Die FDP-Bundestagsfraktion tritt seit Jahren für ein Gesetz ein, mit dem die Zuwanderung nach Deutschland gesteuert wird. Sie war im Übrigen die erste Fraktion, die einen eigenen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Der FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Zuwanderung mit seinem Kern, dem Zuwanderungs- und Integrationsgesetz, beruht auf drei Säulen: der Zuwanderung nach Maß, das heißt Steuerung auf Grund eigener Interessen Deutschlands, das heißt nach Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, nach der
humanitären Verpflichtung und der Integration. Ferner sind wir der Meinung, dass in einem solchen Vermittlungsausschuss auch noch einmal über die Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu sprechen wäre. Wilhelm Schmidt, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, ist der Meinung, dass die Koalition kein Interesse an einem Vermittlungsausschuss habe: „Wir haben mit dem Gesetz praktisch das Vermittlungsverfahren vorweggenommen.“
Und da geht jetzt meine Frage an die SPD, meine Kolleginnen und Kollegen: Wie viel Arroganz der Macht besitzen Sie eigentlich, um lieber Chancen zu verspielen als Chancen zu nutzen, damit es zu einer guten Gesetzesentscheidung kommt?
Die Liberalen sind verwundert darüber, dass durch Äußerungen von Bundesinnenminister Schily und anderen führenden Koalitionären in Berlin der Eindruck entstanden ist, als wolle RotGrün im Bundesrat den Gesetzentwurf ohne Änderungen durchpeitschen.
Es ist doch bekannt, spätestens seit der Äußerung des brandenburgischen Innenministers Schönbohm, dass dieser Weg nicht erfolgreich ist. Vernünftig ist deshalb, in aller Ruhe, zielorientiert und mit dem Willen des Konsenses im Vermittlungsausschuss eine entsprechende Beratung und Entscheidung zu suchen.
Vielen Dank! – Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/252 mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP – die Annahme in neuer Fassung. Erlauben Sie mir bitte einen weiteren Hinweis: Im Ausschuss ist auch eine neue Überschrift zu dieser Neufassung beschlossen worden. Diese lautet: „Landesregelung zu Zuwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz“. Wer gemäß Drucksache 15/308 und mit dieser neuen Überschrift beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Dann war die Mehrheit dafür. Das ist so angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom 20. März 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Weiterbildungsoffensive jetzt, Drucksache 15/41
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Stimmenthaltung der CDU und der FDP – die Annahme des Antrags mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer so gemäß Drucksache 15/310 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit Mehrheit so angenommen.
Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vom 20. März 2002 zu Vorlagen – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nrn. 33/2001, 34/2001 und 36/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)
Es handelt sich dabei um die Nrn. 33, 34 und 36 aus 2001 des Vermögensverzeichnisses. Zu den Vermögensgeschäften Nrn. 33 und 34 gibt es keinen Beratungsbedarf, jedoch zum Vermögensgeschäft Nr. 36. Dieses müssen wir nachher in nichtöffentlicher Sitzung behandeln. Ich werde dieses Vermögensgeschäft dann als letzten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Sitzung aufrufen.
Die Vermögensgeschäfte Nrn. 33 und 34 werden jeweils einstimmig zur Annahme empfohlen, ich lasse jedoch einzeln abstimmen. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 33, Drucksache 15/312, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist so angenommen.
Wer nun dem Vermögensgeschäft Nr. 34, Drucksache 15/313, zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist so angenommen.
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2002 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2000, Drucksache 15/66
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage. Ohne Aussprache lasse ich abstimmen. Wer der Beschlussvorlage Drucksache 15/66 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das so angenommen. Das Abgeordnetenhaus hat damit die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2000 erteilt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 20. März 2002 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin), Drucksache 15/165
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP – die Annahme der Beschlussvorlage. Es wird keine Beratung gewünscht. Wer der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 15/165 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der FDP mehrheitlich so angenommen.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 6. März 2002 und des Hauptausschusses vom 20. März 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Verkauf leer stehender Kindertagesstätten und Schulgebäude als Beitrag für die soziale Stadtentwicklung, Drucksache 15/45
Beratung ist gewünscht. Es gibt Wortmeldungen. Zuerst die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Schruoffeneger. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Berlin werden in den nächsten Jahren unzählige Schulgebäude geschlossen werden müssen, weil die Zahl der Kinder zurückgeht und diese Schulen von den Bezirken nicht mehr mit Kindern gefüllt werden können. Auf der anderen Seite haben wir Schulen in freier Trägerschaft mit langen Wartelisten mit der Tatsache, dass bis zu 50 % der Kinder, die an diesen Schulen angemeldet werden, abgewiesen werden müssen, weil nicht genug Platz da ist, und mit Klassenfrequenzen von bis zu 38 Schülerinnen und Schülern. Daran sieht man, wie attraktiv die Schulen in freier Trägerschaft für viele Eltern, Kinder und Jugendliche sind. Und sie sind nicht nur pädagogisch attraktiv, sie sind für das Land Berlin auch noch bis zu 20 % billiger als die Schulen, die die Bezirke und das Landesschulamt in eigener Regie führen, weil das Engagement der Eltern sehr hoch ist, Elternbeiträge bezahlt werden und die Träger teilweise auch noch zur Finanzierung beitragen.
[Beifall der Frau Abg. Senftleben (FDP) – Brauer (PDS): Und die Lehrer zu Niedrigstlöhnen arbeiten!]
Ach, Herr Brauer, Lehrer zu Niedrigstlöhnen arbeiten: Es soll Menschen in dieser Stadt geben, die es so sinnvoll und so wichtig finden, unter guten pädagogischen Bedingungen mit engagierten Eltern zu arbeiten, dass sie bereit sind, dafür auch ein bisschen weniger Geld zu verdienen. Ich finde das ein sehr lobenswertes Verfahren.
Und wenn ich höre, dass Sie einen Solidarpakt mit den Gewerkschaften schließen wollen, wobei Sie allen öffentlich Bediensteten 10 % ihres Gehalts wegnehmen, auch der Putzfrau, dann sollten Sie über Lehrer zu Mindestlöhnen vielleicht nicht mehr ganz so laut klagen.
Das hat er auch so gemeint, das glaube ich auch. Herr Brauer meint das ein bisschen anders, aber die Koalition hat ja noch Zeit, das zu klären. Wir sind ja erst in der Mitte des Haushaltsjahres.
Der Anteil von Schülerinnen und Schülern in Schulen in freier Trägerschaft in Berlin liegt bei deutlich unter 5 %. Der Anteil dieser Schülerinnen und Schüler in anderen Großstädten, zum Beispiel in Hamburg, ist doppelt so hoch. Die Schließung von Schulgebäuden ist daher auch eine Chance für diese Stadt. Wir beantragen daher, diese Chance zu nutzen und Ihre Beschlussempfehlung um den Satz zu ergänzen: