Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, damit der 18. März zum nationalen Gedenktag erklärt wird.
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Forderung der Vollversammlung des 7. Berliner Jugendforums, am 1. Juni 2008 einen autofreien Tag in Berlin durchzuführen.
Der autofreie Sonntag soll als positiver Erlebnistag gestaltet werden, an dem sich die Berlinerinnen und Berliner sowie Touristen bewusst und freiwillig beteiligen. Umweltfreundliche Mobilität ohne Autos und vielfältige Aktionen sollen den Tag bestimmen. An diesem stadtweiten Aktionstag für Klima- und Umweltschutz sind insbesondere in der Berliner Innenstadt – S-Bahnring – Straßen und Straßenabschnitte für spezielle Angebote wie
zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Anträge für solche Aktivitäten sollen möglichst unbürokratisch und kostenfrei für die Antragsteller bearbeitet werden. Die Berlinerinnen und Berliner sowie Touristen sind frühzeitig über die Medien und das Internet über die damit einhergehenden Einschränkungen zu unterrichten. Dabei sind die Erfahrungen anderer europäischer Städte, die autofreie Tage in ähnlicher Weise und mit sehr positiver Resonanz durchführen, einzubeziehen.
Die öffentlichen Verkehrsmittel BVG und S-Bahn sollen an diesem Tag kostenfrei genutzt werden können. Der Senat wird aufgefordert, dieses Anliegen zu unterstützen und in entsprechende Verhandlungen mit BVG, S-Bahn und möglichen Sponsoren zu treten.
Der Senat wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Errichtung eines Denkzeichens für Johann Georg Elser an zentraler, öffentlich zugänglicher Stelle in Berlin zu prü
fen. In diesen Prüfprozess sind sowohl die Gedenkstätte Deutscher Widerstand als auch der Beratungsausschuss Kunst einzubeziehen.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung einschließlich der notwendigen Finanzierung ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, den Entscheidungsspielraum gesetzlicher Regelungen grundsätzlich zugunsten der Opfer zu nutzen und dem Opferschutz sowie der Beratung der Opfer zu einer gewaltfreien und selbstbestimmten Lebensperspektive weiterhin zentrale Bedeutung zuzumessen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2008 über die Fortsetzung der ressortübergreifenden Kooperation der interdisziplinär arbeitenden Berliner Fachkommission Frauenhandel, die weitere Effektivierung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels, die Verbesserung des Opferschutzes und die Stärkung der Rechte der Opfer insbesondere unter folgenden Aspekten zu berichten:
Weiterentwicklung der bestehenden Kooperation zwischen Beratungsstellen, Polizei, Justiz und Ausländerbehörde,
Sensibilisierung für die besondere Situation der Opfer von Menschenhandel und Vermittlung von prozessualen Opferschutzmöglichkeiten innerhalb von Fortbildungsveranstaltungen,
Stand der gegenwärtigen Prüfung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in Bezug auf Geldzahlungen im Zusammenhang mit Ermittlungs- bzw. Strafverfahren mit der Zielsetzung, künftig bei der Wahl des Zuwendungsempfängers verstärkt Einrichtungen der Opferhilfe zu berücksichtigen.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, um dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit das Verbot des unbegrenzten Ausschanks alkoholischer Getränke (so genanntes Flatrate-Trinken) konsequent umgesetzt werden kann, inwieweit eine verstärkte Zusammenarbeit von Gewerbeaußendienst, Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei effektiver zur Vermeidung von Al
koholmissbrauch genutzt werden kann und welche weiteren Präventionsangebote geeignet sind, um Alkoholmissbrauch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu bekämpfen.