Entwurf des Bebauungsplans 4-7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Charlottenburg
Der Senat wird aufgefordert, im Falle der Gewährung von öffentlichen Zuschüssen oder Zuwendungen sowie bei der Übernahme von Bürgschaften durch das Land Berlin künftig folgende Regelungen bzw. Aspekte zu berücksichtigen:
1. Bei beabsichtigter Gewährung von Zuwendungen oder Zuschüssen durch mehrere öffentliche Zuwendungsgeber ist entsprechend Nummer 1.4 AV zu § 44 LHO bei der Finanzierung von Bauvorhaben eine koordinierende Stelle einzurichten. Dadurch soll insbesondere die Bewilligung durch nur eine Behörde erfolgen. Zu den Aufgaben dieser Stelle sollte u. a. auch die Bewertung der Finanz- und Ertragslage des Zuwendungsempfängers und die Prüfung der Gesamtfinanzierung gehören.
2. Über zuwendungsrechtliche Bestimmungen ist ab einer jeweils im Haushaltsgesetz zu bestimmenden Größenordnung (vgl. Nummer 6.2 AV zu § 44 LHO) von privaten Bauherrn ein projektbegleitender Bauausschuss als Zuwendungsvoraussetzung einzufordern.
3. Für die Zuwendung sind klare und transparente Vergaberichtlinien bzw. Kriterien aufzustellen, an denen sich der Zuwendungsnehmer wie auch die öffentliche Verwaltung bzw. beauftragte Geschäftsbesorger eindeutig orientieren können.
i. Der Bauherr wie auch die Bank werden verpflichtet, im Falle von eintretenden (Bau-)Kostensteigerungen oder Finanzierungsschwierigkeiten (einschl. einer nicht mehr geschlossenen Gesamtfinanzierung) neben anderen Beteiligten (z. B. Geschäftsbesorgern) in jedem Fall zeitnah auch den Zuwendungsgeber bzw. die bürgschaftsgebenden Senatsverwaltung direkt und unmittelbar zu informieren.
ii. Im Rahmen der Berichterstattung (11. Controlling Bürgschaftsrichtlinien) wird auch über die Ausnahmen und Abweichungen von den Bürgschaftsrichtlinien berichtet.
iii. Die Erfüllung der im Zusammenhang mit der Bürgschaftsbewilligung festgelegten Auflagen wird durch die bürgschaftsgewährende Senatsverwaltung geprüft. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist eine Abschlussbewertung über die Erfüllung der Bürgschaftsauflagen zu erstellen.
• wie sich die Kooperation zwischen den Schulen und ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld entwickelt hat,
• welche neuen Rahmen- bzw. andere Vereinbarungen nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes geschlossen wurden und
• welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau der Kooperation von Schulen mit außerschulischen Partnern ergriffen werden sollen. Dazu gehört eine Bestandsaufnahme schon bestehender Kooperationsformen und projekte.
Der Senat wird aufgefordert, erneut in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, den anderen Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden zu prüfen, inwieweit die Bereitschaft besteht, gegebenenfalls über Änderungen im SGB II, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung, Entschädigungen für Mehraufwendungen bei Arbeitsaufnahme und Pauschalsätze an die Kranken- und Rentenversicherung zusammenzufassen, um befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im 1., wie in einem „ehrlichen“ 2. Arbeitsmarkt zu schaffen.
Mit der Bundesagentur für Arbeit ist abzuklären, inwieweit für das Land Berlin oder einzelne seiner Bezirke ein entsprechendes Modellprojekt aufgelegt werden kann.
Die erfolgreiche Klimaschutzpolitik des Senats soll durch ein neues Landesenergieprogramm fortgesetzt und entsprechend der neuen Herausforderungen (Reduktion der
- wie sich die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung der Regionalisierungsmittel in den Jahren 2006 bis 2010 auf Berlin auswirken würde,
- welche Konsequenzen die Kürzung der Regionalisierungsmittel in der von der Bundesregierung geplanten Dimension für den Nahverkehr im Land im Hinblick auf Fahrpreise sowie Angebotsqualität und -quantität hätte,
CO2-Emissionen stagniert, steigende Energiepreise usw.) weiterentwickelt werden. Es soll deutlich über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen, damit die beschlossene CO2-Reduktion um 25 % bis 2010 (entsprechend Energiekonzept 1994) noch erreicht werden kann.
Hierfür sind die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz (Drs 15/4577 „Weg von fossilen Energieträgern – Umweltschutz schafft Arbeit“) im Landesenergieprogramm zu verankern und die Umsetzung zu konkretisieren.
- Das Programm soll sich an den klimaschutzpolitischen Zielen der Bundesregierung orientieren, die Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energien ist zu präzisieren.
- Es sind verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz für alle landes- und bezirkseigenen Gebäude zu definier
- Im Programm ist verpflichtend festzuschreiben, dass für diese Gebäude regelmäßig ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der Beibehaltung des Status quo und Investitionen zur Energieeinsparung nach dem Stand der Technik vorzunehmen ist.
Alle öffentlichen Einrichtungen und öffentlichrechtlichen Körperschaften haben bis zum 31. Dezember 2006 über ihre bisherigen CO2-Minderungsmaßnahmen zu berichten und zu begründen, warum sie ggf. noch keine Energiesparmaßnahmen durchgeführt oder Einsparverträge abgeschlossen haben. Anschließend haben sie regelmäßig, gestaffelt nach dem erreichten Stand der Energieeffizienz, zu berichten. Bei einem sehr hohen Stand ist ein erneutes Monitoring nach fünf Jahren vorzunehmen, bei einem mittleren Stand nach drei Jahren und bei einer geringen Energieeffizienz bereits nach einem Jahr.
Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. Oktober 2006 zu berichten. Der Bericht soll auch die Maßnahmen des abgelaufenen Landesenergieprogramms evaluieren.
1. im Sinne der Beschlussfassung der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Bundesrat eine Kürzung der Regionalisierungsmittel abzulehnen;
- wie sich die Regionalisierungsmittel des Bundes für Berlin in den Jahren 1998 bis 2005 entwickelt haben und in welche Strecken und Verkehre diese investiert wurden,
- wie der Senat die aus der Kürzung der Regionalisierungsmittel resultierenden Einsparverpflichtungen umsetzen würde hinsichtlich der Investitionsförderung, der Fahrtenangebot im SPNV und sonstiger Zuschüsse und
- welche Konsequenzen die Kürzungen für den vom Senat im Jahre 2004 über 15 Jahre laufenden abgeschlossenen S-Bahnvertrag haben würde.
3. dafür Sorge zu tragen, dass die Vergabe von Regionalisierungsmitteln transparent gestaltet und an Leistungskriterien im ÖPNV geknüpft wird.