Aufgabe einer landeseigenen Sportanlage im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Golfplatz des Golf- und Land-Clubs Berlin-Wannsee e. V. (GLCBW) – wegen Verkaufs an den nutzenden Golfclub
Das Abgeordnetenhaus von Berlin lehnt die Annahme des mit einem Volksbegehren begehrten Beschlusses „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ ab (Art. 62 VvB). Das Abgeordnetenhaus verzichtet auf eine eigene Abstimmungsvorlage.
Das Abgeordnetenhaus gibt für den Text in der amtlichen Information des Landeswahlleiters zum Volksentscheid folgende Stellungnahme ab:
Und weil dieses riesige Gelände im Herzen der Stadt besser genutzt werden kann. Tempelhof muss endlich für alle Berlinerinnen und Berliner geöffnet werden.
Der Flughafen Tempelhof war der erste Verkehrsflughafen der Welt. Er war die Lebensader Westberlins, als es während der Blockade 1948/49 ums Überleben kämpfte. Für viele Menschen in West-Berlin blieb er bis 1975 das „Tor zur Welt“. Die amerikanischen Alliierten schlossen den Flughafen, als 1975 der Flughafen Tegel eröffnet wurde. Zehn Jahre nach seiner Schließung wurde der Flughafen Tempelhof für regionale Flüge wieder geöffnet.
Das Tempelhofer Feld war viele Jahre ein beliebtes Ausflugs- und Erholungsgebiet für die Berlinerinnen und Berliner: als Sportpark, als Vergnügungspark und als große Kleingartenfläche. Erst der Flugbetrieb in den 20er Jahren hatte die vielfältige Nutzung des Tempelhofer Felds beendet.
Mit der deutschen Einheit endete die Insellage Westberlins. Alle waren sich einig: Berlin muss die neue Freiheit nutzen, um einen modernen und zukunftsfähigen Flugha
fen zu bauen. Darum sollen die innerstädtischen Flughäfen geschlossen werden. – Das beschlossen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) in den Jahren 1994, 1996, 1998 und 1999. Mit diesen Beschlüssen wurde demokratisch legitimiert, den Flughafen Tempelhof zu schließen, sobald der Weg für den Flughafen Schönefeld frei ist.
Durch die Schließung der innerstädtischen Flughäfen werden fast 800 000 Berliner und Berlinerinnen von Lärm und der Gefährdung durch den Flugverkehr befreit. Die Gefährdung ist in Tempelhof besonders hoch. Hier fehlen Überrollflächen und Bodenradar. Die Sicherheitszone des Flughafens befindet sich teilweise im Wohngebiet in Neukölln. Dort ereignete sich im Jahr 2001 auch der letzte Absturz eines Privatflugzeuges, das in einen Hinterhof in der Neuköllner Karl-Marx-Straße stürzte. Tempelhof wird von vielen Privatfliegern angeflogen, denen die Erfahrung von Berufspiloten fehlt. Kleinflugzeuge verursachen in Deutschland mehr als sieben Mal so viele Unfälle wie größere Maschinen. Einen innerstädtischen Flughafen zu schließen, verringert das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf Wohnhäuser, minimiert Fluglärm und gewinnt attraktive Flächen für die Stadt zurück. Deshalb werden weltweit innerstädtische Flughäfen geschlossen – ob in Hongkong, Chicago, Athen, München, Jakarta oder Liverpool.
Seit einem Jahr wird in Schönefeld an dem neuen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) gebaut. Dies ist eine gigantische Investition von mehr als 3 Milliarden € und eine große Chance für Berlin. Die Aufträge für den Bau des neuen Großflughafens gehen in hohem Maße an Betriebe aus der Region Berlin-Brandenburg. Dies schafft und sichert bereits jetzt Arbeitsplätze in der Region. Die heute am Flughafen Tempelhof Beschäftigten werden in Schönefeld dringend gebraucht. Insgesamt werden nach Fertigstellung des BBI fast 40 000 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Arbeitsplätze dürfen wir nicht gefährden. Ein allgemeiner und für alle offener Verkehrsflughafen Tempelhof tut das, denn der Ausbau des Flughafens Schönefeld ist rechtlich nur zulässig, wenn gleichzeitig die Menschen in Tempelhof und Tegel von Lärm und Gefahr befreit werden. Ein weiterer Flugbetrieb in Tempelhof, wie ihn das Volksbegehren fordert, macht die Genehmigung für den neuen Flughafen BBI hinfällig.
Die Betreiber des Volksbegehrens lassen die Berlinerinnen und Berliner über ihre wahren Ziele im Unklaren. Sie
fordern den Verkehrsflughafen und wollen den Privatflughafen. Beides ist nicht zu rechtfertigen: Ein Verkehrsflughafen mit bis zu 4,5 Millionen Passagieren pro Jahr in Tempelhof belastet Hunderttausende Anwohner mit Lärm und Abgasen. Auch die Nutzung des Flughafens Tempelhof als eingeschränkter Geschäftsflughafen gefährdet die Planfeststellung für den Flughafen BBI. Die Flughafengesellschaft hat in Schönefeld bereits 7,5 Millionen € für Geschäftsflieger investiert. Ab Mai 2008 steht dort ein neuer Terminal mit neuen Hangars zur Verfügung.
Es widerspricht darüber hinaus jeder sozialen Vernunft, ein derart großes Areal in der Innenstadt ausschließlich für wenige Geschäfts- und Privatflieger zu reservieren. Das Berliner Abgeordnetenhaus will, dass die Menschen das Gelände des Flughafens nicht länger durch den Zaun betrachten müssen, sondern nutzen können. Bereits jetzt sind Teile des Geländes eine wichtige Frischluftschneise für die Innenstadt. Neben einem großen Park der Luftbrücke wollen wir schnell neue Sportflächen schaffen. Fußball, Basketball, Tennis, Joggen, Skaten, Radfahren, Drachensteigen, Beachvolleyball – für all das ist auf dem Gelände Platz.
Auch das denkmalgeschützte Gebäude des Flughafens, das selbstverständlich erhalten bleibt, kann ohne Flugbetrieb viel besser genutzt werden. Wir unterstützen die Idee der Berlin-Brandenburg Aerospace Allianz, dort ein Informationszentrum Luftfahrt einzurichten. Wo könnte besser und würdiger der Luftbrücke und der großartigen Leistung der amerikanischen Piloten gedacht werden? Für die Alliiertenmuseen und das Luftfahrtmuseum aus Gatow sowie für Flugzeugexponate des Deutschen Technikmuseums bietet sich in Tempelhof eine neue Heimat in der Mitte der Stadt. Tempelhof bietet zusätzlich genug Raum für Bundesministerien und ein Innovationszentrum für Forschung und Entwicklung sowie weitere Nutzungen.
Der Flughafen Tempelhof hat die staatliche Flughafengesellschaft seit 1990 über 200 Millionen € an Zuschüssen gekostet. Ein Weiterbetrieb des Flughafens bis 2011 würde die Steuerzahler täglich über 16 000 € kosten – ohne Aufwendungen für den Unterhalt des Gebäudes! Dieses Geld fehlt beim Ausbau des Flughafens BBI. Noch wichtiger: Mit dieser Erholungs-, Freizeit- und Sportfläche werden die benachbarten Wohnviertel viel attraktiver. Das tut nicht nur den Menschen in Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof gut, sondern der ganzen Stadt. Deshalb will das Abgeordnetenhaus den Flugbetrieb in Tempelhof im Oktober 2008 beenden, statt den Flugverkehr dort zu vervielfachen.
Das Tempelhofer Feld bietet nicht nur Platz für Erholungs- und Sportflächen. An den Parkrändern ist viel Platz für attraktive Wohnungen und neue Wohnformen. Eine internationale Bauausstellung soll zeigen, wie sich Wohnkomfort und ökologische Ansprüche kostengünstig verbinden lassen. Wer will noch ins Brandenburger Umland ziehen, wenn er auf dem Tempelhofer Feld ruhig im Grünen und doch ganz zentral wohnen kann? Unternehmen und Existenzgründer finden entlang der Autobahn und des Tempelhofer Damms viel Platz für wenig Geld, um ihre Ideen ausprobieren und umsetzen zu können. Das wird bald ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb mit anderen Metropolen dieser Welt sein.
Wir wissen: Eine stadtverträgliche, sozial und architektonisch anspruchsvolle Nutzung einer so großen Fläche fällt nicht vom Himmel. Sie muss sich entwickeln. Weltweit beneiden uns Großstädte um den Platz, den wir für diese Entwicklung inmitten der Stadt haben. Doch die Entwicklung kann erst beginnen, wenn der Flugbetrieb eingestellt und das Gelände für alle Menschen geöffnet ist. Wir sind sicher: Es gibt eine riesige Zahl von zusätzlichen fantastischen, modernen, sympathischen und realisierbaren Ideen und Projekten für das Gelände und das historische Flughafengebäude. Geben wir Berlin die Chance, auf dem Tempelhofer Feld das Wohnen, das Arbeiten und das Leben des 3. Jahrtausends entstehen zu lassen.
Aus diesen Gründen lehnt das Berliner Abgeordnetenhaus die Forderung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ ab und bittet Sie, bei der Abstimmung am 27. April 2008 mit Nein zu stimmen – nein zum Flugbetrieb in Tempelhof.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt die im Zusammenhang mit den „Wohnungsbordellen“ begonnenen Gespräche auf Senatsebene. Das Abgeordnetenhaus verbindet mit der Eröffnung des Dialogs die Erwartung auf eine berlinweite Regelung der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes und der Absicherung der sogenannten „Wohnungsbordelle“ auch vor dem Hintergrund baurechtlicher Bedenken. Der Senat wird daher aufgefordert, Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die bordellartige Betriebe, insbesondere sogenannte Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten als grundsätzlich zulässig einstufen und somit eine einheitliche Verfahrensweise in Berlin gewährleisten.
Der Senat wird beauftragt, dem Parlament bis zum 30. August 2008 über die beabsichtigten und notwendigen Schritte zur Erlangung des Status des Weltkulturerbes für den jüdischen Friedhof Weißensee zu berichten. Darin
sollen auch die notwendigen finanziellen Aufwendungen dargestellt werden. Der Bericht soll auch darstellen, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren notwendig sind, um den Bestand des Friedhofs zu sichern und die notwendige Sanierung voranzutreiben.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2008 zu berichten, wie bei der Verwertung landeseigner Liegenschaften – auch durch eine Direktvergabe – gewünschte Impulse der Stadtentwicklung, z. B. soziale Stabilität in den Quartieren und höheres Engagement in Wohnvierteln, ermöglicht werden können. Dies soll im Rahmen eines transparenten Verfahrens und nach vergaberechtlichen Grundsätzen des Landes Berlin erfolgen. Dabei ist darzustellen, wie neben der Pflege des Wohnbestandes im innerstädtischen Bereich bezahlbare Angebote im Wohnungsneubau u. a. für folgende Zielgruppen Berücksichtigung finden können: