Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Dann werden wir wieder über rote Zahlen diskutieren, und dann werden wir wieder Quersubventionierungsdiskussionen haben, und dann werden wir wieder Diskussionen darüber haben, dass die Monopolpreise für das Land viel zu hoch sind, dass wir diese aber brauchen, um beim

LIT ausgeglichene Abschlüsse darzustellen. Wir werden die Diskussionen haben, die Ihnen bei den anderen Unternehmen auch zum Halse heraushängen, indem Sie bei dieser AöR erneut den Weg der Vermischung von privatwirtschaftlicher Tätigkeit und hoheitlicher Tätigkeit für das Land gehen.

Sie können sich dabei auch schlecht auf den Rechnungshof berufen, auch wenn Sie Herrn Fenske zitiert haben. Das war zwar wörtlich richtig, aber man muss auch richtig hinhören, und da hat Herr Fenske gesagt: Wenn man eine Rechtsformänderung erwägt, sei die AöR besser als die GmbH. Dieser Satz sagt einem aber ziemlich deutlich, was dieser Mann eigentlich denkt, dass man nämlich am Besten gar keine Rechtsformänderung erwägt und es besser beim LHO-Betrieb belassen hätte. Nur wenn man schon diesen Fehler macht, wäre eine AöR die bessere Lösung.

Was ändert sich eigentlich durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts? – Den Leuten ist dies oftmals gar nicht so bewusst. Das erste Motiv ist, dass man kreditfähig wird. Das heißt, der „Laden“ kann sich verschulden, und es wird ein Nebenhaushalt aufgemacht.

[Dietmann (CDU): Sehr gut!]

Das Zweite ist, dass man Tochtergesellschaften gemischt mit Privaten gründen kann. Dann wird die Vermischung noch viel schlimmer. Wir wissen bei diesen Töchtern, dass eine Privatisierung der Gewinne bei Sozialisierung der Verluste betrieben wird.

Das Dritte ist, dass ich aus dem engen Personalkostenkorsett des öffentlichen Dienstes herauskomme, das heißt, ich bin nicht an den Lohn- und Gehaltsrahmen gebunden – interessant insbesondere für alle Häuptlinge und solche, die sich dafür halten. Das liegt uns auch schon vor: Es sollen dann nach Vorstellung der jetzigen LITLeitung 30 Leute aus dem bisherigen Tarifsystem übertariflich bezahlt werden. Dazu gehört der Vorstand des Unternehmens – nun gut! –, fünf Geschäftsbereichsleiter, neun Senior-Productmanager, weitere neun SeniorProductmanager, und dazu gehören fünf Vertriebsmitarbeiter und Kundenbetreuer im Außendienst.

Das kennen wir bereits von der BVG, und das wird uns hier als einziges Wirtschaftsplanelement vorgeschlagen. Man sagt: Wir machen eine wunderbare Personalkosten- und Gehaltsvermehrung. Dann ist es auch kein Wunder, wenn sich die führenden Leute des Unternehmens dafür aussprechen. Es wird also teurer werden. Wir werden eine Vermischung mit privaten Geschäften haben, und Sie werden eine Quersubventionsdiskussion bekommen. Es wird auch nicht wirtschaftlicher werden.

Was mich aber an der ganzen Sache vor allem hoch misstrauisch macht: Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – obwohl vom Abgeordnetenhaus verlangt – liegt nicht vor. Einen Wirtschaftsplan gibt es nicht. Etwas, was nach einer Eröffnungsbilanz aussieht, gibt es auch nicht. Es gibt aber eine zentrale Verpflichtung der Behörden dieses

Doering

Landes, alle Formen der Misswirtschaft durch die verlangten Monopolpreise auszugleichen. Solche Lösungen sind ganz unvernünftig. Sie setzen auch unter neuer Regierung den falschen Berliner Weg fort. Dafür werden Sie unsere Zustimmung nicht bekommen können.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Eßer! – Wir fahren fort in der Rednerliste. Es hat die FDP-Fraktion das Wort. – Frau Meister – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun also der LIT. Er soll umgestaltet werden, seit Jahren schon, wie uns Frau Flesch erzählt hat, und zwar hin zu einem kundenorientierten Dienstleister. Dies ist schon einmal interessant, da man in öffentlichen Strukturen offensichtlich nicht kundenorientiert arbeiten kann. Da darf man gespannt sein, wie Sie die Verwaltungsreform regeln werden.

Ich denke, dass der Vorschlag, den LIT in eine AöR umzuwandeln, der falsche Weg ist. Wir können uns eher eine Umformierung dergestalt vorstellen, dass es eine strikte Trennung gibt zwischen den hoheitlichen Aufgaben, die dann bei der Verwaltung verbleiben, und dem Rest, der dann in den privaten Wettbewerb abgegeben wird.

[Beifall bei der FDP]

Herr Krüger, damit Sie es verstehen: Die hoheitlichen Aufgaben sollen bei der Verwaltung bleiben – denn hierfür haben wir die Verwaltung –, und der Rest kann komplett in den Wettbewerb hineingehen. In dem Moment, wo man die hoheitlichen Aufgaben bei der Verwaltung lassen würde, hätte man auch die Chance, mit einer kleinen und flexiblen Stabsstelle die Aufgaben der Durchführung, Vergabe und vor allem die der Kontrolle wahrzunehmen.

Was machen wir stattdessen? – Wir gründen eine AöR. Eine AöR ist immer etwas Schönes. Es ist wie mit der BVG. Ich bin mir aber nicht sicher, dass es wie bei der BVG oder aber eher wie eine kleine Bank wird. Das hat die Koalition, denke ich, auch schon gemerkt, dass es nicht so richtig zielführend ist, was dort passiert, gerade nach den Erfahrungen der BVG. Deswegen gab es im Hauptausschuss gestern auch noch einmal einen Änderungsantrag. Es ist ein bisschen: Wir möchten ja schon Privatisieren, aber so richtig auch nicht, und was wir genau wollen, wissen wir eigentlich nicht.

Das heißt, es gab gestern einen insofern bezeichnenden Änderungsantrag, der viele von den angesprochenen Problemen auch aufgenommen hat, zum Beispiel die gerade von Herrn Eßer noch einmal erwähnten Gehalts- und Stellenstrukturbezeichnungen und -entlohnungen. Da heißt es in Ihrem Änderungsantrag, dass dem Verwaltungsrat die Gehalts- und Stellenstruktur des Leitungspersonals wie außertarifliche Anstellungen entsprechend vorgelegt werden müssen. – Das erinnert schon sehr an das,

das, was wir von der BVG kennen. Da kann man zumindest sagen, dass ein bisschen gelernt worden ist aus den Erfahrungen mit der BVG, wir möchten zumindest wissen, was da abläuft. Aber damit haben wir es leider noch lange nicht verhindert. Das aber ist das Problem daran! Auch den Verwaltungsrat zu bitten, eine Vorlage mit Richtlinien zur Vergabe an den Mittelstand zu erarbeiten, liest sich sehr schön, aber es wird in der AöR nicht klappen. Das müssten Sie nach den Erfahrungen der letzten Jahre wissen: Die AöR hängt das Deckmäntelchen oben darüber, die parlamentarische Kontrolle ist viel weiter weg als in der LHO oder in der Verwaltung, und nachher nimmt man das Mäntelchen wieder ab und stellt fest, dass sich darunter ganz viele Schulden angesammelt haben.

Der LIT tut sich im Moment überhaupt schwer, das haben wir schon in der spontanen Frage von Herrn Wambach mitgekommen. Deswegen haben wir zuerst einmal gefordert, dass wir, bevor es umgewandelt wird, noch einmal genau prüfen, was alles schiefgelaufen ist. Hierzu haben wir noch eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof gefordert. Dass dort jetzt schon die Staatsanwaltschaft die Akten beschlagnahmt hat, steht auf einem anderen Blatt.

Noch drei Sätze zu der gründenden AöR und der auch dort zu stellenden Personalfrage. Auch Herr Eßer erwähnte das schon. Eine Forderung seitens des LIT war immer, man möchte flexibler mit den Personal arbeiten können, möchte Haustarife, möchte die Leute anders bezahlen. Was passiert ? – Die AöR kriegt eine Dienstherrenfähigkeit, kann damit das verbeamtete IT-Fachpersonal übernehmen, sogar noch weitere verbeamtete IT-Fachleute. Wozu dann aber Haustarife? Wie habe ich dann einen geringeren Anteil an öffentlich Bediensteten? – Das geht doch alles nicht zusammen, was Sie uns da erzählen. Dafür darf die AöR entsprechende Kreditmittel aufnehmen, auch den Punkt hatte ich vorhin schon erwähnt. Haften – altes Spiel – tut wieder das Land. Auch das kennen wir schon, BVG-Schattenhaushalt, Verschuldung und Ähnliches. Wie hieß es so schön in dem diesbezüglichen Schreiben rote Nr. in einem kleinen Halbsatz?:

Es könnte eventuell die Übernahmenotwendigkeit von Verlusten von Seiten des Landes bestehen.

Ja, genau, die könnte eventuell bestehen. Gut, dass wir einen haben, der es bezahlt, nämlich das Land!

Dafür soll die AöR aber Tochtergesellschaften gründen können, damit der vorher so hoch gepriesene Mittelstand nichts machen kann, deswegen also Tochtergesellschaften, z. B. ein Call-Center. Ja, bitte sehr, was leistet ein Call-Center für eine hoheitliche Aufgabe?

Wir lehnen die Gründung der AöR ab, eine Konzeption, die nicht überzeugt. Ich befürchte, es wird uns viel Geld kosten. Die Konzeption startet damit, dass man erst einmal 20 Prozent mehr Personal haben möchte, dafür 10 Prozent mehr Umsatz plant. Mehr Raumbedarf war schon des Längeren angekündigt – ein Schelm, der dabei Böses denkt! – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Wambach (CDU)]

Danke schön, Frau Kollegin Meister! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 15/3380 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme der Änderungen durch den Fachausschuss und weiterer Änderungen durch den Hauptausschuss. Wer dem Gesetz unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/3380 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke schön! Die Gegenprobe! – Das ist die Opposition. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das mehrheitlich so angenommen.

Wir kommen zum FDP-Antrag. Hier empfehlen die Ausschüsse die Ablehnung, und zwar im Fachausschuss gegen CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen und im Hauptausschuss gegen FDP und Grüne bei Enthaltung der CDU. Wer dem Antrag Drucksache 15/3269 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Danke schön! Die Gegenprobe! – Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist das mehrheitlich abgelehnt.

Zum Antrag der Grünen Drucksache 15/2827 und dem Tagesordnungspunkt 19 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FPD, Grüne und CDU, die Opposition komplett. Danke schön! Die Gegenprobe! – Die Koalitionsfraktionen. Danke! – Enthaltungen? – Keine. Dann ist das mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5C:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/3374 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3246

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel zu verbinden und rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel I bis III der Beschlussvorlage – Drucksache 15/3246 – unter Berücksichtigung der Änderung durch den Fachausschuss gemäß Drucksache 15/3374.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme mit der eben erwähnten Änderung. Wer also der Drucksache 15/3246 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung 15/3374 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Danke schön! – Gegenprobe vorsichtshalber! – Keine Einzelstimmen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig so angenommen.

Wir sind bei

lfd. Nr. 6:

I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes und des Sportförderungsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3293

Ich eröffne die I. Lesung. Die Vorlage hatte ich bereits vorab zur Beratung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung stelle ich hiermit fest.

Es gibt keine Beratung mehr.

Zusätzlich soll die Vorlage nun auch noch an den Hauptausschuss überwiesen werden, wozu ich Gemurmel, aber keinen Widerspruch höre.

Damit sind wir bei den lfd. Nrn. 7 und 8, die sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir sind bei

lfd. Nr. 8: