Wenn Sie auf das Rechtsgutachten von Prof. Battis verweisen – ich hatte noch keine Gelegenheit, es zu lesen – kann ich nur sagen, dass ich ihn als Verfassungsrechtler ernst nehme, aber die Argumente der GdP, die Auftraggeber war, sind bereits geprüft worden. Das Problem von Rechtsgutachten ist dem Parlament bekannt. Letztlich können nur Gerichte sprechen, wenn sich zwei oder mehr Rechtsauffassungen gegenüberstehen. Wir haben erst jüngst im Datenschutzausschuss die Situation gehabt und festgestellt, dass das Parlament in einem solchen Fall nicht Schiedsrichter sein kann. Das hätten wir auch nach einer Anhörung nicht gekonnt.
Und was ist die Konsequenz, meine Damen und Herren von der Opposition? – Wir haben gut und teuer ausgebildete Polizeianwärter, die lediglich im Objektschutz arbeiten sollen – wollen Sie das? –, die in zwei bis drei Jahren, wenn sie verbeamtet werden, nie ihren Job als Vollzugspolizisten ausgeübt haben. Oder wir stellen wie geplant lediglich 300 Absolventen ein. Oder Sie sagen, dass alle Absolventen als Beamte übernommen werden sollen. Das meint insbesondere die CDU. Aber dann müssen Sie Sparvorschläge in anderen Bereichen machen. Sie wissen, dass es nur zwei große Personalkörper im Land Berlin gibt, nämlich die Polizei und die Lehrerinnen und Lehrer. Darauf müssen Sie antworten.
Meine Fraktion begrüßt, dass es endlich auch trotz der Haushaltsnotlage und des Einsparzwangs kreative Ideen gibt. Es gibt – ich sage das selbstkritisch – hier nicht häufig kreative Ideen, kreative Ideen, die jungen Menschen eine Berufsperspektive bieten und dem Land Berlin nutzen. Eigentlich ist mehr von dieser unorthodoxen Sicht notwendig. Wir stimmen der Gesetzesänderung zu. – Danke schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Seelig! Sie sollten sich einmal mit zwei Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, auseinander setzen. Die erste beschäftigt sich mit Planstellen bei der Vollzugspolizei und deren Besetzung. Es gibt 17 277 Planstellen bei der Vollzugspolizei und 16 366 Dienstkräfte. Somit waren zum Dezember 2003 914 Stellen frei.
Aus der Antwort des Senators auf meine Kleine Anfrage nach der Personalentwicklung geht hervor, dass im Jahr 2004 541 Vollzugsbeamte den Dienstherren verlassen und es im Jahr 2005 424 sein werden. Insgesamt ergibt das 965 freie Stellen. Erklären Sie mir, warum Sie vor diesem Hintergrund keine 150 Leute übernehmen können!
Danke schön, Herr Kollege Trapp! – Frau Seelig möchte nicht erwidern. Dann hat jetzt der Kollege Ritzmann das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie kommt Senator Körting auf die wahnwitzige Idee, im ureigenen Staatsbereich, bei den Vollzugsbeamten der Polizei, zukünftig Angestellte auf Verbrecherjagd zu schicken, Angestellte Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen zu lassen? – Nehmen wir einmal an, es wäre gut gemeint. Mir liegt ein Brief vom Mai 2004 vor, in dem der Innensenator an Bezirksbürgermeister Zeller schreibt, die Konzeption der Zweidrittel-Polizisten solle Armut verhindern und Arbeitslosigkeit bekämpfen. Herr Zeller hatte gefragt, was der Senat zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit unternehme. Herr Körting hat mit der Schaffung von Teilzeitstellen für Angestellte bei der Vollzugspolizei geantwortet.
Dann hat er noch – wie es seine Art ist – mit einigen polemischen Nebenbemerkungen die FDP gegeißelt und behauptet, wenn es nach der FDP ginge, solle alles noch viel schlimmer werden, weil die FDP so viel Personal im öffentlichen Dienst abbauen wolle. – Damit haben Sie teilweise Recht. Natürlich wollen wir viel mehr Personal im öffentlichen Dienst abbauen als Sie. Es gibt aber einen gewissen Unterschied: Unsere Zielvorstellung liegt bei 100 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das müssen wir ca. im Jahr 2012 erreichen. Allerdings ist für die FDP das Rasenmähen im Tiergarten durch einen öffentlich Angestellten nicht genauso wichtig wie die Verbrecherjagd durch Polizeibeamte. Das ist der Kernunterschied. Es ist verlogen von Ihnen, Herr Innensenator, die Sache so darzustellen, als hätten wir keine Alternativen. – Herr Felgentreu hat das aufgegriffen. – Es gibt nur dann keine Alternative, wenn man, wie ich es gerade erwähnte, allen Tätigkeiten im Land Berlin die gleiche Wichtigkeit einräumt und von allen den gleichen Einsparbeitrag erwartet. Wenn man sich auf diese Rasenmähermethode
einlässt, dann kommt man zu diesem Schluss. Wir haben den Senat bereits in den Haushaltsberatungen aufgefordert, alle 1 450 frei werdenden Stellen bei den Polizeivollzugsbeamten wieder zu besetzen, und zwar mit Beamten.
Was könnte für den Rasenmäheransatz des Innensenators – ohne Konzeption und Folgenabschätzung – sprechen? – Es ist die viel beschworene Überausstattung, mit der durch das Land gelaufen wird, als wäre sie die Bibel zur Sanierung Berlins. Der Finanzsenator sagte, er sehe überall Polizisten, es müssten mehr sein als in Hamburg. Jetzt hat sich der Senat einmal die Mühe gemacht, diese gefühlte Polizeidichte professionell von einer Unternehmensberatung untersuchen zu lassen. Momentan beratschlagt der Personalrat der Innenverwaltung darüber und rechnet die Ergebnisse der Unternehmensberatung noch einmal nach. Es scheint so zu sein, als gäbe es in Berlin überhaupt keine Überausstattung im Vollzugsbereich. Da stellt sich die Frage, Herr Senator, ob Sie die Öffentlichkeit getäuscht haben oder ob Sie sich geirrt haben. Wenn die Ergebnisse offiziell vorgelegt werden, werden wir uns das genau anschauen.
Natürlich muss man bei der Polizei sparen. Wir haben diverse Vorschläge gemacht: Stellenstreichungen beim Objektschutz und bei der Verwaltung in Höhe von über 2 000 Angestellten. Das haben Sie alles abgelehnt. Mir scheint es so, als werde der Bereich innere Sicherheit immer mehr durch die Brille von kleinkarierten Buchhaltern gesehen, die lediglich Zahlenkolonnen nebeneinander legen und daraus den Schluss ziehen: Im Grünflächenamt müssen wir 20 % sparen, beim Vollzug der Polizei auch, und dann wird das heruntergerechnet. Dabei ist die Handschrift des Finanzsenators klar zu erkennen.
Wo ist das Problem bei der Arbeit der Angestellten? – Einiges wurde schon angedeutet. Ich beschränke mich auf einen Punkt. Es gibt die bundesgesetzliche Regelung, dass Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten keine aufschiebende Wirkung haben. D. h., wenn pöbelnde Jugendliche auf einem Platz randalieren und Polizeibeamte einen Platzverweis aussprechen, dann können die Jugendlichen nicht sagen, sie möchten über einen Widerspruch verwaltungsgerichtlich die Angemessenheit der Maßnahme klären lassen. Das geht bei Vollzugsbeamten nicht. Das geht auch nicht bei Hausdurchsuchungen oder Festnahmen. In solchen Fällen gilt das, was der Vollzugsbeamte anordnet. Eine Prüfung ist erst im Nachhinein möglich. Bei Angestellten ist das leider nicht so. Diese können in die Situation kommen, dass der randalierende Jugendliche, wenn er sich über die Medien gut informiert hat, dem angestellten Polizisten sagt: Ihre Position ist interessant, aber ich möchte dagegen Widerspruch einlegen, weil Sie nach Bundesgesetz nicht befugt sind, mich wegzuweisen. – Das wird in Berlin ein Rückschlag für die innere Sicherheit werden, wenn wir dazu kommen. Wir haben hier das Modell Hilfssheriff. Wir haben das Problem, dass wir die Angestellten im Polizeivollzugsdienst nicht ohne ihren großen Bruder auf die Straße lassen dürfen, weil wir im
mer die Gefahr haben, dass wir diverse Rechtsverstöße, Rechtsproblematiken bekommen, wenn Polizeiangestellte im Vollzugsbereich tätig sind.
Bertolt Brecht hat gesagt: „Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.“ – Dass es gut gemeint war, nehme ich mal an. Das Signal an die Wertigkeit der Arbeit der Berliner Polizei ist fatal durch diese Konzeption. Herr Innensenator, die Einführung von Hilfssheriffs zur Arbeitsmarktpolitik, zur Vermeidung von Armut oder zur Steigerung der inneren Sicherheit, das nimmt Ihnen hier im Hause niemand ab. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück!
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen: Zum CDUAntrag Drucksache 15/3115 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion der CDU, bei Enthaltung der Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zur Beschlussvorlage Drucksache 15/3026 empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer der Vorlage seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Vorlage angenommen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/3170. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle außer den Grünen. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das so angenommen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. – Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel I bis III in der Fassung der Beschlussempfehlung gemäß Drucksache 15/3347. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes in neuer Fassung gemäß Drucksache 15/3347. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenprobe! – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen.