1. Der Hauptausschuss wird gebeten, gemäß § 26 Abs. 2 GO des Abgeordnetenhauses ein Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling beim Hauptausschuss einzusetzen.
2. Der bestehende Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen heißt ab sofort Unterausschuss Vermögensverwaltung. Vermögensgeschäfte des Landes gem. § 38 GO des Abgeordnetenhauses werden in jedem Fall weiterhin im Unterausschuss Vermögensverwaltung beraten.
3. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und controlling soll aus neun Abgeordneten bestehen. Die Fraktionen können auch Mitglieder berufen, die nicht dem Hauptausschuss angehören.
4. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling tagt nichtöffentlich. Er soll in der Regel vierwöchentlich tagen und einigt sich auf einen regelmäßigen Sitzungstermin.
5. Gegenstand der Beratungen im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling sind: Die Beratung
von Vorlagen an den Hauptausschuss und an das Abgeordnetenhaus, die folgende Beteiligungen des Landes Berlin betreffen („Positivliste“):
des Beteiligungsberichts des Landes Berlin sowie von unterjährigen Berichtsstandards, deren Definition zu den Aufgaben unter 8. gehört.
6. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und controlling hat die Aufgabe, die ihm durch den Hauptausschuss überwiesenen Vorlagen für die Beschlussfassung oder die Kenntnisnahme im Hauptausschuss
weitere Erläuterungen und Berichte von der Senatsverwaltung für Finanzen oder den jeweils betroffenen Fachverwaltungen anzufordern.
9. Änderungen der Aufgaben des Unterausschusses Beteiligungen bedürfen der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.