Evaluation der Verwaltungsvorschrift für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung)
Die vom Senat von Berlin erlassene Verwaltungsvorschrift für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung) wird mit Termin 31. Dezember 2006 evaluiert. Dieser Evaluation sollen folgende Prüfkriterien zugrunde liegen:
a) Ist es gelungen, über die Anwendung der VV ITSteuerung die im Masterplan „eGovernment“ und dem Eckwertebeschluss des Abgeordnetenhauses zum Masterplan verankerte Prioritätensetzung zu realisieren?
b) Ist es gelungen, eine wirksame gesamtstädtische Steuerung des IT-Einsatzes unter der Bedingung dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung zu sichern?
c) Ist es gelungen, die mit der VV IT-Steuerung angestrebte anforderungsgerechte Vereinheitlichung, Standardisierung und Kompatibilität der Informations- und Kommunikationstechnik zu erreichen?
d) Welche Erfahrungen und welcher Handlungsbedarf ergeben sich für die Steuerung auf der Hauptverwaltungsebene?
e) Welche Erfahrungen und welcher Handlungsbedarf ergeben sich für die Steuerung des einheitlichen Vorgehens zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen?
Der Senat wird beauftragt, sich gegenüber den Verkehrsunternehmen dafür einzusetzen, dass im Kurzstreckentarif eine Umsteigemöglichkeit eingeräumt wird.
Umgestaltung des Straßenzuges Adlergestell – Michael-Brückner-Straße – Schnellerstraße – Köpenicker Landstraße nach Inbetriebnahme der Bundesautobahn A 113n
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein Konzept vorzulegen, wie der genannte Straßenzug nach Inbetriebnahme der Bundesautobahn A 113n mit kostengünstigen Maßnahmen stadtverträglich umgestaltet werden kann.
1. Rückbau der Grünauer Schleife mit der Zielstellung der Schaffung eines von und nach allen Richtungen angebundenen Knotens,
4. Umgestaltung des Straßenzuges durch Reduzierung der Fahrspuren und damit verbunden Schaffung von Fahrradstreifen, besseren Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Parkplätzen sowie Aufhebung von Abbiege- und Wendeverboten.
Der Senat wird aufgefordert, alle Initiativen auf Bundesebene zu unterstützen, nach denen die Ladenschlussregelungen in die Hoheit der Länder übergehen.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie Flüchtlingen und Asylsuchenden auch weiterhin Zugang zu gemeinnütziger Arbeit gewährt werden kann. Dazu sind folgende Punkte notwendig:
1. Der Ermessensspielraum, der in § 11 im Sozialgesetzbuch XII „Beratung und Unterstützung, Aktivierung“ eröffnet wird, ist dahingehend auszuschöpfen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, auch zukünftig Zugang zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten haben.
2. Es ist eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, in deren Rahmen sichergestellt wird, dass unter den in § 11 SGB XII genannten "Tätigkeiten" auch weiterhin für diesen Personenkreis gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten im Sinne des noch geltenden § 19 BSHG zu verstehen sind. Bis zum Vorliegen der Verwaltungsvorschrift sind die Bezirksämter durch ein Rundschreiben zu unterrichten, dass im Vorgriff auf die zu erlassende Verwaltungsvorschrift, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Personen angeboten werden dürfen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.
Der Senat wird aufgefordert, auch im Hinblick auf das neue Zuwanderungsrecht Maßnahmen zur Reform der Ausländerbehörde einzuleiten, um neben den ausländerrechtlichen Ordnungsaufgaben die Service-Qualität der Behörde für die Bürgerinnen und Bürger und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah zu erhöhen.
Für die notwendige Umstrukturierung der Ausländerbehörde auch zu einer „Servicestelle“ für Zuwandernde sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
Förderung des im neuen Zuwanderungsrecht formulierten Ziels einer besseren Integration von Migrantinnen und Migranten durch enge, abgestimmte Kooperation mit den für die Integration zuständigen Stellen;
Sicherstellung einer Entscheidungspraxis, die die im neuen Zuwanderungsrecht bestehenden Spielräume zugunsten der Migration nutzt;
Einhaltung bestimmter fachspezifischer Einstellungskriterien bei zukünftigen Neueinstellungen bzw. bei Umsetzungen aus dem Überhang: Kenntnisse von
wirtschaftsrelevanten Sprachen, hohe soziale und interkulturelle Kompetenz und sehr gute Kommunikationsfähigkeiten;
Anwendung eines Qualitätsmanagements, inklusive externer Evaluation der Serviceleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Struktur und Organisation der Behörde;
Entwicklung von Servicegarantien (z. B. Mitteilungen darüber, bis wann die Antragsteller/die Antragstellerinnen mit einem Bescheid rechnen können) für mehr Transparenz über die notwendigen Verwaltungsvorgänge;
schnellstmögliche Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der neuen Regelungen im Zuwanderungsgesetz zu Härtefällen;
zeitnahe Mitarbeiterschulungen, speziell für neue Bundesgesetzgebungen und deren Ausführungsvorschriften, insbesondere zum neuen Zuwanderungsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen, in Fremdsprachen, interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten und Kommunikationstechniken sowie zum Umgang mit Konflikten;
Aufbau eines modernen serviceorientierten Verwaltungsmanagements, vor allem eines Informations- und Beschwerdemanagements sowie Schaffung einer Anlaufstelle für besondere Fälle.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in Leitlinien ihren Auftrag und ihre Ziele präzisieren und Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung mit dem Ziel der sparsameren Verwendung der Rundfunkmittel eingeleitet haben. Es nimmt positiv zur Kenntnis, dass der RBB bereits solche Maßnahmen ergriffen hat und dadurch erhebliche Kosten einspart.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stellt fest, dass die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten sich über die Höhe der Rundfunkgebühren in der Gebührenperiode 2005-2008 verständigt haben. Es erwartet, dass das verfassungsrechtlich geforderte und staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet wird.
3. Es fordert von den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, den Prozess der Strukturreformen voranzutreiben mit dem Ziel, das öffentlich-rechtliche Profil weiterhin zu schärfen. Es erwartet deutliche Schritte zur Fortsetzung der Qualitätssicherung. Das Abgeordnetenhaus von Berlin appelliert eindringlich an die Rundfunkveranstalter, trotz schwieriger gewordener Rahmenbedingungen auch ihren Kulturauftrag und ihre kulturellen Aktivitäten uneingeschränkt wahrzunehmen.
4. Das Abgeordnetenhaus von Berlin betrachtet mit Aufmerksamkeit die Entwicklung bei der EUKommission im Hinblick auf die Auskunftsersuchen,
die auf das Finanzierungssystem des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland zielen. Gemäß dem Amsterdamer Protokoll von 1997 unterstreicht es die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und damit der deutschen Länder zur Ausgestaltung der Finanzierung.
5. Das Abgeordnetenhaus von Berlin erwartet, dass die in den Ländern und den Rundfunkanstalten Verantwortlichen alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, damit das einmalige und bewährte System des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleibt und seine verfassungsrechtlich garantierte Entwicklungschance wahrnehmen kann.
6. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass eine kritische Würdigung besonders der Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten zum § 8 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vorgenommen wird und der Senat dem Abgeordnetenhaus rechtzeitig vor der nächsten Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages über die Ergebnisse berichtet.
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2003 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 3387 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die nachrichtlich dargestellten Ausgaben gemäß Artikel 89 VvB nimmt das Abgeordnetenhaus zur Kenntnis. Die Beträge teilen sich wie folgt auf: