In der gegenwärtigen Debatte über neue Sicherheitsgesetze deuten manche Vorschläge – etwa zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs im Vorfeld jedes Verdachts und jeder konkreten Gefahr – darauf hin, dass möglicherweise grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien infrage gestellt werden. Allein der öffentlich geäußerte Gedanke, man könne Schadsoftware als Anhang für elektronische Mitteilungen von Behörden auf privaten Rechnern platzieren, konterkariert die vielfältigen Bemühungen für ein vertrauenswürdiges E-Government, die auch in Berlin seit Jahren unternommen werden.
Es ist zudem ein Irrtum zu glauben, man könne eine so einschneidende Maßnahme zielgerichtet auf mutmaßliche Terroristen beschränken. Auch ist der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung Unbeteiligter nicht wirksam vor dem Zugriff des Staates zu schützen, wenn man diese Büchse der Pandora öffnet. Das Vertrauen der Wirtschaft und der Bevölkerung in die Sicherheit der Informationstechnik droht deshalb grundlegend erschüttert zu werden, falls der Staat Hackermethoden legalisiert.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass der Senat von Berlin bei den demnächst anstehenden Beratungen im Bundesrat seinen Einfluss dafür geltend machen wird, dass in der Bundesgesetzgebung zur inneren Sicherheit nicht jedes Maß verlorengeht. Diese Gefahr besteht. Sie darf auch angesichts der terroristischen Bedrohungen nicht in Kauf genommen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Beauftragter Dix! Auch ein Dankeschön an Ihre Mitarbeiter und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschussdienst!
Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Innenausschuss hat die Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2005 einstimmig unter Maßgabe von drei Beschlussempfehlungen zur Kenntnis genommen. Wer so gemäß der Drucksache 16/0710 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind alle Fraktionen, dann ist das einstimmig so beschlossen.
Die lfd. Nrn. 18 und 19 stehen auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 20 war Priorität der FDP-Faktion unter dem Tagesordnungspunkt 4 a. Die lfd. Nrn. 21 und 22 stehen wieder auf der Konsensliste.
Bessere Bildung: Weiterentwicklung der Gesamtschulen durch Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung
Zu allen drei Anträgen empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie die Ablehnung, und zwar zur Drucksache 16/0337 mehrheitlich gegen CDU und FDP. Wer diesem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDP und die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit, dann ist das so abgelehnt.
Dann komme ich zur Drucksache 16/0359. Die ablehnende Beschlussempfehlung war mehrheitlich gegen die Grünen bei Enthaltung der CDU. Wer jedoch diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind Linke, SPD und FDP. Letzteres war die Mehrheit. Die CDU enthält sich. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Danke schön!
Dann kommen wir zur Drucksache 16/0419. Hier war die Ablehnung in der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP. Wer jedoch diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind Linke und SPD. Letzteres war die Mehrheit. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/0790 Antrag der SPD, der Linksfraktion und der Grünen Drs 16/0624
Der Dringlichkeit der zuletzt genannten ablehnenden Beschlussempfehlung wird vor dem Hintergrund des Sachzusammenhangs offensichtlich nicht widersprochen.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Ich lasse einzeln abstimmen, zuerst über den Antrag der FDP Drucksache 16/0297, gegen CDU und FDP im Ausschuss abgelehnt, Abstimmung nunmehr über den Ursprungsantrag. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wer dem Antrag von SPD, Linksfraktion und Grünen Drucksache 16/0624, im Ausschuss gegen CDU und FDP angenommen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und SPD. Die Gegenprobe! – Das sind FDP und CDU. Ersteres war die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.
Jetzt kommt der Antrag der CDU Drucksache 16/0525, der im Ausschuss gegen CDU und FDP abgelehnt wurde. Wer dem Ursprungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die drei an
deren Parteien. Letzteres war die Mehrheit, dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 7/2007 auf Drucksache 16/0813 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, das ist einstimmig. Dann ist das so beschlossen.