In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit bestehende Erfahrungen aus Hamburg, aber auch aus anderen Bundesländern, im Rahmen der Preisfindung übernommen werden können. Ferner ist darzustellen, wie für potenzielle Kaufinteressenten, insbesondere gemeinwesenorientierte und gemeinwirtschaftliche Gruppen, die heute üblicherweise eingeräumten Fristen für eine Entscheidung mit dem Ziel verändert werden können, diesen eine ihren Bedingungen angemessene Überlegungs- und Kaufentscheidungszeit einzuräumen.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 16/1127 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung: