(7) Auch künftig vertragliche Sicherstellung der folgenden Kriterien für alle Stromlieferungen an öffentliche Einrichtungen des Landes: Ausschluss von Atomstrom, hoher Anteil an Kraft-WärmeKopplung und steigender Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien(in den Jahren 2005 und 2006 stammte 1/3 aus erneuerbaren Energiequellen).
(8) Der Senat verhandelt mit Vattenfall und GASAG über die Fortführung des gemeinsam verwalteten Klimaschutzfonds als ständige Einrichtung. Aus ihm sollen gezielt energiesparende Maßnahmen und Programme zu verbesserter Energieeffizienz in der Stadt unterstützt werden. Die öffentliche Werbung für den Fonds und eine transparente Vergabe sind sicherzustellen.
• Über 50 % des in den Berliner Heizkraftwerken produzierten Stroms stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Strom). Die aus diesem Prozess gewonnene Abwärme macht zu etwa 90 % die Fernwärme aus. Würde diese Fernwärme in normalen Heizkesseln produziert, würden sich die derzeitigen CO2Emissionen in Berlin um etwa 2 Mio. t erhöhen. Ziel ist es also, die KWK in Berlin zu erhalten und auszubauen. Dies bedeutet konkret: Ausbau des Wärmeanteils aus KWK (Fern- und Nahwärme) am Gesamtwärmemarkt in Berlin von 25 % im Jahre 2003 auf 30 % im Jahre 2010 und 40 % im Jahre 2020.
• Auch der Lebensstil und das Konsumverhalten beeinflussen den Klimawandel. Ein weiteres Ziele ist daher der Verzicht auf die Verwendung von nichtzertifiziertem Tropenholz.
Maßnahmen Um diese ambitionierten Handlungsziele zu erreichen, reichen die Maßnahmen, die Berlin allein ergreifen kann, nicht aus. Deshalb werden die notwendigen Maßnahmen und Instrumente unterteilt in die Änderung der nationalen bzw. europäischen Rahmenbedingungen, die Berlin durch Bundesratsinitiativen initiieren kann, und Maßnahmen, die aufgrund der eigenen Kompetenz durchgeführt werden können.
(1) Weiterentwicklung der Energiesparverordnung mit dem Ziel, den Passivenergiehausstandard zum Regelstandard für neue Bauwerke und Mindeststandards für alle Gebäude einzuführen,
(3) Einführung eines bundesweiten erneuerbaren Wärmegesetzes, entweder in Form einer Baupflicht für erneuerbare Energiesysteme bei allen umfassenden Modernisierungen und Neubauten oder eines Bonussystems für Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien analog dem EEG. Weiterhin soll die ökologische Umstrukturierung des Finanzsystems weiterentwickelt werden (inkl. ÖSR und Pkw-Maut sowie des Abbaus aller ökologisch kontraproduktiven Subventionen). Darüber hinaus wird eine Initiative in der EU zur Einführung von Abgaben auf den Flugverkehr und CO2-Emissionsgrenzwerte für alle neu zugelassenen Pkw (entsprechend 5 l/100 km, ab dem Jahr 2008, 3 l ab 2015, 1,5 l ab 2030) nach dem chinesischen Modell angestrebt (bzw. einer entsprechenden CO2-Emission
• Berlin muss aber auch einen eigenverantwortlichen CO2-Minderungsbetrag leisten, der sich allein durch Marktkräfte nicht bzw. zu langsam realisieren lässt. Hierzu gehören u.a. folgende Einzelmaßnahmen:
(2) die Etablierung einer aktivierenden kostengünstigen Initialenergieberatung und gezielte Beratung der Unternehmen durch die Kammern,
(6) In allen öffentlichen Einrichtungen wird mindestens ein Mitarbeiter zum Energiebeauftragten bestellt.
(9) Wissensvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen von Energieeffizienz und Energie sparenden Verhaltensweisen (siehe auch Handlungsfeld Bildung VII).
• Diese Einzelmaßnahmen müssen durch ein Programm der systematischen Energieeffizienzerhöhung und der Einführung erneuerbarer Energien als Standard unterfüttert werden. Hierzu ist das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Programm „Weg von fossilen Energieträgern – Umweltschutz schafft Arbeit“ im Landesenergieprogramm und gesetzlich zu verankern, konsequent umzusetzen und in den nächsten Legislaturperioden fortzuschreiben. Hierzu gehören:
(1) Die umfassende Wärmeschutzsanierung der öffentlichen Gebäude und der Gebäude landeseigener Unternehmen, hierfür wird das Modell der Energiesparpartnerschaft intensiviert und in alle Contractingverträge die Pflicht zur Erreichung von Wärmeschutzsstandards entsprechend der jeweils gültigen Wärmeschutzverordnung aufgenommen.
(2) Die schrittweise Wärmeschutzsanierung des Berliner Gebäudebestandes. Hierbei übernehmen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Vorreiterfunktion; sie werden verpflichtet, im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen an Außenfassaden und Dach zugleich Wärmeschutzsanie
Die große Arbeitslosenanzahl hat verschiedene Ursachen. Zu den wichtigsten gehören die gesamtdeutsche Wirtschaftsentwicklung und berlinspezifische Besonderheiten.
In Deutschland hat die Arbeitslosigkeit tendenziell von 0,147 Mio. (1965, nur alte Bundesländer) auf 4,381 Mio. (2004, alte und neue Bundesländer) zugenommen (Bundesministerium für Gesundheit und Soziales 2005). Diese Entwicklung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die wirtschaftlichen Wachstumsraten nicht ausreichen, um die Steigerung der Produktivität zu kompensieren und ausreichend Arbeitsplätze gemäß der Qualifikation der Menschen zu schaffen. Diese Tendenz kann durch die traditionellen Instrumente der Wirtschaftspolitik nicht ausreichend verändert werden, sondern verlangt eine mehrgliedrige Strategie, wie sie im Leitbild vorgestellt wird. Dieser Zusammenhang gilt auch für Berlin.
Zusammengefasst lassen sich die aktuellen Entwicklungstendenzen und Umbrüche der Arbeit wie folgt beschreiben: Dauer- und Massenarbeitslosigkeit grenzen große soziale Gruppen von produktiver Arbeit, Einkommen und Anerkennung aus. Steigende Flexibilität und Diskontinuität der Arbeiten verringern die soziale Sicherheit und erzeugen neue Belastungen (Stress, private Koordination, lebenslanges Lernen).
rung durchzuführen. Darüber hinaus werden im Ergebnis energetischer Bestandsaufnahmen und eines Benchmarkings weitere Energieeinsparpotenziale erschlossen.
(3) Die konsequente umweltorientierte Beschaffung aller öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen im Landesbesitz, so dass künftig nur noch die energieeffizientesten Produkte zum Einsatz kommen. Alle öffentlichen Einrichtungen sollen ab dem Jahr 2007 nur noch Pkw beschaffen, die im Stadtzyklus weniger als 6,5 Liter Kraftstoff auf 100 km verbrauchen, ab dem Jahr 2009 5,5 l/100 km und ab dem Jahr 2011 5,0 l/100 km (bzw. einer entsprechenden CO2-Emission). Für die Anschaffung von Lkw ist ein analoges Zielsystem zu verabschieden.
(4) Die Einführung eines stadtweiten Vorranggebiets für Fernwärme, Wärme aus KWK-Anlagen bzw. Kombinationsanlagen mit einer Mindestquote erneuerbarer Energien im Zuge von Neubauten, umfassenden Modernisierungen und Heizungsaustausch. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es sonst zu einer wirtschaftlichen oder technischen Unzumutbarkeit käme.
Berlin war bis zum II. Weltkrieg eine der dynamischsten und größten Industriestädte Europas. Seitdem hat der Wirtschaftsstandort dramatisch an Leistungskraft eingebüßt, diese Entwicklung hat sich seit 1990 weiter verschärft. Zwischen 1991 und 2004 ist die Zahl der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) um zwei Drittel zurückgegangen. Dieser Schrumpfungsprozess konnte nur zum Teil durch die Ausweitung des Dienstleistungssektors kompensiert werden. So ist die Zahl der Arbeitslosen in Berlin bis 2004 auf 298.000 gestiegen (Stat. Landesamt 2005).
Eine ähnlich dramatische Fehlentwicklung stellt die Umwandlung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in sog. prekäre Arbeitsverhältnisse dar, zu denen beispielsweise Scheinselbständigkeit, Zeitverträge und Mini-Jobs zählen. Sie gefährden den Lebensmindeststandard und kumulieren sich bei bestimmten Gruppen, die durch niedrige Qualifikation und Fortbildungschancen, Gesundheitseinschränkungen und geringere Sozialkompetenz gekennzeichnet sind.
Somit sind für viele Gruppen ein bestimmter Wohlstand (Einkommen) sowie Erwerbsarbeit im Sinne einer befriedigenden Tätigkeit nur eingeschränkt erreichbar oder sogar vollständig unmöglich. Auch aus diesem Grund waren z.B. 2002 in Berlin rund 533.000 Personen (15,6 %) von Armut betroffen.
• Die massive Abwanderung von wichtigen Unternehmen (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen) in den Zeiten des kalten Krieges,
• Qualifikationsprobleme; mehr als 40 % der Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Ausbildung und auch auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrschen erhebliche Ungleichgewichte.
Diesen strukturellen Problemen stehen zahlreiche Standortvorteile und Chancen gegenüber, an die anzuknüpfen ist. Hierbei wird der Berlin-Studie von 2000 und der Enko 2005 „Eine Zukunft für Berlin“ (Drs. 15/4000: 27) gefolgt.
Nachhaltiges Wirtschaften basiert auf der Leitidee einer sozial-ökologischen Markt- bzw. Gemischtwirtschaft, die von einem ausgewogenen Verhältnis von Marktmechanismen und Eingriffen der Politik geprägt ist. Überall dort, wo es zum Marktversagen kommt, greift die Politik mit den Instrumenten der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik ein. Eine derartige sozial-ökologische Marktwirtschaft verfolgt verschiedene wirtschaftspolitische Ziele. Zu ihnen gehören: hoher Beschäftigungsgrad bei hoher Arbeitsqualität, wirtschaftliche Entwicklung im Sinne eines qualitativen Wachstums, Preisstabilität (inkl. Verhinderung der Wettbewerbsbeschränkungen), handlungsfähiger Staatshaushalt bei ausreichender Ausstattung mit meritorischen/kollektiven Gütern und angemessene Verteilung der Einkommen zwischen den unterschiedlichen sozialen Schichten sowie Männern und Frauen, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Entwicklungszusammenarbeit. Viele dieser Ziele kann ein Bundesland aus eigener
Einerseits ist die Forderung nach einem größtmöglichen stetigen wirtschaftlichen Wachstum angesichts der globalen Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen nicht zukunftsfähig. Andererseits fehlte einem bewussten Verzicht auf eine weitere wirtschaftliche Entwicklung und damit der Steigerung von Einkommen und umfassendem Erhalt des Wohlstandsniveaus die Akzeptanz in der Bevölkerung. Daher geht die vorliegende Agenda von der Leitidee eines qualitativen Wachstums aus, in der die Steigerung der Ressourcenproduktivität ständig über dem