Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2006
Der Senat wird aufgefordert, in einem mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abzustimmenden Schreiben die Ärztekammer Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft darauf hinzuweisen, dass deren Mitglieder ihren Patienten auf Antrag Einsicht in die sie betreffende ärztliche Behandlungsdokumentation (Patientenakte) zu gewähren haben. Das Recht der Patienten auf Akteneinsicht darf nur unter besonderen Voraussetzungen eingeschränkt werden.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Einführung eines Fallmanagements in ausgewählten Leistungsbereichen des SGB XII (Sozialhilfe) der Datenschutz für die betroffenen Leistungsempfänger gewahrt bleibt. Die durch das Fallmanagement bedingte intensivere Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern, Gesundheitsämtern und freien Trägern von Hilfeleistungen darf nicht zu einem Austausch von Sozialdaten führen, der über das Maß des für die eigentliche Leistungsgewährung Erforderlichen hinausgeht.
Der Senat wird aufgefordert, beim Verkauf landeseigener Unternehmen (z. B. Banken, Wohnungsgesellschaften) sicherzustellen, dass personenbezogene Daten insbesondere von Kunden und Beschäftigten vor Beginn des Bieterverfahrens ausgesondert und nur diejenigen Unternehmensunterlagen offenbart werden, die der Kaufinteressent zur Einschätzung der finanziellen Situation des potenziellen Kaufobjekts benötigt.
Der Senat wird aufgefordert, bei der Umstellung auf eine Schülerindividualstatistik ab dem Schuljahr 2008/2009 die Grundsätze der strikten Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug sowie der statistischen Geheimhaltung zu beachten und datenschutzgerechte Lösungsvorschläge in die Beratungen der Kultusministerkonferenz der Länder einzubringen.
Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das gegenwärtige System der Rundfunkgebühren so überarbeitet wird, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern auf das erforderliche Mindestmaß reduziert wird.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Justizvollzugsanstalten auch weiterhin bei Stellungnahmen gegenüber Strafvollstreckungskammern personenbezogene Daten von (Mit-)Gefangenen nur im erforderlichen Umfang übermitteln.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten von (künftigen) Beschäftigten berlinweit nach einheitlichen Maßstäben erfolgt.
Der Senat wird aufgefordert, durch eine Dienstanweisung sicherzustellen, dass Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen nur in anonymisierter Form für Ausbildungs- und Schulungszwecke verwendet werden. Personenbezogene Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwendet werden.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob der behördliche Datenschutzbeauftragte zugleich die (koordinierende) Funktion eines behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten wahrnehmen kann, der als solcher auch dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit benannt wird. Der Senat wird aufgefordert, eine entsprechende Prüfbitte an die Bezirksämter zu richten und dem Ausschuss für Inneres,
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 zügig qualifiziert abschließen – Ausbau von Havel und Spree natur- und stadtverträglich gestalten
Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Spree im Zuge des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17. Dies eröffnet die Chance, mit einer neuen Planung eine natur- und stadtverträgliche Lösung für die Modernisierung der Wasserstraßenanbindung nach Berlin zu realisieren und zugleich die ökologische Wertigkeit von Spree und Havel zu erhöhen.
Die bisher vorgelegten Planungen der Wasserbehörden des Bundes haben diese Kriterien nur unzureichend erfüllt. Die tatsächliche Verkehrsentwicklung sowie aktuelle Prognosen des Bundesverkehrsministeriums belegen, dass die 1992 beschlossene Planung deutlich überdimensioniert war und eine Millionenverschwendung von Steuergeldern bedeutet hätte. Obwohl sich mit den bisherigen Maßnahmen die Bedingungen für die Binnenschifffahrt bereits deutlich verbessert haben (seit 2004 können vollabgeladene Europaschiffe mit 2,50 m Abladetiefe sowie teilbeladene Großmotorschiffe mit 2,20 m Abladetiefe Berlin anfahren), ist die auf dem Wasser transportierte Menge an Gütern seit den 1990er-Jahren auf etwa ein Drittel zurückgegangen. Dies ist Folge des Güterstruktureffekts, insbesondere der generellen Abnahme der Massenguttransporte von und nach Berlin.
Massive Eingriffe in Natur, Wasserhaushalt, Landschaft und Stadtbild sind angesichts dieses geringen tatsächlichen Bedarfs nicht zu rechtfertigen. Stattdessen sind die Planungen den Anforderungen einer modernen Binnenschifffahrt anzupassen und das Projekt 17 zügig qualifiziert abzuschließen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt ist durch andere, geeignete Maßnahmen zu verbessern. Für den zweilagigen Transport von Containern und übergroße Projektladungen ist die Durchfahrtshöhe der Brücken entscheidend, eine Erhöhung der Abladetiefe lässt sich damit nicht begründen.
Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen seiner Beteiligung an den Planfeststellungsverfahren zur Sicherung und zum Ausbau der Wasserwege im Rahmen des Projekts 17 weiterhin für eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Planungen und Baumaßnahmen einzusetzen.
Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen bzw. gegenüber den Bundesbehörden zu vertreten:
Auf den Berliner Wasserstraßen erfolgt kein Ausbau nach Wasserstraßenklasse Vb, sondern nach Wasserstraßenklasse Va. Um die Eingriffe in den Natur- und Wasserhaushalt zu verringern, ist eine weitere Ver
breiterung und Vertiefung generell zu vermeiden und mit geeigneten Ausgleichsmaßnahmen die ökologische Wertigkeit der Gewässer und der Uferlandschaften zu erhöhen.
Die Spandauer Havel und die Spree (von der Mündung bis zur Schleuse Charlottenburg) sind unter Beibehaltung der derzeit geltenden eingeschränkten Abladetiefe für Großmotorgüterschiffe und mit eingeschränktem Begegnungsverkehr für große Schiffe zu modernisieren. Um einen reibungslosen Schiffsverkehr zu gewährleisten, sind Ausweichstellen, unterstützt durch moderne Informationssysteme (Telematik), einzurichten.
Der wertvolle Uferbewuchs mit rund 1 000 Bäumen an den Spreeufern zwischen Schleuse Charlottenburg und Mündung in die Havel ist so weit wie möglich im Zuge einer naturverträglichen Sanierung der Uferbefestigungen zu erhalten. Der seit vielen Jahren in allen Planwerken der Stadt vorgesehene Ufergrünzug mit einem Wander- und Radweg am Nordufer der Spree ist unter Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu verwirklichen.
Uferbereiche und Bauwerke sind generell so auszugestalten, dass sie Wasserlagen für die Bevölkerung erschließen sowie Natur und Landschaft respektieren. Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind auf die Maßnahmen zu beschränken, die als Mindestanforderungen des Schiffsverkehrs unabdingbar sind. Umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend vorzunehmen.
Auf dem Sacrow-Paretzer-Kanal ist ebenfalls auf eine weitere Vergrößerung der Breite und Tiefe zu verzichten. Damit wird eine Minimierung der Wasserstandsabsenkungen von Havel und Spree in Spandau und Charlottenburg möglich. Die Tiefwerder Wiesen als letztes innerstädtisches Überschwemmungsgebiet und der breite Schilfgürtel der Havelseen können mit ihrer wichtigen ökologischen Funktion erhalten und gesichert werden.