Nachhaltige Mobilität sichern I: umweltgerechtes und sicheres Mobilitätsverhalten von jungen Erwachsenen
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde für den verstorbenen Abgeordneten Michael Borgis zur Beisitzerin in das Präsidium des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt:
1. Der Senat wird aufgefordert, einen Aktionsplan „Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Frauen und Mädchen“ zu erarbeiten und umzusetzen. Dieser soll insbesondere folgende Einzelmaßnahmen und Aspekte beinhalten:
Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Familien- und Erziehungsberatungsstellen beim Erkennen von und im Umgang mit religiösen und kulturellen Alltagskonflikten,
Mädchen mit Migrationshintergrund erhalten Ansprechpartnerinnen an den Schulen für ihre spezifischen Probleme,
Qualifizierung der Jugendämter für spezifische Probleme jugendlicher Migrantinnen, z. B. im Bereich von Zwangsverheiratungen,
Der Senat wird zusammen mit den Partnern am Runden Tisch Ausbildungsplätze darauf hinwirken, dass Benachteiligungen wegen Rasse, Herkunft, Religion oder Weltanschauung vermieden werden.
2. Der Senat wird aufgefordert, einen Arbeitskreis „Islam und Schule“ einzurichten. In diesem Arbeitskreis sollen neben den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport, für Wissenschaft und Kultur sowie dem Beauftragten des Senats für Migration und Integration vor allem pädagogische und islamwissenschaftliche Kompetenz aus den Berliner Universitäten, interreligiöse Kompetenz sowie Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften mitwirken.
Handreichungen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler für praktikable Lösungswege bei interreligiösen Konflikten insbesondere Zusammenhang mit der Nichtteilnahme von Muslimas am Sport- und Schwimmunterricht, an der Sexualerziehung, an Klassenfahrten, an Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften, sowie zum Frauenbild, zum Kontrolldruck auf muslimische Schüle
Fortbildungsangebote für Hintergründe, zum Erkennen von und den Umgang mit interreligiösen Konflikten an der Schule entwickeln,
darauf hinwirken, dass islamwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten beim Umgang mit interreligiösen Konflikten in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher einfließen.
einen Diskussionsprozess mit den islamischen Religionsgemeinschaften über Standards für den islamischen Religionsunterricht führen.
3. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung, den Stiftungen der politischen Parteien Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zu initiieren, die das Ziel haben, sowohl über die Bedeutung des Islam für hier lebende Muslime, die multireligiöse Realität, und über die Situation von muslimischen Frauen und Mädchen aufzuklären, als auch über die besondere Rolle des islamischen Fundamentalismus zu informieren.
4. Der Senat wird aufgefordert, Angebote des community coachings, die sich mit antidemokratischen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen auch unter Migrantinnen und Migranten beschäftigen, weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Islamismus. Sie sollen antidemokratische Tendenzen erfassen, Hilfe beim Konfliktmanagement anbieten und Verwaltung und Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Gegenstrategien beraten.
5. Der Senat wird aufgefordert gegenüber dem Bund auf eine umfassende Umsetzung der drei EU-Richtlinien 2000/43, 2000/78, 2002/73 zu drängen und sich auf die Umsetzung in Berlin vorzubereiten. Dies beinhaltet auch, dass öffentliche Aufträge des Landes Berlin nicht an Bewerber vergeben werden dürfen, die andere Menschen wegen ihrer Herkunft, Rasse, Religion oder Weltanschauung diskriminieren. Der Senat wird aufgeordert bereits jetzt – im Vorgriff auf bundesgesetzliche Regelungen zur Umsetzung der EU Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung – eine Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle) nach folgenden Maßgaben und mit folgenden Aufgaben einzurichten:
Beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration wird eine Stelle für Antidiskriminierungspolitik bei Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion eingerichtet.
Die Stelle nimmt Beschwerden über Diskriminierungen und Konflikte wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion entgegen und geht ihnen nach. Sie hat das Recht und die Pflicht, in Konfliktfällen zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Dabei wird sie von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Berlin unterstützt.
Die Stelle veröffentlicht Berichte und legt Empfehlungen zu allen Aspekten vor, die mit diesen Diskriminierungen in Zusammenhang stehen. – Sie fungiert als Interventions- und Beratungsstelle bei interreligiösen Konflikten.
6. Der Senat wird aufgefordert, Folgendes sicherzustellen und nötigenfalls hierzu gesetzliche Regelungen zu erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen:
Das Land Berlin fördert die Einstellung mehrsprachiger Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung. Zur Förderung der interkulturellen Kompetenz werden bei Einstellungen und Stellenbesetzungen besondere Kenntnisse von Herkunftssprachen nach Berlin zugewanderter Bevölkerungsgruppen als besondere Qualifikation gewertet.
Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 2. Dezember 2004 (GVBl. S. 484), mit Wirkung vom 20. Februar 2005 – für die Dauer von zwei Jahren – zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen):