Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung von Gender Mainstreaming auch in Zukunft zu sichern und eine Qualifizierung des Prozesses voranzutreiben. Dies soll unter folgenden Vorgaben geschehen:
• Gender Mainstreaming ist Bestandteil der Berliner Verwaltungsmodernisierung. Aus den Mitteln, die zu dessen Förderung zur Verfügung stehen, müssen auch künftig die Genderprojekte der Berliner Verwaltung unterstützt werden.
• Um dem gleichstellungspolitischen Ansatz in allen Verwaltungen gerecht zu werden, muss die dezentrale Verantwortlichkeit gestärkt werden. Daher
sind Gender Mainstreaming/Gender Budgeting mit konkreten Vorgaben in die jeweiligen Zielvereinbarungen der Ressorts aufzunehmen.
sind in Zusammenarbeit mit den Genderbeauftragten und vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen für die Häuser verbindliche Aufgaben und Profile zu entwickeln.
soll die Entscheidung über den Einsatz und die Verwendung von Mitteln, die für die Genderprozesse zur Verfügung stehen, dezentral wahrgenommen werden.
sind die Ressorts verpflichtet, den geforderten „Gender-Check“ von Senatsvorlagen in eigener Verantwortung durchzuführen. Senatsvorlagen ohne qualifizierten Gender-Check werden von der Geschäftsstelle der Senates nicht für die Senatstagesordnung zugelassen.
• Für die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006/2007 ein dienstleistungsorientiertes Konzept zu Aufgaben – und Zielvorstellungen im Verhältnis zu den Fachverwaltungen und den Bezirken vorgelegt werden.
• Die Verwaltungsakademie soll zukünftig auf breiter Basis und systematisch Fachwissen über Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in die regulären Fortbildungsangebote integrieren. Die Angebote sind sprachlich und inhaltlich ausdrücklich so zu gestalten, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung