1. Die Entwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem Projekthaushalt und der Aufbau eines landesweiten einheitlichen IT-Controllings mit dem Ziel einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung soll konsequent fortgesetzt werden. Für die Infrastruktur und die Fachverfahren sind dazu wirtschaftliche und möglichst kostengünstige Betriebskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und finanziell dauerhaft abzusichern. Die Effizienz der Maßnahmen ist im Rahmen eines für alle Verwaltungen verbindlich gemachten Priorisierungskonzeptes zu überprüfen. Investitionen in Anwendungsverfahren sollen nur getätigt werden, wenn zuvor eine Überprüfung der Geschäftsprozesse, deren Optimierung und Wirtschaftlichkeit erfolgt ist und sichergestellt ist, dass diese Anwendungsverfahren plattform- und betriebssystemunabhängig eingesetzt werden können sowie eine deutliche Verbesserung der Bürgernähe gegeben ist.
Bemühungen verstärkt fortsetzen, um die geforderten Korrekturmaßnahmen zeitnah umzusetzen und den Personalabbau bei Beschäftigten mit Führungsaufgaben weiter voranzutreiben. Insbesondere haben die BVG sicherzustellen, dass die anlässlich des für den Betrieb ausgehandelten Tarifvertrags vereinbarte Gehaltskürzung um 12 v. H. für die AT-Angestellten unverzüglich umgesetzt wird.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres bis zum 31. Mai 2006 methodisch fundiert ermittelte Ist-Angaben über die Kosten und über die ausgeführten Aufgaben des IT-Einsatzes in den Senatsverwaltungen, den nachgeordneten Behörden und den Bezirksämtern (Ersatzbeschaffungen, Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien usw.) verständlich formuliert aufliefert. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres im Rahmen dieses Berichts die angekündigte Kostenvergleichrechnung für das Projekt ITIS vornimmt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es künftig keine neuen Factory-Outlet-Center (FOC) an nicht integrierten Standorten in Berlin und dem engeren Verflechtungsraum mehr geben wird und solche FOC nicht erweitert werden.
Dem Ankauf von Teilflächen des Grundstücks Osteweg/Platz des 4. Juli zur Errichtung eines Neubaus (Ersatzbau) der Kopernikus-Oberschule im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde, zu den Bedingungen des am 28. Dezember 2005 zur Urkundenrolle Nr. 3453/2005 der Notarin Eurydice Voigt in Hamburg beurkundeten Vertrags wird zuestimmt. g
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt dem vom Senat von Berlin vorgelegten Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk für die Jahre 2006 bis 2008 zu.
Der Senat wird aufgefordert, zur Effizienzsteigerung der Verwaltung und des Einsatzes von Informationstechnik und zur Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Abgeordnetenhaus, unter Berücksichtigung des Auflagenbeschlusses Nr. 16 zum Haushaltsgesetz 2006/2007 die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
2. Um die parlamentarische Einflussnahme und Kontrolle zu sichern, erwartet das Abgeordnetenhaus, dass in dem Berichtswesen zur Umsetzung von ITMaßnahmen eine quantitative und eine qualitative Zielerreichungsanalyse (einschl. Mittelabfluss) vorgenommen wird. Hierfür ist grundsätzlich das Instrument der Balanced Score Card (ein quantifizierbarer Plus-Minus-Punkte-Vergleich) einzusetzen. Dabei sollen insbesondere der Zeitplan (Meilensteine), die Kosten und Einsparungen im Zeitablauf, die Folgekosten (Investitionsrechnung) und die inhaltlichen Ziele (Wirkung und Nutzen des Projekts) berücksichtigt werden. Dem Abgeordnetenhaus ist ein Verfahrensvorschlag für derartige Berichte zum Mai 2006 vorzulegen. Über die Ergebnisse ist erstmals zum Ende des Jahres 2006 zu berichten.
3. Die Haushaltstitel für Informationstechnik sind in Zukunft eindeutig zu definieren, damit z. B. Übertragungskosten, Lizenzausgaben und Wartungsverträge transparent und vergleichbar werden. Dabei sind die Titelveränderungen kenntlich zu machen.
4. Das Abgeordnetenhaus ist der Auffassung, dass die wirtschaftlichen Vorteile für das Land Berlin, die mit der Errichtung des IT-Dienstleistungszentrums verbunden sind, besonders hinsichtlich der Beschaffungs- und Betriebskosten wirksam werden müssen. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang z.B. die Strategie des Senats unterstützt, zu Druckerverbundsystemen überzugehen. Das Abgeordnetenhaus ist der Auffassung, dass damit kurz- bis mittelfristig die Be
Dem Entwurf des Bebauungsplans IV-2a-1 vom 15. Januar 2005 mit Deckblatt vom 26. August 2005 für eine Teilfläche des ehemaligen Zentral-Vieh- und Schlachthofes zwischen Otto-Ostrowski-Straße, Agnes-Wabnitz-Straße, Walter-Friedländer-Straße und Kurt-Exner-Straße sowie Teilflächen südlich der Kurt-Exner-Straße und westlich der Otto-Ostrowski-Straße (Flur 41915 und 42015, Flurstücke 9032 und teilweise 131, 9024, 9027) sowie ein Abschnitt der Otto-Ostrowski-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, wird zugestimmt.
Der vom Senat von Berlin am 28. Februar 2006 beschlossenen Planreifeerklärung für die Teilfläche der Änderung des Flächennutzungsplans „Groß-Berliner Damm/Rudower Chaussee“ (10/03) im Bezirk Treptow-Köpenick (Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-54c) wird zugestimmt. Einer späteren Beschlussvorlage zur diesbezüglichen Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin wird entsprechend zugestimmt werden.
schaffungs- und Betriebskosten für PC und Drucker – auch bei Beachtung der für die Verwaltung geltenden ergonomischen Standards – deutlich abgesenkt werden können. Es erwartet zum Verfahrensstand einen Bericht zum 30. Juni 2006.
5. Vor dem Abschluss von Landesvereinbarungen im ITBereich mit Kontrahierungszwang gemäß Nr.5 Abs. 3 VV IT-Steuerung wird das Abgeordnetenhaus über deren Inhalt rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
6. Bei der Anschaffung von Druckern ist Netzwerkdruckern und netzwerkfähigen Kopierern der Vorrang zu geben. Die Druckkosten sind insgesamt zu überprüfen und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
7. Bei der Anschaffung von Arbeitsplatz-PC soll eine Standardisierung nach niedriger, mittlerer und hoher Performanceansprüche vorgenommen werden. Dem Abgeordnetenhaus ist darüber erstmals Ende Juni 2006 Bericht zu erstatten.
8. Der Senat wird aufgefordert, bis Ende Juni 2006 gemeinsam mit den Bezirken einen Zeit- und Maßnahmeplan vorzulegen, um eine umgehende und nachhaltige Reduzierung der viel zu hohen Anzahl von Fach- und Querschnittsverfahren zu erreichen sowie sicherzustellen, dass künftig bestehende und neuzuentwickelnde Fachverfahren plattform- und betriebssystemunabhängig einzusetzen sind. Die Zahl der bezirklichen Fachverfahren ist vor allem dadurch deutlich zu reduzieren, dass in allen Bezirken einheitliche ITLösungen angestrebt werden. In einem weiteren Schritt ist zu sichern, dass IT-Fachverfahren mehrere Verwaltungsprozesse übergreifend umfassen können (z. B. nach Leistungssträngen und/oder nach dem Lebenslagenprinzip). In die Pflege des Altbestandes darf nur investiert werden, wenn dafür Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind.
9. Für das Programm POLIKS ist eine Erfolgsanalyse zum 31. Dezember 2006 vorzunehmen. Dem Abgeordnetenhaus ist darüber im Anschluss zu berichten.
10. Vor der Entscheidung über die Vergabe eines Entwicklungsauftrages bzw. über die Einführung einer neuen Software ist plausibel zu begründen, dass und warum keine Nachnutzung von Lösungen erfolgen kann, die sich woanders bereits erfolgreich bewährt haben.
11. Für den 7. Bericht über die Umsetzung der Neuordnungsagenda 2006 erwartet das Abgeordnetenhaus eine detaillierte Darstellung der Synergieeffekte bei der Leistungserbringung (schneller, effizienter und in besserer Qualität) und der Rationalisierungspotenziale, die durch die Umsetzung der Projekte kurz-, mittel- und langfristig erzielt werden können. In die Darstellung sind bereits abgeschlossene und noch laufende Projekte einzubeziehen. Für bereits abgeschlossene Projekte ist aufzuzeigen, wie viel Mittel für diese Projekte verwandt wurden (Abschlussrechnung).
12. Die Berichterstattung zu jenen Projekten der Neuordnungsagenda, deren geplanter Abschluss über das Jahr
Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-54c für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal / Adlershof" zwischen dem GroßBerliner Damm, der Landfliegerstraße und dem Eisenbahngelände sowie für die Landfliegerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom 20. Juni 2000 mit Deckblatt vom 1. November 2004 wird zugestimmt.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-51a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal / Adlershof“ zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Adlershof vom 1. November 2004 wird zugestimmt.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-68b für die Grundstücke Eisenhutweg 117/137, 139/141 (teilweise) Rudower Chaussee 44 (teilweise), für einen Abschnitt der ehemaligen Straße am Flugplatz, sowie für Grundstücksflächen nördlich der ehemaligen Straße am Flugplatz (Flurstück 6310 und 6179 (teilweise)) im Bezirk Treptow
• in Umsetzung der zwischen dem BMWA, den kommunalen Spitzenverbänden und der BA am 1. August 2005 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung die Entscheidungsfindung in den Trägervertretungen der Jobcenter dahin gehend zu effektivieren, dass die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in Pattsituationen die Stimmenmehrheit erhalten,
• die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung Steuerungsmöglichkeiten durch Vorgabe gesamtstädtischer Ziele und Mindeststandards erhält. Sie soll ebenfalls Handlungsgrundsätze und arbeitsmarktpolitische Leitlinien zur landeseinheitlichen Umsetzung der Integrationsförderung festlegen können,
• sicherzustellen, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung über das Recht, verfügt, Informationen und Unterlagen über die Arbeit der Jobcenter zu verlangen,
• darauf hinzuwirken, dass die Jobcenter mindestens jährlich über die Umsetzung ihrer Arbeitsmarktprogramme berichten. Dabei ist ein geschlechterdifferenzierter Überblick zu erstellen. Die Berichte sind dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Verfügung zu stellen,
• das Landesprogramm „Zusatzjobs und Bildung“ für weitere Teilnehmerkreise zu öffnen, u. a. für Teilnehmende in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, aber auch für sog. Nichtleistungsempfangende, die sich momentan im Regelkreis des SGB III befinden,
• sich dafür einzusetzen, dass die Kundenfreundlichkeit der zwölf Berliner Jobcenter u. a. durch Angleichung von Beratungs- und Öffnungszeiten verbessert wird. In den Jobcentern ist außerdem ein Kundenreaktionsmanagement zu installieren (Einrichtung niedrigschwelliger Anlaufstellen für unzufriedene Kunden, Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben, regelmäßige Auswertung der Kundenäußerungen mit dem Ziel der Verbesserung der Organisation und der Inhalte der Leistungserbringung durch die ArGen),
• dafür Sorge zu tragen, dass auf Landesebene die derzeit auf verschiedene Ressorts verteilten Informationen zur Umsetzung des SGB II gebündelt werden, um eine zwischen den Ressorts abgestimmte, auf breiter Information beruhende, effektive Steuerung der SGB IIUmsetzung im Land Berlin zu ermöglichen.