Protokoll der Sitzung vom 12.01.2006

Der Senat wird aufgefordert, auf Verkehrsunternehmen und VBB dahin gehend einzuwirken, dass die Gültigkeit des ÖPNV-Tickets für Schulklassen auf die unterrichtsfreie Zeit für Schülergruppen in Hortbetreuung ausgedehnt wird. Darüber hinaus soll das Ticket in das Fahrscheinsortiment des VBB eingeordnet werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2006 zu berichten.

Wirkungsvolle Videoüberwachung auf U-Bahnhöfen

Der Senat wird aufgefordert, die BVG (für den U-Bahnbereich) und die S-Bahn Berlin GmbH zur Vorlage eines Sicherheitskonzeptes anzuhalten, in dem zu Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkten Stellung genommen und ggf. die Verhältnismäßigkeit von Videoüberwachung – einschließlich 24-Stunden-Aufzeichnung der Daten – begründet wird. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin ist zu beteiligen. Der Finanzierungs- und Personalbedarf (einschließlich zur Auswertung der Videoaufzeichnungen) ist darzustellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. März 2006 zu berichten.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wieder zur Pflicht machen

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken und anderen Einrichtungen und Institutionen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens vor allem durch gezielte Maßnahmen der Information und Aufklärung darauf hinzuwirken, dass die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U1 bis U10 – stärker als bisher in Berlin in Anspruch genommen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 28. Februar 2006 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.

• Erweiterung der Wirtschaftsförderung auf den Bereich der gewerblichen Kulturwirtschaft, dazu zählen u. a. Design, Musik, Galerien, Mode, Literatur, Film, darstellende – und unterhaltungsbezogene Kunst.

Der Senat wird aufgefordert, ein Programm

Integration durch Bildung II – Start-Stipendienprogramm für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund auch in Berlin einführen

Der Senat wird aufgefordert, darüber zu berichten, wie das Start–Stipendienprogramm im Land Berlin angelaufen ist, und dabei insbesondere darzustellen,

wie viele Kinder und Jugendliche mit welchem Migrationshintergrund an diesem Programm teilnehmen,

welche finanziellen Leistungen und ideellen Förderungen den Teilnehmern dieses Programms zugute kommen,

-– nach welchen Auswahlkriterien die Teilnehmer an diesem Programm ermittelt werden sowie

ob und wie an einer Ausweitung dieses Programms gearbeitet wird.

Kultur als Wirtschaftsfaktor stärken

Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Vorlage des „Kulturwirtschaftsberichts in Berlin 2005“ durch den Senat und sieht darin eine gute Grundlage zur weiteren Unterstützung der Kulturwirtschaft in Berlin.

Der Senat wird aufgefordert, den Bericht fortzuschreiben und dem Abgeordnetenhaus im dreijährigen Rhythmus als Kulturwirtschaftsbericht vorzulegen. Dabei sollen folgende Punkte Berücksichtigung finden:

1. Weiterentwicklung des Kulturwirtschaftsberichts:

• Erstellung der zukünftigen Berichte gemeinsam durch die Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Kultur und unter Einbeziehung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

• Ausdehnung des Berichts auf alle kulturwirtschaftlichen Bereiche; die gewerblichen und nicht gewerblichen Bereiche der Kulturwirtschaft sollen getrennt dargestellt werden, aber auch in ihren Schnittstellen und Wechselwirkungen (z.B. Beschäftigungswechsel, Kooperationen und Inputs des öffentlichen Kulturbetriebs in die Kulturwirtschaft).

• Darstellung der stadträumlichen Aspekte der Kulturwirtschaft und ihrer Entwicklungspotenziale.

• Darstellung spezieller Förderprogramme für kulturwirtschaftliche Existenzgründungen.

2. Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Kulturwirtschaft in Berlin:

• Stärkung der Vernetzung der Kulturwirtschaft für den Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie die Anbahnung von Kooperationen.

• Bei künftigen Präsentationen der Stadt Berlin und Berliner Institutionen auf Messen und internationalen Schauplätzen sowie im Internet soll darauf hingewirkt werden, dass die Berliner Kulturwirtschaft angemessen beworben wird.

• Zukünftig sollen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit der unterschiedlichen Institutionen der Kulturwirtschaft stärker als bisher gebündelt werden.

• Kommunikation von 'Best-Practice'-Beispielen aus allen Bereichen der Kulturwirtschaft.

• Erfassung der Zusammenhänge von Kreativwirtschaft und Berufs- und Hochschulausbildung.

• Erarbeitung eines Konzepts für ein neues Cluster Medien und Kultur.

Programm „Weg von fossilen Energieträgern – Umweltschutz schafft Arbeit“

„Weg von fossilen Energieträgern – Umweltschutz schafft Arbeit“ bis zum 31. März 2006 zu beschließen. Das Programm soll über die bisherigen Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz deutlich hinausgehen und hierdurch einen deutlichen Impuls für die regionale Bauwirtschaft und das Handwerk geben. Das Programm soll in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, um so möglichst viele Unternehmen und Privathaushalte zur Nachahmung zu ermuntern. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich über die Umsetzung zu berichten.

Das Programm soll u. a. die folgenden Maßnahmen beinhalten:

• Wärmeschutzsanierung der öffentlichen Gebäude:

Ausschöpfung des Umweltentlastungs- und Kostenentlastungsprogramms für öffentliche Einrichtungen. Nicht verausgabte Wirtschaftsfördermittel sind nach Möglichkeit zur Wärmesanierung von Gebäuden zu verwenden. Bei Abschluss von Contractingverträgen ist eine Wärmeschutzsanierung vorzusehen. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit auch Mittel des Umweltentlastungsprogramms eingesetzt werden können.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, in der nächsten Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 einen Förderschwerpunkt Umweltschutz/Ökologie Nachhaltigkeit in das Operationelle Programm für Berlin aufzunehmen, in dem der Themenkomplex

Die Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergabe nach der Verdingungsordnung für Leistungen (AVUm VOL) sind

dahin gehend zu aktualisieren, dass künftig nur noch die energieeffizientesten Produkte zum Einsatz kommen. Bei der Anschaffung von Elektrogeräten sind die jeweils energieeffizientesten Geräte zu beziehen (nie unter A+). Alle öffentlichen Einrichtungen sollen ab dem Jahr 2007 nur noch Pkw beschaffen, die im Stadtzyklus weniger als 6,5 Liter Kraftstoff auf 100 km verbrauchen, ab dem Jahr 2009 5,5 l/100km und ab dem Jahr 2011 5,0 l/100 km. Für die Anschaffung von Lkw ist ein analoges Zielsystem zu verabschieden.

Der Senat soll das Thema Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger verstärkt in der Erstellung von Rahmenplänen verankern und alle Möglichkeiten der Information der Öffentlichkeit nutzen, um auf die Potentiale des verminderten Energieverbrauchs durch persönliches Verhalten hinzuweisen (Heizen und Lüften sowie Kochen und Fahrweise).

„Förderung erneuerbarer Energien/Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz“ besonderes Gewicht erhält. Dieser Förderschwerpunkt ist mit ausreichenden Mitteln auszustatten (möglichst 20 % der auf Berlin entfallenden EFRE-Mittel).

• Wärmeschutzsanierung des Berliner Gebäudebestandes:

Über die Aufsichtsräte und alle anderen Einflussmöglichkeiten ist dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnungsbaugesellschaften und öffentlichen Einrichtungen im Zuge von Arbeiten an den Fassaden ihrer Gebäude zugleich eine Wärmeschutzsanierung durchführen, so dass anschließend die Wärmeschutzstandards für Neubauten der jeweils gültigen Wärmeschutzverordnung eingehalten werden können. Für diese Maßnahmen sind die Förderprogramme des Bundes wahrzunehmen, hierbei sollen sich so viele Wohnungsbaugesellschaften wie möglich an dem Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ beteiligen. Im Mietwohnungsbestand sind die Modernisierungsanteile mietwirksam umzulegen mit dem Ziel, die erwarteten Warmmietesteigerungen auf ein sozial verträgliches Maß zu begrenzen. Vor einer Wärmeschutzsanierung sind die Mieterinnen und Mieter umfassend und frühzeitig über die möglichen Entwicklungen der Wärmemieten und die potenziellen Einsparungen zu informieren. Die privaten Immobilienbesitzer sind verstärkt über die Vorteile einer Wärmeschutzsanierung und die Förderprogramme des Bundes zu informieren.

• „Bauen mit erneuerbaren Energiesystemen zum Standard machen“

Der Senat soll in Absprache mit den Bezirken energiesparende, insbesondere solare Baupflichten nach dem Hamburger Vorbild in die Bebauungspläne aufnehmen. Darüber hinaus soll der Senat einen Entwurf für ein novelliertes Landesenergieeinspargesetz ins Abgeordnetenhaus einbringen, das eine Baupflicht für erneuerbare Energiesysteme, zum Beispiel thermische Solaranlagen, auf Gebäudeneubauten mit Warmwasserbedarf vorsieht. Das Gleiche soll für Wohnbauten gelten, die umfassend instand gesetzt oder modernisiert werden. Hiermit soll künftig mindestens ein Drittel des Warmwasserbedarfs gedeckt werden. Die Fördermittel des Bundes sind in Anspruch zu nehmen. Im Mietwohnungsbestand sind die Modernisierungsanteile mietwirksam umzulegen mit dem Ziel, die erwarteten Warmmietesteigerungen auf ein sozial verträgliches Maß zu begrenzen.

• Berliner Verwaltung als Vorreiter für energieeffiziente Produkte:

• Energieeffizienz in Bildung, Ausbildung und Öffentlichkeit:

Mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht an Berliner Schulen qualifizieren!

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2006 einen Bericht über die derzeitige Situation des mathematisch–naturwissenschaftlichen Unterrichts an den Berliner Schulen vorzulegen und die zur Verbesserung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts eingeleiteten Maßnahmen darzustellen.