Zunächst zu Frage 1: Wie konnte es so weit kommen? – Die Frage beantwortet sich aus der Geschichte. Die Bankgesellschaft war ein Unternehmen, welches seit dem Jahr 1993 letztlich mit der Gewährträgerhaftung der Landesbank eine Aktiengesellschaft aufbaute und finanzierte, was im Endergebnis dazu führt, dass praktisch alle Verpflichtungen, die im Konzern eingegangen werden, auch am Ende von der Landesbank zu tragen sind und damit indirekt vom Land über die Gewährträgerhaftung. Dies war eine Konstruktion, wie sie nur bei wirklich ausgezeichneten Kontrollen im Unternehmen, sowohl auf der Vorstandsebene wie auf der Ebene der zahlreichen Aufsichtsräte als auch bei entsprechend vorsichtigem, risikobewusstem Geschäftsgebaren hätte Bestand haben können. Dies war nicht der Fall. Es versagten sämtliche wesentlichen Kontrollen. Es wurden riskante Geschäfte eingegangen. Zwar hatte die Bavaria mit 20 % Marktanteil und danach auch die IBAG sehr gute Geschäftserfolge, aber nur um den Preis außergewöhnlicher Garantien. Und es waren letztlich auch Geschäfte, die nicht wirklich so durchgeführt wurden, wie sie eigentlich durchgeführt werden müssten. Es gab nicht nur im Bereich der Garantien Verluste, es gab auch Mehrkosten beim Bauen selber. Es kam eigentlich an allen Enden und Ecken zusammen. Am Ende war wegen des vielstufigen Aufbaus des Konzerns die Wahrheit über eine Reihe von Jahren nicht nach oben gekommen. Erst Ende 2000 hatte sich gezeigt, als der Verkauf an eine Gesellschaft in der Karibik scheiterte, was hier für Risiken tatsächlich aufgelaufen waren. Und dann dauerte es immer noch einige Zeit. Zuerst war es nur ein Verlust für das Jahr 2000, der dann mit einer Kapitalerhöhung von 2 Milliarden § aufgefangen werden musste. Und dann war es auf einmal im vergangenen November wesentlich mehr, und es drohte, dass die Bankgesellschaft durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen praktisch geschlossen wurde, dass der Geschäftsbetrieb hätte eingestellt werden müssen.
In dieser Lage, wie sie Mitte November letzten Jahres entstand, gab es drei denkbare Handlungsoptionen. Erste Option: Es wird Kapital nachgeschossen. Dies war haushaltsrechtlich kurzfristig, wie Sie wissen, nicht möglich wegen fehlender Haushaltsermächtigungen. Es war auch damals in Rede ein Betrag von mindestens 2 Milliarden §, es wären am Ende wohl auch
noch mehr geworden. – Zweite Alternative: Der Bankbetrieb wird eingestellt, zunächst auf der Ebene Bankgesellschaft, dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei den übrigen verbundenen Unternehmen. – Dritte Alternative – und das war der Vorschlag des Aufsichtsamts –: die Übernahme sämtlicher Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft. Dies geschah seinerzeit mit Unterschrift 19. Dezember in Form einer Übernahme aller Garantien in einer abstrakten Formulierung, die außer wenigen Detailgeschäften alles umfasste, was es an Immobiliendienstleistungsgeschäft gab. Diese Garantie, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses seinerzeit gegeben wurde, ist jetzt durch eine Detailvereinbarung untermauert. Diese Vereinbarung liegt dem Abgeordnetenhaus ebenfalls zur Zustimmung vor. Sie wird am 21. März hier beim Plenum behandelt werden.
Jetzt geht es darum, dass der wahrscheinliche Betrag der Inanspruchnahme aus dieser Garantie haushaltsrechtlich abgesichert wird. Der wahrscheinliche Betrag der Inanspruchnahme wird im Augenblick angesetzt mit 3,73 Milliarden § über die nächsten Jahrzehnte, wobei davon auszugehen ist, dass die Hauptabwicklung innerhalb der nächsten 8 bis 10 Jahre stattfinden kann. Diese 3,73 Milliarden § decken ein theoretisches Risiko ab, welches weitaus höher ist. Wenn von heute auf morgen alle Fonds nichts mehr wert wären, sämtliche Kredite verfallen würden und es keine Mieteinnahmen mehr gäbe, wäre ein Gesamtrisiko von 23 Milliarden § eingetreten. Das ist natürlich irreal. Deshalb wurde hier abgeschätzt, wie die wahrscheinliche Entwicklung ist. Und dies ist die im Augenblick anzusetzende wahrscheinliche Entwicklung. Die haben wir jetzt in den Ermächtigungsrahmen eingestellt. Wir wollen im Haushalt ab dem nächsten Jahr, ab dem Jahr 2003, mit einem Betrag von 300 Millionen § im Jahr Vorsorge treffen. Und das wird dann erst mal zeitlich für einige Zeit so weiterlaufen.
Nun zur letzten Frage: Wie wird eine möglichst wirtschaftliche Abarbeitung gesichert? – Dieser Punkt ist nicht einfach zu regeln, weil natürlich, da die Risikoübernahme vollständig ist – so war es auch vom Bundesaufsichtsamt gefordert –, ist natürlich ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse bei der Bankgesellschaft, hier auch die Kosten zu minimieren, nicht gegeben durch denkbare Incentives. Das ist ein Risiko. Das müssen wir auch so sehen. Dies wird dadurch aufzufangen versucht, dass das Land umfangreiche Zustimmungs- und Beteiligungsrechte hat, die sowohl in der IBAG ausgeübt werden als auch durch eine von uns für diese Aufsichtszwecke dann extra zu gründende Gesellschaft, welche dann alle diese Beteiligungsrechte, soweit sie zur formalen Zustimmung des Gesellschafters Land führen müssen, wahrnehmen wird. Wir werden versuchen, diese Gesellschaft kompetent auszustatten, und wir müssen hoffen und ich persönlich hoffe, dass wir auf diese Art in der Tat verhindern können, dass nachlässige Verhaltensweisen innerhalb der Bankgesellschaft bzw. der IBAG zu weiteren Verlustrisiken führen. – Positiv ist anzumerken, dass wir ausschließlich realisierte Verluste am Ende ausgleichen, also nur, insoweit durch tatsächliche Verkäufe unter dem Buchwert, durch tatsächliche Mietausfälle, durch tatsächliche Kreditausfälle in der Tat messbare Verluste eintreten. Es ist also nicht so, dass, wie hier oder da auch schon befürchtet wurde, nun der Konzern durch üppige Bedienung von Rückstellungen praktisch uns zu einer Ausgleichspflicht treiben kann. Das ist nicht der Fall.
Abschließend: Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Es ist notwendig, dass wir den jetzt ins Auge gefassten Zeitplan einhalten. Die Bilanz der Bankgesellschaft soll Ende März testiert werden. Das Testat kann nur gegeben werden, wenn die Unterschrift des Landes unter der Detailvereinbarung vorliegt. Dieses wiederum kann nur geschehen, wenn das Abgeordnetenhaus zugestimmt hat. Deshalb also die Bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Danke schön! – Wir beginnen in der Aussprache zunächst mit der CDU-Fraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Zimmer. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin durchaus dankbar dafür, dass der Senator für Finanzen auch einmal Stellung genommen hat zu diesem Gesetzentwurf, der ja wie kein anderer über das Wohl und Wehe – glaube ich jedenfalls – des Landeshaushalts, aber auch dieses bedeutenden Arbeitgebers und Finanzinstituts in Berlin mitbestimmen und entscheiden wird. – Eigentlich habe ich noch so im Ohr, dass schon moniert wurde, jetzt reden wir wieder zur Bankgesellschaft, das ist mittlerweile so ein Dauerbrenner für jede Sitzung des Abgeordnetenhauses. Hat denn das im Augenblick überhaupt Sinn, wo doch eigentlich nichts weiter auf dem Tisch liegt als dieser Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren? Insbesondere habe ich dazu auch immer wieder das Argument gehört, dass jede Diskussion, die im Parlament geführt wird, die in der Öffentlichkeit und über die Medien geführt wird, natürlich für die Bankgesellschaft ein Problem darstellt.
Zweifellos ist das richtig: Jede Diskussion, die den Eindruck erweckt, dass wir nicht wüssten, was wir wollen, kann der Bankgesellschaft schaden. Aber: Kann denn tatsächlich so eine Entscheidung gefällt werden, ohne dass eine ausreichende Diskussion darüber stattgefunden hat? Kann denn ein Zeitdruck, der aus welchen Gründen auch immer – im Übrigen auch mit unterschiedlichen Begründungen, wenn ich mich recht erinnere – immer wieder angebracht wird, wirklich ein Argument dafür sein, dass sich dieses Haus nicht im Detail mit der Grundsatzvereinbarung, mit der Detailvereinbarung und mit dem Gesetz beschäftigt? Ich glaube: Nein! Es ist zwar eine ausgesprochen schwierige Diskussion, aber wir müssen darauf eine Antwort finden. Das ist unsere Pflicht und Schuldigkeit als Landesparlament.
Insbesondere müssen alle Kolleginnen und Kollegen diese Entscheidung mittragen können. Sie müssen auch im Detail verstehen können, worum es geht.
Deswegen haben wir – wie im Übrigen auch die Kollegen der anderen Fraktionen, da herrschte auch Einigkeit – gefordert, dass alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit bekommen müssen, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Alle müssen in der Lage sein, diese Entscheidung vor sich, vor ihren Wählern und auch vor dem Landeshaushalt zu vertreten, denn letztlich hat dies Bedeutung für die nächsten 30 Jahre. Insbesondere deshalb, weil sie sich vielleicht nicht nur darauf verlassen wollen, dass 2 oder 3 Vertreter ihrer Fraktion im Vermögensausschuss die Details gekannt und gesagt haben: Top oder Flop – das ist eine richtige Entscheidung, das ist eine falsche Entscheidung. Aber da haben wir nun inzwischen eine abgespeckte Version eines Gutachten vorliegen, in dem die wesentlichen Rechtsfragen aufgenommen sind. Es wird hoffentlich die Möglichkeit geben, in die Detailvereinbarungen Einsicht zu nehmen. Es gibt die Möglichkeit, in den Fraktionen darüber angemessen zu diskutieren. Ich denke, wir werden in der nächsten Plenarsitzung darüber auch noch einmal in der Sache diskutieren müssen. Das können wir heute nicht vorweg nehmen.
Nun aber zu dem Gesetzentwurf selber, den wir hier vorliegen haben: Ich bin der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf fehlerhaft ist. Er ist deswegen fehlerhaft, weil er inkongruent ist zur Detailvereinbarung, zu der Garantievereinbarung gegenüber der Bankgesellschaft, in der wir uns – wie der Finanzsenator richtigerweise gesagt hat – verpflichtet haben, ohne höhenmäßige Begrenzung die Risiken zu tragen, sie abzuschirmen. Das muss auch so sein. Das geht nicht anders, schon allein deswegen nicht – wenn man diese Entscheidung fällt wohlgemerkt, es gibt auch Stimmen, die sagen, man müsse darüber diskutieren, ob das im Grundsatz richtig sei –, weil es den beihilferechtlichen Grundsatz „one time – last time“ gibt. Dies bedeutet: Jetzt müssen wir alles abschirmen. Wir können nicht noch einmal in 2 bis 3 Jahren oder vielleicht auch in einem halben Jahr in Brüssel versuchen, eine weitere Notifizierung einer Rettungsbeihilfe zu bekommen. Der Weg ist versperrt. Das ist soweit richtig, das ist soweit auch logisch. Nur: Da diese beiden Teile mit einander korrespondieren, dieser Gesetzentwurf die haushaltsmäßige Ermächti
gung für den Senat ist, diese Ausgaben zu tätigen, bin ich der Auffassung, dass sich dieser Gesetzentwurf auch auf das größt anzunehmende Risiko erstrecken muss.
Es ist meines Erachtens zwingend, dort keine Zahlen einzusetzen, die man für wünschenswert hält, die man vielleicht auch für realistisch hält – aus welchen Gründen auch immer, worüber sich ebenfalls diskutieren ließe –, sondern es muss bis zu einer Höhe, die tatsächlich eintritt, dies wirklich drinnen stehen, ohne dass ich befürchten muss, ich belaste möglicherweise meinen Haushalt mit Zahlen, die ich da nicht drinnen stehen haben möchte, weil ich gegebenfalls auch Vorsorge treffen müsste in einem höheren Betrag, wenn eine höhere Summe in diesem Gesetzentwurf steht.
Es ist im Übrigen auch das Gebot von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, was da eine Rolle mitspielt. Denn die Summe, über die wir entscheiden, ist jene, die an die Öffentlichkeit geht. Tatsächlich reden wir teilweise über ganz andere Summen und lesen ganz andere Summen in den Zeitungen. Auch deshalb muss hier ein für allemal Klarheit sein, worum es eigentlich geht, dann können wir auch eine vernünftige Entscheidung treffen, der nicht nur mit geschönten Zahlen gedient ist.
Wir werden uns konstruktiv mit der Gesamtfrage auseinandersetzen. Es kann auch für eine Opposition in diesem Hause nicht angehen, zu sagen, wir machen es deswegen nicht, weil es ein Regierungsentwurf ist – ohne Frage. Aber es muss ein Entwurf sein, der den Mindestanforderungen, wie ich sie geschildert habe, gerecht wird, und es muss insbesondere auch ein Entwurf sein, der mit einem vernünftigen Konzept für die Zukunft der Bankgesellschaft korrespondiert. Das, was dort ein bisschen durchscheint, dass man eventuell doch anstrebt, eine Standalone-Lösung für die Zukunft dieser Bankgesellschaft weiter in Betracht zu ziehen, halte ich für grundverkehrt. Der Staat ist ein schlechter Bankier. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das hier vorliegende Gesetz und die Detailvereinbarungen erfordern sicher von den Abgeordneten schwerwiegende Entscheidungen. Es hat weitreichende Folgen, und es wird auch nicht leicht sein, Abgeordnete davon zu überzeugen, dass diese Entscheidung wichtig und richtig ist.
Was soll das Haus hier entscheiden? Das Land Berlin – und damit jeder Bürger dieses Landes – soll bis zum Jahr 2030 für das Risiko des Immobiliendienstleistungsgeschäftes der Berliner Bankgesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von 3,7 Milliarden § bürgen. Dies spiegelt sich in einer Risikoabschirmung im Haushalt in Höhe von 300 Millionen § pro Jahr wider. Basis für diese Entscheidung werden der hier vorliegende Gesetzentwurf und die Detailvereinbarung, die zwischen dem Land Berlin und der Bankgesellschaft abgeschlossen worden ist, sein.
Für das Abgeordnetenhaus und die Bürger dieses Landes ist das eine Belastung, die durch die allgemeine Haushaltslage noch kompliziert wird. Sie ist schwer nachvollziehbar und schwer akzeptierbar. Der Senat hat heute dankenswerterweise mit Offenheit die Hintergründe und Tatsachen beleuchtet. Es ist unbestritten, wenn man diesen Argumentationen folgen will, dass sowohl die gesetzliche Ermächtigung als auch die Detailvereinbarung ohne Alternative bleiben. Als Fragen für die Abgeordneten bleiben tatsächlich zwei übrig. Erstens: Kann man den Argumenten folgen? Zweitens: Sind Gesetz und Detailvereinbarung dem Problem adäquat? Für den Bürger und den Abgeordneten ergibt sich zunächst die Frage: Wie konnte es dazu kommen? Wer hat das verursacht? Wie kann man diese zur Verantwortung ziehen?
Die Gründung der Berliner Bankgesellschaft 1993 als ein Konglomerat aus einer öffentlichen Bank und privaten Banken war sicherlich der Geburtsfehler. Vor allem deshalb, weil die Kontrollstrukturen und die Kontrollen an sich inadäquat und inkonsequent waren. Der fahrlässige bzw. vorsätzliche Missbrauch dieser Rahmenbedingungen war nur eine logische Folge.
Wir werden hier und heute nicht und auch nicht bis zum 21. März Antworten auf diese Fragen bekommen. Die Staatsanwaltschaft ist mit großem Einsatz dabei, Licht in das Dunkel zu bringen. Der Senat prüft alle zivilrechtlichen Mittel, die Verantwortlichen zur Kasse zu bitten, und das Abgeordnetenhaus hat den Untersuchungsausschuss eingerichtet.
Die nächste Frage ist: Wie wird eine Wiederholung ausgeschlossen? Die Erklärung des Senators und die Detailvereinbarungen zeigen, dass das Land gewillt ist, den Teil der Geschäfte, die unter die Risikoabwendung fallen, zu kontrollieren. Hier wäre sicher die Einbeziehung des Parlaments in eine zeitnahe Kontrolle eine vertrauensbildende Maßnahme.
Der Vermögensausschuss hat die Sanierungsmaßnahmen der Bankgesellschaft zur Kenntnis genommen. Inwieweit die Bankgesellschaft und der Hauptgesellschafter, das Land Berlin, durch wirtschaftliche und strukturelle Maßnahmen die Rahmenbedingungen so ändern, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist, muss durch weitere Beratungen dargelegt werden. Hier sind noch Fragen an alle Fraktionen offen.
Bleibt die eigentlich zu entscheidende Frage: Welche Alternative zum vorliegenden Gesetz und zur Detailvereinbarung bietet sich an? Nach den vorliegenden Unterlagen und den Darlegungen des Senats und der ihn beratenden Anwälte und Wirtschaftsprüfer bedeutet ein Nichthandeln das Einschreiten der Bankaufsicht mit der Folge der Schließung der Bank. Neben den Folgen für Beschäftigte und Wirtschaftsstandort, die man nicht vernachlässigen darf, ergeben sich auch finanzielle Belastungen für das Land. Der Vermögensausschuss hat vor der politischen Bewertung bezüglich Wirtschaftlichkeit und Personal versucht, die Frage zu klären, welche finanziellen Auswirkungen das Nichthandeln gegenüber den vom Senat vorgeschlagenen Weg hätte. Dabei sind sich alle einig, in allen Fraktionen, die mit den Verknüpfungen konfrontiert worden sind, dass der finanzielle Schaden für das Land Berlin bei Schließung der Bank oder von Teilen des Konzerns um eine Größenordnung größer wäre als der jetzt angedachte Schaden für das Land Berlin. Wenn dies Grundlage der Entscheidung im Hause ist, muss und kann nur noch über den Umfang und Details der Risikoabschirmung gestritten werden. Hier haben die Fraktionen noch Informationsbedarf und behalten sich auch Änderungsvorschläge vor.
Die SPD-Fraktion hat sich darum bemüht, den Zugang an die Daten für alle Abgeordneten zu sichern. Zum Ersten haben Sie einen Vermerk bekommen, der Ihnen auch zugegangen ist, und zum Zweiten möchten wir erreichen, dass Sie Einsicht in weitere Unterlagen nehmen können. Dieses wird ab morgen möglich sein, und Ihre Fraktionsspitzen werden Sie darüber informieren.
Der Vermögensausschuss wird am 13. und am 20. März erneut über das Gesetz über die Detailvereinbarung beraten und seine Empfehlung dem Hauptausschuss sowie dem Plenum vorlegen. Viele Mitglieder der SPD-Fraktion wie auch Mitglieder anderer Fraktionen haben Bedenken und Informationsbedarf. Bitte nutzen Sie die angebotene Möglichkeit und fragen Sie Ihre Mitglieder im Vermögensausschuss. Dass gehandelt werden muss, um Schaden abzuwenden, ist unstrittig. Ich bin mir sicher, dass sich dem kein Abgeordneter entziehen wird. Lassen Sie uns einen gemeinsamen Weg suchen. – Ich danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung dieser Entscheidung ist schon bei der letzten Debatte und auch heute mehrfach hervorgehoben worden. Deswegen kann ich mich nahtlos an alle Vorredner anschließen, das ist ganz klar. Weil diese Materie so sensibel ist, ist sie natürlich auch offen für alle möglichen Miss- und Fehlinterpretationen und Gerüchte, die dann gegebenenfalls auch der Bank weiteren Schaden zufügen können, was nicht in unserem Sinn sein kann und darf. Deswegen war es für mich persönlich auch sehr bedauerlich, dass, nachdem ich letztes Mal hier gesagt hatte, dass die Insolvenz der Bank keine Alternative sein kann, eine Tageszeitung geschrieben hat, dass die FDP genau dieses in Betracht ziehen würde. Das war fast das Gegenteil dessen, was ich hier gesagt habe.
Was ich hier sage – das muss heute auf dem derzeitigen Stand der Dinge mit etwas anderen Worten eingebracht werden –, ist, dass wir bei der Abwägung zwischen den Arbeitsplätzen, die auf dem Spiel stehen, der Zukunft des Finanz- und Bankenplatzes Berlin und dem Geld der Steuerzahler sorgfältig überlegen müssen. Vor allen Dingen – das möchte ich noch einmal wiederholen – muss vermieden werden, dass wir uns hier in einem Blindflug sondergleichen alle paar Monate wiederfinden und erneut dieses Thema hier diskutieren müssen.
Also, und so wiederhole ich noch einmal den Satz, den ich letztes Mal darauf bezogen habe: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Es darf doch nicht wahr sein, dass gerade vier Monate, nachdem eine Kapitalerhöhung durchgeführt worden war, schon wieder Löcher in einer solchen Größenordnung angefallen sind. Und ich muss leider hinzufügen: Man hat – nach allem, was wir bisher wissen und darüber gehört haben – bei dem Senat den Eindruck, dass er sich wieder voll und ganz auf das verlässt, was er aus dem Haus oder von außen, aber nicht auf Grund von eigenen Beobachtungen und Untersuchungen, weiß. Bei dem, was der Senat dem Abgeordnetenhaus bisher vorgelegt hat, können wir nicht sicher sein, dass wir nicht in ein paar Monaten oder Jahren wieder dieselbe Situation haben werden.
Es ist auch nach wie vor festzustellen – es ist von einem Maximalbetrag die Rede gewesen und von der Wahrscheinlichkeitsrechnung, die der Senator noch einmal angeführt hat: Die Summe von 3,73 Milliarden § ist eine Summe, die nur scheinbar eine besondere Genauigkeit hat. In Wirklichkeit ist sie nur der Gipfel einer Wahrscheinlichkeitsrechnung, also der Wert, der am wahrscheinlichsten ist. Aber im Wesen einer solchen Wahrscheinlichkeitsrechnung liegt natürlich auch, dass es mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % dann auch ein bisschen mehr sein könnte als das, was in der Gesetzesvorlage steht.
Bemerkenswert ist schon auch die Nichtübereinstimmung – Herr Zimmer hatte darauf hingewiesen – zwischen der Gesetzesvorlage für dieses Haus und der Detailvereinbarung und dem, was der Senat auf der anderen Seite getan hat und was er auch nach Brüssel zu geben beabsichtigt. Eigentlich ist das nicht das, was die Landeshaushaltsordnung vorschreibt, nämlich dass eine Ermächtigung durch ein Gesetz durchgeführt werden muss, die der Höhe nach bestimmt ist. Ich kann zwar eine Summe erkennen, aber ich habe nicht den Eindruck, dass diese wirklich der Höhe entspricht, mit der wir uns auseinander setzen. Ich will noch einmal zitieren, weil das auch für alle anderen Unternehmen gilt, die – aus den unterschiedlichsten Gründen – eine Bürgschaft des Landes Berlin haben möchten. Aus den Bürgschaftsrichtlinien des Landes heißt es im Teil B 3 – Allgemeine Bürgschaftsvoraussetzungen:
Bürgschaften werden nur dann übernommen, wenn der gewünschte Erfolg einer wesentlichen und nachhaltigen Förderung auf andere Weise nicht erreicht werden kann und das mit der Darlehensgewährung erwartete Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis zu den eingegangenen Risiken steht.