Wir sagen, dass derjenige, der eine Leistung bestellt, sie auch bezahlen muss. Das bleiben Sie schuldig. Sie sagen nicht, wie Sie es bezahlen wollen. Sie sind zur BVG ge
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
gangen – ich habe Sie erlebt –, es wurden ein wenig die Daumenschrauben angelegt, sie bekommen doch schon genug. Sie können doch das aus den 500 000 €,
die der Wirtschaftssenator zur Verfügung, 500 Millionen €, noch herausschneiden. Warum sollte denn die BVG daraus noch etwas herausschneiden? Jetzt soll geprüft werden. Ende des Jahres 2005 wollen Sie dann prüfen, was es gekostet hat. Es werden Rechnungen aufgemacht, wonach dies kostendeckend sei. Dass irgendetwas bei dieser BVG kostendeckend wäre, möchte ich sehen! Ich frage mich, warum sie jedes Jahr diesen grandiosen Zuschuss brauchen und warum sie jedes Jahr diese immensen Schulden machen. Es gibt nirgendwo Kostendeckung. Rechnen Sie uns bitte einmal vor, wie das möglich sein soll!
Wenn wir – jetzt kommen die Grünen – 20,40 € vorschlagen, Herr Schruoffeneger hat vorhin vehement als Haushälter betont, dass dies finanziert werden muss, frage ich Sie, wie Sie das finanzieren wollen. Sie finanzieren das auch nicht. In Ihrem Antrag findet sich keine Angabe über die Finanzierung. Null. Wenn wir jetzt als FDP hingingen – ich möchte einmal betonen, dass wir auch nicht gegen ein Sozialticket sind, damit dies nicht falsch verstanden wird – und sagten, wir wollen ein Sozialticket zum Nulltarif, frage ich Sie, was Sie dann entgegnen würden. Sie würden uns vermutlich Populismus vorwerden. Richtig! Aber das, was Sie tun, ist auch Populismus, und zwar in ganz erheblichem Maß!
Frau Knake-Werner, heute in der Aktuellen Stunde haben Sie gesagt, es kostet vielleicht 4,8 Millionen €, aber man weiß es nicht genau. Vielleicht kostet es auch 7,9 Millionen €. Irgendetwas wird es schon kosten. Wenn wir es nicht bezahlen, möchte ich wissen, wer es dann bezahlt. Was passiert dann? Werden Linien stillgelegt? Geht die BVG hin und sagt, dass sie sich unter diesem Druck nur wehren kann, indem Linien stillgelegt oder Taktzeiten verlängert werden? Oder werden einfach die Fahrpreise erhöht? Werden vielleicht auch die Schulden erhöht? Das ist auch eine Möglichkeit, sich zu wehren. All diese Möglichkeiten gibt es. Wie kommt es? – Es kommt daher, weil Sie diese elende Vermauschelung machen von Zuwendungen, Gegenrechnungen. Sie sind diejenigen, die verursachen, dass diese BVG nicht fit gemacht wird für den Wettbewerb. Dies geschieht durch Ihre Vermauscheleien.
Sagen Sie, wer es bezahlen soll. Ich kann Ihnen sagen, wer es bezahlt: Die Zeche zahlen am Schluss die Kunden der BVG und die Steuerzahler. Das sind wir alle. Das hoffe ich jedenfalls, dass wir alle Steuern zahlen. – Danke!
Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen. Für die Beratung steht hier eine Redezeit auch von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Es beginnt in der Reihenfolge die Fraktion der Grünen mit dem Herrn Abgeordneten Eßer. – Bitte sehr!
Die FDP beantragt die Anwesenheit des Finanzsenators. Wenn Herr Eßer nichts dagegen hat, können wir auch Herrn Meyer das Wort erteilen. Der Finanzsenator wird geholt. – Ich höre gerade, dass ich doch nicht so falsch gelegen habe: Die Grünen hatten den Tagesordnungspunkt bereits ordentlich beantragt. Deswegen verfahren wir auch so, wie im Ältestenrat besprochen. Damit hat Herr Eßer das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der späten Stunde beginne ich, auch wenn Herr Sarrazin noch nicht anwesend ist.
Ich kann nahtlos an die Debatte von vorhin anknüpfen und Ihnen zumindest einen Satz dazu sagen, weil wir in dem Zusammenhang auch über mittelfristige Finanzplanung reden: Von Leuten, die nicht bereit sind, Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs auszuschreiben – was meines Erachtens eine Einsparung von 200 bis 400 Millionen €, die wir momentan in die BVG stecken, erbringen würde –, lasse ich mir keine Vorträge halten wegen einer Differenz von, 10, 15 oder 20 Millionen € beim Sozialticket, um dieses vernünftig auszugestalten.
Dann sind da weitere 295 Millionen €, die Sie nicht für die Risikoabschirmung benötigt haben. Das macht zusammen 422 Millionen €. Sie verkünden also zum Haushalt 2004 die Aufarbeitung aller Sanierungsrückstände, haben aber in Wahrheit einen Sanierungsrückstand bei der Umsetzung Ihres Eigenanstrengungsprogrammes von 422 Millionen € und haben zusätzlich – wir erinnern uns – schon bei der Haushaltsaufstellung 670 Millionen € am Haushalt vorbei in den Sanierungsgebieten versenkt. Haushaltssanierung sieht wahrlich anders aus.
Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass diese Tricksereien in Karlsruhe unbemerkt bleiben. Sie gefährden damit die Erfolgsaussichten unserer Klage, und wir fordern Sie deshalb auf, allerspätestens mit dem Haushalt 2005 wieder zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit zurückzukehren.
Was heißt das für 2005? – Es heißt, den Versuch aufzugeben, den aufgelaufenen Sanierungsrückstand Ihres Eigenanstrengungsprogrammes im Missbrauch der Bankenvorsorge und der Bundesentlastung durch Hartz IV zu verstecken. Stattdessen – ich sage es positiv – müssen Sie Folgendes tun: Erstens kündigt Ihr Haushaltsplan 2005 eigene strukturelle Sparmaßnahmen in Höhe von 328 Millionen € an. Die sind – da sind wir uns wohl einig – vollständig umzusetzen.
Solange Sie, Frau Matuschek, an dieser Stelle aus ideologischen Gründen das Geld zum Fenster hinauswerfen, dürfen Sie uns über Haushaltspolitik, und zwar sozial gerechte Haushaltspolitik, keine Vorträge halten.
Sie halten uns auf dieser Grundlage auch keine Vorträge über Ihr Lieblingsthema, sie hielten die Sanierungslinie ein, denn diese Behauptung ist unwahr.
Herr Klemm, 2002 haben Sie bekanntlich ein Abschlussdefizit von 1,3 Milliarden € produziert. Daraufhin haben Sie die Finanzplanung verändert, den Konsolidierungspfad gestreckt und um rund eine halbe Milliarde € weicher gemacht. Wie die Entgegnungen unserer Prozessgegner in Karlsruhe zeigen, ist das nicht unbemerkt geblieben. Jetzt versuchen Sie erneut, Ihre Haushaltsversprechen nicht einzulösen und wollen Sanierungsrückstände in der Entlastung durch Hartz IV und den Missbrauch der Bankenvorsorge verstecken.
Sie hoffen, dass das niemand bemerkt. Das ist aber nicht nur im Hinblick auf Karlsruhe ein Spiel mit dem Feuer, das ist auch etwas, bei dem unsere Fraktion nicht mitmacht.
Zum ersten Mal haben Sie sich 2003 in dem Abschluss, den wir jetzt haben, an der Bankenvorsorge vergriffen. Ich sage bewusst „vergriffen“, denn es handelte sich nicht um eine echte Einsparung. Nicht benötigte Zahlungen an die Bank aus der Risikoabschirmung sind nur aufgeschoben und nicht aufgehoben und müssten deshalb im Rahmen einer nachhaltigen, an Generationengerechtigkeit orientierten Haushaltspolitik zwingend zur Absenkung der Neuverschuldung verwendet werden. 2003 haben Sie jedoch keinen einzigen Euro der 300 Millionen € Bankenvorsorge benötigt und dennoch ein Abschlussdefizit von 350 Millionen € produziert. Von planmäßigem Erreichen der Ziele kann bei Ihnen wirklich keine Rede sein.
Für den Haushalt 2004 künden Sie nun per Pressemitteilung vom 24. August erleichtert an: Haushalt 2004 voraussichtlich ohne Abschlussdefizit. Das würde bedeuten, der Sanierungsrückstand sei vollständig aufgearbeitet. Wer genauer hinguckt, stellt jedoch fest, dass es keinerlei Grund gibt, auf eine schwarze Null im Abschluss 2004 besonders stolz zu sein. Denn recht besehen, müssten Sie eine Absenkung der Neuverschuldung in Höhe von 422 Millionen € hinbekommen, wenn alle Sanierungsmaßnahmen Ihres so genannten Eigenanstrengungsprogrammes gegriffen hätten. Denn es wurden 127 Millionen € mehr als geplant durch den Verkauf der GSW er
zielt. Dazu bestimmt § 3 Ihres eigenen Haushaltssanierungsgesetzes klar und eindeutig, dass derartige Mehreinnahmen zur Absenkung der Neuverschuldung zu verwenden sind.
Zweitens: Wenn Sie darüber hinaus wissen und verkünden, dass nächsten Jahr 250 Millionen € der Bankenhilfe nicht benötigt werden, dann müssen Sie die geplanten Ausgaben um weitere 250 Millionen € absenken.
Drittens: Wenn die Entlastung durch die Arbeitsmarktreform 300 Millionen € beträgt, dann müssen Sie die Ausgaben im Haushaltsplan 2005 um weitere 300 Millionen € absenken, denn das ist ein Geschenk von außen. Wir rechnen zusammen: Am Ende muss demnach eine Absenkung der Ausgaben um insgesamt 878 Millionen € stehen.
Wir haben Ihnen immer vorgeschlagen, das transparent und nachvollziehbar – Sie haben möglicherweise ebenfalls Argumente, dass sich an dem von mir vorgetragenen Zahlenwerk etwas ändert – in einem Nachtragshaushalt zu regeln. Das lehnen Sie bekanntlich ab. Dann korrigieren Sie aber bitte wenigstens Ihre Finanzplanung. Arbeiten Sie dort die Entlastung durch Hartz und die geringeren Zahlungen an die Bank ein. Senden Sie ein klares Signal ungebrochenen Sparwillens nach Karlsruhe.
Gestern erreichte uns nämlich das Gutachten des WPD, das bestätigt, dass der Senat durch Bundesgesetz
Landeshaushaltsordnung, Haushaltsgrundsätzegesetz und Verfassung von Berlin enthalten dazu die entsprechenden Passagen. Zwar ist in den Kommentaren und Ausführungsvorschriften – darüber haben wir bereits gesprochen – auch von jährlichen Aktualisierungen und Fortschreibungen der Planung die Rede, aber ich gehe davon aus – ich kann mich täuschen –, dass dies der Tatsache geschuldet ist, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung der Gesetze davon ausgegangen ist, dass man eine jährliche Haushaltsplanaufstellung vornimmt.