Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

dervereinigung nicht mehr zeitgemäßen Aufteilung der Bundesministerien zwischen Berlin und Bonn auf den Prüfstand zu stellen.

II. Der Senat wird aufgefordert, das Abgeordnetenhaus regelmäßig über den Beratungsstand zur Föderalismusreform zu unterrichten.

Wenn schon fliegen, dann klimaneutral

Der Senat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zukünftig dienstliche Flugreisen von Mitgliedern der Landesregierung sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen und nachgeordneter Behörden klimaneutral erfolgen.

Dazu ist eine Beteiligung an einem oder mehreren zertifizierten Systemen zur Klimaabgabe oder einem vergleichbaren CO2-Kompensationssystem zu prüfen. Berliner Projekte zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sind in die Prüfung einzubeziehen. Dem Abgeordnetenhaus ist zum 29. Februar 2008 zu berichten.

Vermögensgeschäft Nr. 18/2006 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Der Bestellung eines Erbbaurechtes an einer ca. 47 750 m² großen Teilfläche des Flurstücks 169, Flur 1, Gemarkung Deutschhof, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Neuruppin von Deutschhof Blatt 54 zu den Bedingungen des am 14. Juni 2006 zur Urkundenrolle Nr. N 25/2006 vor dem Notar Robert Neixler in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 13/2007 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des Grundstücks der Gemarkung Großbeeren – Arrondierungsfläche für das Güterverkehrszentrum – GVZ – im Landkreis Teltow-Fläming mit insgesamt 29 908 m2 zu einem Kaufpreis von 360 000 € zu den Bedingungen des am 22. Mai 2007 zur Urkundenrolle Nr. 632/2007 der Notarin Katja Maristany Klose in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (VI): Energieverbrauch der öffentlichen Berliner Gebäude und Einrichtungen mit Landesbeteiligung umfassend senken

Der Senat wird aufgefordert, den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude und der Gebäude landeseigener Unternehmen schneller als bisher zu senken. Im Gebäudebestand sind umfassende Wärmeschutzsanierungen vorzunehmen. Hierzu ist auch das Modell der öffentlichprivaten Energiesparpartnerschaften (Contracting) verstärkt einzusetzen mit dem Ziel, in die Contractingverträge die Pflicht zur Erreichung von Wärmeschutzstandards aufzunehmen.

Um die Betriebskosten aller Gebäude zu senken bzw. zu stabilisieren, soll bis 2011 ein wesentlicher Anteil (mindestens 25 Prozent) der noch nicht energieoptimierten öffentlichen Gebäude entweder vom Land saniert oder in entsprechende Contractingverträge mit Wärmeschutzsanierung eingebunden werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden ebenfalls aufgefordert, verstärkt ihren Wohnungsbestand energetisch zu optimieren, wobei eine sozialverträgliche Mietenentwicklung zu gewährleisten ist.

Es sind verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz für alle landes- und bezirkseigenen Gebäude zu definieren. Für öffentliche Gebäude ist regelmäßig ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der Beibehaltung des Status quo und Investitionen zur Energieeinsparung nach dem Stand der Technik vorzunehmen. Alle öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Unternehmen mit Landesbeteiligung haben bis zum 30. Juni 2008 über ihre bisherigen CO2-Minderungsmaßnahmen zu berichten und zu begründen, warum sie ggf. noch keine Energiesparmaßnahmen durchgeführt oder Einsparverträge abgeschlossen haben.

Anschließend haben sie regelmäßig, gestaffelt nach dem erreichten Stand der Energieeffizienz, zu berichten. Bei einem sehr hohen Stand ist ein erneutes Monitoring nach sechs Jahren vorzunehmen, bei einem mittleren Stand nach drei Jahren und bei einer geringen Energieeffizienz bereits nach einem Jahr.

Der Stand der Energieeffizienz misst sich am Primärenergieverbrauch. Demnach wird als hoher Stand die Einhaltung des Kennwertes der Energieeinsparverordnung für Neubauten plus 40 Prozent davon angesehen. Mittlerer Stand bedeutet: Einhaltung des Kennwertes der Energieeinsparverordnung für Neubauten plus 40 Prozent bis 100 Prozent. Darüber liegende Werte weisen auf geringe Energieeffizienz hin.

Das Facility-Management für öffentliche Gebäude und Einrichtungen wird bis spätestens Juni 2008 um ein Umweltmanagement ergänzt, das sowohl zur Entlastung der Umwelt als auch zur Reduzierung bzw. Stabilisierung der Betriebskosten beiträgt. Für alle in öffentlicher Nutzung befindlichen Gebäude wird ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt und ein Energiemanagement aufgebaut. Auch die Berlin Immobilien Management – BIM – hat dies für alle von ihr bewirtschafteten bzw. vermieteten Gebäude verbindlich sicherzustellen.

Der Senat soll darauf hinwirken, dass der Abbau des Sanierungsstaus an den Gebäuden des SILB aus dort gebildeten Rücklagen erfolgt und dabei der neueste technische Standard im Energiesparbereich eingesetzt wird.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist auch bei der Versorgung mit Energie und Wärme schneller als bisher umzusteuern. Nach dem

Anschluss an Fern- und Wärmenetze ist der Einsatz dezentraler, energiesparender Heizsysteme – z. B. Solarthermie, Mikro-Kraft-Wärmekopplung – zu unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung der Maßnahmen zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 zu berichten.

Sicherung des Hamburger Bahnhofs als Kunststandort!

Der Senat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Hamburger Bahnhof als Standort des Museums für Gegenwartskunst der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu sichern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.