Zum Berliner Sparkassengesetz empfehlen die Ausschüsse jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU die Annahme der Beschlussvorlage Drucksache 15/3802 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Ausschüsse gemäß der Drucksache 15/4093. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Oppositionsfraktionen und Herr Lorenz!
Dann wiederholen wir das. Die Fürsprache hatte ich schon. Die Gegenprobe noch einmal! – Das ist eine Stimme der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und Herr Lorenz. Wer enthält sich? – Das ist die Mehrheit der Fraktion der CDU. Richtig, Herr Goetze? – Gut. Damit ist diese Vorlage trotzdem angenommen.
Mehrere Enthaltungen bei der PDS, dann sage ich sie noch an, die habe ich wirklich von hier oben so nicht gesehen, aber wir sagen sie an. Die Geschäftsführer nicken, bitte sehr. Trotzdem ändert das nichts am Abstimmungsergebnis.
Die von mir skizzierte Entwicklung wird von den Schornsteinfegern und ihren Verbänden geflissentlich übersehen. Die Schornsteinfeger stellen stattdessen ein einseitiges und überzogenes Sicherheitsdenken in den Vordergrund, nach dem Motto: Wenn es uns nicht gibt, dann brennen die Häuser ab. – Dass das so ist, glaubt keiner so recht. Dahinter steht eher ein berufsständisches Gruppeninteresse, das mit den altbekannten Mitteln der Marktzugangsbeschränkung oder dem Berufsausübungsmonopol arbeitet. Wenn man sich genauer ansieht, wie das funktioniert, dann gibt es pro Schornsteinfegerbezirk nur einen staatlich lizenzierten Schornsteinfeger mit polizeiähnlichen Befugnissen und einer Gebührenordnung. Da macht das Handwerk noch so richtig Spaß. Man stelle sich einen bezirklichen Bäcker- oder Fleischermeister vor. Darüber redet keiner.
Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit diesen Verhältnissen nicht länger abfinden will, nimmt stetig zu. Sie fühlen sich in ihrem wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum eingeschränkt und mit unnötigen Zusatzkosten belastet. Wir finden, dass sie völlig Recht haben.
Es gibt in Deutschland mehrere Berufsgruppen, die sich im Wege standesrechtlicher Sonderregelungen auf Kosten der Allgemeinheit dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb entziehen. Die hier zu Lande überfälligen Reformen müssen auch diesen Missstand beseitigen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens der EUKommission gegen Deutschland eine Reform des Schornsteinfegerwesens eingeleitet hat. Diese Reform muss Berlin aus unserer Sicht unterstützen.
Das ist der Tagesordnungspunkt 38. – Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion. Das ist die FDP. Herr von Lüdeke hat das Wort.
Ich bitte aber, die Ruhe im Saal wieder herzustellen und die Gespräche einzustellen. – Herr von Lüdeke, vielleicht warten Sie ein paar Sekunden, damit Sie dann die richtige Aufmerksamkeit haben.
An die Gruppen, die hier im Saal stehen, richte ich den Appell, sich zu setzen. Das betrifft auch Gespräche mit dem Senat. – Wir wollen dem Redner die Chance geben, dass er Aufmerksamkeit findet.
Das betrifft auch die hinteren Reihen der SPD. Das ist nicht in Ordnung, dem Redner oder der Rednerin den Rücken zuzudrehen, schon gar nicht, auf unsere Ordnungsrufe nicht zu hören. – Herr von Lüdeke, Sie haben jetzt das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Zum Glück gibt es die Schornsteinfeger“ lautet die Eigenwerbung des Schornsteinfegerhandwerks. – Da gilt der schwarze Mann mit dem Zylinder und der Leiter immer noch als Glücksbringer, wie er bei uns seit ewigen Zeiten verbreitet ist. Meine Fraktion hat kein Interesse daran, dieses Bild zu zerstören, aber es ist unverkennbar, dass das Schornsteinfegerhandwerk in der Lebenswirklichkeit erheblich an Ansehen verloren hat. Das hat unter anderem damit zu tun, dass zunehmend deutlich wird, dass auch der Schornsteinfeger zunächst einmal an seinem eigenen Glück interessiert ist.
Der technische Fortschritt hat bekanntlich auch vor den Feuerstätten nicht Halt gemacht, und so sind die klassischen Aufgaben des Schornsteinfegers in zunehmendem Maß technische Überwachungsaufgaben geworden. Zu diesen neuen Aufgaben gehört auch die Einhaltung von so genannten Umweltnormen. Im Grunde ist heute nahezu jeder technisch qualifizierte Fachbetrieb im Heizungswesen in der Lage, das Leistungsprofil, von der so genannten Feuerstättenschau bis hin zur Abgaskontrolle, abzudecken. Dabei ist unbestritten, dass die Feuerstättenschau aus Gründen der öffentlichen Sicherheit der speziellen behördlichen Kontrolle bedarf.
Wegen der Kürze der Redezeit gehe ich nicht auf einzelne Modelle ein. Im Vordergrund der Überlegungen steht derzeit das von der Bundesregierung favorisierte so genannte wettbewerbsorientierte Kehrbezirkssystem, das ohne Frage mehr Wettbewerb bringen wird. Allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass selbst dieser bescheidene Reformansatz von einigen Bundesländern nicht mitgetragen wird. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass dieses System den Anforderungen der EU hinsichtlich Gewerbefreiheit und Wettbewerb nicht genügt. In diesem Fall – so steht es in unserem Antrag – wird eine echte marktwirtschaftliche Reform des Schornsteinfegerwesens notwendig. Ich muss nicht betonen, für welche Alternative meine Fraktion ist.
Der Antrag ist nicht neoliberal, wie einige von Ihnen wahrscheinlich behaupten werden, sondern er ist marktwirtschaftlich und damit auch sozial.
Er stellt nämlich die Verbraucher- und Kundeninteressen über die Sonderinteressen einer Berufsgruppe.
Aus all dem hat sich ein Modell, das Sie auch in Ihrem Antrag aufgegriffen haben, als das wahrscheinlichste herausgestellt, nämlich das wettbewerbsorientierte Kehrbezirksmodell. Meiner Meinung nach haben die Länder sich vor ganz kurzer Zeit, auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 9./10. Juni dieses Jahres, auf die Weiterverfolgung dieses Modells geeinigt – das begrüße ich sehr –, übrigens in ständigem Kontakt und nicht im Widerspruch zu den Schornsteinfegerverbänden. Die Schornsteinfegerverbände sehen ein, dass sie sich mit dieser EUProblematik auseinander setzen müssen. Wir wollten uns in der Beratung auch aus vielen Details heraushalten. Soweit ich weiß, wird den Ländern noch im Juli ein Eckwertepapier zur Beratung zur Verfügung gestellt. Dann wären wir sehr viel weiter. Ich glaube aber nicht, dass es in dieser Legislaturperiode des Bundestages noch zu einer Umsetzung kommen wird. Insofern sehe ich keine großen Widersprüche zu dem Ziel, das Sie verfolgen.
Das Freie-Markt-Modell, das Sie hier angesprochen haben, Herr von Lüdeke, hätte aber auch Schwächen. Es hätte neue Versicherungsvereinbarungen zur Folge, die die Gefahr mit sich brächten, dass sie wieder bei einer Behörde kontrolliert werden müssten. Insofern hoffe ich, dass das bisherige Modell weiter die Grundlage bilden wird, um dem Schornsteinfegerhandwerk eine langfristige, vernünftige Perspektive zu geben. Es leistet vieles, was richtig ist, muss sich aber öffnen für den Wettbewerb.
Eine intakte Gesellschaft organisiert sich vernünftig, d. h. vor allem nach marktwirtschaftlichen Regeln. Die gelten für alle und kennen keine berufsständischen Privilegien. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat ein begrenzt politisches Thema aufgerufen. Eigentlich geht es darum, wie wir künftig welche Aufgaben mit welchen sinnvollen Strukturen im Schornsteinfegerwesen erledigen. Sicherlich genießen die Glücksbringer, die schwarzen Männer ein hohes Ansehen. Wir haben ihre Arbeit zu würdigen!
Es gibt immer noch deutliche Mängel, die bei den Innungsverbänden bekannt sind. Es gibt auch bei neuen Feuerungsanlagen mit moderner Technik Beanstandungen, und es gibt bei Veränderungen Beanstandungen. Es gibt ein Arbeitsfeld, bei dem wir gut beraten sind, wenn wir es aus Gründen der Sicherheit für unverzichtbar halten.
Eines ist anfechtbar und führt bei den Betroffenen immer wieder zu Ärgernissen, nämlich die Doppel- und Dreifachmessungen im Bereich des Emissionsschutzes. Da kommt beispielsweise der Schornsteinfeger unangemeldet und stellt einen Mangel fest; dann ruft man einen Konzessionierten, der das in Ordnung bringt, und bezahlt zum zweiten Mal; dann kommt der Schornsteinfeger zum dritten Mal und misst nach. Dieser Missstand muss beseitigt werden. Die Bundesregierung ist dabei, dies zu tun, auch wenn sie sich erst durch die Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens gewagt hat, sich diesem Problem zu nähern.
Die EU beanstandet die Beschränkung beim Zugang zur Dienstleistungsfreiheit und die Zugangsbeschränkung zum Beruf. Man staunt, was in dieser Regelung alles enthalten ist. Beispielsweise muss der Schornsteinfegermeister dort wohnen, wo er zuständig ist. Sie beanstandet die Tätigkeitseinschränkung. Der Schornsteinfeger darf nur in seinem Bezirk kehren. Sie beanstandet nicht – was aber immer noch gesetzlich festgelegt ist –, dass der Schornsteinfeger Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sein soll. Es gibt in diesem Zusammenhang archaische Regelungen, über die wir nachdenken müssen.
Ich nehme an, dass Sie sich in Ihrem Beitrag auch auf die Entwicklungen bezogen haben, die durch BadenWürttemberg im Auftrag der Länder vorangetrieben wurden, die fünf verschiedenen Modelle untersuchten. Es gibt dazu einen Kabinettsbeschluss, der die Anregungen aus den Beratungen in Baden-Württemberg aufgenommen hat. Die Bundesregierung hat Zielsetzungen vorgegeben, die dem, was Sie hier vorgetragen haben, inhaltlich nicht widersprechen. Es geht um einen hohen Standard der Feuersicherheit und des Umweltschutzes unter Berück
sichtigung der neuen technologischen Entwicklungen im Bereich der Feuerstätten. Wir müssen eine Regelung finden, die mit der EU vereinbar ist und keine Vertragsverletzung nach sich zieht. Wir wollen weniger Bürokratie. Das ist klar. Wir wollen die Kosten begrenzen. Kein Modell, das zu Mehrkosten führt, wäre mehrheitsfähig. Zudem gibt es noch eine Reihe Sonderregelungen.