Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

[Dr. Lindner (FDP): Das ist unglaublich! – Zuruf von der Linkspartei.PDS: Pfui!]

Das sind unparlamentarische Ausdrücke, die hiermit gerügt werden.

[Zuruf des Abg. Goetze (CDU)]

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 10 K:

a) Dringliche II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)

Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/5352 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/5157

b) Dringlicher Antrag

Tarifliche Regelungen für Berliner Beschäftigte des LISUM sichern

Antrag der SPD und der Linkspartei.PDS Drs 15/5342

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der sieben Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich ebenfalls keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis VII gemäß Drucksache 15/5157.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzes. Wer so gemäß Drucksache 15/5157 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und die CDU. Gegenprobe! – Danke schön! Enthaltungen? – Das sind FDP und Grüne.

[Goetze (CDU): Halt! Stopp! Wir enthalten uns!]

Enthaltung! Fehler! Dann ist das bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen und mit Regierungsmehrheit wie im Ausschuss so beschlossen.

Zum Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/5342 wird die sofortige Abstimmung erbeten. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen, die FDP und die Grünen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die CDU. Dann ist das bei Enthaltung der CDU so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 L:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB)

Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/5350 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/5158

Der Dinglichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/5158.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzes. Wer so gemäß Drucksache 15/5158 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Danke schön! Die Gegenprobe! – Keiner. Enthaltungen? – Sämtliche Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen mehrheitlich so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 M:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten

Beschlussempfehlungen WiBetrTech und Haupt Drs 15/5346 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/5007

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragraphen miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 3 gemäß Drucksache 15/5007.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Enthaltung der Grünen im Fachausschuss und Enthaltung von CDU und Grünen im Hauptausschuss die Annahme des Gesetzes. Wer so gemäß Drucksache 15/5007 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP und die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Keiner. Enthaltungen? – CDU und Grüne. Dann ist das mit dem genannten Mehrheitsverhältnis so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 N:

Zweitens trägt das Gesetz neuerlichen verfassungsrechtlichen Sprengsatz in sich. So soll die umstrittene Verzinsungsregelung, die bislang nur für die teilprivatisierten Wasserbetriebe gilt, künftig auch für die BSR gelten. Dabei hatte das Verfassungsgericht in seinem Urteil

zu den Wasserbetrieben die Möglichkeit einer besonderen Interpretation der Verzinsungsregel damit begründet, dass bei den Wasserbetrieben Private beteiligt sind. Jetzt soll diese deutschlandweit einzigartige Verzinsungsregel auf die BSR, ein rein öffentliches Unternehmen, übertragen werden. Das legt aus unserer Sicht eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung nahe.

Drittens ist heute schon klar, dass die Regelungen, die in diesem Gesetz zur BVG getroffen werden, so nicht haltbar sein werden. So widersprechen sich die Aussagen zur BVG in ein und demselben Paragraphen. In § 3 Abs. 1 heißt es:

Die Anstalten können am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen.

Aufgabe der BVG ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr für Berlin mit dem Ziel kostengünstiger und umweltfreundlicher Verkehrsbedienung sowie aller hiermit in technischem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Diese Formulierung legt ganz klar die Inhouse-Lösung fest. Damit haben Sie in diesem Gesetz in einem Paragraphen zwei sich widersprechende Regelungen, die nicht EU-konform sind – so zumindest meine Auffassung. Das ist rechtswidrig. Und auch Senator Wolf hat im Ausschuss zumindest eingestanden, dass dieses Gesetz hinsichtlich der BVG noch einmal nachgebessert werden muss.

a) Dringliche II. Lesung

Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)

Beschlussempfehlungen WiBetrTech und Haupt Drs 15/5363 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4938

b) Dringliche I. Lesung

Gesetz über Unternehmensbeteiligungen Berlins (Unternehmensbeteiligungsgesetz – UntBetG)

Antrag der FDP Drs 15/5344

Zum Berliner Betriebe-Gesetz liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vor mit der Drucksachennummer 15/4938-1. Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Hinsichtlich des zuletzt genannten Gesetzes eröffne ich die I. Lesung. Ich eröffne die II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 15/4938 und schlage vor, die Einzelberatung der 29 beziehungsweise jetzt 30 Paragraphen, miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 30 gemäß Drucksache 15/4938 und 15/5363. Eine Beratung wird gewünscht. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat die Frau Kollegin Paus! – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier liegt heute eine Beschlussempfehlung zur Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes vor, die es in sich hat. Erstens trägt das neue rot-rote BetriebeGesetz in sich das Potential, nunmehr mit neuen gesetzlichen Regelungen die Gebührenschraube noch weiter nach oben drehen zu können, obwohl wir dank Rot-Rot in Berlin bereits Wasser-, BVG- und andere Gebühren haben, die in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 30 % gestiegen sind. So wird es künftig Aufwendungen für wirtschaftliche und technische Entwicklungen geben. Das sind Kosten, die bei normalen Wirtschaftsunternehmen in den Anschaffungskosten enthalten sind. Für Berlin sind sie künftig gebührenpflichtig und können aufgeschlagen werden. Ein Schelm, wer sich angesichts dieser Formulierung daran erinnert, dass in diesem Jahr die Entscheidung bei der BSR darüber ansteht, dass die Müllentsorgungsanlagen von Alba übernommen werden sollen, deren Betrieb zumindest zurzeit technische Schwierigkeiten bereitet und hohe Kosten verursacht. Die heute vorliegende Beschlussempfehlung würde es der BSR ermöglichen, die Anlage zu übernehmen und höhere Kosten vollständig auf die Gebührenzahler abzuwälzen. Richtig wäre es, die gesetzlichen Regelungen so zu fassen, dass es einen Anreiz zur Kostensenkung, statt zur Kostensteigerung gibt.