Ich sage für unsere Koalition: Wir müssen aufpassen, dass Ihre augenblickliche Kopflosigkeit in der Frage des Spitzenkandidaten nicht auch noch auf die parlamentarischen Entscheidungen durchschlägt.
Lassen Sie uns gemeinsam und zielstrebig an der Verbesserung des Kinderschutzes arbeiten! Wir fangen ja nicht bei null an. Im letzten Jahr hat der Jugendsenator bereits Kinderschutzempfehlungen an die Jugendämter der Bezirke gegeben. An dem Bericht zur weiteren Verbesserung des Kinderschutzes im Sinne eines Netzwerkes zwischen allen Beteiligten arbeitet der Senat im Auftrag der Koalition.
Wir führen eine Diskussion über Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit weiterer verpflichtender Untersuchungen. Unter dem Gesichtspunkt: „So viel Prävention wie möglich, so wenig Intervention wie nötig!“ wollen wir aber das Recht des Staates, aus sozialpädagogischen Gründen in Familien eingreifen zu können, stärken. Es wäre gut, wenn der traditionell freiwillige Erstbesuch der Säuglingsfürsorge bei den Familien dabei erhalten bzw. wieder zur Regel würde.
Lassen Sie mich abschließen, indem ich den Begriff der Vernachlässigung noch einmal in einem anderen Sinne aufgreife!
Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in unserem Land die vielen Kinder und Familien, die in materieller oder geistiger Armut leben, von unserer Gesellschaft nicht weiter vernachlässigt und im Stich gelassen werden! – Vielen Dank!
Das wird keinem komplizierten Problem jemals gerecht, und das wissen wir alle aus der Arbeit in diesem Haus.
Der Senat macht es sich mit der pauschalen Schuldzuweisung an die Jugendämter etwas zu einfach. Schließlich wird seit Jahren in der Jugendhilfe massiv gekürzt – in dreifacher Millionenhöhe. Das ist rot-rote Familienpolitik, Herr Böger! Die Koalition und der Senat behaupten zwar immer, der Rechtsanspruch auf Hilfe bleibe gewahrt, aber ganz offensichtlich ist das nicht mehr der Fall. Hilfen werden gekürzt oder auf später verschoben um Geld zu sparen. Durch den Kürzungsdruck in vielen Jugendämtern entstehen so genannte Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Ziel Hilfen zu vermeiden. Bei Nichtmitwirkung der Eltern können Hilfen gestrichen werden. Diejenigen, die Hilfen nötig haben, bekommen sie nicht mehr. Vielfach ist das ein einfacher Weg. Es ist schließlich schwer genug, die Men
Viele deutsche Großstädte haben diese Probleme erkannt und Präventionsprojekte eingereichtet. Berlin steht zwar an der Spitze bei den Kindesmisshandlungen, aber leider weit hinten, wenn es darum geht, politisch zu reagieren. Düsseldorf ist mit seinem hoch gelobten Präventionsprojekt genannt worden – Düsseldorfer Modell –, es gibt ein Stuttgarter Modell, es gibt meiner Erinnerung nach sogar ein Detmolder Modell, nur ein Berliner Modell gibt es nicht. Wir sind darauf angewiesen, von anderen Städten zu kopieren. Ich rate Ihnen, dies im Interesse der Kinder dieser Stadt möglichst schnell zu tun. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in den letzten Wochen und Monaten in ganz Deutschland – auch in Berlin – öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung und anderen Arten von Kindeswohlgefährdung haben meine Partei veranlasst zu prüfen, ob die vorhandenen auch rechtlichen Möglichkeiten zur Prävention und frühzeitigen Intervention ausreichen und was getan werden kann und muss um den Kinderschutz weiter zu verstärken. Meine Partei nimmt deshalb erstens jeden Vorschlag, der geeignet ist, Kinder zu stärken und den Kinderschutz zu verbessern, sehr ernst und prüft sorgfältig, was unterstützt werden kann. Zweitens appellieren wir an alle im Haus vertretenen Parteien, dieses sensible Thema nicht zur politischen Profilierung zu nutzen und zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir an dieser Stelle über Parteigrenzen hinweg gemeinsam agieren und uns jeder parteipolitischen Polemik enthalten.
schen zu bedienen, die einen Antrag stellen. Hier treffen zwei Interessen mit fatalen Folgen aufeinander: diejenigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die froh über jeden Antrag sind, der nicht mehr gestellt wird, und die der Eltern, die froh darüber sind, dass niemand mehr mitbekommt, wie groß ihr Elend ist. Die Jugendhilfe arbeitet in dieser Stadt nur noch als Feuerwehr, Prävention ist leider ein Fremdwort geworden. Leider wird häufig erst dann etwas unternommen, wenn es bereits zu spät ist.
Wir sind alle durch die öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen aufgeschreckt worden. Wir können lange darüber diskutieren, ob es mehr geworden sind oder ob es eine neue Qualität gibt. Aus meiner Sicht ist jeder Fall für sich dramatisch. Kinderärzte, der Kinderschutzbund und alle, die täglich mit Kindern arbeiten, sagen uns, das sei nur die Spitze des Eisbergs. Deshalb müssen wir in zwei Richtungen arbeiten: Das Wichtigste ist die Prävention. Es darf gar nicht erst so weit kommen, dass Eltern ihre Kinder schlagen oder vernachlässigen.
Zum Zweiten müssen wir viel früher Misshandlungen erkennen und den Kindern schnellstens helfen. Hier können verbindliche Vorsorgeuntersuchung durch Kinderärzte durchaus helfen Missstände frühzeitig zu erkennen. Wir würden auch eine Lücke schließen. Denn zurzeit gibt es die so genannten Erstkontakte des öffentlichen Gesundheitsdienstes direkt nach der Geburt. Es gibt Untersuchungen der Kinder in den Kitas und es gibt die Schuleingangsuntersuchungen. Wenn man weiß, dass die meisten Misshandlungen an Kindern unter vier Jahren geschehen, erfolgt die Schuleingangsuntersuchung zu spät. Was passiert mit den Kindern, die nicht in die Kita gehen? – Rund 5 bis 10 % der Kinder gehen nicht in die Kita, und es sind vermutlich genau diese 5 bis 10 %, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen. Diese Kinder müssen wir erreichen, für sie müssen wir uns ernsthaft ein Instrumentarium überlegen.
Für uns sind die verbindlichen Untersuchungen jedoch nur ein Baustein und kein Allheilmittel. Inzwischen scheint dies auch die CDU-Fraktion begriffen zu haben. Denn fehlende oder auch mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Institutionen führt dazu, dass Kindern nicht früh genug geholfen wird. Bislang gibt es außer der Polizei keine Anlaufstellen, wie Kinderschutzbeauftragte in Kitas und Schulen, keine Interventionsstelle und nicht einmal eine Hotline oder etwas Ähnliches, wo man Kindesmisshandlungen melden könnte. Dies macht das Wegschauen und Sich-nicht-zuständig-Fühlen besonders einfach.
Zur Prävention, weil die das Wichtigste ist, weil wir es gar nicht zu Misshandlungen kommen lassen wollen: Die bisherigen Hilfesysteme greifen erst ein, wenn es zu spät ist. Vernachlässigungen und Misshandlungen geschehen nicht aus heiterem Himmel, es gibt Warnzeichen, die rechtzeitig erkannt werden müssen. Das Wichtigste ist, die Familien zu stärken. Gefährdete Familien und
überforderte Eltern müssen rechtzeitig und direkt unterstützt werden, am besten bereits in der Geburtsvorbereitung oder direkt nach der Geburt. Es gibt tatsächlich Eltern, junge Mütter, die noch nicht einmal wissen, dass das Schütteln von Babys lebensgefährlich sein kann. Häufig ist es Unwissenheit und Hilflosigkeit, die zu diesen dramatischen Fällen führt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pop! – Es folgt die Linkspartei.PDS. – Frau Dr. Barth, Sie haben das Wort.
Angesichts der letzten Sitzung des Fachausschusses habe ich allerdings ernsthafte Zweifel, ob die CDUVertreter diese Auffassung teilen. Anlass zu dieser Befürchtung gibt auch Ihre Formulierung dieser Aktuellen Stunde, meine Damen und Herren von der CDU. Es wird der Eindruck erweckt, dass Elternrechte und Datenschutz – also verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrechte – die eigentliche Ursache für Kinderschutzverletzungen seien. Was ist das für ein Kurzschlussdenken? Was ist das für ein Demokratieverständnis?
In der Aussprache im Fachausschuss wurde deutlich, dass Kinderschutz zu jeder Zeit ein wichtiges Anliegen und Arbeitsfeld des Senats war und ist. Es wurde auch deutlich, dass Senat und Bezirke seit langem Überlegungen anstellen, wie der Kinderschutz verbessert werden
Der Senat und die Bezirke handeln, und trotzdem ist jedes vernachlässigte oder misshandelte Kind eines zu viel. Deshalb müssen wir uns immer wieder fragen, ob wir genug tun, ob es uns gelingt, mit den ergriffenen Maßnahmen und unter den gegebenen rechtlichen Möglichkeiten Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Um wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, müssen wir uns natürlich auch fragen, wo die Ursachen liegen für Vernachlässigungen und Gewalt, die Eltern ihren Kindern antun. Wir müssen feststellen, dass die Lebenslagen vieler Familien in unserer Stadt wie in der ganzen Bundesrepublik schwieriger werden.
Eine Folge davon ist, dass die Kinderarmut immer weiter zunimmt. Rot-Rot steuert hier intensiv dagegen. Dazu zählt auch, dass die Kitabeiträge sozial gestaffelt wurden und das Vorschuljahr künftig für alle Kinder kostenfrei sein wird. Doch eine Antwort der Gesellschaft insgesamt steht noch aus. Die schwierige soziale und ökonomische Situation der Familien sowie persönliche und Beziehungsprobleme führen zu Konflikten und Belastungssituationen, mit denen manche Mütter und Väter nicht mehr fertig werden. Wie können wir sie unterstützen? Was können wir präventiv tun, um zu verhindern, dass solche Konflikte auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden? Sind die heute vorliegenden Anträge der CDU geeignet, dies zu leisten? – Da dürften ernste Zweifel angebracht sein.
Zunächst zum Antrag der CDU, Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen: Wir haben diesen Antrag im Fachausschuss ausführlich behandelt. Ich erinnere meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU daran, dass wir als Vertreterinnen und Vertreter der Linkspartei.PDS durchaus Sympathie für Ihren Vorschlag haben.
Als gelernte DDR-Bürgerin freue ich mich natürlich besonders über Ihre Lernfähigkeit. Offensichtlich haben Sie vor, das von Ihnen 1994 abgeschaffte flächendeckende Angebot des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wieder einzuführen. Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen hält meine Fraktion aus Gründen der Früherkennung von Krankheiten und zur Gesundheitsförderung durchaus für sinnvoll. Sie sind allerdings weniger geeignet, im großen Maßstab Kindeswohlgefährdungen zu verhindern. Wenn Sie schon der Prävention und der Stärkung staatlicher Verantwortung so viel Bedeutung beimessen, ist zu fragen, warum Ihre Partei auf Bundesebene das Präventionsgesetz zu Fall gebracht hat und sich zudem für eine so genannte Stärkung der Eigenverantwortung und zunehmende Privatisierung des Gesundheitswesens einsetzt, also die gesellschaftliche Verantwortung demontieren will.
kann. Das schließt Fragen nach den gesellschaftlichen Ursachen von Kinderschutzverletzungen natürlich ein. Ein Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die mit der Novellierung des SGB VIII eingetretene neue Rechtslage. Mit der Novellierung wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes konkretisiert, die Inobhutnahme neu geregelt sowie eine verschärfte Prüfung der persönlichen Eignung von Personen in der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt. Die SPD-Linkspartei.PDS-Koalition hat bei all ihren Gesetzesvorhaben dem Gedanken des Kinder- und Jugendschutzes hohe Priorität eingeräumt.
Mit der Novellierung des AG KJHG wurde beispielsweise die gesetzliche Grundlage insbesondere für den Datenaustausch zwischen Polizei und Jugendamt neu geregelt. Ich erinnere an die Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Schule und Jugendhilfe im neuen Schulgesetz. Auf dieser Grundlage hat die Senatsverwaltung in einem Rundschreiben klargestellt, wie die gegenseitige Information und Zusammenarbeit in Fällen von Kindeswohlgefährdung zu erfolgen hat. Im Kitareformgesetz haben wir festgeschrieben, dass die Erzieherinnen beziehungsweise die Tagespflegepersonen jedes Anzeichen von Misshandlung oder grober Vernachlässigung, die auf eine Kindeswohlvernachlässigung schließen lassen, sofort dem Jugendamt mitzuteilen haben. Der Senat hat auch Empfehlungen herausgegeben, wie in Fällen von Vernachlässigungen, Misshandlungen, sexueller Ausbeutung und bei häuslicher Gewalt zu verfahren ist. Auf Senatsebene ist eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Bezirke gegründet worden, die ressortübergreifend das Netzwerk für den Kinderschutz weiter verbessert.
Meine Fraktion hat gemeinsam mit der SPD bereits im Juni des vergangenen Jahres einen Antrag eingebracht, den Kinderschutz zu verbessern und der Gewalt gegen Kinder entgegenzuwirken. In diesem Antrag wird der Senat aufgefordert, ein integriertes Konzept zur Prävention, Beratung, Früherkennung, Krisenintervention und rechtzeitiger Hilfegewährung vorzulegen. Der Antrag zielt unter anderem auf die Stärkung eines stadtweiten und sozialraumbezogenen Zusammenwirkens von Einrichtungen und Institutionen und orientiert ausdrücklich auf die Einbeziehung von Erkenntnissen und Erfahrungen auch der freien Träger. Der Senat wird dazu im Juni 2006 berichten.
Trotz aller Sympathien für Ihr Anliegen, Pflichtuntersuchungen einzuführen – wenn es ehrlich gemeint ist –, haben wir rechtliche Bedenken. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, einen Änderungsantrag einzubringen, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung des Fachausschusses vorliegt. Darin fordern wir mehr Aufklärung und Information der Öffentlichkeit, um Eltern zu motivieren, diese Untersuchungen verstärkt in Anspruch zu nehmen. Viele Eltern wissen beispielsweise nicht, dass sie dafür keine Praxisgebühr zahlen müssen. Sollte es eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Pflichtuntersuchungen geben, werden wir dies wohlwollend prüfen.
Nun zu dem vorliegenden CDU-Antrag zur Gründung eines „Netzwerkes Kinderschutz und Prävention“. Auch hier hat die CDU wohl eher die Absicht, noch schnell auf einen bereits fahrenden Zug aufzuspringen.
Aktuellen Stunde „Vernachlässigung von Kindern bis zum Tod“ ist nicht nur überspitzt und populistisch, wie bereits Herr Nolte sagte, sondern sie greift auch zu kurz. Zum Kinderschutz gehört auch der Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Zu eng und populistisch wird die Überschrift dadurch, dass mit dieser auch das Postulat verbunden wird, wirksamer und vollständiger Kinderschutz stehe vor Elternrecht und Datenschutz. Das grundsätzlich verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht kann nicht zur Disposition stehen, denn es ist immer mit der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder verbunden. Da, wo Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt stattfindet und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder nicht trägt, endet auch das Elternrecht.
Richtig ist allerdings angesichts aktueller Vorkommnisse von Kindesvernachlässigung, Missbrauch und Gewalt an Kindern die mit dem Thema verbundene Aussage „keine Zeit, länger abzuwarten“. Auch wenn die Frage umstritten ist, ob und in welchem Umfang die Zahl der Kindesmisshandlungen bzw. Verwahrlosungen tatsächlich zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass es deutliche Defizite beim Berliner Kinderschutz gibt. Einerseits existieren Mängel bei der Diagnostizierung von gefährdeten Säuglingen und Kindern, andererseits können Defizite bei der zielgenauen und frühen Entwicklung geeigneter Hilfen für Kinder und ihre Familien nicht von der Hand gewiesen werden. Demnach geht es vor allem um den präventiven Kinderschutz in den Fällen, in denen Eltern versagen. Eltern versagen in der Regel, wenn sie gleichgültig und überfordert sind.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Senat in Sachen Kinderschutz nicht beim Nullpunkt anfängt. Dennoch werden wir Ihre Vorschläge sorgfältig prüfen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Vorschläge der Liga der Wohlfahrtsverbände.
Für meine Fraktion möchte ich deutlich machen, wo wir notwendige Schwerpunkte sehen. Es geht uns in erster Linie darum, Kinder, Mütter und Väter zu stärken und Angebote zur Prävention zu unterbreiten, wie es der Senat u. a. mit dem bundesweit einzigartigen Netz der Erziehungs- und Familienberatungsstellen tut.
Zweitens geht es uns darum, das Jugendamt, das mit der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts betraut ist, zu stärken. Das Jugendamt muss diesen Auftrag im Interesse der Kinder und ihrer Rechte stärker wahrnehmen. Das ist im § 8a des SGB VIII klar geregelt. Wir wollen die Jugendämter stärken, damit sie dieser Aufgabe besser gerecht werden. Mit dem Wegweiser für die Berliner Jugendämter hat der Senat ein Instrument geschaffen, mit dem mutiges, schnelles und entschlossenes Handeln gefördert wird.