Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass unser Landesseniorenmitwirkungsgesetz – für das es im Übrigen in anderen Bundesländern bereits ein deutliches Interesse gibt – nicht nur Anregung für andere Bundesländer werden kann, etwas Vergleichbares auf den Weg zu bringen, sondern auch vielleicht einen neuen Impuls auslöst für eine Bundesseniorengesetzinitiative. Dies ist dringend erforderlich, wenn wir den Seniorinnen und Senioren Mitspracherechte in ganz wesentlichen Fragen ermöglichen wollen, die auf Bundesebene entschieden werden – z. B. bei der Renten- , Kranken- und Pflegeversicherung.

[Hoffmann (CDU): Ende!]

Mein Fazit lautet: Wir haben Wahlvorgänge, die allerdings mit einer förmlichen Berufung abschließen müssen.

[Hoffmann (CDU): DDR-Muster!]

Vor dem Hintergrund Berliner Verfassungsrechts- und Wahlordnungen war dies nicht anders möglich. Prüfen wir, ob sich dieses Gesetz bewährt!

Frau Kollegin! Wir haben bereits zwei Minuten zugegeben, das ist nun zu viel!

Ja! – Falls nicht, dann haben die bezirklichen Seniorenvertretungen und ihre Landesvertretungen die Möglichkeit, entsprechende Korrekturen vorzuschlagen. Wir haben jedenfalls heute eine gute Startsituation geschaffen.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Es folgt der Kollege Lehmann von der FDP. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren, auch auf dem Rang! Ich bin froh, dass wir in dieser Legislaturperiode noch ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschieden. Ich habe dies in vielen Veranstaltungen immer wieder betont. Das vorgelegte Gesetz ist ja de facto ein Senatsentwurf und kein Koalitionsentwurf, und es ist natürlich an einigen Stellen verbesserungsbedürftig. Ich kann aber damit leben, und so tragen wir dieses Gesetz mit.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Das Thema Seniorinnen und Senioren bzw. ältere Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten eine enorme Bedeutung bekommen. Wir brauchen daher eine aktive

Zweitens: Den Mitgliedern der Landesseniorenvertretung kommt summa summarum eine Bedeutung zu, die ich in dieser Art und Weise nicht gutheißen kann. So besteht der Landesseniorenbeirat neben den bezirklichen Vorsitzenden der Seniorenvertretungen aus zwölf weiteren Vertretern, die auf Vorschlag der Landesseniorenvertretung und dem zuständigen Senatsmitglied berufen werden. De facto heißt das, dass die Landesseniorenvertretung die eigentlich wichtige Institution ist, und in den Landesseniorenbeirat kommen nur genehme Vertreter. Mit anderen Worten: die üblichen Verdächtigen. Vertreter mit frischen Ideen, unbequeme Vertreter oder Vertreter kleiner Interessengruppen werden in die Röhre gucken. In der Integrationspolitik sieht es so ähnlich aus. Ich habe in Gesprächen mit den kleinen Vereinen immer wieder die

Beschwerde gehört, sie würden in den Gremien nicht genügend berücksichtigt.

Dieses Gesetz eignet sich nicht zur Polemik. Mit ihm kann man auch keinen Wahlkampf machen. Dafür ist die Sache zu ernst. Wir unterstützen dieses Gesetz, obwohl wir wissen, dass wir die eine oder andere kleine Kröte schlucken müssen. Ich hoffe, dass die Situation der älteren Menschen in unserer Stadt damit ein wenig verbessert wird. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Kollege Lehmann! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt zum Antrag der Koalitionsfraktionen über das Seniorenmitwirkungsgesetz mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU – die Annahme des Gesetzes in neuer Fassung gemäß Drucksache 15/5127. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, SPD, die Grünen und die Linkspartei.PDS. Die Gegenprobe! – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU ist das angenommen.

Teilnahme älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Das Ehrenamt ohne Seniorinnen und Senioren kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Herrn Schmidt für seinen Einsatz in diesem Hause für die Belange der Senioren bedanken.

[Beifall bei der FDP, der CDU und der Linkspartei.PDS]

Auch sein Einsatz für die Probleme von Menschen mit Behinderungen war vorbildlich. Wir haben im Ausschuss für Soziales und Gesundheit so manchen Strauß ausgefochten. Es ging dabei aber immer fair und sachlich zu. Herr Schmidt! Bleiben Sie uns auch nach Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter dieses Hauses in der Senioren- und Behindertenpolitik erhalten! Ich wünsche Ihnen persönlich alles, alles Gute!

[Allgemeiner Beifall]

Nichtsdestotrotz haben wir Ihren Gesetzentwurf abgelehnt.

[Oh! von der CDU]

Zum einen wurden zu viele Forderungen der Verbände übernommen. Ein Landesbeauftragter für Senioren ist zunächst einmal nicht notwendig – und der Landesbeauftragte war das Kernstück Ihres Gesetzentwurfs. Zum anderen versehen Sie die jeweiligen Vertreter mit finanziellen Mitteln, die bei einer akuten Haushaltsnotlage unrealistisch sind. Darüber muss man auch ganz neutral diskutieren können.

Bei dem Senatsentwurf, der dann als Änderungsantrag der Koalition zum Gesetzesentwurf durchging, hatte ich insbesondere an zwei Punkten Bauchschmerzen. Dies brachte ich im Ausschuss durch einen Änderungsantrag zum Ausdruck. Erstens: Jedes zweite Mädchen, das dieses Jahr geboren wird, hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 100 Jahren. Daher ist es falsch, wenn man per se alle Menschen als Senioren bezeichnet, die das 60. Lebensjahr beendet haben. Viele Menschen ab 60 Jahren lassen sich ungern als Senioren klassifizieren. Man hätte daher entweder das Rentenalter nehmen sollen, oder man hätte sich eine dynamische Formel ausdenken können, die mit dem durchschnittlichen Lebensalter gekoppelt ist.

[Beifall bei der FDP]

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Zum CDU-Antrag über ein Seniorenförderungsgesetz Drucksache 15/4572 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die CDU und bei Enthaltung der Fraktion der Grünen – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Linkspartei.PDS, die SPD und die FDP. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Grünen ist das abgelehnt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 8 B:

Dringliche II. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Gedenkstätten, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern (Gedenkstättenschutzgesetz)

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/5129 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4886

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Papagraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 3 gemäß Drucksache 15/4886. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der Grünen – die Annahme des Gesetzes. Wer der Beschlussvorlage Drucksache 15/4886 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die Linkspartei.PDS und die SPD. Die

Wir sind bemüht, unsere Arbeit nach außen zu tragen. Wir machen Veranstaltungen in verschiedenen Einkaufszentren der Stadt. Weitere 21 Termine kamen dadurch hinzu. Der letzte wird im Juni dieses Jahres in Marzahn stattfinden. Über die Pressearbeit wurde schon einiges gesagt.

Kommen wir zu drei Punkten, die im Bericht teilweise erwähnt wurden. Es lohnt sich aber, auf diese Dinge ausführlicher einzugehen. Der erste Fall stammt aus dem spannenden Bereich Ausländerwesen. Wir hatten die Petition einer Familie vorliegen, die aus dem ehemaligen Bürgerkriegsland Jugoslawien zu uns kam. Sie ist nicht mehr komplett, da die Mutter im Jahr 1995 gestorben ist. Der Vater ist mit seinen vier Mädchen seitdem in Deutschland. Wir haben uns die Akte angesehen und mussten leider feststellen, dass der Vater Ende der 80er Jahre keine lupenreine Weste hatte. Es gab Vorfälle im Zusammenhang mit dem Hütchenspiel, die es der Senatsverwaltung für Inneres unmöglich machten, ein Aufenthaltsrecht für immer in Deutschland zu gewähren. Prinzipiell ist das richtig, aber wir haben uns die Mühe gemacht, uns die Mädchen gemeinsam mit Herrn Brinsa anzusehen und mit ihnen zu sprechen. Wir haben sehr zu unserer Freude festgestellt, dass sie absolut integriert waren, perfekt Deutsch sprachen und schulische bzw. andere Ausbildungen machten. Wir waren im Ausschuss einstimmig der Meinung, man müsse sich für diese Familie einsetzen. In dieser Familie gibt es zudem eine Tante, die bereit ist, durch finanzielle Unterstützung die staatlichen Zuschüsse zu reduzieren. Wir halten das für einen besonderen Punkt und hoffen – wir haben Sie angeschrieben –, dass Sie helfen können. Der Ausschuss hat das einstimmig beschlossen.

Gegenprobe! – Das ist die FDP. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Grünen ist das angenommen.

Die lfd. Nrn. 9 und 10 sind bereits durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 11 war Priorität der CDU unter dem Tagesordnungspunkt 4 d. Die lfd. Nrn. 12 bis 14 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 15:

Nachwahl

Wahl eines Stellvertreters der Berliner Gewerkschaften zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin

Wahlvorlage Drs 15/5056

Es handelt sich um eine Nachwahl. Wer als Stellvertreter in das Kuratorium der TU Berlin Herrn Karl Röhrig wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Keine. Dann ist das einstimmig geschehen. Wir gratulieren Herrn Röhrig zu seiner Wahl.

Ich komme zur

lfd. Nr. 16:

Bericht

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Petitionsgesetzes für die Zeit vom 7. Mai 2005 bis 25. April 2006

Bericht Drs 15/5098

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen mit der Drucksache vor. Zu einem zusätzlichen mündlichen Bericht erhält der Vorsitzende des Petitionsausschusses das Wort mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten. – Bitte, Herr Kollege Hillenberg!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich nicht nur das letzte Jahr Revue passieren lasse, sondern lassen Sie mich einen kurzen Ausflug über die letzten viereinhalb Jahre machen, da es in dieser Legislaturperiode meine letzte Gelegenheit ist, über die Arbeit unseres Ausschusses zu berichten.