einer Vertreterin einer Organisation, die Frauenbelange vertritt, sowie einen Vertreter der Umweltbelange
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wählt gemäß § 64 Abs. 3 und 4 sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, 6 und Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 54), für die Dauer von zwei Jahren
c) eine Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt sowie eine Person für Umweltbelange
zu Mitgliedern des Kuratorium der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen:
zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des (zurzeit ruhenden) Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 3 und 4, sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), für die Dauer von zwei Jahren
zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern des ruhenden Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik:
Zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), für die Dauer von zwei Jahren mit Wirkung vom 15. Januar 2006 zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin sowie deren Stellvertreter(innen):
Der Senat wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2006 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie das Land
Berlin mit dem Gelände rund um den ehemaligen Goebbels’schen Landsitz, dem so genannten „Waldhof am Bogensee“ in Brandenburg, umgehen wird.
Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, wie das Areal des ehemaligen Hamburg-Lehrter Güterbahnhofs an der Heidestraße im Bezirk Mitte städtebaulich neu geordnet werden kann.
Der Senat wird aufgefordert, auf Verkehrsunternehmen und VBB dahin gehend einzuwirken, dass die Gültigkeit des ÖPNV-Tickets für Schulklassen auf die unterrichtsfreie Zeit für Schülergruppen in Hortbetreuung ausgedehnt wird. Darüber hinaus soll das Ticket in das Fahrscheinsortiment des VBB eingeordnet werden.