Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Aufgabe der Sporthalle Südostallee 134 (Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal) gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz mit dem Ziel der Veräußerung für Dienstleistungszwecke

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1090

an StadtVerk (f), Sport und Haupt

Lfd. Nr. 46 c: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage „Stade Napoléon“ (Kurt-Schumacher-Damm 207/Allee du Stade in 13405 Berlin, Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding) mit dem Ziel der Integration dieser als Parkplatz der benachbarten Kleingartenanlage genutzten Fläche in die Kleingartenanlage

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1103

an StadtVerk (f), Sport und Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl

a) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreterin

b) einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterin

Es wurden gewählt:

a) zum Mitglied: Frau Dr. Helga Foster

zur Stellvertreterin: Frau Dr. Katja von der Bey

b) zum Mitglied: Herr Ben Wargin

Schlussfolgerungen aus der Evaluation der Ordnungsämter

Der Senat wird aufgefordert, Schlussfolgerungen aus dem Bericht zur Evaluation der Ordnungsämter – Drs 15/5547 – zu ziehen und zielgerichtet mit folgender Schwerpunktsetzung praxiswirksam umzusetzen:

Die Ergebnisse zum Aufbau eines Musterordnungsamtes sollen in die Ausgestaltung der einheitlichen Ämterstrukturen in den Bezirken einbezogen werden.

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle der Ordnungsämter wird einheitlich als Front Office mit einheitlichen Angeboten zu den Bedarfslagen „Eröffnung eines Gewerbes und Gewerbeausübung“, „Veranstaltungen“, „Lärm“, „Abfall“ und „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ ausgestaltet.

Zur Umsetzung der Ergebnisse soll zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bis spätestens Oktober 2008 eine Rahmenzielvereinbarung erarbeitet werden. Hierin werden ein abgestimmtes Zielsystem mit Leistungs- und Qualitätsindikatoren für die Aufgaben der Ordnungsämter und ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan zur schrittweisen Umsetzung der Front-Office-Angebote vereinbart.

Der Senat wird aufgefordert, die im Bericht definierten Rechtsänderungen bezüglich der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umzusetzen.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, über die Weiterentwicklung der bezirklichen Ordnungsämter unter Einbeziehung des Lan

desamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bis 30. Juni 2008 im Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik des Berliner Abgeordnetenhauses erneut zu berichten.

Kinder in den Mittelpunkt: Kinderrechtskonvention in Deutschland vorbehaltlos umsetzen

Der Senat wird aufgefordert, sich wie bisher gegenüber der Bundesregierung und den zuständigen Ländergremien dafür einzusetzen, dass die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 29. Februar 2008 über die eingeleiteten Schritte zu berichten.

Den Kinderschutz in Berlin optimieren – höhere Teilnahmequoten an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1-U9 erreichen

Der Senat wird beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9, insbesondere ab der U4, deutlich gesteigert werden kann. Dabei ist insbesondere darzulegen,

1. welche Ursachen für die Nichtteilnahme bzw. abnehmende Teilnahme bekannt sind,

2. in welcher Form eine landesspezifische Regelung für ein verbindliches Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 und die Rückmeldung bei Nichtteilnahme ein sinnvolles Element des Netzwerks Kinderschutz darstellen würde, und auf dieser Grundlage die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verbindlichen Einladungswesens bzw. einer zentralen Screeningstelle zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu schaffen,

3. welche alternativen Verfahren und Ansätze zu einer verbesserten Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen führen und

4. welcher Verwaltungsaufwand damit verbunden wäre.

5. Die Kontaktaufnahme bei den Kindern, die nicht an gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, ist sicherzustellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2008 zu berichten.

Föderalismusreform II sozial gerecht und im Berliner Interesse ausgestalten

I. Die Vertreter des Landes Berlin in der durch Bundestag und Bundesrat eingesetzten gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-LänderFinanzbeziehungen (Föderalismusreform II) werden aufgefordert, sich für folgende Positionen einzusetzen bzw. diese in die Arbeit der Kommission einzubringen:

1. Berlin wird sich bei der Föderalismusreform II für den zweiten Schritt der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung engagieren, für die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und für die weitere Stärkung der Effizienz unseres Bundesstaates, und zwar sowohl im Interesse des Landes im Hinblick auf die Bewältigung seiner außergewöhnlichen Haushaltslage als auch – wie beim ersten Reformschritt – im längerfristigen Interesse der gesamten Ländergemeinschaft an Instrumentarien zum Umgang mit Haushaltskrisen im Bundesstaat. Der Solidarpakt II und der ebenfalls bis 2019 vereinbarte Finanzausgleich sind in ihren finanziellen Wirkungen zu erhalten.

2. Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze ist die nachhaltige Entschuldung der Länder. Ohne gleiche Ausgangsbedingungen bei den Schuldenständen der Länder und einem mit der Maßgabe überarbeiteten Konnexitätsprinzip – Artikel 104a GG –, dass die Länder künftig eine bedarfsgerechte Finanzierung der ihnen durch Bundesgesetze zugewiesenen Aufgaben erhalten – Wer-bestellt-bezahlt-Regelung –, wird eine stabile Haushaltswirtschaft nicht möglich sein. Zur Herstellung gleicher Ausgangsbedingungen bei den Schuldenständen der Länder kann z. B. für alle Länderschulden ein Altschuldentilgungsfonds eingerichtet werden.

3. Dabei unterstützt Berlin die Überlegungen, die Verschuldung von Bund und Ländern künftig deutlich zu begrenzen und Art. 115 GG sowie die Landesverfassungen entsprechend zu gestalten. Die Haushaltspolitik des Staates muss sich dabei aber auch weiter an der Wahrung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gemäß Art. 115 und Art. 109 orientieren. Hierfür muss jedenfalls ein ausreichender konjunktureller Verschuldungsspielraum zur Verfügung stehen. Eine Vorsorgeregelung ist zu prüfen (ggf. Rücklage zum Ausgleich für starke konjunkturelle Einnahmeschwankungen und Sonderbedarfe).

4. Die Bedingungen für Kreditaufnahmen müssen präzisiert werden. Das gilt auch für den Begriff der Investitionen, vor allem hinsichtlich einer Beschränkung auf Nettoinvestitionen als Grenze der Kreditaufnahme und einer möglichen Berücksichtigung von Ausgaben im Bildungs- und Wissenschaftsbe

5. Das Prinzip eines solidarischen Föderalismus, in dem die wirtschaftlich und finanziell starken Länder die schwächeren Bundesländer stützen und in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden, darf nicht in Frage gestellt werden. Ein bundesstaatlich funktionsfähiger politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Wettbewerb setzt daher voraus, dass Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich gleichermaßen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Ein ruinöser Steuerwettbewerb der Gebietskörperschaften im Bereich der jetzigen Bundessteuern kann deshalb keine Zustimmung finden. Ein sozialer Bundesstaat verträgt keine Steueroasen. Wettbewerbselemente im föderalen System sind unter diesen Voraussetzungen z. B. auch im Bereich der Kommunal- und Landessteuern möglich.

6. Sozialleistungsgesetze des Bundes müssen auch weiterhin grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten – ein Abbau sozialer Grundstandards durch Öffnungsklauseln ist abzulehnen. Dies schließt eine sachgerechte Stärkung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus.

7. Im Sinne von gleichmäßiger, vollständiger und gerechter Steuererhebung sollte eine Bundessteuerverwaltung geschaffen werden. Die Steuererhebung darf kein Mittel von Regionalpolitik sein. Die Übernahme der Verwaltung der Bundessteuern durch den Bund erfordert Übernahme des Landespersonals und der Versorgungslasten.

8. Dabei muss es zu einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung der Länder durch den Bund kommen. Unter diesen Voraussetzungen sollte eine deutliche Vereinfachung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen erörtert werden. Die eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder gem. Art. 109 GG ist nicht zur Disposition zu stellen.

9. In der Föderalismusreform II müssen auch Vorschläge zur Verbesserung der Steuerbasis der öffentlichen Hand diskutiert werden. Dabei sollte es auch darum gehen, welchen Beitrag eine an europäische Erfahrungen angepasste Besteuerung z. B. von höheren Einkommen, Vermögen und Börsenumsätzen für den Schuldenabbau leisten kann.

10. Unterschiedliche Belastungen der Länder, z. B. mit Kosten der Hochschulausbildung, müssen zwischen den Ländern ausgeglichen werden.

11. Berlin regt an, im Rahmen der Arbeit in der Föderalismuskommission II auch über Fragen der Neuordnung des Bundesgebiets im Zusammenhang mit finanziellen Erleichterungen für Länderfusionen nachzudenken.

12. Als Beitrag zu höherer Effizienz und Effektivität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung ist das Berlin-Bonn-Gesetz mit seiner 17 Jahre nach der Wie

reich.