Berliner Verwaltung schrittweise auf Open-Source-Software umstellen – „Berliner Gutachten“ anfertigen!
Missmanagement des Senates beenden – Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an den Qualitätsstandard der Bezirke anpassen!
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung zügig bei allen Berliner Gerichten einführen!
Aufgabe der öffentlichen Sportfläche – „Sportplatz Pfeilstraße“ – im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und für Investitionen im Sportanlagenbestand. Verfahren gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Transparente Kosten- und Vergabestrukturen bei der Sanierung von Denkmälern und Kunstwerken durch Dritte
Das Abgeordnetenhaus begrüßt, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, die Sanierung wichtiger Baudenkmäler in der Stadt durch Erlöse aus Werbeeinnahmen zu finanzieren. Bürgerschaftliches und privates Engagement leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Das Abgeordnetenhaus wünscht die Fortsetzung dieses Engagements und erwartet, dass projektbezogen zwischen dem Senat und dem Abgeordnetenhaus bzw. dem jeweils zuständigen Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung einerseits und den privaten Trägern andererseits vertraglich Transparenz über die Werbeeinnahmen und das Vergabeverfahren für den Eigentümer des Baudenkmales gesichert wird.
Die Auswahl möglicher Sponsoren hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Es ist eine möglichst breite Streuung durch Ansprache potenzieller Interessenten anzustreben, um die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu gewährleisten.
Der Senat wird aufgefordert, sich in den laufenden BundLänder-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 über die verfassungswidrige Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften und der damit verbundenen Neuordnung der Jobcenter folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden:
1. Die Umsetzung eines an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientierten Organisationsmodells muss wichtigstes Ziel der Neuordnung sein. Kundinnen und Kunden sollen Leistungen aus einer Hand erhalten. Dazu bedarf es transparenter Strukturen und klarer Zuschreibungen von Verantwortung.
2. Finanzpolitische Verschiebungen im Zuge der Neuorganisation zum Nachteil Berlins sind auszuschließen.
3. Es ist sicherzustellen, dass Land und Kommune die aktive Arbeitsmarktpolitik mitgestalten können. Es muss gewährleistet sein, dass in der Agentur für Arbeit dezentral entschieden und den Bedingungen vor Ort entgegengekommen werden kann, um die individuelle und passgenaue Betreuung der Langzeitarbeitslosen sicherzustellen.
4. Der gesetzliche Änderungsbedarf im SGB II ist grundsätzlich zu klären. Dabei geht es zum Beispiel um die gesetzliche Vereinfachung der Prüfung der
Hilfebedürftigkeit. Hier sind auch im Sinne einer Arbeitsintegration, durch die auch die Kosten der Unterkunft verringert werden, Möglichkeiten zur besseren Verzahnung von arbeitsmarktlichen und sozialintegrativen Leistungen zu prüfen.
5. Um Informations- und damit in der Regel erhebliche Zeitverluste zu vermeiden, ist die gemeinsame Nutzung von IT-Systemen und personengebundenen Daten notwendig unter voller Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
6. Die in den Jobcentern Beschäftigten brauchen Klarheit über ihre weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten, die Einsatzgebiete, die Trägerschaft der Jobcenter und wer Arbeitgeber ist.
7. Die Bedingungen der weiteren gemeinsamen Nutzung von Liegenschaften durch die Agentur für Arbeit und die Kommune sind zu klären.
8. Es ist eine bundeseinheitliche Leistungsstatistik in Verbindung mit der Arbeitsmarktstatistik zu erstellen, die die Beschäftigungssituation Langzeitarbeitsloser realitätstüchtig abbildet. Der Zugang von Alg-IIEmpfangenden zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung ist zu erhalten.
9. Die den Trägervertretungen zugeordneten Entscheidungen sollen auch künftig vor Ort beeinflusst werden können. Das gilt auch für organisatorische Maßnahmen für die Verbesserung der Kundenzufriedenheit wie Öffnungstage und Öffnungszeiten, Regelung der telefonischen und E-Mail-Erreichbarkeit.
10. Die Ergebnisse der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II sollen bei der Neuordnung berücksichtigt werden.