Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Drittens: Das sogenannte „Konto für jedermann“, eine zentrale Forderung unsererseits, aber auch Bestandteil eines Beschlusses, der mit Koalitionsmehrheit gefasst wurde, ist nicht verankert. Wer heutzutage vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird, hat dadurch mehr als nur finanzielle Nachteile. Deswegen ist es längst überfällig, durch die Sparkasse Berlin ein derartiges Angebot zu schaffen. Da der Vertrag keinerlei Verpflichtung enthält, dies zu tun, muss nun als nächster Schritt tatsächlich – wie von Bündnis 90/Die Grünen immer angestrebt – die entsprechende Regelung im Sparkassengesetz geschaffen werden. Dies zeigt auch der Brief der EU-Kommissarin Kroes vom März eindrücklich.

Viertens: In den letzten Tagen hat Finanzsenator Sarrazin es geschafft, erhebliche Zweifel daran zu säen, dass der Verkaufserlös, wie geplant und vom Regierenden Bürgermeister auch so in einer Plenarsitzung ausgesprochen, ausschließlich als Sondervermögen für die Absicherung der Risikoabschirmung verwandt werden wird. Eine Verwendung des Geldes zur Zwischenfinanzierung von Haushaltsrisiken o. ä. hielten wir für nicht akzeptabel.

Wir haben trotz dieser Zweifel zugestimmt. Diese Entscheidung haben wir getroffen, weil wir den Verkauf sachlich richtig finden. In den beiden Punkten Sondervermögen und „Konto für Jedermann“ hat das Parlament durchaus noch Handlungsspielraum, der genutzt werden muss. Und wir gehen davon aus, dass es auch weiterhin nur einen sinnvollen Weg gibt, Spekulationen über den Vertragsinhalt vorzubeugen: die Veröffentlichung.

Wichtig ist aber auch zu sehen, dass der Verkauf zum einen der letzte notwendige Schritt der Sanierung der Landesbank ist, und zum anderen ein politisches Finanzierungsinstrument abschafft, das bislang immer der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers entzogen war. Erst dadurch wurde der Bankenskandal überhaupt möglich. Aus dieser Perspektive kann man der Bank kaum eine Träne nachweinen – die oben ausgeführten Kritikpunkte an Verfahren und Rahmen bleiben allerdings dennoch bestehen.

Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu Erklärungen zur Abstimmung gemäß § 72 der Geschäftsordnung? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 16/0734 soll an den Hauptausschuss überwiesen werden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

In Bezug auf den Antrag aller Fraktionen auf Drucksache 16/0735, der heute verteilt worden ist, ist um sofortige Abstimmung gebeten worden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Ersteres war einstimmig. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt, soweit ich sehe, keine Enthaltungen. Dann ist das einstimmig zu beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

Das war unsere heutige Tagesordnung. Die 17. Sitzung des Abgeordnetenhauses findet nach der parlamentarischen Sommerpause am Donnerstag, dem 13. September 2007 um 13.00 Uhr statt. Für die bevorstehenden Ferienwochen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien viel Sonne, gute Erholung und schöne Tage.

Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 19.12 Uhr]

Anlage 1

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Veräußerung der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG

(Nr. 6/2007 des Verzeichnisses über V schäfte)

ermögensge

an

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Veräußerung der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG, die einer Beteiligung von 80,95 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen, sowie der verbliebenen stillen Einlage des Landes an der Landesbank Berlin AG an die „Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG“ zu den Bedingungen des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses vorgelegten Vertrages vom 15. Juni 2007 zu.

Verkauf der Aktien des Landes Berlin an der L desbank Berlin Holding AG

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, das Abgeordnetenhaus unverzüglich zu informieren, wenn

1. das Bundeskartellamt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, die Commission de Surveilliance du Secteur Financier (CSSF) ihre Zustimmungen von der Beibringung weiterer Unterlagen oder Erklärungen abhängig machen,

2. eigenständige Ermittlungen zur Aufklärung bestimmter Sachverhalte einleiten,

3. das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission ein Hauptprüfungsverfahren einleiten,

4. eine der oben genannten Behörden die Abgabe der notwendigen Erklärungen verweigert,

5. die Behörden ihre im Vertrag genannten Erklärungen abgeben,

6. der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird,

7. das Land Berlin gemäß § 8 des Vertrages aus einer Garantieerklärung aus dem Vertrag in Anspruch genommen wird

8. vom Erwerber eine Minderung des Kaufpreises gemäß § 6 des Vertrages geltend gemacht wird.