Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind alle Fraktionen. Vorsichtshalber mache ich eine Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so geschehen. Wir gratulieren den Gewählten!
Für die Begründung der Großen Anfrage hat die Fraktion der Grünen das Wort, und zwar mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten. – Bitte, Frau Kubala!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer Klimaschutz und den Ausstieg aus der Atomenergie ernst meint, der muss auf Energieeffizienz, Energieeinsparung und auf den Ausbau erneuerbarer Energien setzen. Eine Prognos-Studie vom Dezember 2004 sieht die Umwelttechnologien und insbesondere die erneuerbaren Energien als wichtiges Wachstumsfeld für Berlin.
Frau Kollegin! Ich muss Sie leider unterbrechen. – Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen auf, Ihre Plätze einzunehmen oder die Gespräch in der Lobby zu führen, damit die Rednerin deutlich zu verstehen ist. – Vielen Dank!
Die Umweltbranche zählt in Berlin 400 Unternehmen, 17 000 Beschäftigte und 2,5 Milliarden € Umsatz, und zwar mit wachsender Tendenz. Doch erkennt der Senat dieses Potential? – Wir befürchten, nein. Das Versprechen des Senats, Berlin zur Solarhauptstadt zu machen, ist leider nicht mehr als eine Worthülse geblieben. Ein kleiner ehrenamtlich geführter Solarverein bringt in kurzer Zeit drei Solaranlagen auf landeseigene Dächer. Das hat der Senat in 15 Jahren nicht geschafft. Last but not least widerspricht der Wirtschaftssenator nicht, wenn ihm die Boston Consult Group in einem Gutachten zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung erklärt, dass das Potential für Umwelttechnologien in Berlin gleich Null ist. Da waren die Herren Gutachter in den letzten Jahren wohl auf irgendeinem Saturnmond, oder sie hatten den Auftrag, der energiepolitischen Untätigkeit des Senats nachträglich ein – leider sehr dünnes – Alibi zu verschaffen.
Es wird höchste Zeit, dass der Senat erklärt, wie er endlich die Potentiale der erneuerbaren Energien und die energiepolitischen Impulse der Bundesregierung umsetzen will. Das Berliner Abgeordnetenhaus darf nicht länger zusehen, wie die Chancen für ein umweltverträgliches Wirtschaftswachstum und für dauerhafte Arbeitsplätze ungenutzt verstreichen. Die heutige parlamentarische Beratung des Themas ist überfällig. Gehen wir mit neuer Energie an die erneuerbaren Energien, damit sie auch in Berlin eine Zukunft haben!
Vielen Dank, Frau Kollegin Kubala! – Für die Beantwortung hat nun Frau Senatorin Junge-Reyer das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kubala! Ein zentrales Politikziel der Bundesregierung – so, wie Sie es gerade dargestellt haben –, aber auch des Berliner Senats ist im Interesse der Klima- und Umweltpolitik eine nachhalte Energieversorgung. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine rasante Entwicklung wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom März 2000 eingeleitet. Bis zum 1. August 2004 ist es mit einer Novellierung bereits weiterentwickelt worden. Durch die Biomassen-Verordnung vom Juli 2001 wird die energetische Verwertung der nachwachsenden Rohstoffe begünstigt. Dieses neue Erneuerbare-Energien-Gesetz bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen, vor allen Dingen für die Investitionen in Solarenergie, in Wind- und Wasserkraft, in Bioenergie und in Geothermie.
Die Gesetzesnovelle führt gleichzeitig eine Entwicklung fort, die bereits jetzt zu 120 000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen in Deutschland von 10 Milliarden € geführt hat. Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, so dass auch ein Effekt entsteht, der eine Kosteneffizienz der erneuerbaren Energien nachweisen lässt. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch konnte von 4,6 % im Jahr 1998 auf rd. 8 % im Jahr 2003 gesteigert werden. Zum ersten Mal ist das Ziel festgeschrieben worden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung im Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und im Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Dazu wurden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, die Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien ganz deutlich verbessert.
Der Senat befürwortet die Politik der Bundesregierung zur verstärkten Nutzung und hat dies, Frau Kubala, auch im Bundesrat zum Ausdruck gebracht. Für Berlin gibt es bereits jetzt positive Effekte bei der Förderung der Photovoltaik und bei der Nutzung von Biomasse. Natürlich wird vom Senat vom Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung dieser Energien eine Unterstützung, insbesondere bei der Verbreitung solarthermischer Anlagen, erwartet.
Wir haben in Berlin seit Oktober 1990 das Energiespargesetz. Auf Grund dieses Gesetzes konnte bereits ein beachtliches Förderprogramm durchgeführt werden. Von 1991 bis 2000 wurden solarthermische Anlagen mit rd. 10 Millionen € und Photovoltaikanlagen mit rd. 9 Millionen € aus den Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen gefördert. Trotz der bekanntermaßen schwierigen Haushaltssituation konnten also durch öffentliche und privatwirtschaftliche Förderungen in Berlin über 4 000 Solaranlagen installiert werden. Die Bundesbauten haben in Berlin einen erheblichen Anteil. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Umzugs den vorbildlichen Einsatz erneuerbaren Energien beim Um- und Neubau ganz deutlich in den Vordergrund gestellt.
Mit dem Landesprogramm für stadtökologische Modellvorhaben haben wir in den letzen Jahren zahlreiche Projekte betreut. Es wurden vor allen Dingen durch die praktische Anwendung abgesicherte Erkenntnisse auch zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaus im Land gewonnen. Sie wurden dokumentiert und zur Verfügung gestellt. Die Bestandsaufnahme größerer thermischer Solaranlagen, d. h. von Anlagen mit mehr als 20 Quadratmetern Kollektorfläche, in Berlin wurde zu einem Solaranlagenkataster weiterentwickelt.
Einzelprojekte kennen Sie. Ich nenne wenige beispielhaft zur ökologischen Sanierung mit Solarenergie: der Gewerbehof der Weiberwirtschaft, die Mustermodernisierung im Plattenbau, der Um- und Ausbau einer Grundschule im Prenzlauer Berg, die Modernisierung der Typenschule in Lichtenberg und die Niedrigenergiehausprojekte in Kreuzberg, Zehlendorf und Pankow.
In Berlin wird – das sehen wir an diesen Beispielen – die Nutzung der erneuerbaren Energien an Bedeutung zunehmen. Im Vordergrund stehen dabei die Solarenergie und die Biomasse. Wir sind in Berlin aus topographischen Gründen nicht in der Lage, Windenergie und Wasserkraft herausragend zu nutzen.
Auch bei der Geothermie sind wir in Berlin in einer Situation, in der wir eher eine Zukunftsoption sehen als bereits eine Umsetzung von praktischen Möglichkeiten.
Wir haben – Sie fragen dies im weiteren Zusammenhang – in den erneuerbaren Energien tatsächlich Zukunftsenergien und -technologien, die ein erhebliches wirtschaftliches Potential darstellen. Die Solarindustrie ist nachweisbar ein Wachstumsmarkt, vor allen Dingen in einer Branche, die inzwischen auch – das ist manchmal und auch hier ein gutes Zeichen – von starker internationaler Konkurrenz geprägt ist. Wir haben in Deutschland inzwischen seit 1998 eine jährliche Wachstumsrate von ca. 30 %. Die Produktionskapazitäten sind weltweit sehr in die Höhe geschnellt. Zum Beispiel stieg die Produktionskapazität von Photovoltaik von 2001 bis 2002 von 400 auf fast das Doppelte, nämlich 760 Megawatt.
Wie haben in Berlin bzw. in der Bundesrepublik augenblicklich die Situation, dass die Nachfrage nach Solarmodulen größer ist als das Angebot. Etwa die Hälfte der Solarmodule werden noch importiert. D. h. wir müssen darauf achten, dass die deutschen bzw. die Berliner Hersteller nachrüsten, dass neue Potentiale eröffnet werden, die der Solarwirtschaft in den nächsten Jahren den Aufbau neuer Produktionskapazitäten ermöglichen. Wir wissen, dass 2004 verschiedene Firmen mit dem Bau neuer Fertigungsstätten beginnen werden. Vor allem die Photovoltaikmodule in Prenzlau, Greifswald, Arnstedt und Thalheim sind begonnen worden.
Große Absatzmärkte liegen im Ausland. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Markt für Sonnenenergie weltweit 2004 bereits um 33 % gewachsen ist. Wirtschaftspolitisch steht deshalb in Berlin ein großes Interesse im Vordergrund, dass diese moderne Zukunftstechnologie an den Standort Berlin gebunden wird. Aus diesem Grunde werden in Berlin Unternehmen durch GAFörderungen, Technologieförderprogramme, mit Landesbürgschaften, mit Darlehen aus dem Berliner Umweltfonds und aus dem Umweltentlastungsprogramm gefördert. Wir unterstützen dabei mit Bankkrediten, aber auch mit der Förderung im Rahmen von Zukunftsinitiative ökologische Wirtschaft, also in Zusammenarbeit mit anderen, mit Darlehen aus dem Liquiditätsfonds, aber auch mit Zuschüssen in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Das Gesamtvolumen, das mehrheitlich durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen für die Förderung eines solchen Unternehmens bewilligt wurde, beträgt 6,7 Millionen €. Auch wenn dies
weltweit betrachtet noch ausbaufähig ist, können wir uns doch mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten wie „Berlin Solar“ sehen lassen, also mit dem, was wir im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms tun. Wir haben ein Entwicklungsprojekt in Größenordnungen unterstützt, die sehr beachtlich sind, mit über 7 Millionen €, und können zufrieden zur Kenntnis nehmen, dass sich vor allem Adlershof als Standort für Technologie gerade hier besonders bewährt. Wir haben mit einem Unternehmen an diesem Standort inzwischen eine Ausgründung aus dem Hahn-Meitner-Institut, das gleichzeitig einer von mehreren industriellen Gesellschaftern dieser Gesellschaft ist. Im Hahn-Meitner-Institut selbst ist das Ziel, die im Labormaßstab entwickelten Technologien für die Herstellung großer Solarkollektorflächen weiterzuentwickeln. Es wird eine technische Versuchsanlage aufgebaut, die die Herstellung von Solarmodulen in einem kontinuierlichen Durchlaufbetrieb ermöglicht, die eine wesentlich größere Fläche bieten, als dies bisher der Fall gewesen ist. Wir können also bei der Solarenergieforschung, insbesondere beim Hahn-Meitner-Institut, durchaus eine weltweite Spitzenstellung einnehmen.
Ich komme zum Thema „Solarstadt Berlin“: Wir haben inzwischen in Berlin eine positive Entwicklung bei installierten Solaranlagen. Die Größe und Leistung dieser Anlagen hat erheblich zugenommen. So gab es 1997 noch knapp 9 000 solarthermische Anlagen. Wir haben nun die Statistik für 2003 vorliegen. Da waren es 44 000 m², mit steigender Tendenz.
Die installierte Leistung der Photovoltaikanlagen steigerte sich im gleichen Zeitraum – das ist besonders beachtlich – von 900 kW auf 5 300 kW.
In Berlin sind insgesamt auf 80 landeseigenen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert. Über die Solardachbörse werden seit Anfang des Jahres 2004 per Internet 77 landeseigene Dächer mit Kurzbeschreibung und Fotos angeboten. Andere Städte wie Aachen, Köln und Bremen haben dieses Beispiel inzwischen übernommen. Das Berliner Angebot ist im Internet auf große Resonanz gestoßen. Es sind auch schon Projekte realisiert worden. Ich nenne als Beispiel einen privaten Investor im Bezirk Pankow, der eine Fläche von insgesamt 8 000 m² auf Schuldächern zur Verfügung gestellt bekommen hat. In Treptow-Köpenick ist im November 2004 eine Anlage von immerhin 30 kW auf einem Schuldach installiert worden. Wir müssen bei dieser schnellen Anpassung der geplanten Anlagen im Augenblick sogar davon sprechen, dass es Kapazitätsengpässe bei der Solarindustrie gibt. Wir werden mit weiteren Instrumenten wie dem privat finanzierten Bürgerfonds des Berliner Solarvereins, für die Installation von Photovoltaikanlagen, aber auch durch Anlagen auf dem Dach der Werkgemeinschaft in BerlinBrandenburg künftig noch weitere Kooperationspartner haben, die sich in hervorragender Weise für die Verwirklichung von Beispielen einsetzen. Eine dritte Anlage be
findet sich auf dem Dach des Oberstufenzentrums für technische Informatik und wurde Anfang Dezember 2004 in Betrieb genommen.
Sie haben ausdrücklich nach den Potentialen und den Zukunftschancen für den Bau von Solaranlagen auf Bauwerken gefragt. Es gibt – das müssen wir an dieser Stelle wissen – einen erheblichen Unterschied zwischen den solarthermischen und den Photovoltaikanlagen, wenn es darum geht, wo und an welcher Stelle sie sich eignen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die solarthermischen Anlagen zur Erzeugung von Warmwasser und zur Heizungsunterstützung einen Verbrauch in unmittelbarer Nähe benötigen, um wirksam zu funktionieren. Im Sommer muss sinnvollerweise auch warmes Wasser abgefragt werden. Das ist bei Hotels, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ganzjährig genutzten Sportanlagen oder Schwimmbädern der Fall. Sie lohnen einen solchen Einsatz und bieten gleichzeitig Potentiale in der Zukunft für den Einsatz der solarthermischen Kühlung, z. B. auch bei Büroneubauten. Auf der anderen Seite sind die Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dächern installierbar. Hier wird lediglich der erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Bei den landeseigenen Gebäuden wird der Senat bei den anstehenden ernergietechnischen Sanierungen beim Um- oder Neubau den Einsatz dieser Anlagen vorrangig prüfen. Als Pilotprojekt sehen wir inzwischen einen Gebäudepool zur Energiesparpartnerschaft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Eine Kampagne zur Information und Motivation der Wohnungsbaugesellschaften, bei der energetischen Sanierung solarthermische Anlagen einzusetzen, arbeiten wir zurzeit aus.
Auch bei der Investorenausschreibung – Sie haben nach dem Olympia-Stadion gefragt – für den Umbau und den Betrieb wurden auf Grund der damaligen Erkenntnisse Rahmenbedingungen in Verbindung mit dem Entwurfsverfasser für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und für die Photovoltaik erstellt, allerdings wurde damals der Einsatz von Photovoltaik als nicht wirtschaftlich eingeschätzt. Es hat eine Entscheidung bei der Errichtung durch den künftigen privaten Betreiber gegeben. Diese Bewertung der Investitions- und Betriebskosten musste dem Betreiber überlassen werden.
Der Berliner Senat hat bei seiner Politik zur Kohlendioxidminderung auch die Berliner Wirtschaft in die Pflicht genommen, und sie hat reagiert – nicht so, wie Sie dies gerade geschildert haben, zurückhaltend, sondern im Gegenteil, es gab eine freiwillige Vereinbarung zur Kohlendioxidminderung und zur Verbreitung von Solaranlagen zwischen den Verbänden der Wohnungswirtschaft, der Bau- und Architektenkammer, der Handwerkskammer, der IHK und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verbreitung der klimaschützenden Solartechnologien und zum Klimaschutz. Dies war ein sehr wichtiger Schritt. Das konkrete Ziel der zusätzlichen Kohlendioxidminderung – und darauf kommt es vorrangig an – ist durch energiesparende Maßnahmen und durch rationelle Energienutzung deutlicher als erwartet, und zwar um
30 %, übererfüllt worden. Das heißt, die Verpflichtung zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes ist von der Berliner Wirtschaft über die Erwartungen hinaus erfüllt worden. Wenn es dann nicht zu der in Aussicht genommenen Zahl von Anlagen gekommen ist, so können wir doch sehen, dass mit diesem Ergebnis das Ziel der Kohlendioxidminderung vorbildlich erreicht worden ist. Allerdings bleibt es dabei, dass der wirksamste Klimaschutz durch die Einsparung von Energie erreicht werden kann. Deshalb schließen wir uns dort an, wo es bundesweit vorbildliche Energiesparpartnerschaften gibt, mit denen schon in fast einem Drittel der öffentlichen Gebäude des Landes Berlin die Energieeffizienz um 30 % gesteigert werden konnte. Wir haben hier von den Programmen der Bundesregierung und den dort entwickelten Beispielen profitiert. In Berlin leben etwa 90 % der Einwohner in Mietshäusern. Aus diesem Grunde ist es ein besonderes Ziel, die Wohnungsunternehmen davon zu überzeugen, welche Bereitschaft sie zeigen können und welchen Einsatz sie leisten müssen, wenn es um regenerative Techniken geht. Als Beispiel für Erfolg versprechende und auch für innovative Planung für die wirtschaftlichökologischen Projekte, die es auch bei der Wohnungswirtschaft gibt, erwähne ich, dass die DEGEWO zum Beispiel Klimaschutzpartner des Jahres 2002 geworden ist und dass im Rahmen dieser Auszeichnung das Konzept der solaren Sanierung mit dem Deutschen Solarpreis 2002 ausgezeichnet wurde.
Wir sind inzwischen dabei, über die Wohnungsbaugesellschaften zu kommunizieren, welchen Beitrag eine Solaranlage zur Reduzierung auch der Energiekosten leisten kann. Wir haben diesbezüglich gezielte Werbeaktionen vorbereitet und unterstützen die Wohnungsbaugesellschaften. Aber auch Privatpersonen können, nachdem die Landessolarförderung 2002 eingestellt worden war, auf Bundesebene Zuschüsse für Solarkollektoranlagen im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien beantragen. Der Zuschuss ist beträchtlich. Er beträgt bei der Erstinstallation 110 € je angefangenem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche. In den Jahren 2000 bis 2003 wurden von den Berlinern bereits über 1 800 Anträge gestellt. Das Bundesprogramm funktioniert also. Denken wir auch daran, dass zum Beispiel die Gasag den Kunden mit Solarthermieanlagen in Kombination mit einer Erdgasheizung einen Umweltrabatt gewährt – auch ein Beispiel für die Möglichkeit, durch den Rückgriff auf Solarthermieanlagen Heizkosten beziehungsweise Kosten für die Energie zu sparen.
Der Senat hat sich deshalb entschlossen, keine Solaranlagenverordnung zu erlassen. Es geht vor allen Dingen darum, Anreize für Investitionen zu bieten. Im Februar 2002 wurde vom Bund die endgültige oder zurzeit gültige Energieeinsparverordnung erlassen. Diese Energieeinsparverordnung des Bundes setzt auf flexible, aber vor allen Dingen auf technologieneutrale Umsetzung. Das heißt, der Bauherr soll selbst entscheiden, welche Technologie er zur Erreichung der geforderten spezifischen Energieverbrauchswerte setzt. Diese Ziele zu erreichen ist
wichtiger, als sich von vornherein auf eine Technologie festlegen zu wollen. Wir begrüßen es besonders, dass die Berliner Wirtschaft sich im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung zur CO2-Minderung und zur Verbreitung von Solaranlagen engagiert und sich auch nach Ende der Vereinbarung weiter dafür einsetzt. Ein Vertragsbruch, wie im Rahmen der Großen Anfrage unterstellt wurde, ist also nicht zu verzeichnen.
Wir haben bei der Solarenergie und bei der Einschätzung der Frage, welche Erfolge wir auch auf dem Arbeitsmarkt erzielen können, die für Berlin von ganz besonderer Bedeutung sind, die freudige Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Solarunternehmen in Berlin gegenwärtig bereits etwa 500 Beschäftigte gibt. So gibt es Beispiele dafür, wie am Umweltproduktionsstandort Berlin mit positiven Auswirkungen auf Arbeitsplätze im Umfeld einer Solarfabrik gerechnet werden kann. Es ist also nicht nur die herstellende Firma allein, sondern es sind auch der Zulieferbetrieb oder der Vertrieb von Solarmoduln, durch die weitere Arbeitsplätze entstehen. Im Umfeld einer solchen Solarfabrik sehen wir, dass durch das Anwachsen des Arbeitsplatzangebots rund um diejenigen, die eine solche Investition getätigt haben, das Potential für neue, für moderne und für attraktive Arbeitsplätze in Berlin zu erkennen ist.
Zur Nutzung der Potentiale der Biomasse fasse ich mich kurz. Wir sind in Berlin im Augenblick in einer Situation, in der wir etwa 200 000 Tonnen Altholz pro Jahr im neuen Holzheizkraftwerk Neukölln mit hohem Energienutzungsgrad energetisch verarbeiten. Wir sind mit der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen auch so weit, dass der biologisch abbaubare Anteil von gemischten Siedlungsabfällen als erneuerbare Energie anerkannt wird. So werden wir auch in Berlin die anfallenden Siedlungsabfälle in einer mechanisch-physikalischen Behandlung und einer Aufbereitung angeliefert und dann schließlich als Ersatzbrennstoffe erzeugt wiederfinden.
Im Rahmen der Neuerstellung des Landesenergieprogramms haben wir inzwischen auch die Ziele dieses Programms erneut zu prüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung der erreichten CO2-Minderung, die Überprüfung der Zielwerte für umfassende Sanierungen im Wohnungsbestand von 130 kWh je Quadratmeter im Jahr und die Vorgabe für den Energieeinkauf durch die öffentliche Hand. Die Umsetzung des für 2000 bis 2003 benannten Hauptziels im Hinblick auf die erneuerbaren Energien, nämlich die Verdoppelung des Anteils an regenerativen Energien, wird durch das Solaranlagenkataster dargestellt. Bei Solaranlagen ist eine solche Verdoppelung bis zum Jahre 2003 gelungen und der Bezug von regenerativ erzeugtem Strom für Landesliegenschaften inzwischen durch die Energiewirtschaftsstelle ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Eine Orientierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien im neuen Landesenergieprogramm sind die erwähnten Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für Berlin heißt dies vorrangig mindestens eine weitere Verdoppelung der Solarenergienutzung.
Im Ergebnis: Auch in Berlin gehen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Impulse einher, die gut zu dieser Stadt passen. Innovation und wirtschaftliche Impulse für eine lebendige Stadt in gesunder Umwelt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Für die nun folgende Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit den Wortmeldungen. Für die Grünen hat das Wort die Frau Kollegin Kubala. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Senatorin Junge-Reyer! Ihr Beitrag war eher ein Resümee der Bescheidenheit, aber nicht der Aufbruchsstimmung, die wir für die erneuerbaren Energien nicht nur auf bundespolitischer, sondern auch auf Berliner Ebene brauchen.