Protokoll der Sitzung vom 08.06.2006

• Kitas und Schulen, insbesondere Grundschulen, werden ermuntert, kreative Konzepte zur Sprachentwicklung für die jeweilige Altersstufe zu erarbeiten; die erfolgreichsten Konzepte werden jährlich prämiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

• Kindern aus bildungsfernen Schichten werden im Zuge von Kampagnen Paten zur Seite gestellt, die die Sprachkompetenz fördern (z.B. Ruheständler, Kiezbüros und Freiwilligenagenturen).

• Entwicklung eines Anreizsystems für Lehrer und Schüler, die sich über den regulären Schulbetrieb hinaus sozial engagieren und freiwillige Projektarbeit leisten.

• Das Engagement Freiwilliger in der Schule – auch im Unterricht – wird ideell gefördert.

• Individuelle Fördermaßnahmen verhindern lernbedingte Klassenwiederholungen.

• Alle Kitas und Schulen verstärken die Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Auf mittlere Sicht sollen alle Eltern ihre Rechte wahrnehmen, die im Berliner Kindertagesreform- und im Schulgesetz festgeschrieben sind.

3.2 Zusätzliche Inhalte in der Bildung

Eine zukunftsfähige Bildung braucht nicht nur einen größeren Anteil an den Ausgaben, sondern auch weiterentwickelte Inhalte und Formen des Wissenserwerbs. Hierbei stehen eigenverantwortliches Lernen, Methodenwissen, vernetztes Denken, Bewertungsfähigkeit und Selbstreflexion im Mittelpunkt. Folgende Lehrinhalte sollen besonders betont werden: Erwerb des Wissens um Prinzipien und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung (siehe Einleitung) sowie Erwerb von Handlungs- und Urteilskompetenz, die z.B. Prinzipien eines gesunden Lebens mit hoher Qualität und eines verantwortungsbewussten Verbrau

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• Unterstützung von fachübergreifenden langfristigen Bildungsprojekten zur Nachhaltigkeit, z.B. zur sozialen Partizipation, zu globalem Lernen, zu vernetztem

Denken, zur Mobilitätserziehung, zu interkultureller Arbeit, zur Umweltbildung und Gesundheitserziehung.

• Erweiterung der Mitgestaltungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen durch Beteiligung von Kindern, Eltern und Kooperationspartnern, z.B. bei der Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie- und Ressourceneinsparung, Begrünung, Einsatz ökologischer Baustoffe, aktive Freizeitgestaltung oder gesunde Ernährung.

Eine auf Nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Bildung benötigt nicht nur veränderte Inhalte, sondern auch eine neue Ausrichtung der mit Bildung befassten Institutionen. Sie müssen sich den geänderten Anforderungen an Bildung und deren gesteigerter gesamtgesellschaftlicher Bedeutung anpassen, um der bisher im Vordergrund stehenden Wissensvermittlung die Vermittlung von Kompetenzen zur Seite zu stellen. Hierzu bedarf es entsprechender Strukturen, die auch zu einer Öffnung der Einrichtungen für neue Zielgruppen beitragen, sowie einer stärkeren Durchlässigkeit und Kooperation. Dies gilt für Kitas, allgemein- und berufsbildende Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen ebenso wie für entsprechende Institutionen und Weiterbildungseinrichtungen privater Träger.

cherverhaltens beinhalten (siehe auch die Abschnitte Gesundheit I 3.2 und Verbraucherverhalten VI 3.6).

Qualitätsziele Die Bürger Berlins sind in der Lage, Verantwortung für sich und die natürliche und sozial-kulturelle Umwelt zu übernehmen. Sie reflektieren ihren Lebensstil und ihre Konsummuster in Bezug auf die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung.

Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sind gesundheitsfördernde, ökologisch anregend gestaltete, soziale Lebens- und Lernräume.

Die Bürger sind befähigt, interdisziplinär, vorausschauend und vernetzt zu denken, eigene Zukunftsentwürfe zu planen, sich und andere zu motivieren sowie sich selbstständig weiterzubilden. Sie besitzen die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung aus Respekt gegenüber individuellen Unterschieden und vielfältigen kulturellen Werten. Das schließt die Stärkung der Lern- und Innovationsbereitschaft von Menschen und Institutionen und die Reflexion unserer kulturellen Werte durch lebenslanges Lernen, Qualifizierung und Kompetenzvermittlung ein.

Handlungsziele Auf quantifizierbare Handlungsziele wird bewusst verzichtet, da die Veränderung von Bildungsinhalten eher ein qualitativer Prozess ist.

Maßnahmen

• Weiterentwicklung und Umsetzung des KitaBildungsprogramms in allen Einrichtungen und Integration der Nachhaltigkeitsthemen in alle Rahmenpläne und Schulprogramme, auch als Querschnittsthema; dies gilt insbesondere für die Themen Ressourcenschonung, ökologische Tragfähigkeit und internationale und intergenerative Gerechtigkeit. Hierzu gehört auch die Verstärkung der Lerninhalte in den Bereichen Selbstorganisation des Lebens und bewusstes Konsumentenverhalten (inkl. Medienkompetenz) sowie gesundes Leben und Ernährung. Dies gilt sinngemäß auch für die Bereiche der Berufs- und Hochschulen, besonders der Lehreraus- und Weiterbildung.

• Erweiterung des Angebotes und laufende Aktualisierung von Lehrmaterialien zu konkreten methodischen und inhaltlichen Nachhaltigkeitsthemen, vor allem für die Sekundarstufen I und II und für den beruflichen Bildungsbereich.

• Verbreiterung des Aus- und Fortbildungsangebots für Erzieher, Lehrer und Hochschullehrende zu Nachhaltiger Entwicklung und deren Bestandteilen.

• Integration der Multiplikatoren aus dem Programm der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (BLK), „Transfer-21“ und „Demokratie leben und lernen“; dies gilt auch für den Kitabereich.

3.3 Weiterentwicklung der Institutionen

Qualitätsziele Bildungseinrichtungen sind Ausgangspunkt für vielfältige Bildungs- und sozial-kulturelle Aktivitäten in den Stadträumen. Sie arbeiten weitestgehend zusammen und gleichen ihre Inhalte und Angebote miteinander ab. Sie ermöglichen, dass Bildungsanforderungen aller Stufen des lebenslangen Lernens erfüllt werden können. Alle Bildungsinstitutionen vermitteln fachliches Wissen ebenso wie soziale und ökologische Kompetenz. Dabei verbinden sie theoretisches Wissen mit praktischer Anwendung und setzen Lehr- und Lernformen ein, die die Lernenden zur aktiven Teilnahme motivieren und soziale Kompetenzen fördern.

Handlungsziele

• Die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen für alle Kinder ist gesichert, alle allgemeinbildenden Schulen verfügen über Ganztagsangebote.

•.Alle Kitas und Schulen öffnen sich im Rahmen der Umsetzung der Sozialraumorientierung und kooperieren mit anderen Einrichtungen und Institutionen in ihrer Nachbarschaft.

• Beibehaltung des heutigen Angebots der Volkshochschulen.

Maßnahmen

• Alle Schulen entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der Schulprogrammentwicklung über Gestaltungsmöglichkeiten für pädagogische Schwerpunkte,

Mit diesem Programm für ein zukunftsfähiges Berlin sind aber längst nicht alle Potenziale – wie zum Beispiel in der Berlin-Studie dargestellt – aufgenommen und behandelt worden. Die Zukunft Berlins liegt neben den Entwicklungspotenzialen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auch in den Bereichen Kultur und Gesundheit als Standortfaktoren. Hieraus sind in der nächsten Legislaturperiode weitere Handlungsfelder abzuleiten, bestehende zu diskutieren sowie weiter zu entwickeln und in die Lokale Agenda 21 Berlin einzuarbeiten. Auch müssen noch weitere Problemfelder wie der demographische Wandel und die Haushaltslage stärker in den Fokus der Agendaarbeit rücken. Dies gilt auch für die Felder Wirtschaft (z.B. die Frage der Zukunft der Arbeit und die mögliche Rolle von lokalen Genossenschaften) und Partizipation.

die Umsetzung der Rahmenlehrplanvorgaben, die Ausgestaltung der Stundentafel und vielfältige Kooperationsbeziehungen mit außerschulischen Partnern.

• Alle Kitas kooperieren mit Partnerschulen. Hierdurch wird den Kindern ein erster tieferer Blick in den Schulalltag ermöglicht und besondere Begabungen werden frühzeitig gefördert.

• Vorrangige Integration von Kindern und Schülern mit besonderem Förderungsbedarf in allen Bildungseinrichtungen in einem lebenslangen Bildungsprozess.

• Aufbau neuer Gesamtschulen und Entwicklung eines integrativen Schulsystems.

• Die Angebote für Schüler, an Veranstaltungen der Hochschulen teilzunehmen um das Wissen innerhalb der individuellen Interessensgebiete zu vertiefen, werden ausgebaut. Hochbegabte Schüler erhalten die Möglichkeit, an ausgewählten Seminaren der Hochschulen teilzunehmen und die dort erbrachten Leistungen in einem späteren Studium einzubringen; dieses Angebot wird von den Schulen beworben.

• Alle Hochschulen bieten Weiterbildungskurse für Berufstätige und Arbeitssuchende an.

• Der Zugang zu Aufbaustudiengängen von Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung mit mehrjähriger Berufserfahrung wird erweitert; dies gilt auch für Erzieher.

• Die Ausgabenquote für Bildung am Gesamthaushalt des Landes Berlin wird bis 2030 auf 6,3 % des BIP erhöht.

• Die Volkshochschulen entwickeln ihr Angebot weiter und kooperieren mit anderen Partnern, insbesondere in den Sozialräumen.

• Die Mittel zur Stabilisierung von Stadteilen werden auf außerschulische Maßnahmen in den Schulen konzentriert. Hierbei werden insbesondere Projekte gefördert, in denen Lehrer und Erzieher mit Eltern und Initiativen zusammenarbeiten, mit dem Ziel die Lebens-, Freizeit- und Bildungsqualität zu verbessern. Vereine und Projekte mit diesem Ziel erhalten für ihre Arbeit Räume in den Bildungseinrichtungen.

• Beteiligung aller öffentlichen Bibliotheken an dem Verbund öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB), um ihre Attraktivität und Nutzung zu erhöhen.

C. Empfehlungen

Nach jahrelanger Arbeit in verschiedenen Gremien und unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren in den Berliner Verwaltungen, im Berliner Abgeordnetenhaus, aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen und der Bürgergesellschaft liegt nun ein Programm für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Berlin vor – die Lokale Agenda 21 Berlin. Auf der Grundlage dieser Tagesordnung für die zukunftsfähige Gestaltung Berlins im 21. Jahrhundert werden die folgenden Empfehlungen für die kommenden Legislaturperioden gegeben.

Zum Stellenwert des Beschlusses

Das Abgeordnetenhaus erklärt die vorliegende Agenda 21 Berlin zur Leitlinie der künftigen Landespolitik, das gilt auch für die künftige Arbeit des Senats. Die von Rio 1992 ausgegangene Verpflichtung zur Wahrnehmung von Verantwortung für künftige Generationen ist somit entsprechend der Leitlinie „global denken und lokal handeln“ auch in Berlin Grundlage künftiger Entscheidungen.

Zur weiteren Agendaarbeit

Der Prozess der Arbeit an und mit einer Lokalen Agenda 21 Berlin ist mit diesem Beschluss nicht abgeschlossen, sondern geht in eine neue Phase. Zunächst gilt es die Qualitäts- und Handlungsziele bis spätestens zu den vorgegebenen Zieljahren zu erreichen und hierzu u.a. die Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Um den strategischen Anspruch der Agenda 21 einzulösen, soll künftig stärker herausgearbeitet werden, wo Verknüpfungen und Synergien bei den Leitbildern, Zielen und Maßnahmen identifizierbar sind. Auch bereits bestehende Verzahnungen mit sektoralen nachhaltigkeitsrelevanten Strategien und Programmen des Landes gilt es zu identifizieren und zu nutzen. Außerdem sind künftig die zahlreichen Handlungsziele, die als Indikatoren dienen, daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie Erfolg oder Misserfolg messen können. Zudem sollen sie möglichst regelmäßig und mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. Um Berlins Fortschritte im Nachhaltigkeitsprozess kontinuierlich zu überprüfen und transparent zu machen, soll der Senat sein Erfassungs- und Berichtssystem zur Errechnung des Berliner Nachhaltigkeitsindex umgestalten und ausweiten. Dieser spiegelt die aggregierte Abweichung der Handlungsziele zur IstSituation wider. Der aktuelle Stand der in den Handlungszielen enthaltenen Indikatoren wird zweijährlich dokumentiert und veröffentlicht.

In mindestens fünfjährigen Abständen, jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode, soll der Senat über die Umsetzung der Maßnahmen, Hemmnisse und geplanten Maßnahmen berichten, erstmalig bis zum 30. Juni 2009.