Wahl eines Abgeordneten zum Stellvertreter des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
Wahl eines Abgeordneten zum Stellvertreter der Finanz- und Wirtschaftskommission der Freien Universität Berlin
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 6. September 2005 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-15a für das Gelände zwischen der Voßstraße, der Wilhelmstraße, der Leipziger Straße, dem Leipziger Platz, dem Potsdamer Platz und der Ebertstraße mit Ausnahme der Grundstücke Leipziger Platz 13/Voßstraße 2425, Leipziger Platz 12/Leipziger Straße 131-137/Voßstraße 26-30, Voßstraße 31-32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte vom 8. November 2004 zu.
Der Senat wird aufgefordert, bei allen Vereinbarungen und grundsätzlichen Steuerungsentscheidungen zur Umsetzung des SGB II in Berlin auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne des Gender Mainstreaming hinzuwirken.
• Die gleichstellungspolitischen Vorgaben des SGB II und der Rahmenvereinbarung sollen in allen Vereinbarungen und Zielvorgaben der Arbeitsgemeinschaften (ArGen) ausdrücklich berücksichtigt werden.
• Die durch die Rahmenvereinbarung vorgesehene Einsetzung einer Gleichstellungsbeauftragten in jeder ArGe soll im Sinne der Rechte und Pflichten der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten der Arbeitsagenturen konkretisiert werden; dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
• Die Berichterstattungssysteme über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente erfordern zwingend geschlechterdifferenzierte Darstellungen. Die Wirkungsforschung zum SGB II muss die Darstellung der erreichten geschlechterpolitischen Ziele umfassen.
• Über die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorgaben, die Gewährung von Leistungen und die Aktivierung durch die einzelnen Instrumente im Sinne des Gender Mainstreaming ist dem Abgeordnetenhaus erstmalig in einem Zwischenbericht zum 30. November 2005 und danach jährlich im Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, ein integriertes Konzept zur Prävention, Beratung, Früherkennung, Krisenintervention und rechtzeitigen Hilfegewährung vorzulegen, das den Kinderschutz stärkt und der Gewaltanwendung gegen Kinder durch Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und Missbrauch entgegen wirkt.
• das stadtweite und sozialraumbezogene Zusammenwirken von Einrichtungen zur Krisenintervention, Beratungs- und Hilfsangeboten sowie Anlauf- und Zufluchtsstellen,
• Maßnahmen zur Sensibilisierung, Qualifizierung und des Zusammenwirkens der Fachkräfte in Jugendhilfe, Schule, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und der Polizei insbesondere im Verdachtsfall,