Studentenwerks fördern wollen, unterstützen wir ausdrücklich, nur ist der Weg über einen stärkeren Einfluss der Studierenden auf ihr Unternehmen der falsche Ansatz. „Studierendenwerk in Studierendenhand – die Studentenwerksreform ist nur der erste Schritt“: Das ist unseres Erachtens ein fataler Rückschritt in die 70er Jahre. Nehmen Sie Ihre Verantwortung lieber wahr und helfen Sie mit, ein modernes, neues Studentenwerksgesetz zu machen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Für die Fraktion der PDS hat das Wort der Abgeordnete Hoff. – Bitte sehr!

Wir haben eine Koalitionsvereinbarung, die uns im Laufe der Koalitionszeit, für die wir gewählt worden sind, verpflichtet, die dort festgehaltenen Projekte umzusetzen. Das tun wir auch. Aus diesem Grund gibt es einen Referentenentwurf. Dieser Entwurf, den Sie offensichtlich kennen, weil sich viele Formulierungen identisch wiederfinden – und ich versichere, dass wir nicht von Ihnen abgeschrieben haben –, zeigt, dass Sie wissen, dass wir das Projekt auch umsetzen. Sie wissen, dass es sich in der Mitzeichnung befindet. Sie wissen, dass Verdi eine Stellungnahme sowohl zum Referentenentwurf der Senatswissenschaftsverwaltung als auch zu Ihrem Gesetzentwurf abgegeben hat.

Wenn eine Oppositionsfraktion – ich kenne das auch noch aus meiner Zeit in der Opposition – sich die Mühe macht, einen Gesetzentwurf zu machen, dann ist dies ein deutlich umfangreicheres Verfahren, als lediglich der Verwaltung zu sagen, machen sie einmal einen Gesetzentwurf, und wir gucken ihn uns als Referentenentwurf an. Insofern sollte man diesen Gesetzentwurf ernsthaft diskutieren und darauf schauen, welche Formulierungen von den Fraktionen im Wissenschaftsausschuss getragen werden können und wie man zu einem guten Ergebnis kommt.