darlegt, wie viele Vollzugskräfte jeweils im Innendienst in den Stabsbereichen Personal, Haushalt sowie Öffentlichkeitsarbeit, den Bereichen Dienstleistungen und in der Zentralen Serviceeinheit eingesetzt werden,
mitteilt, in welchem Umfang durch den inzwischen vollzogenen Umstieg auf IPV personelle Ressourcen frei geworden sind und
Das Abgeordnetenhaus fordert die Senatsverwaltung für Justiz auf, die eingeleiteten Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und zeitnahe Abwicklung der verfallenen Werthinterlegungen weiter umzusetzen und dem Abgeordnetenhaus bis 31. März 2008 über den bis Ende 2007 erreichten Bearbeitungsstand zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seine Zusage erfüllt und prüft, inwieweit eine Absenkung der derzeit geltenden Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen sachlich gerechtfertigt ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass Bauplanungsunterlagen stets die gesamte in sich geschlossene Maßnahme unter Berücksichtigung sämtlicher erkennbarer Folgerun
gen und Folgemaßnahmen umfassen und den verbindlichen Planungsvorgaben entsprechend realisiert werden.
entsprechend ihrer Zusage den Geschäftsbesorgungsvertrag zum 31. Dezember 2008 mit dem Ziel einer öffentlichen Ausschreibung kündigen und
die Überschüsse aus der Verwaltung der Immobilien der Berliner Forsten durch Aufschlüsselung und Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben einschließlich gebildeter Rückstellungen vollständig und transparent im Haushalt ausweisen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mögliche Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen von 1 Million € nicht erhoben hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die EFRE-Ausgabenentwicklung künftig zeitnah verfolgt.
Es erwartet ferner, dass der Senat verstärkt auf eine Begrenzung der Vorfinanzierung hinwirkt und über die bisherigen drei Erstattungsanträge p. a. hinaus mindestens einen weiteren Erstattungsantrag bei der EU stellt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die monatlichen Abschlagszahlungen nur dann leistet, wenn die Mindestliquidität, die die Gesellschaft A für ihre laufende Geschäftstätigkeit benötigt, unterschritten wird.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass nach Abschluss des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof geprüft wird, ob vor diesem Hintergrund eine Einstellung der Honorarzahlung erfolgen könnte.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung über das Ergebnis ihrer Überprüfung einer Auskeh
Sollte dies aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar sein, erwartet das Abgeordnetenhaus, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Haftungsfrage prüft.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat Verfahrensregeln festlegt, die künftig für die Auswahl von Geschäftsführern landeseigener Unternehmen ausnahmslos ein sachgerechtes Auswahlverfahren vorschreiben, und diese dem Abgeordnetenhaus schriftlich darstellt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig Einfluss darauf nimmt, dass vergütungsabhängige Zielvereinbarungen vor dem Beurteilungszeitraum abgeschlossen werden und quantitativ messbare Ergebnisse umfassen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Aufsichtsratstätigkeit der Gesellschaft A nur unter Berücksichtigung der Beteiligungsrichtlinien vergütet wird.
Der Senat wird aufgefordert, Förderleistungen der IBB, soweit sie Finanzhilfen darstellen, in den FinanzhilfeBericht des Landes aufzunehmen.