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Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Herrn Senator Böger zum Finanzierungssystem der Berliner Volkshochschulen: In welchem Ausmaß hat sich der Abbau der Platzkapazitäten und Unterrichtseinheiten an den Berliner Volkshochschulen, der ohnehin im Jahr 2003 bereits 18 % unter dem Bundesdurchschnitt lag, weiter fortgesetzt?
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Worin sieht der Senat die Ursache für diese Fehlentwicklung, die ihm bekannt sein müsste? – Vielleicht sind ihm nicht die konkreten Zahlen im Einzelnen bekannt, aber in der Senatsverwaltung existierte dazu eine Vorlage, die im Januar 2005 den Haushaltsausschuss erreichte. – Sieht der Senat die Ursache für diese Entwicklung im Finanzierungssystem der Volkshochschulen? Wann und wie beabsichtigt der Senat, dieses Budgetierungsverfahren so zu ändern, dass die Fehlentwicklung ein Ende findet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Frau Barth und hoffe, dass, wenn ich etwas über die Zeit komme, der Präsident mir ein paar Sekunden von ihrer Redezeit abgibt.
Frau Barth! Sie stehen für Jugendpolitik, und deshalb ist es Ihnen sicher auch ein wichtiges Anliegen, unsere Argumente zu hören.
Unter der Themensetzung „Jugendarbeit stärken – Rahmenbedingungen präzisieren“ hat die FDP den Senat aufgefordert, unter Beteiligung der Bezirke und der freien Träger ein umfassendes Konzept zur zukünftigen Gestaltung der Jugendarbeit für das Land Berlin zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Uns wundert es, dass Sie dem nicht zustimmen.
Auf Grund der fehlenden Instrumentarien zur Überprüfung der erbrachten Leistungen erfolgen die bedauerlicherweise notwendigen Mittelkürzungen in diesem Bereich nicht unter Berücksichtigung klarer und fachlicher Begründungen und Vertretbarkeit, sondern unkontrolliert. Der Senat muss endlich darlegen – und das sollte auch Ihr Anliegen sein –, wie in Berlin Jugendarbeit unter den sich ändernden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel der Sozialraumorientierung erfolgen soll.
Auch die CDU hat einen Antrag unter dem Motto „Jugendarbeit als außerschulisches Bildungsfeld besser nutzen“ eingebracht, den wir sehr wohl unterstützen. Doch die durch diesen Antrag angesprochenen Bereiche der Jugendarbeit wie zum Beispiel der Jugendverbandsarbeit und der Bildung dürfen nicht den Blick vor der Notwendigkeit verstellen, endlich zu einem umfassenden tragfähigen Konzept zu kommen.
Auch wir Liberalen setzen mit unserem Antrag „Jugendfreizeitstätten in freie Trägerschaft überführen“ einen maßgeblichen Akzent für die zukünftige Entwicklung. Wir fordern den Senat auf, sich auf bezirklicher Ebene dafür einzusetzen, dass die Leistungserbringung im Jugendfreizeitbereich von freien Trägern verstärkt erbracht und insbesondere der Betrieb von Jugendfreizeitstätten in freie Trägerschaft überführt wird.
Herr Böger, Sie werden sicher zustimmen: Im Ausschuss hat der Senat dargelegt, dass er keine Einwendungen gegen die durch den Antrag intendierte Entwicklung habe. Verwunderlich ist, dass die rot-roten Koalitionsfraktionen dennoch diesem Antrag nicht zugestimmt haben. Zwar gibt es den Einwand von der Senatsseite – das war wohl Herr Härtel –, für die Jugendfreizeitstätten seien auf Grund des Bezirksverwaltungsgesetzes die Bezirke zuständig. Das galt allerdings auch für die bezirklichen Kitas, und es war auch richtig, dass sich das Abgeordneten
Jetzt komme ich zu dem CDU-Antrag Drucksache 15/5029 – Stichwort „Jugendämter“ –, einstimmig in neuer Fassung – Drucksache 15/5237 – angenommen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Gegenstimmen kann es nicht geben. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es auch keine. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zu dem CDU-Antrag Drucksache 15/1801 – Stichwort: „Jugendverbandsarbeit“ –, einstimmig für erledigt erklärt. Gibt es Widerspruch? – Dann ist das so.
Dann kommen wir zu dem CDU-Antrag Drucksache 15/0284 – Stichwort „Trägervielfalt“ –, der gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt worden ist. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.
haus dieser gesamtstädtischen Verantwortung bei der Überführung der Kitas nicht entzogen hat.
Zum einen orientieren sich Jugendliche bei ihrer Freizeit nicht an den Bezirksgrenzen, zum anderen sind Fragen der Leistungsverträge, der Liegenschafts- und Personalüberführungen bis hin zur Überführung gesamtstädtische Angelegenheiten, wie dies bei den Kitas auch der Fall war. Deshalb hat der Senat durch entsprechende Vorgaben den Prozess der Überführung auch begleitet, was bei der Überführung der Jugendfreizeitstätten genauso erforderlich wäre, wenn die politische Zielsetzung der Überführung der Jugendfreizeitstätten nicht nur Lippenbekenntnis bleiben soll und letztlich die rot-rote Koalition ihrer gesamtstädtischen Verantwortung wieder einmal – wie von mir heute bereits in meiner Mündlichen Anfrage angesprochen wurde – nicht gerecht wird. Dies ist umso mehr ein Skandal, da wir uns am Ende der Legislaturperiode befinden und der Schaden für die Bürger und Jugendlichen hätte vermieden werden können. – Ich danke Ihnen!
Ich habe folgende Nachfrage: Frau Senatorin! Wie geht der Berliner Senat mit der in der Presse herausgestellten ablehnenden Haltung der märkischen Linkspartei zum Leitbild der Hauptstadtregion um, wo es doch gerade Ziel der Diskussion sein sollte, eine stärkere Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Region zu erreichen?
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Ich frage den Senat: Welche Schlussfolgerung zieht der Senat daraus, dass die Diskussion über das Leitbild der Metropolenregion BerlinBrandenburg innerhalb der Berliner Öffentlichkeit trotz kostspieliger Fachkonferenzen kaum Resonanz gefunden hat, obgleich genau diese Resonanz und Einbeziehung der Bevölkerung zur Umsetzung eines Leitbildes unbedingt erforderlich gewesen wäre?
Ich nehme an, die Stadtentwicklungssenatorin!
Ich frage sie!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion der CDU thematisiert eine wichtige bildungspolitische Aufgabe, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sehr wichtig ist.
niges zu verändern, auch wenn die Haushaltslage des Landes und der Bezirke nur wenige Spielräume lässt. Immer wieder stellen wir fest, dass persönliches Engagement und Kenntnis über den ganztägigen pädagogischen Prozess an der Schule wichtige Faktoren sind, um den Kindern gute Bedingungen zu schaffen. So ist es auch wichtig, dass das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm des Landes fortgesetzt wurde und Bundesmittel aus dem IZBB-Programm zur Verfügung standen und stehen. Viele Schulen haben so erfolgreich Lern- und Lebensbedingungen der Kinder und der Erwachsenen verbessert. Das muss man anerkennen, Herr Steuer.
Provisorien waren und sind manchmal nötig, Übergangslösungen nicht immer glücklich, und ich hoffe sehr, dass diese an einigen Schulen schwierige Phase bald vorbei ist und der Mittelabfluss aus dem Programm wie geplant verläuft.
Zum Zweiten, dem Personal: Rot-Rot hat sich politisch entschieden, dass die Personalausstattung an den Schulhorten mit der Verlagerung der Zuständigkeit nicht verschlechtert wird – eine richtige Entscheidung. Trotzdem kommt es an einigen Schulen zu unbefriedigenden Zuständen, und das hängt nicht damit zusammen, Frau Jantzen, dass der Schlüssel von 18 auf 22 Kinder verändert wurde. Um es klar zu sagen: Für uns ist die derzeitige Situation keine gute Situation. Es muss gewährleistet werden, dass zu jeder Zeit des Schultages ausreichend Erzieherinnen vorhanden sind. Der Standard darf nicht verschlechtert werden. Was auf dem Papier funktionieren mag, sieht in der Realität vor Ort anders aus. Wir erwarten hier von der Verwaltung, dass mit den Organisationsrichtlinien für das neue Schuljahr schnell gehandelt wird, damit zu jeder Zeit sinnvolle pädagogische Arbeit mit den Kindern gewährleistet ist.
Eine andere Frage ist der Umgang der Fachkräfte der verschiedenen Professionen an der Schule untereinander. Das vertrauensvolle Miteinander auf gleicher Augenhöhe zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Erziehern/Erzieherinnen ist an vielen Schulen mittlerweile doch schon selbstverständlich, aber an anderen noch nicht. Ich denke, hier ist jedoch Vieles in Bewegung und auf dem richtigen Weg.
Ein dritter Aspekt ist der Zugang zu den Angeboten der außerunterrichtlichen Förderung. Unser Anspruch, Kinder an der Schule ganztags besser individuell zu fördern, muss für alle Kinder gelten. Die Linkspartei.PDS will, dass möglichst viele Kinder ein ganztägiges Angebot in der Schule nutzen und dass sich Eltern und Kinder ganz bewusst zwischen einer offenen und einer gebundenen Ganztagsschule entscheiden können. Es kann nicht sein, dass Eltern ihre Kinder aus Kostengründen nach 13 Uhr mit dem Schlüssel nach Hause und damit quasi auf die Straße schicken oder dass Bezirke Kindern von arbeitslosen Eltern den Zugang zur Hortförderung versagen. Hier haben wir noch eine Menge zu tun.
Wir wollen, dass die in Arbeit befindliche Verordnung hier eine deutliche Sprache spricht und den Zugang ermöglicht, besonders auch für jene, die aus vielen Gründen als sozial benachteiligt gelten.
Die flächendeckende Versorgung Berlins mit Ganztagsschulen und die damit einhergehende Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte aus der Sicht der Fraktion der FDP ein Meilenstein zur Erhöhung der Standortqualität und Attraktivität für Unternehmen sein. Doch wer aus der Überführung der Horte an die Schulen schon jetzt eine Erfolgsstory macht, verkennt deren ungelösten Probleme, die bereits durch die Fragen der CDUFraktion deutlich geworden sind: Wie sieht es mit der Wahlfreiheit der Eltern aus, die eine Voraussetzung für mehr Qualität an unseren Schulen wäre? Wie sieht es mit der Qualität an unseren Schulen aus? Wie sieht die räumliche und personelle Ausstattung aus? Wie sieht das bildungspolitische Programm im Zusammenhang mit der schulergänzenden Betereuung aus?
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass durch die Verlagerung der Hortplätze in freier und öffentlicher Trägerschaft an die Schulen die Wahlfreiheit der Eltern betroffen ist. Zwar nehmen auch nach der Verlagerung der Hortplätze weiterhin frei Träger in Kooperation mit den Schulen eine Hortbetreuung vor, dies erfolgt aber nicht mehr in deren eigener, sondern in unmittelbarer schulischer und damit öffentlicher Verantwortung. Mit der Entscheidung für eine Schule ist damit künftig auch immer die für eine bestimmte schulergänzende Betreuung verbunden.
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Auch auf ein Hortprogramm zur Unterstützung und Verbesserung des schulergänzenden Betreuungs- und Bildungsangebots warten wir bisher vergebens, Herr Böger! Daher stellen wir ergänzend zu den Fragen der CDUFraktion auch die Frage an den Senator Böger: Wie steht es um die inhaltliche Qualität der schulergänzenden Bildung und Betreuung durch Vorgabe allgemeiner pädagogischer Ziele und qualitativer Standards und Anforderungen? In vielen Fällen bestehen räumliche Defizite – das
haben wir heute auch schon gehört –, was durch Mehrfachnutzungen deutlich wird. Auch die Ausstattung der Räumlichkeiten wird dem bildungspolitischen Anspruch nicht gerecht.
Die Ausstattung in personeller Hinsicht ist ebenfalls unbefriedigend. Dies könnte mittels eines auskömmlichen eigenen finanziellen Budgets der Schulen, wie von der FDP-Fraktion gefordert, erfolgen.
Wir sind überzeugt: Es gäbe nicht so viele Ausfallstunden, wenn die Vertretungsfrage von den Schulen eigenverantwortlich gelöst würde. Arbeitszeitmodelle für Lehrer und Erzieher werden zwar diesen, aber nicht den schulischen Interessen gerecht, Herr Böger! Daher hat die FDP-Fraktion den Senat aufgefordert, im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen neben zusätzlichen Räumlichkeiten zur Umsetzung des Bildungs- und Betreuungsangebots für Schüler und Schülerinnen auch Aufenthalts- und Arbeitszimmer für das jeweilige Lehrpersonal zu schaffen. So soll das Lehrpersonal auch während der Arbeitszeiten, die nicht durch Unterricht belegt sind, für Schüler, ggf. auch für Erzieher und Kooperationspartner, ansprechbar sein.
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All diese Probleme sind nicht, wie der Senat uns weiszumachen versucht, als Anfangsprobleme zu entschuldigen. Sie wären vermeidbar gewesen, denn sie ergeben sich aus falschen inhaltlichen und planerischen Vorgaben und insbesondere durch Überforderung von Lehrern und Erziehern. Durch die Gleichzeitigkeit von Überführung der Horte und Vorziehen der Einschulung um ein halbes Jahr wurde dem Ganzen letztlich die Spitze aufgesetzt – was vermeidbar gewesen wäre.
Bei vorgegebenen schulischen Einzugsbereichen bleibt damit nichts von der bisherigen Wahlfreiheit der Eltern für eine gewünschte schulergänzende Betreuung übrig, und deshalb frage ich Herrn Böger: Wie stehen Sie zur Wahlfreiheit im Hinblick auf die schulischen Einzugsbereiche, und wie wird dieser Sachverhalt in den Bezirken derzeit und künftig gehandhabt? Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern in den einzelnen Bezirken der Stadt? – Sollten Eltern eine Hortbetreuung durch freie Träger im Ostteil der Stadt anstreben, so sieht es schlecht aus.
Ausweislich der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Kooperation in freier Trägerschaft bei ergänzender Förderung und Betreuung gibt es in den Bezirken Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellerdorf und Lichtenberg keine Kooperation mit freien Trägern. Die Chance für eine Öffnung der Schulen nach außen mit mehr privatem Engagement und damit für eine Abkehr von den sozialistischen Vorgaben aus DDR-Zeiten wurde nicht genutzt.
Aber auch im Bezirk Reinickendorf gibt es künftig nur noch zwei Kooperationen mit freien Trägern. Immerhin: In Tempelhof gibt es 18 Kooperationen. Allerdings darf man dabei nicht verkennen: Zu diesen Kooperationen ist es nicht etwa gekommen, weil dies der politische Wille der rot-roten Koalition war, sondern weil die erforderlichen Kapazitäten in bezirklicher Trägerschaft nicht ausreichten und um das schulische Hortangebot zu gewährleisten. Nur ein Qualitätswettbewerb unserer Bildungsstätten kann gewährleisten, dass diese nicht zu Ruhestätten des öffentlichen Dienstes verkommen.
Daher setzen wir Liberalen auf mehr eigenständige Schulen.
Doch durch die Vorgaben im neuen Schulgesetz wurden falsche Weichen gestellt. Weder gibt es für Schulen ein auskömmliches Budget für den Vertretungsbereich noch für Kooperationen. Letztere könnten es den Schulen ermöglichen, ein klares Schulprofil zu entwickeln. Vielmehr hat die rot-rote Koalition den vielen freien Trägern im Hortbereich, d. h. den Schülerläden, den kleinen, auf die Betreuung von Schülern spezialisierten Einrichtungen, die Existenzgrundlage entzogen. Sie sollen sich jetzt um die vorschulischen Kinder kümmern. Fragen der Kompetenz, des privaten Engagements und der Infrastruktur werden von der rot-roten Koalition ausgeklammert. Jahrelange Expertise in der Arbeit mit Schülern zählt für den Senat keinen Deut.
All diese Fehler werden auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen. Deren erfolgreicher Bildungsgang leidet, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden vertan. So wird die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft der Stadt aufs Spiel gesetzt. Nicht nur Fehlentscheidungen im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft gefährden die wirtschaftliche Lage der Stadt, die Sie, Herr Böger, mit zu verantworten haben.
Vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Bankgesellschaft, Herrn Zimmermann, wurde dies als „kollektive Verantwortungslosigkeit“ apostrophiert. Noch gravierender sind die vielen Fehlentscheidungen in unserem Bildungssystem, die der rot-rote Senat insgesamt mit zu verantworten hat. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir machen uns Sorgen. Daher frage ich den Senat:
1. Trifft es zu, dass es bei der Prüfung, Bewilligung und Vergabe von Kitagutscheinen in einigen Bezirken zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt, mit der Wirkung, dass die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich einer zeitnahen Gutscheinerteilung nicht mehr eingehalten werden können?
2. Wie will der Senat die Versorgung von Kindern mit Kitaplätzen zum neuen Schuljahr angesichts der schleppenden Gutscheinvergabe garantieren?
Ihre allgemeine Erklärung, dass Sie es garantieren, ist für uns sehr fragwürdig. Deshalb frage ich einmal konkret: Hält es der Senat angesichts der Tatsache, dass das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf in unbearbeiteten Fällen versinkt – ich rede von über 1 000 nicht bearbeiteten Verfahren –, für sinnvoll, die Ämter beispielsweise von anderen Aufgaben, z. B. von Dienstleistungen für die Eigenbetriebe, zeitweilig zu entlasten, und woran denkt der Senat dabei?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Forderung der CDU, alle landesrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 teilnehmen, zu diesen Untersuchungen zu bringen, klingt umfassend, ist aber einseitig, weil der Antrag nur auf ärztliche Untersuchungen bezogen ist.
Es geht nicht nur darum, dass alle Kinder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, sondern es muss auch darum gehen, dass Kindesvernachlässigung und Gewalt an Kindern unterbleiben und wir unseren Kindern das zukommen lassen, was sie dringend brauchen, nämlich unsere Liebe. Kurz gesprochen: Kinder müssen uns wieder
eine Herzensangelegenheit werden. Das ist unser liberales Motiv.
Dies ist aber leider nicht der Fall.
Dies wird an der Geburtenrate deutlich, aber auch an den vielen Fällen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, von 4 000 ist in dieser Stadt die Rede.
Auch werden durch diese Untersuchungen all die Fälle nicht gelöst, in denen Eltern überfordert, Kinder nicht nur zu Opfern bewussten Handelns werden und die Rahmenbedingungen für Kinder schlecht sind. Es muss auch darum gehen, den Kindern die Liebe zukommen zu lassen, die sie befähigt, ihr Leben im Rahmen ihrer Begabungen erfolgreich zu meistern Hierzu gehört nicht nur die Unversehrtheit des Körpers und der Seele, sondern auch die Begabungsentfaltung.
Die im CDU-Antrag enthaltene Forderung zum besseren Ausbau der Rahmenbedingungen der Vorsorgeuntersuchungen lässt auch unberücksichtigt, dass es eine Lücke bei den U-Untersuchungen zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr gibt – Frau Barth hat dies andeutungsweise thematisiert. Dies ist auch Ursache dafür, dass zwar die ersten Vorsorgeuntersuchungen weit gehend in Anspruch genommen werden, später dann aber unterbleiben. Um diese zeitliche Lücke zu vermeiden, aber auch um Erkenntnisse aus der Hirnforschung, dass sich Denken im Alter von vier Jahren maßgeblich entwickelt und damit entscheidend für die weitere Sprachentwicklung ist, zu berücksichtigen, fordern die Liberalen nicht nur die frühe Einschulung mit fünf Jahren im Rahmen einer Startklasse, sondern auch eine Schuleingangsuntersuchung im Alter von vier Jahren, die dann verbindlich wäre. Auf diese Art und Weise könnte eine Verbindlichkeit hergestellt werden, ohne dass es einer Verfassungsänderung bedürfte. Zudem könnte im Unterschied zu den Vorsorgeuntersuchungen der Schwerpunkt auf die Abfrage des Sprach- und Sprechwissens gelegt werden. Damit könnten auch frühzeitig Mängel im Bildungsbereich aufgezeigt werden.
In den Fällen, in denen besondere Entwicklungsdefizite, insbesondere im Bereich des Sprach- und Sprechwissens festgestellt würden, könnten durch verpflichtende Förderung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Begabungsentfaltung gelegt werden. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag für eine kinderfreundliche Gesellschaft, was eine Herzensangelegenheit der Liberalen ist.
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Die weitere Aufforderung der CDU, die Jugendämter personell nicht ausbluten zu lassen, das heißt, den bereits bestehenden und sich in den nächsten Jahren weiter verstärkenden personellen Unterbesetzungen entgegenzuwirken, greift zu kurz. In Anbetracht der neuen Aufgabenstellung für die bezirklichen Jugendämter, künftig sozialraumorientiert zu arbeiten und sich gemäß dem neuen Leitsatz schwerpunktmäßig auf Aufgaben der Steuerung, Planung einschließlich des fachlichen Controllings zu konzentrieren und die Leistungserbringung eher den freien Trägern zu überlassen, bedarf es einer Überarbeitung der Stellenwirtschaft mit dem Ergebnis einer angemessenen Ausstattung. Die Orientierung an mindestens 750 Stellen erweist sich dabei als nicht sachgerecht, Herr Steuer.
Richtig ist allerdings, dass 18 % aller sozialpädagogischen Fachkräfte in den bezirklichen Jugendämtern zwischen 55 und 65 Jahre alt sind und in den nächsten 5 Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Hierauf muss angemessen reagiert werden, indem insbesondere pädagogische Tätigkeiten, die nicht zwingend durch die Jugendämter erbracht werden müssen, auf fachkompetente Träger übertragen werden. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit es nicht weiterhin nur bei Lippenbekenntnissen zur Fusion von Berlin und Brandenburg bleibt, fordern die Liberalen den Senat auf, eine detaillierte Fusionskonzeption vorzulegen. Neben der Darstellung fusionsrelevanter Aspekte ist ein zeitlicher Ablaufplan zu erstellen, der die einzelnen konkreten Schritte zur Fusion darlegt. Wenn heute der Antrag der Liberalen mit scheinheiligen Gründen – wie leider bereits im Ausschuss geschehen – erneut abgelehnt werden sollte,
ist wenigstens zu hoffen, dass sich der Senat die Leitlinien der Liberalen für eine Fusionskonzeption, wie sie im Antrag zum Ausdruck kommt, zu Eigen macht und im Interesse Berlins die aufgezeigten bzw. dargestellten Defizite auf dem Weg zu einer Fusion behebt.
Acht inhaltliche Schwerpunkte harren der Aufarbeitung:
Erstens: Der 1995 verabschiedete Neugliederungsstaatsvertrag muss auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung mit Brandenburg neu verhandelt werden.
Zweitens: Für eine finanzpolitisch gesicherte Länderfusion zwischen Berlin und Brandenburg ist eine vom Senat vorgelegte Konzeption zur nachhaltigen und soliden Finanzierung eines gemeinsamen Landes vorzulegen. Das Land Berlin kann und darf nicht abwarten, sondern muss schon im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine gemeinsame Finanzkonzeption mit dem Land Brandenburg entwickeln.
Drittens: Zur rechtspolitischen Konsolidierung des Fusionsprozesses ist die Rechtsangleichung zu vertiefen und zu beschleunigen. Das Gutachten der Normenkontrollkommission zur Rechtsharmonisierung zwischen Berlin und Brandenburg, das der Berliner Senat in Auftrag gegeben hat, hat ergeben, dass die Rechtsangleichung zwischen beiden Ländern nicht hinreichend beachtet wurde. Ein jüngstes Beispiel für viele abschreckende Beispiele verfehlter Rechtsangleichung ist die unterschiedliche rechtliche Regelung des Religionsunterrichts.
Viertens: Zur Positionsbestimmung der Rolle Berlins als Hauptstadt in einem gemeinsamen Land BerlinBrandenburg sind im Einzelnen die mit dieser Rolle verbundenen Aufgaben und das Tragen der damit verbundenen finanziellen Lasten mit allen Bundesländern und dem Bund zu erarbeiten.
Fünftens: Die Zusammenführung von Verwaltungseinheiten von Berlin und Brandenburg ist nicht zufrieden stellend. Sie verläuft eher schleppend. Mit dem Land Brandenburg ist eine abgestimmte Konzeption entwickeln.
Siebtens: Auch eine personalwirtschaftliche Konzeption ist zu entwickeln.
Wir müssen fusionieren, um eine effektive Verwaltung zu organisieren und um eine Chance zu haben, die Haushalte der beiden Länder zu sanieren,
beim Worte genommen werden. Das gilt auch für unser Parlament.
Ich komme damit zum Schluss meiner Ausführungen: Die FDP-Fraktion fordert den Berliner Senat auf darzulegen, wie er das Fusionsvorhaben angehen will und wie er sich auf die daraus ergebenen Konsequenzen der Fusion konkret vorbereitet.
Wenn nicht bald dafür Sorge getragen wird, dass die Bürger dem Senat, aber auch dem Berliner Parlament abnehmen, dass die Länderfusion ein ernsthaftes Anliegen ist, das für die Metropolregion Berlin in einer erweiterten europäischen Union eine zwingende Entwicklung darstellt, wird nicht nur die Fusion der beiden Länder, sondern auch die derzeit diskutierte Perspektive der Metropolregion Berlin-Brandenburg, sich zu einem wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell prosperierenden Bundesland zu entwickeln, wie eine Seifenblase zerplatzen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von der CDU gewählte Überschrift zur
Aktuellen Stunde „Vernachlässigung von Kindern bis zum Tod“ ist nicht nur überspitzt und populistisch, wie bereits Herr Nolte sagte, sondern sie greift auch zu kurz. Zum Kinderschutz gehört auch der Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Zu eng und populistisch wird die Überschrift dadurch, dass mit dieser auch das Postulat verbunden wird, wirksamer und vollständiger Kinderschutz stehe vor Elternrecht und Datenschutz. Das grundsätzlich verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht kann nicht zur Disposition stehen, denn es ist immer mit der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder verbunden. Da, wo Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt stattfindet und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder nicht trägt, endet auch das Elternrecht.
Richtig ist allerdings angesichts aktueller Vorkommnisse von Kindesvernachlässigung, Missbrauch und Gewalt an Kindern die mit dem Thema verbundene Aussage „keine Zeit, länger abzuwarten“. Auch wenn die Frage umstritten ist, ob und in welchem Umfang die Zahl der Kindesmisshandlungen bzw. Verwahrlosungen tatsächlich zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass es deutliche Defizite beim Berliner Kinderschutz gibt. Einerseits existieren Mängel bei der Diagnostizierung von gefährdeten Säuglingen und Kindern, andererseits können Defizite bei der zielgenauen und frühen Entwicklung geeigneter Hilfen für Kinder und ihre Familien nicht von der Hand gewiesen werden. Demnach geht es vor allem um den präventiven Kinderschutz in den Fällen, in denen Eltern versagen. Eltern versagen in der Regel, wenn sie gleichgültig und überfordert sind.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Senat in Sachen Kinderschutz nicht beim Nullpunkt anfängt. Dennoch werden wir Ihre Vorschläge sorgfältig prüfen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Vorschläge der Liga der Wohlfahrtsverbände.
Für meine Fraktion möchte ich deutlich machen, wo wir notwendige Schwerpunkte sehen. Es geht uns in erster Linie darum, Kinder, Mütter und Väter zu stärken und Angebote zur Prävention zu unterbreiten, wie es der Senat u. a. mit dem bundesweit einzigartigen Netz der Erziehungs- und Familienberatungsstellen tut.
Zweitens geht es uns darum, das Jugendamt, das mit der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts betraut ist, zu stärken. Das Jugendamt muss diesen Auftrag im Interesse der Kinder und ihrer Rechte stärker wahrnehmen. Das ist im § 8a des SGB VIII klar geregelt. Wir wollen die Jugendämter stärken, damit sie dieser Aufgabe besser gerecht werden. Mit dem Wegweiser für die Berliner Jugendämter hat der Senat ein Instrument geschaffen, mit dem mutiges, schnelles und entschlossenes Handeln gefördert wird.
Drittens: Das vorhandene Netzwerk, das in den Sozialräumen existiert, muss ausgebaut und weiterentwickelt werden. Es muss so geknüpft werden, dass kein Kind durchfallen kann. An diesem Netzwerk müssen sich alle beteiligen: die Hebamme, der Arzt, die Erzieherin, der Lehrer, der Sozialarbeiter, der Polizist und auch die Nachbarin. Kompetenzgerangel ist hier fehl am Platz.
Es ist notwendig, Weiterbildungsangebote für Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen, Lehrerinnen usw. zu schaffen, um entsprechende Gefährdungspotentiale frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig darauf reagieren zu können. Wir brauchen ein öffentliches Bewusstsein dafür, dass die ganze Gesellschaft eine besondere Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern hat. Das heißt aber nicht, die Eltern zu entmündigen, sondern ihnen zu helfen, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Hinsehen und handeln ist wichtig, um die Rechte von Kindern zu stärken. Dazu gehören so einfache und selbstverständliche Dinge wie das Recht auf Individualität und Selbstbestimmung, das Recht auf Zärtlichkeit, Anerkennung und Bestätigung, das Recht auf gute, ausreichende Ernährung und Körperpflege, das Recht auf schützende Kleidung, das Recht auf ein eigenes Bett. Das hat der Senat in seiner Presseerklärung deutlich gemacht. – Sorgen wir gemeinsam und in Wahrnehmung unserer Verantwortung dafür, dass alle Kinder dieser Stadt eine lebenswerte und erfüllte Kindheit haben.
Herr Präsident! Ich frage den Senator Böger: Teilt der Senat die Auffassung von Brandenburgs Bildungs- und Jugendminister Holger Rupprecht, dass der Qualität von Kindertagesstätten eine größere Priorität als einer möglichen Beitragsfreiheit zukommt?
Dann stellt sich die Frage, ob der Senat zusichern kann, dass nach dem Verzicht auf die Elternbeiträge die Kitas nicht die Leidtragenden sein werden und abermals zu Lasten von Qualität gekürzt wird.
Frau Präsidentin! Mein Damen und Herren! Der Antrag, den die CDU heute zur Diskussion stellt, ist bereits im Jahr 2003 gestellt worden. Dadurch ist schon etwas Zeit vergangen. Damals war er aktuell, und es wäre gut gewesen, wenn der angeforderte Bericht vorgelegt worden wäre. Darum geht es, Frau Barth. Wir wollen nicht etwas neu beschließen, das wir für wichtig halten, sondern wir wollen einen Bericht haben. Wenn er uns vorgelegen hätte und wir über den Stand und die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe sowie anderen nichtschulischen Einrichtungen etwas mehr erfahren hätten, wären wir wesentlich weiter. Ausgehend von den in diesem Bericht enthaltenen Informationen hätten Maßnahmen ergriffen werden können, um die in diesem Bereich bestehenden Hemmnisse abzubauen, und man hätte die Kooperation zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe und anderen nichtschulischen Einrichtungen stärken können.
Doch die rot-rote Koalition hat den Antrag im Ausschuss verzögert behandeln lassen und dann schließlich abgelehnt. Sie hat dadurch dazu beigetragen, dass die Einbindung des Parlaments – das müssen Sie sich vorhalten lassen –, insbesondere der Opposition, in die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems behindert wurde. Nun wollen Sie als SPD und Linkspartei.PDS auch noch durch Ablehnung dieses Antrags eine parlamentarische Auseinandersetzung mit dieser Problematik verhindern. Das Ziel der Kooperation zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe und anderen nichtschulischen Einrichtungen zu fördern, kann auf diesem Weg nicht erreicht werden. Frau Barth, wenn Sie meinen, ein anderer Antrag wäre hilfreich gewesen, hätten Sie ihn modifizieren können. – Nein, Sie haben ihn abgelehnt!
Sie sagten, dieser Antrag sei nicht hilfreich. Wir sehen das ganz anders, und deshalb fordern wir Sie auf – wenn Sie schon diese Einsicht nicht haben, wenigstens Ihre Fraktionen –, im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, aber auch der Elternschaft, die Blockadehaltung
aufzugeben, damit es zu einer Verbesserung des Bildungsangebots im Schulbereich kommen kann.
Wir räumen ein, dass wegen der Verschleppung des Antrages die aktuellen Ergebnisse erst verspätet in den Diskussionsprozess einbezogen werden können. Das hat die FDP-Fraktion aber nicht daran gehindert, dem Parlament bereits Lösungsansätze zu unterbreiten, wie die Probleme, die bei der Kooperation zwischen Schule, den Trägen der Jugendhilfe und nichtschulischen Einrichtungen bestehen, vermindert werden könnten. In unserem Antrag „Mehr Berlin – weniger Staat! Ganztagsschulen flexibler gestalten“ aus dem Jahr – beachten Sie! – 2003 forderten wir den Senat bereits auf, den Schulen Möglichkeiten einzuräumen, ein standortspezifisches Organisationskonzept mit vielfältigen schulischen Wahlangeboten zu entwickeln, ein Personalbudget zu unterhalten und – dazu haben wir auch schon eine entsprechende Haushaltsinitiative ergriffen – einen engen Verbund mit außerschulischen Kooperationen, z. B. Musikschulen, Vereinen, freien und gewerblichen Trägern der Jugendhilfe zu entwickeln. Aber statt Kooperationen mit freien Trägern zu unterstützen, wurde das Angebot z. B. der Schülerläden in Friedrichshain-Kreuzberg zur Kooperation durch die zuständige Stadträtin von der SPD weitgehend ausgeschlagen und damit die Existenz der besonders ausgezeichneten Kita-Einrichtungen in Frage gestellt, wenn nicht sogar vernichtet. Dieser Verlust ist in Anbetracht der Arbeit der Schülerländen in sozialen Brennpunkten besonders schmerzlich und zeugt von erheblicher Ignoranz.
Wenn unsere Kitas mit Hilfe des von der INA konzipierten „Berliner Bildungsprogramms für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schulantritt“ qualifiziert und Bildungseinrichtungen entwickelt werden sollen, dann ist es ebenso unabweisbar, dass in unseren Schulen die schulergänzende Betreuung ein entsprechend adäquates Hortprogramm erhält. Die FDP-Fraktion wird daher schon in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag einbringen;
das Hortprogramm soll als Hilfestellung für die Berliner Schulen und deren Kooperationspartnern erarbeitet und diesen zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist es dabei nicht etwa, eine Bevormundung der Einrichtungen oder eine Einengung des jeweiligen Gestaltungsfreiraums vorzunehmen, vielmehr soll mit dem Hortprogramm veranschaulicht werden, welche unterschiedlichen bewährten Modelle existieren.
Die Erkenntnisse und Erfahrungen, die in dem von der CDU eingeforderten Bericht enthalten sein werden, können bei der Abfassung eines solchen Hortprogramms äu
ßerst hilfreich sein. So wird die FDP-Fraktion diesem Antrag ihre Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion dazu auf, den Senatsplan für Kürzungen von 33 Millionen € bei den Hilfen zur Erziehung zu missbilligen. Sie begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass diese Kürzung jeder fachlichen Grundlage entbehre und eine willkürliche Festlegung sei. Rechtsansprüche aus sozialen und politischen Gründen könnten nicht mehr eingelöst werden. Zudem wäre dies die dritte erhebliche Kürzung in Folge.
Bei den bisher und künftig angestrebten Reduzierungen von finanziellen Mitteln für Jugendhilfeleistungen, auf die in großen Teilen ein individueller Rechtsanspruch besteht, stellen sich die Fragen, ob zum einen Rechtsansprüche ignoriert werden und zum anderen, welche Wirkungen zu erwarten sind, wenn derartige Jugendhilfeleistungen versagt werden. Frau Barth, Ihnen ist entgegenzuhalten, dass nicht jeder Betroffene unbedingt zu Ihnen kommt, denn es gibt immerhin 13 Fälle, wo Betroffene sich gegen die entsprechenden Bescheide gewandt und schließlich in 11 Fällen auch obsiegt haben.
schließlich in 11 Fällen auch obsiegt haben. Weitere Kürzungen werden zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Jeder weiß aber auch, dass die Betroffenen in der Regel auf Grund ihrer sozialen Stellung kaum den Rechtsweg beschreiten. Diesen jungen Menschen fehlt häufig die Fähigkeit, sich zur Wehr zu setzen und um ihre eigene Zukunft zu kämpfen. Die Sozialhilfekarriere nimmt somit ihren Lauf. Die Konfliktlagen verstärken sich dadurch, und Berlin rutscht immer weiter in die soziale Schieflage. Das sollte Ihnen zu denken geben.
Aus Sicht der Finanzverwaltung wird jedoch eine erneute Mittelkürzung mit der im Vergleich zu Hamburg höheren Hilfedichte begründet. Doch wer vergleicht, muss sicher sein, dass Vergleichbares gegenübergestellt wird. Der Vergleich mit Hamburg findet dort seine Grenze, wo rechtliche Ansprüche auf unterschiedliche soziale Problemlagen zurückzuführen sind. Bei Alleinerziehenden, die in besonderer Weise auf öffentliche Unterstützungen angewiesen sind, weist Berlin neben Leipzig unter 16 Großstädten den größten Anteil – nämlich 8 % aller Haus-halte – auf, während Hamburg auf Platz 10 mit 6 % aller Haushalte eine bundesdeutsche Normalverteilung aufweist. Auch arme Familien, die von Transferleistungen leben, gehören zur Kernklientel der Erziehungshilfe. Sowohl im Vergleich der Arbeitslosenquote – in Berlin etwa doppelt so hoch wie in Hamburg – als auch der Quote der jungen Sozialhilfeempfänger – Berlin mit 19,1 % und Hamburg mit 15,3 % – zeigt sich, dass die soziale Lage der Familien in Berlin deutlich schlechter ist, als dies in Hamburg der Fall ist.
Überschlägig kann davon ausgegangen werden, dass die so genannte Hilfedichte Berlins über der von Hamburg liegt. Ende 2005 wird sich aber die Finanzlage in Berlin und Hamburg nur noch gering unterscheiden. Ein völlig anderer Punkt ist dabei die unterschiedliche bezirkliche Hilfegewährungspraxis bzw. Leistungsgewährungspraxis nach Kassenlage. Diese ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern sie führt auch dazu, dass für hilfebedürftige Familien letztlich ihr Wohnort maßgeblich ist. Welchen Umfang sie erhalten, hängt also davon ab, wo sie wohnen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass unsachgemäßer Hilfegewährung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Wenn man den Bezirken jedoch 50 % Eigenanteil aufzwingt, bedeutet das, dass nicht nach fachlichen und rechtlichen Kriterien entschieden wird, sondern nach Kassenlage. Das führt letztlich zu einer nicht vertretbaren Barriere für zwingend erforderliche Hilfeleistungen.
Angesichts der bereits erfolgten erheblichen Kürzungen bedarf es für das Berliner Erziehungssystem eines Daten- und Informationsgerüsts. Daran wird gearbeitet. Ich nenne das Stichwort „ISBJ“ – das ist die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe. Dieses Daten- und Informationsgerüst löst die bisherige willkürliche Bestimmungs- und Kürzungspraxis ab. Ein seriöser Ausstattungsvergleich zwischen Berlin und Hamburg sollte
dazu führen, dass letztlich die richtigen Entscheidungen getroffen werden können.
Damit komme ich zum Schluss: Die Haushaltsentscheidungen 2006/2007 müssen sicherstellen, dass die Bezirke nicht nach Kassenlage, sondern nach fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheiden. Eine 50-prozentige Deckungszusage gegenüber den Bezirken – das wurde heute schon deutlich – wird der Problemlage nicht gerecht. – Ich danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden, indem er das uneinheitliche Verfahren in den Bezirken beendet und die Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sicherstellt. Ich stelle an dieser Stelle fest, Frau Barth, dass es immer noch ein uneinheitliches Verfahren gibt und dass man da etwas tun muss.
Es soll ein Konzept mit dem Bezirk und den freien Trägern der Jugendhilfe erarbeitet werden, mit dem durch Umstrukturierungen die Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in diesem Bereich kostengünstiger gestaltet werden können. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit unabweisbarem Hilfebedarf sollte auch die notwendigen Unterstützungen erhalten. Ich schließe an das an, was Herr Steuer und auch Frau Pop gesagt haben: Es gibt noch erheblichen Bedarf in dieser Stadt, und es kommt sehr darauf an, an den richtigen Stellen die richtige Hilfe zu gewähren. Es hilft nichts, wenn man wieder Sparmaßnahmen vornimmt, und das ohne ein ausgegorenes Konzept. – Wir teilen deshalb die Ansicht der CDU-Fraktion insoweit. Die bisherige Vorgehensweise der flächendeckenden Kürzungen hat nicht nur für alle Hilfearten, wie die CDU-Fraktion in ihrem Antrag begründet, sondern in der gesamten Jugendarbeit dazu geführt, dass vielen problembelasteten Kindern und Jugendlichen nicht mehr die Unterstützung zuteil wird, die sie von der Gesellschaft brauchen.
Aber auch die präventiv wirkende Jugendarbeit, die mehr Haushaltszwängen – diese jetzt auch schon wieder! – als fachlich fundierten Zielsetzungen für die Jugendarbeit folgt, ist durch flächendeckende Kürzungen chaotisiert worden. Wir Liberalen haben deshalb heute
einen Antrag in das Plenum eingebracht, in dem der Senat aufgefordert wird, unter Beteiligung der Bezirke und der freien Träger ein umfassendes Konzept zur künftigen Gestaltung der Jugendarbeit für das Land Berlin zu entwickeln.
Dieses Konzept soll Aufgaben und Zielsetzungen für den Bereich der Jugendarbeit klar definieren und präzise darlegen. Dabei ist entscheidend, dass anhand der erarbeiteten Vorlage ein Instrumentarium geschaffen wird, mit dem das Angebot auf bezirklicher Ebene mit der Zielsetzung des Landes Berlin abgeglichen wird, so dass nicht wieder verschiedene Methoden in den Bezirken zu sehr uneinheitlichen Ergebnissen führen. Die Ergebnisse sollen damit sowohl qualitativ messbar als auch quantitativ bewertbar sein. Das von der CDU-Fraktion eingeforderte Konzept für den Bereich der Hilfen zur Erziehung kann dazu einen inhaltlichen Beitrag leisten, und deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. – Ich danke.
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass das Verfahren hinsichtlich der Finanzierung von Kooperationen zwischen Schule und freien Trägern als auch zur Personalüberlassung/Gestellung von öffentlichem Erzieherpersonal 6 Wochen vor Schulbeginn immer noch einer Klärung bedarf?
2. Kann der Senat dem Abgeordnetenhaus und den betroffenen Trägern und Eltern garantieren, dass das Verfahren zur Finanzierung der von freien Trägern erbrachten Leistung und zur Überlassung/Gestellung von Personal zeitnah geregelt und damit der Schulstart nicht länger gefährdet wird?
Wurde die Finanzierung der Essensversorgung mit den Hortträgern und den Bezirken abschließend geklärt? Welche Regelungen werden angesichts der Unterschiede in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarung im Kitareformgesetz getroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Motto der Aktuellen Stunde: „Kitazeit ist Bildungszeit – Berlin bleibt Vorbild bei der Kitaversorgung“ ist letztlich zu kurz gegriffen und führt zu einer ungeeigneten Betrachtung. Worum geht es bzw. sollte es gehen? – Es geht um die bestmögliche Bildung und Entwicklung unserer Kinder. Doch diese findet nicht nur in unseren Kitas statt, sondern sie beginnt bereits im Elternhaus, in Krippen, bei Tagesmüttern, in Kinderläden, in der Vorschule und schließlich auch in den Schülerläden. Aber die Existenz gerade der Schülerläden ist durch die Politik der rot-roten Koalition zum Scheitern verurteilt.
Wer die Schülerläden kennt, weiß, dass sich diese durch ein starkes Engagement der Eltern auszeichnen. Dieses Bürgerengagement wie auch der Erfahrungsschatz der Schülerläden insbesondere in den sozial schwachen Bezirken wie Kreuzberg sind im Interesse einer positiven Entwicklung der Kinder unverzichtbar. Von Berlins 250 Schülerläden wird nur etwa jeder fünfte fortbestehen. Dies ist eine Konsequenz des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes, das in der heutigen Sitzung verabschiedet werden soll. Das Kooperationsangebot der Schülerläden bei der schulergänzenden Betreuung ist in den Bezirken weitgehend ausgeschlagen worden.
Auch der Änderungsantrag der FDP-Fraktion, dass für den Fall, dass Eltern einer Schule bereit sind, die ergänzende Förderung und Betreuung ihrer Kinder selbst zu organisieren, dies vorrangig berücksichtigt wird, ist nicht in das Gesetz aufgenommen worden. Privates Engagement ist offensichtlich nicht gefragt und stört nur obrigkeitshöriges Verhalten und staatlichen Vollzug. Da wird der neue Paragraph 1 des Kindertagesförderungsgesetzes, wonach Tageseinrichtungen als sozialpädagogische Bildungseinrichtungen die Erziehung des Kindes in der Familie ergänzen und unterstützen sollen, zur Farce.
Auch die Vorschule soll künftig entfallen. Der Einsatz der Vorschulerzieherinnen mit ihrem Erfahrungsschatz kann sich künftig nicht mehr in der bewährten Weise entfalten. Nun könnte man meinen, das sei weniger bedeutsam für die Bildung unserer Kinder. Aber im Gesetz ist nicht ohne Grund das Berliner Bildungsprogramm, das Herr Böger vorgestellt hat, zur verbindlichen Grundlage für die Arbeit der Erzieher gemacht worden. Es verlangt individuelle Förderung.
Das kritische Zeitfenster der psychischen und gehirnbiologischen Entwicklung liegt jedoch weit vor der Zeit, in der schulische Bildung einsetzt. Sie liegt in den ersten drei bis fünf Lebensjahren. Das heißt, die gezielte Bildung muss mit der Geburt beginnen, um bleibende und im wei
teren Leben positiv nutzbare Spuren im Gehirn zu hinterlassen.
Aber gerade der durch den rot-roten Senat beschlossene Ausbau der Tagespflege für Kinder unter drei Jahren ist gründlich gescheitert.
Das Angebot an Tagesbetreuung stagniert, und der Antrag der FDP-Fraktion, der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Tagespflege eingebracht wurde, wurde nicht behandelt und dann selbstverständlich auch nicht im Rahmen des Gesetzes berücksichtigt.
Damit komme ich zum Schluss:
Das überfordert nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch die Verwaltung, die die formalen und sachlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung schaffen muss. Dabei vergeht den Betroffenen die Begeisterung für durchaus notwendige Änderungen, die aber zum Teil falsch, halbherzig oder übereilt umgesetzt werden sollen. Das kann und wird nicht gut gehen, Herr Böger!
Betrüblich ist, dass dies unsere Kinder ausbaden müssen.
Nun kommen wir zur Abstimmung. Die Ausschüsse empfehlen zur Beschlussvorlage Drucksache 15/3924 jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Änderungen der Ausschüsse gemäß Drucksache 15/4094 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Danke schön! Die Gegenprobe! –
Das sind alle Oppositionsfraktionen. Gab es Enthaltungen? – Herr Dr. Jungnickel. Mit Enthaltung von Herrn Dr. Jungnickel – fraktionslos – und gegen die Stimmen der Opposition ist das so angenommen.
Wir kommen zum nächsten Punkt, der Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wenn auch der brandenburgische Ministerpräsident
den Zeitplan 2006/2009 für die Fusion verworfen hat, so hat er dennoch in seiner Regierungserklärung vom 27. Oktober 2004 erklärt, dass die Fusion politisch und wirtschaftlich sinnvoll sei.
Auch hat der Brandenburger Hauptausschuss, der für
die Fragen zur Fusion der beiden Länder zuständig ist, signalisiert, dass er zu weiteren gemeinsamen Sitzungen mit dem Ausschuss Berlin-Brandenburg bereit sei, und hat auch schon zwei Sitzungstermine benannt.
Der Fusionsstaatsvertrag mit Brandenburg muss in der
nächsten Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses abgeschlossen werden, wenn die Fusion mitsamt der vorangehenden Volksabstimmung überhaupt noch in dem überschaubaren Zeitraum bis 2011/2012 zu Stande kommen soll. Hierzu sind in der laufenden Legislaturperiode Vorbereitungen erforderlich. Werden diese nicht zwischen den Ländern abgesprochen, ist das Fusionsvorhaben insgesamt in Frage gestellt.
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
steht zur Länderfusion, da sie vor allem Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Länder bringt. Durch die Auflösung des Ausschusses wird diesem politischen Ziel aber ein wichtiges parlamentarische Instrument genommen. Zudem ist es ein falsches Signal für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg, den Ausschuss aufzulösen. Im Interesse einer besseren Kooperation und Zusammenarbeit in der Region bedarf es einer angemessenen parlamentarischen Begleitung, die für die künftige Entwicklung der Region von Berlin und Brandenburg im europäischen Kontext unabdingbar ist.
Natürlich, Herr Lindner! Er hat beklagt, dass wir angeblich das ganze Geld in die so genannte LambsdorfStiftung gesteckt hätten, und jetzt sei kein Geld mehr übrig. Das ist eine Unverschämtheit, und ich fordere Sie auf, Herr Hahn, das hier zurückzunehmen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nolte! Angesichts des bisher
Herr Steuer! Die unter Ziffer 3 geforderte Darlegung ist allerdings nicht erfüllbar, denn egal, ob es künftig Ei
genbetriebe oder Kitas in bezirklicher bzw. in freier Trägerschaft geben wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass, wenn es schon nicht zu Mehrbelastungen kommt, so doch jedwede Trägerschaft mit Risiken für den Landeshaushalt verbunden sein wird. Wir interpretieren Ihren Antrag bei dieser Vorgabe allerdings in dem Sinn, dass dargelegt werden soll, inwieweit ausgeschlossen oder auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch die Gründung kommunaler Eigenbetriebe zu Mehrbelastungen oder Risiken für den Landeshaushalt gegenüber dem Status quo kommt. – Ich danke!
Die Fraktion der Fraktion der CDU bittet um die sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag Drucksache 15/3724 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind SPD und PDS. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich keine.
stockenden Prozesses der Übertragung der Kitas in freie Trägerschaft ist es wohl sehr gewagt, wenn Sie sagen, dass das alles noch terminlich hinkommt. So sollten ja bis zum Ende 2004 10 000 Plätze übertragen werden, und darüber hinaus müssten noch weitere 35 Kitas übertragen werden, um die beabsichtigte Einsparung von 80 bzw. 100 Millionen € zu erreichen. Bei dem bisherigen Tempo ist das wohl kaum zu schaffen. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
Anfang 2006 sollen aber die kommunalen Eigenbetriebe ihren Betrieb aufnehmen. Die noch nicht übertragenen Kitas werden dann vermutlich wohl in den Eigenbetrieben – und ich vermute: leider mit Schrecken – auf Dauer landen. Die erhofften Einsparungen wären damit grundsätzlich in Frage gestellt. Nach einer Übergangsphase wird der Hortbereich nun nur noch im Rahmen des Schulbetriebes stattfinden. Ein erheblicher Teil der bewährten Schülerläden und der Horte wird schließen müssen, und das Wahlrecht der Eltern wird dadurch auf Dauer eingeschränkt.
Es läge nun eigentlich nahe, wenigstens die Bildungs- und Erziehungsaufgabe des vorschulischen Bereichs in die Hand freier Träger zu legen und damit den Qualitätswettbewerb der freien Träger unter öffentlicher Kontrolle zu ermöglichen. Stattdessen sollen Eigenbetriebe unter kommunaler Trägerschaft entstehen, ohne dass abschließend geklärt und dargelegt ist, welche Vorteile bei bereits jetzt bekannten großen Risiken von der Gründung dieser Eigenbetriebe ausgehen sollen.
Bemerkenswert ist dabei, dass die freien Träger in der Vergangenheit einen 9-prozentigen Eigenanteil bei der Finanzierung der Kitaplätze erwirtschaftet haben. Es ist deshalb mehr als gewagt, nunmehr davon auszugehen, dass die Eigenbetriebe, wie es auch das Finanzierungsmodell gleicher Kostensätze vorsieht, diesen Eigenanteil erbringen können. Wir erwarten eher, dass die Gründung der Eigenbetriebe zu Mehrbelastungen oder Risiken für den Landeshaushalt führen wird, wie dies auch nach der Gründung des Jugendaufbauwerks der Fall war – selbstverständlich wieder zu Lasten des Landeshaushalts in Millionenhöhe.
Deshalb unterstützen wir Liberalen den Antrag der CDU-Fraktion, zur Vorbereitung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses über die weitere Zukunft der bezirklichen Kitas unverzüglich eine Detailplanung über die einzelnen Phasen der Gründung kommunaler Eigenbetriebe vorzunehmen, dabei die Gutachten zur Gründung kommunaler Eigenbetriebe zu berücksichtigen und Stellung zu ihnen zu nehmen.
Das Anliegen der CDU-Fraktion, der Senat solle dafür
Sorge tragen, dass die Betreuungszeiten in Krippen, Kitas und Horten familienfreundlicher und die Betreuungsangebote noch besser den familiären Bedarfen angepasst werden, ist auch ein Anliegen der FDP-Fraktion.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum Thema „flexi
ble Kinderbetreuungseinrichtungen“ hat sich daher die FDP-Fraktion an den Senat gewandt und nach der Bedeutung flexibler Kinderbetreuungseinrichtungen, nach dem Bedarf und den Bedingungen der Träger zur Genehmigung flexibler Öffnungszeiten gefragt. Offensichtlich ist der CDU-Fraktion die Antwort zu dieser Kleinen Anfrage vom März/April 2003 entgangen, denn sie fordert in ihrem Antrag weit gehende Maßnahmen, wie Ausweitung der Regelöffnungszeiten von Krippen und Kitas und an allen Horten Früh- und Spätbetreuungen. Der CDU ist offensichtlich auch die bereits in den 90er Jahren in der Fachöffentlichkeit geführte Diskussion um flexible Betreuungszeiten entgangen, die in einem differenzierten Konzept zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots der Förderung in Tageseinrichtungen und damit im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – Kinderbetreuungsgesetz – KitaG vom 19. Oktober 1995 – mündete.
So ist die Forderung unter Nummer 6 des CDU-An
trags, der Bedarf solle an flexiblen Betreuungszeiten beim Anmeldeverfahren festgestellt werden, längst schon erfüllt. Die Forderung, Verbundnetze zwischen den Kitas und der Tagespflege zu schaffen, ist bereits im Kitaförderungsgesetz enthalten.
Wenn sich die CDU- wie auch die FDP-Fraktion Sor
gen um die Kinderbetreuungszeiten im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen, hilft es nichts, wenn man geltendes Recht im Rahmen eines Antrags neu beschließt. Es wäre vielmehr erforderlich, auf konkrete Defizite hinzuweisen und gegebenenfalls eine Evaluation zur Betreuungsflexibilität einzufordern. So wird zwar durch die Einführung von durchschnittlichen Betreuungs
zeiten, wie im Entwurf des Kitaförderungsgesetzes vorgesehen, eine Flexibilität der Betreuungszeiten im Rahmen des Leistungsanspruchs entstehen, aber bei den Kitaträgern schaffen diese Regelungen arbeitsrechtliche und finanzielle Probleme. Will man diese beabsichtigte Flexibilität nicht in Frage stellen, müssen begleitende Maßnahmen hierzu erfolgen.
Die lfd. Nrn. 29 bis 36 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Die lfd. Nr. 37 wurde im Prioritätenblock der SPD aufgerufen und die lfd. Nr. 38 gemeinsam mit der Aktuellen Stunde.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 39:
Antrag
Erziehung zum islamischen Fundamentalismus in Berlin verhindern
Antrag der CDU Drs 15/3670
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Gewünscht wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie und Sport, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann wird so verfahren.
Lfd. Nr. 40 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, dem 17. März 2005 um 13 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. – Schönen Dank!
Anlage 1
Liste der Dringlichkeiten
Lfd. Nr. 4 a: Dringliche I. Lesung
Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes
Antrag der PDS und der SPD Drs 15/3682
Zu lfd. Nr. 4 c: Dringliche Beschlussempfehlungen
ÖPNV mit Tempo (V) – keine Zeit für Langzeitverträge
Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/3695 Antrag der FDP Drs 15/3065
Fach- und Hauptausschuss: mehrheitlich gegen CDU und FDP abgelehnt
Zu lfd. Nr. 4 c: Dringliche Beschlussempfehlungen
ÖPNV-Reform statt BVG-Monopol
Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/3696 Antrag der FDP Drs 15/3123
Fach- u. Hauptausschuss: mehrheitlich gegen FDP abgelehnt
Zu lfd. Nr. 4 c: Dringliche Beschlussempfehlungen
Arbeitnehmer und Familie freundlich behandeln – Jobticket und Schülerticket zu vertretbaren Konditionen erhalten!
Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/3697 Antrag der CDU Drs 15/3393
Fachausschuss: mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP Hauptausschuss: mehrheitlich gegen CDU und Grüne abgelehnt
Zu lfd. Nr. 4 c: Dringliche Beschlussempfehlungen
Ein Euro für die BVG
Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/3698 Antrag der FDP Drs 15/3444
Fach- u. Hauptausschuss: mehrheitlich gegen FDP abgelehnt
Zu lfd. Nr. 4 c: Dringliche Beschlussempfehlungen
BVG-Beteiligungen beenden
Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/3699 Antrag der FDP Drs 15/2403
Fach- u. Hauptausschuss: einstimmig bei Enth. CDU und FDP mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen
Zu lfd. Nr. 4 d: Dringliche Beschlussempfehlungen
Entbürokratisierungsinitiative (II) – neue Verwaltungsvorschriften befristen!
Beschlussempfehlungen VerwRefKIT und Haupt Drs 15/3693 Antrag der CDU Drs 15/3122
Fach- und Hauptausschuss: einstimmig bei Enth. CDU, Grüne und FDP in neuer Fassung angenommen
Lfd. Nr. 5 A: Dringliche II. Lesung
Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes und des Sportförderungsgesetzes
Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/3694 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3293
Fachausschuss: mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP Hauptausschuss: mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enth. FDP mit Änderungen des Fachausschusses und einer Ergänzung des Hauptausschusses angenommen
Lfd. Nr. 7 A: Dringliche I. Lesung
10. Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Antrag der SPD und der PDS Drs 15/3690
Anlage 2